Rumänische Staatsbürgerschaft

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Taxi
schrieb am 14.10.2009, 10:15 Uhr
Hallo,
ich habe vor meine Rumänische Staatsbürgerschaft abzugeben. Auf der Internet-Seite der Rumänischen Botschaft habe ich gelesen dass man dafür eine Menge Nachweise und Akten vorlegen muss...
Meine Frage(n):
Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht und kann mir Hinweise geben?
Gibt es Anwälte bzw. Institutionen die einem dabei behilflich sind?
Vielen Dank für die Hilfe
werner.w1
schrieb am 01.11.2009, 22:15 Uhr
In der heutigen Zeit wo wir doch alle Staatsbürger der EU sind und auch in allen Ländern gleich arbeiten und leben können, ist die Abgabe einer Staatsbürgerschaft noch sinnvoll?
Ich denke den Aufwand kann man sich sparen!

Gruß Werner
guni
schrieb am 02.11.2009, 07:04 Uhr
Einziges Argument die rum staatsbürgerschaft abzugeben ist sich zB vor den Folgen eines Verkehrsunfalls innerhalb Rumäniens zu schützen. In dem fall könnte Deutschland als 2. Heimatland wenig unternehmen. Das muß jeder für sich selber abwägen. Ansonsten erspare Dir die Ausgaben und den mühevollen Behördengang.
Taxi
schrieb am 04.11.2009, 22:00 Uhr
Danke für Eure Ratschläge die mich nicht weiterbringen auch wenn sie gut gemeint sind. Nein ich hatte niemals einen Unfall und brauche mich vor nichts zu schützten...
Wäre über einen nützlichen Tip danbar:-)
Grüsse
joyflight
schrieb am 05.11.2009, 22:54 Uhr (am 05.11.2009, 22:55 Uhr geändert).
wir hatten mit dem Papierkram begonnen, und als der Punkt mit den 800,-/ pro Kopf "Ablösesumme" kam, haben wir einfach aufgehört.
Leider also keine brauchbare Erfolgsstory.
Jedoch sollte z B das Konsulat in München schon eine helfende Institution sein.

Viel Glück bei der weiteren Suche,
Udo
guni
schrieb am 07.11.2009, 19:50 Uhr
Bekannte von uns sind extra nach Bukarest und haben cca 750 DM Ablöse gezahlt. Da kann man sich nur fragen, ob der Aufwand sich lohnt.
Aber auch über das Konsulat in München ist es möglich die rumänische Staatsbürgerschaft abzugeben.
Gruß
Taxi
schrieb am 13.11.2009, 12:53 Uhr
Dankeschön
Taxi
schrieb am 13.11.2009, 13:06 Uhr
Die Kosten sind weniger das Problem, das es was kostet war mir ziemlich klar. Ich hatte allerdings mit noch mehr gerechnet...
Abschreckender finde ich die Behördengänge, vor allem da ich 500 km von München weg wohne. Gibt es Firmen/Anwälte/Notare oder ähnliches die sich um die Abwicklung kümmern, sodass ich nur einmal (wenn es sein muss) nach München oder Bukarest muss?
pavel_chinezul
schrieb am 13.11.2009, 13:33 Uhr
@taxi
Hallo, vielleicht hilft ihnen das:


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Artikel 26 aus dein Gesetz Nr. 21/1991, veröffentlicht im Gesetzesblatt Nr. 89 am 06.03.2000 regelt die Möglichkeit der Absage der rumänischen Staatsbürgerschaft für Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Um Fälle der Staatenlosigkeit zu vermeiden, ist Grundvoraussetzung, dass Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, oder eine garantierte Zusage zur Einbürgerung bekommen haben. Gleichfalls kann der Antrag für die Absage nur gestellt werden, wenn Sie den Nachweis über die rumänische Staatsbürgerschaft, durch einen gültigen rumänischen Reisepass, gültigen Personalausweis oder einer Bescheinigung aus der die rumänische Staatszugehörigkeit nach Klärung dieser Eigenschaft deutlich hervorgeht, erbringen.

Bei der Registrierung des Antrages müssen persönlich folgende Urkunden zwingend vorgewiesen werden:

a) Antrag, in zweifacher Anfertigung
b) Liste mit persönlichen Daten, in zweifacher Anfertigung
c) 2 Kopien der Einbürgerungszusicherung oder Einbürgerungsurkunde
d) rumänische Übersetzung der Einbürgerungszusicherung bzw. Einbürgerungsurkunde in zweifacher Ausfertigung
e) Bescheinigung der rumänischen Finanzverwaltung in Original und eine Fotokopie
f) persönliche Erklärung aus der hervorgeht, dass Sie keine Schulden in Rumänien haben
g) Strafregisterauszug (polizeiliches Führungszeugnis) in Original und einer Kopie
h) 2 Kopien der Geburtsurkunde
i) 2 Kopien der Heiratsurkunde
j) 2 Kopien der Urkunden über Namensänderung bzw. Taufnamensänderung, wenn es der Fall sein sollte
k) 2 Übersetzungen der Heiratsurkunde und Namensänderungsurkunde
I) 2 Kopien des rumänischen Reisepasses und eventuell des deutschen Reisepasses

Minderjährige Kinder verlieren ihre rumänische Staatszugehörigkeit mit den Eltern oder dem Elternteil der zuletzt auf die rumänische Staatszugehörigkeit verzichtet. Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren müssen eine Erklärung ausfüllen und unterschreiben die vom Konsul beurkundet wird.

Die Übersetzung der Einbürgerungszusicherung, der Einbürgerungsurkunde, de Familienbuches, der Geburts- und Heiratsurkunden kann auch beim Konsul gegen eine Gebühr von 65 Euro pro Dokument, gemacht werden. Die durch einen Notar aus Rumänien beurkundeten Dokumente werden vom Konsul nachbeurkundet. Die Gebühr beträgt 34 Euro.

Die Gebühr für den Verzicht auf die rumänische Staatsbürgerschaft beträgt 531 Euro, (beinhaltet sind: der Antrag, die Veröffentlichung im Amtsblatt, und eigener Erklärung über den Schuldenzustand) die bei Antragstellung zu zahlen sind.

Vielleicht ist hier was näheres für sie, wo sie sich erkundigen könnten:

Botschaft Romania (Rumänien), Berlin
Generalkonsulat Romania (Rumänien), Bonn
Generalkonsulat Romania (Rumänien), München
Honorargeneralkonsulat Romania (Rumänien), Bad Kreuznach
Honorarkonsulat Romania (Rumänien), Hamburg
Honorarkonsulat Romania (Rumänien), Kassel
Honorarkonsulat Romania (Rumänien), 46519 Alpen
Honorarkonsulat Romania (Rumänien), Potsdam
Honorarkonsulat Romania (Rumänien), Stuttgart
pavel_chinezul
schrieb am 13.11.2009, 13:51 Uhr
Zur Information für Alle, die es nicht wissen sollten:

Eigentlich sieht das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht vor, dass man nur eine Staatsbürgerschaft in Deutschland, wenn man deutscher Staatsbürger ist oder werden will, besitzen darf. Es werden für die Deutschen aus Osteuropa jedoch Ausnahmen gemacht, falls das Land ihrer letzten Staatsbürgerschaft, aus welchen Gründen auch immer, Schwierigkeiten bei der Abgabe dieser Staatsbürgerschaft bereiten.
Misch 39
schrieb am 13.11.2009, 21:09 Uhr (am 13.11.2009, 21:20 Uhr geändert).
Man kann als Aussiedler aus Rumänien (mit Vertriebenen Ausweis) die doppelte Staatsbürgerschaft, also die deutsche beantragen, ohne auf die rumänische Staatsbürgerschaft zu verzichten.
pedimed
schrieb am 13.11.2009, 22:27 Uhr
Wenn man in der alten Heimat noch Immobilien oder Grundstücke hat, so ist wohl im neuen Europa die doppelte Staatsbürgerschaft vermutlich von Vorteil, europäischer Bürger ist man so oder so beiderseits. mfG-nfU!
Georg51
schrieb am 29.01.2010, 13:18 Uhr (am 29.01.2010, 13:19 Uhr geändert).
Eigentlich passt der Text auch zu diesem Thread,
>> Textauszug vom BVA:
Bitte beachten Sie unbedingt folgendes:
In vielen Staaten wirkt der Erwerb der dortigen Staatsangehörigkeit auf den Antragszeitpunkt zurück und führt damit zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Beantragen Sie daher die fremde Staatsangehörigkeit zu Ihrer eigenen Sicherheit erst, wenn Sie die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit in Händen halten!

Andernfalls verlieren Sie mit der Einbürgerung Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

Die Beibehaltungsgenehmigung ist für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Ausstellung der Urkunde gültig. Sie wird wirksam mit Bekanntgabe an den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten. Wird die fremde Staatsangehörigkeit vor Bekanntgabe oder nach Ablauf der Frist erworben, geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren. Ist absehbar, dass die fremde Staatsangehörigkeit nicht innerhalb der Gültigkeitsfrist erworben werden kann, besteht die Möglichkeit, eine neue Urkunde zu beantragen. Die Voraussetzungen müssen auch dann vorliegen.

Bewahren Sie die Beibehaltungsurkunde auch über den Gültigkeitszeitraum hinaus auf Dauer auf. Sie benötigen diese Urkunde für den Nachweis, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit trotz Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit nicht verloren haben. Auch Ihre Nachkommen, die die deutsche Staatsangehörigkeit von Ihnen ableiten, müssen dies möglicherweise eines Tages belegen können.

Info im Net: [url]www.bva.bund.de/cln_170/nn_383930/DE/Aufgaben/Abt__III/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Beibehaltung/AntraegeMerkblaetter/merkblattBeibehaltung.html?__nnn=true#doc385310bodyText3[/url]
Iggy Arbuckle
schrieb am 17.03.2021, 13:37 Uhr
Gibt es Ausnahmen?

Eine Ausnahme gilt für Deutsche, die sich in einem EU-Staat oder in der Schweiz einbürgern lassen. In diesen Fällen geht die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren, eine Beibehaltung ist daher nicht erforderlich (Rechtslage seit dem 28.08.2007).
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Beibehaltung/01-Informationen_BB/01_01_BB_was_ist/01_01_BB_was_ist_node.html#doc153070bodyText2
Peter Otto Wolff
schrieb am 17.03.2021, 14:25 Uhr (am 17.03.2021, 14:54 Uhr geändert).
Post war nicht zum Thema.
Wolff

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