Gästebuch - Geburtsurkunde

27.02.2009, 10:43 Uhr

EG

Geburtsurkunde

Zur Klarstellung: Die Standesämter in Deutschland verlangen bei Eheschließung eine a k t u e l l e Geburtsurkunde. Die Vordrucke für diese Urkunden in Rumänien sind (meist) dreisprachig (rumänisch, englisch und französisch). Leider nicht auch deutsch; deshalb müssen sie übersetzt werden. Meist reicht den Behörden eine "Bescheinigung" der Übersetzung z.B. durch den Verband der Siebenbürger Sachsen oder die Landsmannschaft der Banater Schwaben. "Beglaubigen" dürfen nur vereidigte Übersetzer. Urkunden können über die Konsulate beantragt werden (was länger dauert), oder über einen Bevollmächtigten vor Ort.

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