Restitution

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.

tschik
schrieb am 14.08.2007, 03:16 Uhr
Hallo allerseits,
hätte mal ne Frage, uzw: für wen wurden die ganzen Gesetze für Restitution der Immobilien gemacht bzw. wie werden diese ausgelegt? Fakt ist, dass unsere Landsleute aus Sbb alle ihre Immobilien längst erhalten haben, wärend Bundesbürger durch alle Instanzen gezogen werden.
Meines Erachtens liegt da eine klare Situation der Diskriminierung vor.
Eine Anfrage seitens der Landsmannschaft bei den zustaendigen Behörden wäre angebracht.
Ob es ein "Antidiskriminierungsgesetz" in RO gibt ist mir nicht bekannt.
Servus
Fabritius (Moderator)
schrieb am 15.08.2007, 11:03 Uhr
Hallo Tschik,
die Gesetze gelten für alle gleich, mit der Umsetzung happert es meist. Auch bestehen Unterschiede in der Sache, die zu Prozessen führen: die Immobilien der noch in Siebenbürgen lebenden Landsleute sind (weil von diesen meist noch bewohnt) nicht an fremde rumänische Mieter für einen Apfel und ein Ei "verkauft" - besser verschenkt - worden, wie das mit den Immobilien der ausgewanderten Landsleuten durch den rumänischen Staat erfolgt ist. Deswegen können die "verkauften" Häuser wegen einem "gutgläubigen" Erwerb durch die rumänischen Mieter jetzt also nicht mehr an die ursprünglichen Eigentümer erstattet werden, was zu Prozessen führt.

Ein anderes Problem sind oft fehlende Unterlagen (seit dreissig Jahren ausgewandert, kaum noch Kontakte zu den Behörden, berechtigte Verwandte schon verstorben, etc ...) Mit diesen Problemen haben noch in Siebenbürgen lebende Landsleute weniger zu kämpfen.

Eingaben in Sachen Restitution wurden gemacht, einige sogar mit Erfolg: eine der vielen LM-Eingaben (über das rumänische Aussenministerium) hat dazu geführt, dass die Nationale Agentur für Restitution in einem Antwortschreiben die Frage der Antragsmöglichkeit bei fehlender rumänischer Staatsangehörigkeit geklärt hat. Die Vorlage dieses Schreibens bei rumänischen Behörden vor Ort hat in vielen Fällen gut geholfen (vorher nicht entgegengenommene Anträge wurden dann von der Behörde entgegengenommen).
tschik
schrieb am 16.08.2007, 06:28 Uhr
Hallo Herr Fabritius,
dass mit den Häusern/Wohnungen ist normal, was ich jedoch meinte, sind die Grundstücke.
Laut einer Studie des Herrn Josef Köber (Mitglied des Consiliul Judetean Sibiu), wird die Grundstückrückgabe in 113 Jahren abgeschlossen sein, bei dem Bearbeitungspensum der Behörden, versteht sich. Da funktionierte die Enteignung doch um einiges besser, oder? Fakt ist, dass die "Daheimgebliebenen" ihren Grund haben, ob es der Eigene ist oder "Ersatzgrund", ist egal.
Ein "Bundesbüger" muss einen Topometristem beauftragen, welcher ein Gutachten über Lage, ob frei oder bebaut sowie den Wert des Grundstückes erstellen soll. Über die Kosten möchte ich nichts sagen.
Also es wird schon mit verschiedenen Latten gemessen.
Meine Meinung;-)
Fabritius (Moderator)
schrieb am 16.08.2007, 21:22 Uhr
Bezüglich Grundstücksrestitution habe ich leider keine Erfahrung. Wenn "mit zweierlei Maß gemessen wird", was durchaus sein könnte, dann würde ich mich in jedem Einzelfall beschweren, und zwar gleich bei der zentralen Restitutionsbehörde.

Zu beachten ist auch die gerade neu laufende - sehr kurze- Frist für die Restitution größerer Grundstücke.
Also: nur zu!
Karl
schrieb am 21.08.2007, 08:53 Uhr
Ein effizientes Vorgehen, um nicht 100 Jahre warten zu müssen:
Falls das zuständige Bürgermeisteramt auf eine "notificare" nicht innert 30 Tagen antwortet, kann man per Gerichtsbeschluß einen "titlu de proprietate" erzwingen.
Dazu muss man aber zuerst einen kompetenten Anwalt in Rumänien finden, der einen nicht abzockt und seriös ist.

Herr Fabritius: wie geht das im Detail mit der Antragsstellung, wenn man nicht rumänischer Staatsbürger ist? Hat man nun ein Recht darauf, Grundstücke zurückzuerhalten, oder nicht??
Aufgrund des Wirrwarrs an unterschiedlichen Infos (zB RA Miess in der SbZ- bzw. wird man in Rumänien sowieso gerne von "altgedienten" Behördenmitarbeitern in die Irre bzw. zurück nach Deutschland geschickt) bitte ich um eine konkretere Darstellung und danke.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 21.08.2007, 22:51 Uhr
Ganz einfach: bitte die Stellungnahme dazu der Nationalen Behörde von unserer Geschäftsstelle anfordern, dann kann man diese sogar in Rumänien vorzeigen. Sie wurde meines Wissens auch in der SbZ in Übersetzung ins Deutsche abgedruckt, müsste also auch dort nachgelesen werden können.
Viele Grüße
Hamlescher
schrieb am 26.08.2007, 10:15 Uhr
Hallo,
ich habe die Erfahrung gemacht, dass Beschwerden bei der Restitutionsbehörde in der Regel überhaupt nichts bringt, weil die sich nicht darum kümmern. Diese Restitutionsverfahren für Grundstücke sind ein leidiges Thema in Rumänien und werden von fast jeder Behörde anders gehandhabt. Es gab unterschiedliche Gesetze zur Restitution von bebauten Grundstücken (Haus und Grundstück innerorts), und landwirtschaftlichen Grundstücken. Antragsberechtigt waren die unmittelbar enteigneten früheren Eigentümer, oder soweit diese nicht mehr lebten, deren Erben. Die Staatsangehörigkeit war nicht maßgeblich (zumindest nach 2001). Oft werden die Anträge überhaupt nicht, oder nur sehr schleppend bearbeitet. Wer ständig nachfragte und Druck machte, hatte vielleicht etwas mehr Glück und bekam auch relativ schnell eine Antwort. Oft meinte die Behörde, dass Unterlagen fehlen etc., nur um das Verfahren zu verschleppen, weil möglicher weise andere Interessen vorlagen. Auch sehen sich viele Behörden ausserstande die ursprünglich enteigneten Grundstücke wieder zurück zu geben, da diese schon früher an Dritte verkauft oder zurückgegeben wurden. In einigen Fällen wurden Austauschgrundstücke angeboten. In vielen Fällen wird jedoch der Antrag "mangels rumänischer Staatsangehörigkeit" abgelehnt, obwohl das Gesetz hier nicht eindeutig ist. Es gibt ein Informationsschreiben der nationalen Enteignungsbehörde u.a. an Botschaften, wonach ein Anspruch auch dann besteht, wenn der Antragsteller nicht mehr rum. StA ist. Aber wie so oft in RO, wird das Gesetz nicht zutreffend ausgelegt, oder überhaupt nicht beachtet. Dann hilft nur noch der Gang zum Gericht und nach einem mehrjährigen Gerichtsverfahren zu dem Europäischen Gerichtshof. Leider!!

Gruss
tschik
schrieb am 26.08.2007, 21:40 Uhr
Hallo,
nun bin ich so klug wie vorher, obwohl von kompetenter Seite, Stellung bezogen wurde.
Wie ich diesen Texten entnehme, ist es bei der Rechtsabteilung der Landsmannschaft bekannt ,dass mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn es um Rückgabe der enteigneten Güter in Siebenbürgen geht.
Während der rum. Sachse seine Äcker schon längst verkauft hat, wird der „Bundessachse“ mit allen Mitteln, an der Übernahme seines Eigentums gehindert und dass alles unter „sächsischer Regie“ (siehe Stadtrat von Hermannstadt).
Sind die einen oder anderen, Sachsen 2. Klasse?
Warum schweigt die Landsmannschaft zu diesem Thema?
Mit einem von Rechtskundigen der Landsmannschaft formulierten Text, sollte die Sbb-Zeitung einen Artikel auf der Titelseite zu diesem Thema bringen, dass gäbe der älteren Generation das Gefühl, dieser Verein tut was für uns. Schließlich waren sie die Enteigneten.
Rechtsauslegung hin oder her, wenn der Stadtrat die Grundstücke zurückgibt, braucht sich kein Richter zu bemühen. Das Unrecht wurde durch ein Gesetz möglich, also sollte Recht auch durch Gesetz möglich sein.
Einen guten Start in die Woche.
Tschik
seberg
schrieb am 27.08.2007, 11:55 Uhr
Nach einer Meldung von Transilvania Expres soll die Bukarester Nationale Agentur für Restitution (ANRP) den Bürgermeister von Neustadt (Cristian bei Kronstadt) zur Zahlung einer Strafe von 20.000 Euro verdonnert haben, weil er die Rückgabe von Grundstücken von insgesamt 144 ha an frühere sächsischen Besitzer („etnici sasi“ – warum das eigentlich immer betont wird?) immer wieder verzögert habe. Der Bürgermeister selbst wollte sich dazu nicht äußern, weil er angeblich noch nichts Schriftliches in der Hand habe.

Wäre jedenfalls schön, wenn diese Bestrafungspraxis Schule machen würde.

Ob die zentrale Bukarester Behörde endlich in die Gänge kommt und sich gar „autosesisiert“, also selbsttätig die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert? Oder wenigstens aufgrund von Druck durch Eingaben (wie Fabritius es vorschlägt)?

Auch der Kronstädter Subpräfekt Szakal Andras betont plötzlich in obiger Sache, er „bleibe“ bei seiner Meinung, ca legea trebuie respectata – das Gesetz müsse respektiert werden.
Na immerhin steht es jetzt schon mal in der Zeitung!
simpe
schrieb am 27.08.2007, 16:09 Uhr
Warum haben so viele ausgewanderte Sachsen eine Zurückhaltung ihren ehemaligen Besitz in Siebenbürgen zurückzufordern. Wenn es an einem möglichen Lastenausgleich liegt, dann würde ich gerne eine kompetente Antwort bekommen, ob ein empfangener Lastenausgleich wirklich ein legaler Grund ist seinen ehemaligen Besitz (Haus, Hof und Garten ) nicht zuruckzufordern ??? Gibt es Abkommen zwieschen DE und RO diesbezüglich ???
Es ist nämlich schade. Alles was nicht zurückgefordert wird fällt auf jeden Fall in die falschen Hände.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 27.08.2007, 22:30 Uhr (am 27.08.2007, 22:32 Uhr geändert).
Die Frage ist berechtigt. Es wäre aus meiner Sicht sehr schön, wenn mehr Siebenbürger Sachsen Ihr Eigentum wieder zurückgefordert hätten, schon weil dieses die Möglichkeit eröffnet hätte, mal wieder öfters dort zu sein, die Verbindung wieder zu stärken etc etc. Gründe gibt es sehr viele. Leider gab es für viele auch Gründe, die Anträge nicht zu stellen.

Einer davon ist tatsächlich die bestehende Rückzahlverpflichtung für Lastenausgleich. In einigen Fällen ist die Restitution mehr wert, als der zu erstattende Betrag, in anderen aber nicht. Viele Immobilien sind inzwischen baufällig oder schon so verrumpelt, dass man nur von Ruinen sprechen kann. Jammerschade.

Ein anderer waren "technische" Hürden, wie fehlende Papiere (Erbscheine, Personaldokumente, etc etc), fehlende Verwandte, die sich bei schon älteren Berechtigten darum kümmern können, ablehnende Beamte in den Gemeinde, die leider erfolgreich "abgewimmelt" haben (z.B. das Bürgermeisteramt in Agnetheln) etc. Die Gründe sind so vielfältig, wie es unterschiedliche Fälle gibt. Da hat auch die noch so intensive Info in der SbZ nicht immer etwas geholfen. Ein zuerst angedachtes "Gemeinschaftsmodell" ist mangels Interesse der Betroffenen gescheitert, ist aber inzwischen Schnee nicht von Gestern sondern von vor vielen Jahren.

Ich bin vor drei Wochen wieder einmal in Siebenbürgen über´s Land gefahren. Es wäre wirklich schön, wenn viel mehr Landsleute dieses auch noch einmal machen. Ich empfehle z.B. den Weg über Kleinschenk nach Großschenk, dann über Schönberg ins Harbachtal.

Vielleicht entscheidet sich ja der eine oder andere seinen Hof - wenn nicht erstattet zu bekommen, dann für einige Tausend Euro zurückzukaufen (dann entfällt die Verpflichtung, den Lastenausgleich zurückzuzahlen, bei dieser pragmatischen Lösung kann es in einigen Fällen fast aufs Gleiche hinauslaufen...).

Vielleicht füllen sich ja die Dörfer dort zumindest im Sommer wieder mit etwas mehr Sächsisch und schön ist es allemal dort... Mit einer guten Integration in Deutschland sind solche Engagements allemal kompatibel. Andererseits muss man wohl auch respektieren, wenn jemand dieses nicht will, weil er es mit Rumänien "abgeschlossen" hat.

Ich glaube immer noch, dass in unserer Zeit eher grenzüberschreitende Gemeinschaften gefragt sind -föderationsübergreifend - , und sehe darin keine leere Formel sondern vielleicht ein Zukunftsmodell, auch für die jüngeren unter uns.

Zurück zur Frage: nein, Abkommen zwischen D und Ro zu diesem Thema gibt es nicht, da besteht auf staatlicher Seite leider hier und dort weder Interesse noch Veranlassung.

Viele Grüße
tschik
schrieb am 28.08.2007, 08:16 Uhr
Danke für die promte Antwort, sehr informativ und Themabezogen.
simpe
schrieb am 29.08.2007, 07:58 Uhr
Hallo Herr Fabritius,
Herzlichen Dank für die kompetente Antwort. Ich möchte meine Frage ein wenig konkreter stellen. Es geht mir konkret um die Gärten, die übriggeblieben sind, nachdem die Wohnungen mit dem Gesetz 112/1995 an die jeweiligen Mieter verkauft wurden. Also was Häuser betrifft es jetzt, in den wenigsten Fällen noch was zu retten, es sei denn nach einem gewonnenen Prozess, Entschädigung oder es existiert eine termingerechte notificare. Aber die Gärten sind jetzt noch da und die jeweiligen Stadräte wollen sie jetzt verkaufen, (HCL 426/2005)da alle Fristen abgelaufen sind (wo es keine notificări gab). Und jetzt die Frage, waren diese Lastenausgleiche so genau beantragt, dass man jetzt nachvollziehen könnte, soviel war für das Haus, soviel für den Garten und eventuell noch soviel für irgendwelchen Ackergrund anderswo ??? Welcher Anteil müsste zuruckgezahlt werden, da in 60 Jahren enorme Wertverschiebungen stattgefunden haben ?? Wenn es keine Abkommen zwieschen D un Ro gibt schaut die deutsche Behörde was in Rumänien geschieht ? Das Dumme ist nämlich, alles was nicht zum rechtmässigen Besitzer zurückkommt, oder zu einem bevollmächtigten Freund, reissen sich irgendwelche Winkeladvokaten oder korrupte Staatsbeamten unter den Nagel. Diese Leute suchen nämlich geziehlt nach Imobilien die niemand zurückfordert. Vieleicht ein wenig überspitzt ausgedrückt, die Sachsen mit ihrer edlen Zurückhaltung ermutigen den Einen oder Anderen deren ehemaligen Besitz zu gewinnen.
Robert (Administrator)
schrieb am 30.08.2007, 23:13 Uhr
tschik schrieb: Hallo,
nun bin ich so klug wie vorher, obwohl von kompetenter Seite, Stellung bezogen wurde.
Wie ich diesen Texten entnehme, ist es bei der Rechtsabteilung der Landsmannschaft bekannt ,dass mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn es um Rückgabe der enteigneten Güter in Siebenbürgen geht.
Während der rum. Sachse seine Äcker schon längst verkauft hat, wird der „Bundessachse“ mit allen Mitteln, an der Übernahme seines Eigentums gehindert und dass alles unter „sächsischer Regie“ (siehe Stadtrat von Hermannstadt).
Sind die einen oder anderen, Sachsen 2. Klasse?
Warum schweigt die Landsmannschaft zu diesem Thema?
Mit einem von Rechtskundigen der Landsmannschaft formulierten Text, sollte die Sbb-Zeitung einen Artikel auf der Titelseite zu diesem Thema bringen, dass gäbe der älteren Generation das Gefühl, dieser Verein tut was für uns. Schließlich waren sie die Enteigneten.
Rechtsauslegung hin oder her, wenn der Stadtrat die Grundstücke zurückgibt, braucht sich kein Richter zu bemühen. Das Unrecht wurde durch ein Gesetz möglich, also sollte Recht auch durch Gesetz möglich sein.
Einen guten Start in die Woche.
Tschik


Hallo Tschik,
ich weiss nciht ob den Rechtsreferenten der LM solche Fälle bekannt sind. Wende dich mal an die entsprechenden Referenten. Stelle einen Antrag. Schreibe einen Leserbrief.
Gegen solche Benachteiligung muss vorgegangen werden. Hoffentlich nimmt man sich der Sache an.
Gruss, Robert
tschik
schrieb am 31.08.2007, 02:25 Uhr
Robert schrieb:

"...ich weiss nciht ob den Rechtsreferenten der LM solche Fälle bekannt sind."

Nun wissen sie es.

"Wende dich mal an die entsprechenden Referenten."
" Stelle einen Antrag. Schreibe einen Leserbrief."

Werde ich nicht tun.

"Gegen solche Benachteiligung muss vorgegangen werden."

Aber wer?

"Hoffentlich nimmt man sich der Sache an."

Na ja, abwarten und Tee trinken;-)))

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.