Hinterbliebenenrente aus Rumänien

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getkiss
schrieb am 31.10.2009, 14:25 Uhr
1. Gibt es das überhaupt?
2. Falls es sie gibt hat die Beantragung einen Einfluss auf die ältere eigene Rente aus Deutschland für Zeiten aus Rumänien, wie z. Bsp. automatische Umstellung auf EU-Basis?
getkiss
schrieb am 25.07.2011, 11:59 Uhr (am 25.07.2011, 12:16 Uhr geändert).
Nunn, jetzt ist ersichtlich, der Gesetzgeber und das BVG gehen von der Rechtmäßigkeit der Begrenzung der Fremdrente der Vertriebenen auf 25 Entgeltpunkte, wobei die eigenen Punkte mit den Punkten Laut Hinterbliebenemrecht kumuliert werden.
Andererseits wurde mir die Hinterbliebenenrente (berechnet aus den Fremdrentenpunkte der Ehefrau) auf NULL runtergerechnet, weil Sie einen bestimmten Freibetrag meiner Gesamtrente (berechnet aus Punkten nach Vertriebenenrente PLUS Punkte aus deutschen Versicherungszeiten) nicht erreichte.

Die betreffende Bestimmung lautet nach dem Fragenkatalog der Rentenversicherung:
"Die Witwen- beziehungsweise Witwerrente wird nur dann in voller Höhe gewährt, wenn das eigene Erwerbs- beziehungsweise Erwerbsersatzeinkommen einen bestimmten Freibetrag nicht erreicht. Seit dem 1.7.2011 beträgt dieser bei Wohnsitz in den alten Bundesländern 725,21 Euro"

Warum nicht die Hinterbliebenenrente (außschließlich) nach Fremdrentengesetz nicht nach der eigenen Rente nach dem Fremdrentengesetz begrenzen? Warum nach der Gesamtrente?

Kann hier eine doppelte Begrenzung zulässig sein? Ist das eigentlich durch das Gesetz/Gerichten so geregelt, oder nur eine Annahme der Rentenanstalt?

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