Ausüben des Wahlrechts

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Harald815
schrieb am 26.08.2014, 16:56 Uhr
Danke Herr Graeff. Natürlich akzeptiere ich diese Vorgabe, da sie so gesetzlich (oder per Vorschrift) festgehalten ist. Somit werde ich nicht wählen gehen, hoffe trotzdem, dass die Wähler einen Präsidenten wählen werden der Rumänien eine bessere Zukunft bringen wird.
Johann
schrieb am 26.08.2014, 19:42 Uhr (am 26.08.2014, 19:57 Uhr geändert).
getkiss schrieb:
"Johann, da hast Dich vergaloppiert.
Es geht ja nicht darum, Steuern auf "Staatsbürgerschaft" zu bezahlen. Die gibt es nicht. Steuern werden auf Einkommen, Besitz, oder Verbrauch/Konsum bezahlt.
Ob das immer Rechtens ist, im Sinne von Gerechtigkeit, ist eine andere Frage..."

Ich schrieb:
Nichts gegen doppelte oder mehrfache Staatsbürgerscht(en) aber bitte schön mit den enstprechenden Pflichten und Rechten, angefangen mit der Besteuerung der Einnahmen in beiden Ländern.

Also weder von einer Steuer auf Staatsbürgerschaft noch von Steuerhinterziehung.

@ Harald

Ich gebe zu, der Text ist komprimiert und auch der Kontext, indem es gesagt wurde, kann zu Missverständnissen führen.

Hat Dir bisher keiner gesagt, dass man bei Unklarheiten auch im Dialog nachfragen kann und diese dadurch beseitigt, bevor man unter der Gürtellinie loslegt?

Kein Wunder, dass Du sowohl bei den Sachsen als auch bei Deinen Nachbarn so oft auf Ablehnung stößt.
Es liegt nicht an Deinen Häusern und Möbeln, noch an Deinem rumänischen Namen, auch Deine 25 % rumänischen Genen spielen keine Rolle. Allein Dein Benehmen ist das Problem. Deine Manieren sind die Oberfläche Deines Ethos.

Entscheidend sind nicht die Gene, sondern die Umwelt, in Deinem Fall die fehlende zivilisatorische Prägung. Die Rumänen können dies sehr bildhaft auf einen Begriff bringen: necioplit!

"NECIOPLÍT, -Ă, neciopliți, -te, adj. 1. Care nu este cioplit, netezit. 2. Fig. Lipsit de educație (și de cultură), cu apucături grosolane; grosolan, bădăran, nedelicat. ♦ Care arată, trădează grosolănie, bădărănie".

Quelle: http://dexonline.ro/definitie/necioplit
Ortwin Bonfert
schrieb am 08.09.2014, 07:31 Uhr
Rumänisches Ministrium (Ministrul delegat pentru românii de pretutindeni) schließt Möglichkeit der Briefwahlen - wichtig für im Ausland lebenden Bürger - im laufenden Jahr aus.

.Răspunzând unei alte întrebări, Bogdan Stanoevici a spus că este un susţinător al votului prin corespondenţă, dar că implementarea unui astfel de proiect este complexă.
“Absolut, numai că problema este că implementarea unui astfel de proiect este extrem de complexă, necesită nu numai capital financiar, ci şi uman. E vorba de tehnologie, de un sistem de securizare care să nu poată fi folosit în detrimental scopului pentru care a fost creat, dar este o cerere care vine de peste tot din lume şi, într-adevăr se lucrează la acest lucru”, a afirmat ministrul Stanoevici.
El a precizat însă că nu ştie când va putea fi pus în practică votul prin corespondenţă, însă în acest an “nici într-un caz”.
Ortwin Bonfert
schrieb am 11.09.2014, 07:47 Uhr
Die SbZtg hat das Thema dankenswerter Weise aufgegriffen:
nuetzliche-informationen-zum-wahlvorgang
Kokeltaler
schrieb am 02.10.2014, 12:28 Uhr
Die rumänischen Behörden haben nach eigenen Angaben keine gesicherten Daten über (ehemalige) rumänische Staatsbürger, die im Ausland wohnen. Im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl sollen deshalb Kirchen, Verbände und andere Organisationen, die rumänische Staatsangehörige im Ausland vertreten, um Auskunft gebeten werden. Wie antwortet der Verband der Siebenbürger Sachen auf eine solche Anfrage?
gerri
schrieb am 02.10.2014, 13:32 Uhr (am 02.10.2014, 13:50 Uhr geändert).
@ Eigentlich sollen ja nur "tatsächliche Staatsbürger" wählen dürfen,ob sie im oder außerhalb des Landes leben.

Meine Familie hat das Land auf Anforderung,nach abzahlen der Staatsbürgerschaft mit Quittung welche bei der Polizei für einen Staatenlosen-Familienpass eingetauscht wurde,legal verlassen.
Also haben wir dem Staat gegenüber überhaupt keine Pflichten,da kann und darf die Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen,deren Mitglied ich freiwillig bin,in meinem Namen nichts unternehmen.
gehage
schrieb am 02.10.2014, 14:28 Uhr
...darf die Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen,deren Mitglied ich freiwillig bin,in meinem Namen nichts unternehmen.

sollte man meinen, aber ob du dich da nicht irrst, gerri?

nichts für ungut...
Harald815
schrieb am 02.10.2014, 21:07 Uhr
Ich habe wieder einmal Schwierigkeiten zu verstehen worum es geht. Wie wir gesehen haben können nicht alle die die rumänische Staatsangehörigkeit haben wählen, sondern nur diejenigen die auch einen gültigen rumänischen Ausweis haben. Nun nehme ich an, dass der Staat eine Übersicht über diejenigen, die einen solchen Ausweis haben, hat. Natürlich kann es sein, dass ein solcher Bürger verstorben sein kann noch bevor sein Ausweis seine Gültigkeit verloren hat, nur werden das nicht sehr viele sein. Eine andere Frage ist, wie kann der rumänische Staat all diejenigen erfassen die diese Staatsangehörigkeit besitzen ohne einen rumänischen Pass zu besitzen. Wahrscheinlich nur schwer, aber warum sollte der Staat tatsächlich dies wissen wollen und vor allem was soll das mit der Zeit vor der Wahl zu tun haben? Sie gehören dem Wahlvolk nicht an.
_grumpes
schrieb am 02.10.2014, 22:04 Uhr
@Harald am 25.08.2014, 14:58
Manche von uns besitzen auch die rumänische Staatsangehörigkeit. Dies sollte einem das Wahlrecht geben. Um sein Wahlrecht auch auszuüben muss man wahrscheinlich bei einem Konsulat/Botschaft Rumäniens erscheinen (Briefwahl gibt’s wohl nicht). Dort muss man sich ausweisen. Kann man sich mit einem deutschen Pass/Personalausweis ausweisen und mit dem CNP die rumänische Staatsangehörigkeit unter Beweis stellen, oder muss man sich mit einem rumänischen, gültigen Ausweis ausweisen?
Steht in irgendeinem Gesetz, dass man ein gültiges RUMÄNISCHES Ausweispapier haben muss?
Möglicherweise haben viele von uns sogar ein Interesse an den kommenden Wahlen teilzunehmen haben aber keine Lust das Geld für rumänische Ausweispapiere dem rumänischen Staat in den Rachen zu stecken.


Harald am 02.10.2014, 21:07
Ich habe wieder einmal Schwierigkeiten zu verstehen worum es geht. Wie wir gesehen haben können nicht alle die die rumänische Staatsangehörigkeit haben wählen, sondern nur diejenigen die auch einen gültigen rumänischen Ausweis haben. Nun nehme ich an, dass der Staat eine Übersicht über diejenigen, die einen solchen Ausweis haben, hat. Natürlich kann es sein, dass ein solcher Bürger verstorben sein kann noch bevor sein Ausweis seine Gültigkeit verloren hat, nur werden das nicht sehr viele sein. Eine andere Frage ist, wie kann der rumänische Staat all diejenigen erfassen die diese Staatsangehörigkeit besitzen ohne einen rumänischen Pass zu besitzen. Wahrscheinlich nur schwer, aber warum sollte der Staat tatsächlich dies wissen wollen und vor allem was soll das mit der Zeit vor der Wahl zu tun haben? Sie gehören dem Wahlvolk nicht an.

Ich habe wieder einmal Schwierigkeiten zu verstehen worum es geht.

Ich auch.
getkiss
schrieb am 03.10.2014, 09:26 Uhr (am 03.10.2014, 09:45 Uhr geändert).

Meine Familie hat das Land auf Anforderung, nach abzahlen der Staatsbürgerschaft mit Quittung welche bei der Polizei für einen Staatenlosen-Familienpass eingetauscht wurde, legal verlassen.


Ich könnte ja sagen, das behauptet der @gerri nur so.
Es stimmt gar nicht das er "nach Anforderung" dies getan hat, er wollte es doch, "aus freien Stücken". Und Beweise hat er auch nicht, denn er hat keine Kopie der Quittung und der Pass hatte nur "eine andere Farbe" , aber ausgestellt hat den der rumänische Staat der hat ihm den nur ausgeliehen

Mein Bruder hatte das Land auch legal verlassen mit einem Touristenpass Richtung Bulgarien und ist aus freier Entscheidung nach Deutschland und von dort nicht zurück, Der war dann auch den "Staat" los und freute sich
Ist doch besser als ärgern, Blutdruck steigt nicht zu hoch

kann und darf die Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen, deren Mitglied ich freiwillig bin, in meinem Namen nichts unternehmen.

Wieder so ein Irrtum, @gerri.
Dein freiwilliger Beitritt zur Landsmannschaft hat als einzige Konsequenz, Du zahlst Mitgliedsbeitrag. Als freiwillig gewählte Pflicht, stand in dem Antrag. In Deinem Antrag stand nichts über irgend eine Pflicht der Landsmannschaft. Also ist die auch frei, zu tun was sie will

Ähnliche Probleme hat auch @Harald:
Ich habe wieder einmal Schwierigkeiten zu verstehen worum es geht.
der das Sprichwort vergessen hat
Haste was, bist Du was.
Wenn der Staat sagt Du kannst Deine Zugehörigkeit nur mit einem von ihm ausgestellten Ausweis bezeugen, dann geht das nur so.

Hast Du Sein Ausweis nicht, darfst Du noch so viele Häuser, alte Möbel und wertvolle Bilder haben. Nützt alles nix. Du darfst nicht wählen gehen, für den Staat bist Du Luft.

Verkaufst Du ein Bild, hast Du Geld für Ausweis kaufen.
Ist doch einfach.
Hast Du Ausweis bekommen nach der Wahl, kannst Du gehen zur nächsten. Der Staat sagt doch:

Du bist frei, Harald, Du kannst, aber musst nicht wählen

Ob Du es verstehst????

ist Wurscht. Aus Sägemehl.

Willst Du wissen, was rumänische Wahl im November ist, kannst Du 20. Oktober in "Haus des deutschen Ostens" in München gehen. Musst aber nicht.
Dort wird dir der Dr. Fabritius Brücke bauen zum Verstehen.

Radio Eriwan sagt:
Ist einfach. Wenn Du willst, @Harald.
(Und wenn auch @Fabritius will.)

Dann ist Friede, Freude. Kannst Du zahlen, am Büffée, bekommst Du auch Eierkuchen. Kein Geld?
Nimm Bild, gehst Du auf Flohmarkt, kannst Du Bild verkaufen für 6,50 EUR, dann zahlst Du noch 8 EUR Standgebühr und Alle sind floh....

So ist im Leben.
Und wenn @gerri, oder @Harald noch Rat Schläge braucht, ich bin da, durch PN erreichbar. Habt Ihr EUR, gibt es Rat. Schläge kosten Euch nichts....
Dafür hat Staat gesorgt, der da(k)misch-rumänische.....
getkiss
schrieb am 03.10.2014, 10:11 Uhr
Noch so eine Geschichte:

Als Geschäftsmann ist Herr U. aus Karlsruhe oft im Ausland unterwegs. Meist beginnt das Problem schon an der Grenze: Die Zollbeamten sind irritiert, wenn sie in seinen Reisepass schauen. Da steht nämlich sein Name Dr. U. (selbstverständlich ausgeschrieben) und dahinter "geb." für "geboren" plus Geburtsname. Im Ausland sorgt das für Verwirrung, weil Behörden annehmen, dass die Buchstabenfolge Teil des Namens ist.

"Das hat dramatische Folgen für meinen Mandanten", sagt sein Anwalt Rico Faller aus Karlsruhe. Das Puzzle aus Doktortitel, Name, der Angabe "geboren" und Geburtsnamen sei einfach zu groß. So entstanden kuriose Visa: Mal lautete das Dokument auf "Herr Geb" plus Geburtsname, mal auf "Dr. Geb". Ein anderes Mal verlangten Behörden eine notarielle Urkunde über seinen richtigen Namen.


Gestatten, Dr. Geb

Noch ein Grund zur Freude von @gerri und @Harald
ClamoInvano
schrieb am 03.10.2014, 11:06 Uhr
"Die Abkürzung "geb." für "geboren" muss künftig aus deutschen Reisepässen verschwinden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden."...
"Im Ausland sorgt das für Verwirrung, weil Behörden annehmen, dass die Buchstabenfolge Teil des Namens ist."
Tja, die Verwirrung....man könnte doch klarstellen, was das heißt, so viel Wissen kann auch eine Behörde vertragen, oder?
Unwissen? Unrat? Unbehagen? Unkenntnis? Untertan?
"Sic transit gloria mundi."

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