Erbrecht

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aro
schrieb am 30.07.2020, 18:02 Uhr
Hallo liebe Landsleute,

ich stehe vor einem sehr schwierigen Problem und weiß gar nicht an wen ich mich wenden soll, vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.
Also, die Situation ist folgende: ich möchte ein Haus in Siebenbürgen kaufen, das einem Bekannten gehört. Im Grundbuch ist die Mutter des Bekannten eingetragen, diese ist vor einigen Jahren in Deutschland verstorben, hat kein Testament hinterlassen. Der Bekannte/Verkäufer hat die Erbschaft weder hier, noch in Rumänien eröffnet. Als wir beim Notar in Rumänien waren, hat uns der Notar den Kaufvertrag verweigert, mit der Begründung, daß das Anwesen ja gar nicht dem Verkäufer gehört, sondern seiner Mutter. Laut Notar muß zuerst die Erbschaft in Deutschland eröffnet werden, abgeschlossen sein, dann in Rumänien eröffnet werden, abgeschlossen sein und dann erst kann er das Haus an mich verkaufen.
Der Verkäufer ist eine sehr schwierige Person, seit 2 Jahren fordere ich ihn immer wieder auf, die Erbschaft hier zu eröffnen. Irgendwie packt er das nicht. Jetzt habe ich mir vorgenommen, ihn an der Hand zu nehmen und das Ganze durchzuziehen, bevor die Bude noch in sich zusammenfällt.
Meine Frage ist: wo muß man hier die Erbschaft eröffnen? Standesamt, Anwalt? Wer macht sowas? Und dann noch ohne Testament....
KF95
schrieb am 01.01.2021, 16:47 Uhr
Beim örtlichen Amtsgericht-Nachlassgericht .
Roemi
schrieb am 13.01.2021, 10:06 Uhr
Meines Wissens nach sind dafür die Amtsgerichte zuständig. Also am Besten beim Amtsgericht nachfragen, das für den Wohnort des Verstorbenen zuständig ist.
Noasbich
schrieb am 13.01.2021, 10:59 Uhr (am 13.01.2021, 11:09 Uhr geändert).
Beim Amtsgericht (Abteilung Nachlassverfahren) ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragen. Das Land angeben wo es gebraucht wird, dann bekommt man auch eine rumänische Übersetzung ausgehändigt. Das Problem ist, dass man von diesem Nachlasszeugnis nur eine Kopie kriegt, die 6 Monate gültig ist. Zumindest hier in München war es so. Eine Verlängerung, leider auch nur für 6 Monate, kostet 20 Euro.
Summer
schrieb am 05.06.2021, 02:08 Uhr
Hallo,

ich würde das über einen Notar in Deutschland machen. Der beantragt ein Europäisches Erbschaftszertifikat (oder so ähnlich) wenn die Mutter nach dem EU-Beitritt verstorben ist. Wenn sie schon vorher verstorben war ist das nicht nötig/möglich. Jedenfalls muss der Notar in Deutschland bescheinigen, (nur er kann einen Erbschein beantragen),dass Ihr Bekannter der Erbe ist. Alle Unterlagen müssen mit einer Apostille versehen sein. Übersetzungen kann man in Rumänien machen lassen.
Viel Glück!
Trude

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