Immoverkauf Risiko, Zug um Zug

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Nnamreh
schrieb am 07.09.2015, 22:53 Uhr
Hallo Rechtskundige und Erfahrene,

wer hat Erfahrungen mit Grundverkauf in Rumänien ohne verfängliche Zwischenschritte.

Ich befasse mich mit dem Verkauf eines Grundstücks mit verfallenem Haus drauf, an einen Rumänen aus einem Dorf nahe bei Schäßburg.
Ein Grundbuchauszug liegt vor. Dort ist die Lebende Großmutter und ihre verstorbene Schwester aufgeführt zu gleichen Teilen.

Sehr aufdringlich wurde der Preis vom Käufer überwiesen, ohne das ein schriftlicher Vertrag zustande gekommen ist. Nun möchte der Sohn des Käufers eine "Procura speziala" unterzeichnet haben um sich den Hof zu übertragen und die Erbangelegenheit der verstorbenen Schwester für die Löschung im Grundbuch zu vollziehen.

Die Vorlage der procura-speciala ist gering modifiziert und von der Seite der rumänischen Botschaft herunter geladen. Dort sind so viele allgemeine und unbeschränkte Rechte für den Vollmachtnehmer (mandatorul) beschrieben das mir schwindlig wird beim durchlesen.

Ich bin der Auffassung, dass der Käufer unmittelbar einen Notar in Rumänien mit der Erstellung eines Kaufvertrages beauftragen sollte. Dan der Notar und Käufer mir diesen unterzeichnet zusenden sollte, Ich diesen hier in Bonn unterzeichne und die Unterschrift beim Consulat und ggf Amtsgericht beglaubigen lasse. Dan eine "Hager" apostille drauf setzen lasse und dem rumänischen Notar (nach Wahl des Käufers) zurück sende, zusammen mit der Sterbeurkunde der verstorbenen Schwester und dem Ausweis der lebenden Großmutter. Eine Vollmacht zur Erfüllung der Eigentumsübertragung gemäß Vertrag könnte ggf kurzgefasst beigefügt werden.

1. Frage:
Wieviel Rechte braucht der Käufer, ein vermittelnder dritter oder ausschließlich ein Notar-public, mittels Procura?

2. Frage:
Welche unterlagen sind für die Übertragung von dem Verkäufer erforderlich und mit welchen Stempeln?

3. Frage:
Kann mir jemand einen vertrauenswürdigen Notar benennen der einen solchen Vorgang erfolgreich schon mal vollzogen hat mit entsprechender Procura (Raum Schäßburg/Agnetheln)?

Für Informationen zu guten oder schlechte Erfahrungen würde ich mich freuen.

Gruß,
Namreh

Peter Otto Wolff
schrieb am 01.11.2015, 20:53 Uhr
Die betrübliche Erkenntnis ist, dass in RO alles möglich ist, auch das Gegenteil, wenn man entsprechend der Landessitten ordentlich "schmiert". Das gilt vom gemeinen Notar, bis zu Verfassungsrichtern, Beispiel Herr COSTINIU, zu 4 Jahren verurteilt, aber ohne Vollzug, weiter als Anwalt zugelassen.
gerri
schrieb am 01.11.2015, 21:23 Uhr (am 01.11.2015, 21:31 Uhr geändert).
@ Da gibt es ein zutreffendes rumänisches Sprichwort mit den Raben.......

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