Bitte hilft mir

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monymonny
schrieb am 25.02.2013, 22:28 Uhr
Hallo, hab ein gr Problem ich komme aus Rumänien bin jetzt selbstständig seit fast 2 Jahre und jetzt habe ich festgestellt das meine Arbeitgeberin mich bei der knappschaft angemeldet hat und dass dürfte sie nicht und jetzt habe ich Probleme mit arge sie sagen ich arbeite da schwarz ... Da ich kein arbeitserlaubnis habe auf eine Seite haben die ja auch recht weil ohne arbeitserlaubnis kannst du nicht arbeiten nur mit Gewerbe ja und jetzt habe ich Angst nicht das Ausländer Behörde sagt dass ich Deutschland verlassen muss aber am Ende hab ich nichts falsches gemacht sonder meine arbeitsgeberin sie hat mich angemeldet bei der knappschaft . Ich hab mir Gewerbe angemeldet hab mich auch gesetzlich versichert.... Ich hab zu denen von arge gesagt wenn ich von Anfang gewusst hatte würde ich mich nicht mehr mich selbst versichern bitte hilft mir was mache ich jetzt
Joachim
schrieb am 25.02.2013, 22:41 Uhr
Hallo ,
deine Auskünfte sind sehr dürftig.
Man hat keine genauen Hintergrundinformationen.
Da hilft nur ein kompetenter Rechtsanwalt.
getkiss
schrieb am 26.02.2013, 07:23 Uhr
Da liegt ja dass Problem.
Gleich am Anfang.
bin jetzt selbstständig seit fast 2 Jahre und jetzt habe ich festgestellt das meine Arbeitgeberin mich bei der knappschaft angemeldet hat

Möglicherweise ist, in Folge einer Behördenkontrolle, oder auch nicht aufgetreten, der/die Arbeitgeber/in der Weisung gefolgt:
"Jemand, der dauernd weisungsgebunden Arbeitet ist nicht selbständig".
Ein Selbständiger arbeitet auch nicht dauernd nach Weisung des Arbeitgebers.

Ein selbständiger unterliegt, soweit ich weiss, nicht der obligatorischen einkommensabhängigen Sozialversicherung, kann sich aber privat versichern, zu "freien" Bedingungen.
Ein Arbeitnehmer nicht, den muss der Arbeitgeber bei der SV melden und die Beiträge abführen. Jährlich gibt er dem AN eine Bestätigung der abgeführten einkunftsbedingten Beträge.

Wenn der AG falsche Beträge meldet, hängt der AN mit drin, falls die jährliche Bestätigung die der AG ihm über die versicherte Einkünfte aushändigen muss, nicht der Realität entspricht.
Also, kann die Kontrolle, die die Kasse macht, diese Differenz auch feststellen und meint:
"XY war Arbeitnehmer. Hat für Summe A Beiträge gezahlt und für die Differenz schwarz gearbeitet.
Der AG hängt da mit drin, aber der AN auch......

Der Rechtsanwalt muss da eine "Lösung" suchen....wenn´s denn überhaupt geht. Das ist teurer wie mein unbezahltes und unverbindliches Amateur-Posting....
gerri
schrieb am 26.02.2013, 09:16 Uhr
@ Der Arbeitgeber hat "Monymonny" womöglich gesagt sie soll selbstständiger arbeiten,nicht immer fragen,was soll ich jetzt machen....
Berndt1946
schrieb am 27.02.2013, 18:50 Uhr (am 27.02.2013, 18:52 Uhr geändert).
1, Scrie, doamnă, mai bine în lb. română aici- că din cele scrise în germană nu se înţelege suficient de clar problema, datorită unor formulări greşite!

2. Noi aici nu suntem specialişti în aceste probleme. De aceea ar fi mai bine să te adresezi colectivităţii de pe situl (românesc) al diasporei române din Germania:


http://consilierjuridicgermanoroman.com/

Acolo se dau multe răspunsuri competente, iar altele le găseşti, căutând pe site!

Succes!
getkiss
schrieb am 27.02.2013, 21:34 Uhr
Ich denke, so geht´s besser

consilierjuridicgermanoroman.com/

aber, warum sollten wir nix helfen - ich meinerseits gerne-.

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