Gästebucheintrag von Tiziana

13.04.2006, 00:03 Uhr

Tiziana

Hallo Leute,
ich habe seit einiger Zeit eine Bestätigung, von der rumänische Botschaft aus Berlin, über meine rumänische Staatsangehörigkeit, gemäss nach dem Gesetz nr. 21/1991, zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 192 vom 10.12.1999, Art. 34, bekommen.

Da ich aber ersten 1986 geboren wurde und dies Gesetz von 1991 ist macht mich dies etwas stützig.
Unter anderem bin ich in Deutschland geboren.

Könntet ihr mir vielleicht weiterhelfen?
Ich würde euch sehr dankbar sein.
Viele liebe Grüße
Tiziana

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