Rente nach DPRA

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cyra
schrieb am 11.06.2010, 08:20 Uhr
Bin auf die Seite gestoßen,die mir sehr interessant und sachkundig erscheint. Vielleicht bekomme ich fachmännische Hilfe für meine Probleme.
Ich bin als anerkannte Spätaussiedler im 1981 nach Deutschland gekommen. Habe gerade ein Antrag auf Rente für Frauen mit 60 beantragt und überlege, mein Wohnsitz zurück nach Polen zu verlegen Welche Nachteile ergeben sich in dem Fall für mich (abgesehen von dem Abzug wegen vorzeitigen Rentenanspruch).
Die Ermittlung meiner Entgeltpunkte aus Polen erfolgt nach dem DPRA von 1975 einerseits und weil ich später nach Ostdeutschland gezogen bin in Ost-Entgeltpunkten berechnet.
Die Berechnung in dem Rentenbescheid ist so kompliziert, dass ich gar nichts damit zu Recht komme.
Wer kann mir helfen, denn auch die Anwälte hier haben keine Ahnung oder es ist auch für die zu aufwändig
mfG
cyra
Knobler
schrieb am 11.06.2010, 09:13 Uhr
Hallo cyra,
in dieser Angelegenheit wenden Sie sich, glaube ich, am besten an die Deutsche Rentenversicherung, Abteilung Internationale Aufgaben und Beratungsdienst.
Hirschberger Straße 4
10317 Berlin
Postanschrift: 10704 Berlin
Telefon 030 865 – 68144
Telefax 030 865 – 68178
Servicetelefon 0800 100048070
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
E-Mail: internationale-beratung@drv-bund.de

Nach Angaben der Rentenversicherung sind die Beratungen selbstverständlich kostenlos

Mit freundlichen Grüßen
Knobler
cyra
schrieb am 11.06.2010, 16:48 Uhr
Danke Herr Knobler, das werde ich auch tun.
Gruß
cyra
cyra
schrieb am 29.06.2010, 08:46 Uhr
Jetzt habe ich den Salat.
Eine Antwort auf meine Anfrage bei dem Rententräger sieht so aus: "Die Anerkennung der polnischen Zeiten erfolgte auf der Grundlage des deutsch-polnischen Rentenabkommen vom 09.10.75 (DPRA 1975). Verlegt der Berechtigter seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach dem 31.12.1990 aus Deutschland ins Ausland, erlöschen die nach dem DPRA 1975 erworbenen Ansprüche und Anwartschaften endgültig. Hieraus ergeben sich folgende Änderungen:
Wegen der Zugehörigkeit zum Personenkreis der Vertriebenen können die polnischen Zeiten auf der Grundlage des FRG weiter berücksichtigt werden. Ohne die Anwendung des DPRA 1975 können die Beitragszeiten nicht mehr ohne Absenkung angerechnet werden. Nach §22 Absatz 4 FRG sind die Entgeltpunkte für die polnische Zeiten FRG-Zeiten auf 60% ihres Wertes abzusenken."
Allerdings wird meine zustehende Rente aus Polen auf die deutsche Rente angerechnet.
Wenn ich das richtig verstehe, bekomme ich die Deutsche Rente auf Grund der Vertriebenen Zugehörigkeit, anderseits werden die Zeiten nicht nach DPRA gerechnet, kann mir Jemand das erklären, was ist der Unterschied FRG und DPRA?

Das heißt für mich folgendes.
1) Da ich eine Rente für Frauen ab 60 beantragt habe, muss ich mit 18% Abzug rechnen und in dem Fall auch von den polnischen Zeiten, obwohl dort, würde ich die Regelrente (ohne Abzüge) bekommen,
Der Deutsche Staat behält sich aus meiner polnischen Rente auch die 18%.
2) Die Sozialabgaben werden wahrscheinlich auf der Basis Gesamtbetrag berechnet.
3) Später liegt eine beschränkte Steuerpflicht vor, (doppelte Besteuerung)
4) Es wäre interessant zu wissen, wie die Umrechnung von PLN auf Euro erfolgt.
Ich würde gern wissen, muss ich mir das alles gefallen lassen, verstehe ich das ganze falsch oder habe nach fast 40 Jahren Arbeitsleben, Kindererziehung, kein Recht auf lebenswerten Ruhestand, denn mit 500€ gesamt! ist das nicht möglich.
Somit habe ich keine andere Wahl und muss ich auf die, die für alle EU Mitglieder geltende Freiheiten verzichten.
Ich würde mich auf eine Hilfestellung sehr freuen
Mit freundlichen Grüßen
cyra
Fabritius (Moderator)
schrieb am 29.06.2010, 22:41 Uhr
Ich würde empfehlen, dieses Thema an dazu sachkundiger Stelle weiter zu erörtern. Die Adressaten und Nutzer dieses Diskussionsforums haben keinerlei Zeiten in Polen und fallen daher auch nicht unter das DPSVA. Bei unkundigen Lesern könnten daher Ihre Beiträge zu Verunsicherung führen. Im Gegenzug wären "Tips" für Sie eine Fehlerquelle, weil die Nutzer dieses Forums eher zu Fragen des zwischenstaatlichen Rechtes mit Rumänien erfahren sind.

Informationen bekommen Sie bei der DRV Bund in Berlin, die Kontaktdaten wurden bereits benannt.

Ich danke für Ihr Verständnis

Der Moderator
DegDi
schrieb am 30.06.2010, 11:21 Uhr
Hallo cyra!

Der von Ihnen beschriebene Zustand bei der Rentenmisere betrifft uns alle, egal, ob wir aus Polen, Rumänien oder anderswoher, als deutsche Volkszugehörige nach Deutschland eingewandert sind. Bei Einwanderern anderer Volkzugehörigkeiten bin ich mir nicht so sicher.

Die Vertreter der Aussiedler aus Polen hatten schon 1975 (vor 35 Jahren!) die Weitsicht, ein Abkommen mit Herrn Bundeskanzler Schmidt, über die Unkürzbarkeit der Rentenansprüche bei den Polenjahren, auszuhandeln. Die letzten Regierungen (Kohl, Schröder, Merkel) versuchen dieses Abkommen, wo es nur geht, auszuhebeln.

Die Vertreter der Aussiedler aus RO hatten in der Vergangenheit diese Weitsicht nicht, und haben sich vor ein paar Jahren mit einer lächerlichen Übergangsregelung abspeisen lassen. Alles legal, wird uns vorgekaut. Hilfe für Sie cyra, werden Sie hier kaum zu erwarten haben, da wir uns selber nicht helfen konnten.

Wie Sie nun vorgehen sollten liegt eigentlich auf der Hand, schauen Sie, dass Sie so schnell wie möglich in Rente gehen und dass man Ihnen die Vorteile vom „DPRA 1975“ nicht vom Butterbrot klaut.

Grüße, DegDi
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 30.06.2010, 16:07 Uhr
Hallo DegDi,

Sie vergleichen Äpfel mit Birnen:
Die Vertreter der Aussiedler aus Polen hatten schon 1975 (vor 35 Jahren!) die Weitsicht, ein Abkommen mit Herrn Bundeskanzler Schmidt, über die Unkürzbarkeit der Rentenansprüche bei den Polenjahren, auszuhandeln.

Das war ein Staatsvertrag zwischen Deutschland und Polen, in dem die Vertriebenen aus Polen (Schlesier) höchstens eine Nebenrolle gespielt haben. Beachten Sie zudem auch die Geschichte, die Polen und Deutschland in ein ganz besonderes Verhältnis zueinander versetzt hat. Da bestand ganz sicher Handlungsbedarf. Ganz anders die Situation zwischen Deutschland und Rumänien, weshalb „vor 35 Jahren“ zwischen diesen beiden Staaten auch kein Staatsvertrag angestrebt worden ist. Wohlgemerkt: Von den Staaten.

Die Vertreter der Aussiedler aus RO hatten in der Vergangenheit diese Weitsicht nicht, und haben sich vor ein paar Jahren mit einer lächerlichen Übergangsregelung abspeisen lassen. Alles legal, wird uns vorgekaut.

Ihnen wird nichts „vorgekaut“ und auch nicht vorgegaukelt und die Verantwortlichen haben sich nicht „abspeisen lassen“. Das Bundesverfassungsgericht (das ist das höchste Gericht!) hat entschieden, dass die Rentenkürzungen verfassungskonform sind, so Übergangsregelungen eingehalten werden. Der Bundestag hat – sehr restriktive - Übergangsregelungen beschlossen, der Bundesrat hat diesen zugestimmt. Wenn Sie also Ihren Unmut äußern wollen, tun Sie das, indem Sie den Gesetzgeber bei der nächsten Wahl abstrafen.

Den Personen (oder dem Verband) Vorwürfe zu machen, die sich gegen die Rentenkürzung – auch Ihre – eingesetzt haben, ist einfach unredlich. Wie stehen Sie zu denen, die nichts unternommen oder die Kürzungen als gerechtfertigt angesehen haben?
DegDi
schrieb am 30.06.2010, 18:35 Uhr (am 30.06.2010, 18:36 Uhr geändert).
Sehr geehrter Herr Graeff,

es freut mich über den Unterschied zwischen Äpfel und Birnen von einem Agrarmenschen aufgeklärt worden zu sein. Schönsten Dank! Auch bedanke ich mich für Ihre Bemühungen meine Rente ungekürzt zu halten. Leider ist alles in die Hose gegangen. Ich weiss es ist alles legal, sogar beim Widerkauen.

Grüße, DegDi

Schreiber
schrieb am 30.06.2010, 20:38 Uhr
Mit Widerkauen kennen Sie sich also auch aus. Glaub ich sofort.

Ist nicht einmal so ein Thema wie dieses etwas sachlicher zu klären?


DegDi
schrieb am 30.06.2010, 21:12 Uhr
Sachlich sollen immer nur die Andern sein. Weiter so!
siebbürg
schrieb am 01.07.2010, 09:05 Uhr
Herr Graeff,

so ein Schmarrn!
ich kenne niemanden unter den Sachsen, der die Kürzungen als gerechtfertigt ansieht. Auch ich als Nichtbetroffener muss sagen, daß hier die Vertreter der Sachsen versagt haben in dem Moment in dem in Deutschland das Gesetz zur Rentenkürzung beschlossen wurde - dh nicht in den 70er Jahren, sondern jetz, vor ein paar Jahren.

Sie sind es, die ihren Misserfolg unter den Teppich kehren.

Die armen Betroffenen sind in der Rente sehr oft arm dran, und werden hier in der Diskussionen durch Beleidigungen und arrogantes Auftreten mundtot gemacht.
Weiter so, damit steigen die Mitgliederzahlen sicher!
Bravo!!

Und kommen Sie nicht mit den Ausreden, daß die Aussiedler aus Polen wegen den Polen mehr Rente verdient hätten als die Sachsen aus Rumänien.

Wer aus Ihrer so großartigen Mannschaft kümmert sich um diese neuen armen Rentner?

Das ist ein Thema bei dem der Verband keine öffentlichkeitswirksamen Loorbeeren sammeln kann wie bei den Auftritten der Schaumschläger aus Rumänien, die viel versprechen und nichts halten können, weil sie dort jederzeit austauschbar sind.
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 01.07.2010, 12:24 Uhr
@DegDi
@siebbürg

Ich kann nur bedauern, dass Sie meine Beiträge nicht als sachlich betrachten. Gerne hätte ich einen Hinweis zu meinen „Beleidigungen“ und dem „arroganten Auftreten“. Dieses Podium sollte dem Gedankenaustausch dienen und es wäre eher arrogant gewesen, gar nicht auf Ihre Befindlichkeiten einzugehen.

Die erläuternden Ausführungen zum deutsch-polnischen Staatsvertrag sollten Ihnen vor Augen führen, dass Deutschland und das Nachbarland Polen eine andere Geschichte verbindet als Deutschland und Rumänien. Große Teile Polens gehörten zum Gebiet des Deutschen Reiches und dort erworbene Anwartschaften sind rentenrechtlich „Reichsgebietszeiten“. Daraus ergeben sich andere rechtliche Verantwortlichkeiten. Siebenbürgen gehörte nie zum Reichsgebiet.

Ich habe das Vorgehen des Verbandes gegen die Rentenkürzung seit dem Jahr 1996 nie als Erfolgsgeschichte verkauft – die Handelnden sind genau wie die Betroffenen von dem Resultat enttäuscht. Nur: Die Rentenkürzung ist ja nicht zufällig, sondern von der Bundesregierung gewollt zustande gekommen. Gegen diese Bundesregierung hat der Verband die schlechteren Karten gehabt. Vielleicht auch weil Leute wie Sie DegDi, nur (zu hoch gegriffene) Erwartungen an den Verband haben, ohne aber auch nur das Geringste zur Stärkung des Verbandes zu tun (so Ihre Angaben auf Ihrer Profilseite stimmen - Snofla Rehtlew !)

Es gibt sehr wohl Landsleute, die das System der Solidargemeinschaft in der Rentenversicherung nicht verstanden haben (dazu gehören die eigenen Beiträge des Versicherten u n d die Beiträge der folgenden Generationen) und entsprechend der Meinung sind, dass für nicht in Deutschland zurückgelegte Versicherungszeiten hier keine (Fremd)Renten zu zahlen sind. Gegen diese falsche Auffassung liefern wir ausreichend Argumente ( Siehe: www.siebenbuerger.de/sbz/serviceunddialog/argumentationshilfen.html )diese werden aber leider nicht zur Kenntnis genommen.

Ganz lustig: Sie kritisieren Gespräche mit Verantwortungsträgern in Rumänien („Das ist ein Thema bei dem der Verband keine öffentlichkeitswirksamen Loorbeeren sammeln kann wie bei den Auftritten der Schaumschläger aus Rumänien, die viel versprechen und nichts halten können, weil sie dort jederzeit austauschbar sind.“), würden aber zwischenstaatliche Abkommen begrüßen. Wie macht man’s nun richtig?!

Grüße
siebbürg
schrieb am 01.07.2010, 19:11 Uhr
Herr Graeff,

Ihre Argumente in Ehren, leider wären diese für eine fremdrentenrechtliche Diskussion nicht stichhaltig.

Als Begründung für die 40% Rentenkürzungen die unsere Landsleute erdulden kann kein Vergleich mit Polen oder sogar dem ehem. Reichsgebiet herhalten.

Außerdem hätten auch die Leute aus Polen dieser Jahrgänge keine Rentenanwartszeiten im Deutschen Reich zurückgelegt und deswegen genau dieselbe 40%-Kürzung erhalten müssen.

Warum wurden denn dann die Deutschen aus Russland mit der 40%-Kürzung bestraft? Danzig hat doch auch zum Deutschen Reich gehört, Ostpreussen etc. etc.??
Was haben Sie dann hier für Argumente?

Herr Graeff, ich hätte es sehr begrüsst, wenn Ihr Verband
nicht so schnell die Flinte ins Korn geworfen hätte, sondern professionell und mit mehr Hartnäckigkeit
für ihre Mitglieder gekämpft hätte.
Und auch jetzt noch kann weitergekämpft werden.

Aber so wie es aussieht, ist Ihr Verband mehr an neuen Mitgliedern in der Altersklasse 35-50 Jahre interessiert als an den Rentnern als neue Mitglieder.
Warum auch immer...

Was mich an Ihrem Verband irriiert ist, daß sie viel mehr Mitglieder haben wollen, daß sie aber anscheinend zu wenig für ihre Mitglieder tun, und sich dann wundern, daß die Mitglieder immer weniger werden.

Da kann ich nur sagen, daß Ihr Vereinsmanagement nicht stimmt.
Schiwwer
schrieb am 01.07.2010, 21:17 Uhr (am 01.07.2010, 21:30 Uhr geändert).
Wer die Russlanddeutschen Danzig zuordnet, hat keine Ahnung von einer Idee.
Was bleibt von obigem Beitrag außer Inkompetenz?
Boshaftigkeit und üble Nachrede.
siebbürg
schrieb am 02.07.2010, 07:33 Uhr
Schiwwer: sorry, ich meinte Königsberg und nicht Danzig.
Trotzdem: welches ist ihre Idee denn, von der sie sprechen?

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