Rente aus RO, Abzug v. d.dt. Rente

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DegDi
schrieb am 03.08.2010, 03:46 Uhr
Hallo allerseits, letzten Sonntag habe ich an die Geschäftsleitung der DRV Bund ein Schreiben, mit der Bitte die Ablehnung der Abtretung nochmals zu überprüfen, abgeschickt. Zur Untermauerung habe ich folgende Argumente aufgeführt:

1) Eine Abtretung ist grundsätzlich möglich und wird auch von der DRV Bund in manchen Fällen praktiziert. Von der RO-Rentenbehörde wird eine Solche auch zugelassen.
2) Die DRV bekäme direkt aus RO den RO-Teil meiner Rente zurückerstattet. Jegliche Zweifel und die damit verbundenen Recherchen Ihrer Behörde, ob Geld auf meinem Konto „hängen geblieben“ ist, könnten somit entfallen. Da auch Nachzahlungen aus RO zu erwarten sind, wäre eine Abtretung gleich von Anfang an, für den DRV umso interessanter.
3) Ich bekäme meine Rente wie gehabt und müsste mich nicht noch mit der RO-Seite herumplagen.
4) Die RO-Seite verlangt z.B. dass jede zukünftige Änderung – auch ein banaler Umzug mit Anschriftsänderung – notariell legalisiert einzureichen sei. Eine komplizierte Dreiecksbeziehung mit großem Verwaltungsaufwand und ebensolchem Anrechnungs-Hick-Hack. Bei der Anrechnung gilt der vom Gesetz festgelegte Umtauschkurs, während bei der Überweisung der Tageskurs gilt. Die Differenzen, die sich daraus ergeben, müsste ich buchhalterisch ein Leben lang erfassen, dokumentieren und beim DRV Bund jedes Mal Beschwerde einreichen.

Da ich obige Punkte aus diesem Forum zusammengetragen habe, stelle ich sie hiermit allen Interessenten wieder zur freien Verfügung. Einen schönen Dank an alle, die sich hier als Ideengeber eingebracht haben, allen voran Herrn Fabritius.

Ob meiner Bitte stattgegeben wird (kann sein, muss aber nicht!), werde ich noch bei gegebener Zeit berichten.

Grüße, DegDi
DegDi
schrieb am 08.08.2010, 09:32 Uhr
Hallo allerseits, gestern habe ich auch von der Geschäftsleitung der DRV Bund eine Ablehnung der Abtretung erhalten. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht, scheint bei denen das Motto zu sein.

Grüße, DegDi
Hoffnung
schrieb am 08.08.2010, 10:46 Uhr
Hallo zusammen,

seit einiger Zeit bin ich eine stille Mitleserin in diesem Forum und freue mich euch gefunden zu haben. Wie einige von euch habe auch ich einige Jahre meines Lebens in Rumänien verbracht, gearbeitet und bin dann aus dem Land geflüchtet.

Vielleicht sollte man die von der DRV abgelehnten Anträge öffentlich machen, um so eine bessere, einfachere und schnellere Lösung für alle Beteiligten zu finden?

Beste Grüße
Hoffnung

rittermici
schrieb am 07.03.2011, 17:50 Uhr (am 07.03.2011, 17:55 Uhr geändert).
@DegDi
Wie schnell hat der DRV ablehnend reagiert, fast4 Tage, bemerkenswert !!??
Aber seit august 2010 ist nichts mehr passiert ??
Gruß
rm
DRV- Kunde
schrieb am 08.04.2011, 14:58 Uhr
Hallo Herr Fabrizius,
lese und verfolge schon lange ihre hilfsreiche Beiträge.
Könnte ich das Az. des Urteils SG Würzburg bekommen?
Der Aspekt interessiert mich besonders.
Bin gerade dabei mein Widerspruch DRV wegen Abzug zu begründen. Basis Urteil LSG Mainz.
Schon aufgefallen das die DRV immer wieder die selben, alten Begründungen benutzt obwohl die Gerichte zu gunsten der Kläger entschieden haben?
gerri
schrieb am 18.04.2011, 19:32 Uhr
Hallo an Alle, die vielleicht ähnliche Fälle kennen.
Es geht um die Abwicklung der Witwenrente,der Mann ist schon seit einem Monat verstorben und es werden immer noch
Unterlagen von Rumänien verlangt,obwohl er in Deutschland
22 Jahre gearbeitet hat und 14 Jahre Rente bezogen hat.
Wird da vielleicht versucht die Witwenrente auf Rumänien -Jahre und Deutschland -Jahre zu spalten?
Was soll man akzeptieren und was nicht?
Vielen Dank im voraus für aufklärende kompetente Antworten.

Gruß, Geri
gerri
schrieb am 19.04.2011, 11:39 Uhr
@ Hallo Landsleute,gibt es wirklich keinen ähnlichen Fall
wie oben geschildert?

Gruß, Geri
getkiss
schrieb am 19.04.2011, 12:16 Uhr
ich glaube, da war mal was.
Nach dem Trauerfall wurden von der Witwe die Unterlagen die sich längs bei der RV befanden, wieder verlangt.
Offensichtlich wird versucht, aus alten Rentenfällen einen der jetzigen Rechtslage entsprechenden neuen Rentenfall zu kreieren. Grund: Sparen. Typisch für jede Versicherung.
1. Beiträge einfordern
2. Schadenfall als inexistent betrachten
3. Beweise einfordern
4. Beweise minimalisieren
5. Beweise als unzureichend erklären.
6. Schadenersatz drücken bis null, wenn´s nur geht.

Von irgendwo müssen doch fette Vorstandsgehälter bezahlt werden, die Beamten "verdienen" auch etwas....

Einzige Methode: Versicherung einsparen, nix versichern. Wenn Schadenfall eintritt, Privatpleite erklären, nach paar Jahren bist Du raus.

Geht leider nicht bei den Staatsverordneten Versicherungen.
Da wird bei eigenmächtig erhobenen und nicht bezahlten Beitragserhöhungen der Krankenkasse auch mal der Gerichtsvollzieher eingeschaltet....
Eskimo
schrieb am 19.04.2011, 13:01 Uhr
Einzige Methode: Versicherung einsparen, nix versichern. Wenn Schadenfall eintritt, Privatpleite erklären, nach paar Jahren bist Du raus.

Geht leider nicht bei den Staatsverordneten Versicherungen.
Da wird bei eigenmächtig erhobenen und nicht bezahlten Beitragserhöhungen der Krankenkasse auch mal der Gerichtsvollzieher eingeschaltet....


das klingt ja ganz nach ceasusecu!
grumpes
schrieb am 19.04.2011, 13:41 Uhr (am 19.04.2011, 13:49 Uhr geändert).
@ Hallo Landsleute,gibt es wirklich keinen ähnlichen Fall
wie oben geschildert?

Gruß, Geri


Ja geri,
ich kenne so einen Fall:
Das Ehepaar lebt seit 1980 in der BRD und bezog bereits vor 2008 die gesetzliche Rente mit angerechneten Zeiten aus Rumänien.
Als der Mann 2010 starb verlangte die Rentenversicherung Belege aus Rumänien von dem Verstorbenen wie Arbeitsbuch usw.
Diese Papiere wurden von der Witwe auf holprigem Wege besorgt, aus Rumänien.

So weit so gut.

Kurze Zeit danach wurde die Witwe von der Rentenversicherung Nordbayern wieder angeschrieben.
Im Anhang befand sich eine "Declaratie pe propria răspundere" in rumänischer Sprache.

Es zielt wohl darauf hin dass die Hinterbliebenenrente gesplittet wird : Ein Teil aus Rumänien und ein Teil aus Deutschland.
Riesenprobleme für ältere Menschen.

Hier noch ein link zu o.g. Thema :
www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de/sid_32633742BAAF5B6751C7254AC4EAB239.cae01/DRVNB/de/Navigation/Rente/Ausland_und_Rente/Verbindungsstellen/rumaenien_node.html

Gruß
grumpes

P.S. Mein Vorschlag : Rentnerehepaare sollten sich frühzeitig bei einem Fachanwalt erkundigen.
Die Anwaltsgebühren sind ein "Nichts" im vergleich zu den Schwierigkeiten die nach dem Ableben eines Ehepartners auftreten.
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 19.04.2011, 14:13 Uhr (am 19.04.2011, 14:39 Uhr geändert).
Siehe weiter unten.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 19.04.2011, 14:15 Uhr
Hallo Zusammen.

Die Gewährung einer Hinterbliebenenrente ist rentenrechtlich ein neuer "Versicherungsfall", der auch eine neue Rechtsanwendung auslöst. Die Rentenbehörde muss zu diesem Zeitpunkt das Rentenkonto (des Verstorbenen, da die Hinterbliebenenrente eine sogenannte "abgeleitete" Rente ist) erneut auf Veränderungen nach dem jetzt geltenden Recht prüfen. Dazu gehört seit dem 1.6.2006 auf Grund der geltenden Antragsgleichstellung auch die Einleitung des Verfahrens in Rumänien. Dafür und für die ebenfalls nun erforderliche Paralellberechnung nach dem EU-Verfahren benötigt die Rentenbehörde das Arbeitsbuch des Verstorbenen. Hier sind diverse Ermittlungsansätze vorhanden.

Es geht nicht um "bösen Willen" der Beamten bei der Rentenbehörden sondern um die Anwendung der geltenden Vorschriften, die auch VORTEILE bieten können.

Eine Sorge ist unbegründet: die Renten werden NICHT "gesplittet"! Das Fremdrentengesetz, welches die Anrechung der Zeiten aus dem Herkunftsgebiet bei anerkannten Berechtigten regelt, gilt selbstverständlich weiter und wurde nicht aufgehoben. Es wird also unverändert die Rente aus ALLEN ZEITEN (auch denen aus dem Herkunftsgebiet) in Deutschland berechnet und gezahlt. Es besteht sogar ein Besitzschutz auf den Entgeltpunkte der Ausgangsrente des Verstorbenen.

WENN dann in dem PARALELLVERFAHREN in Rumänien ebenfalls eine Zahlung in Deutschland auf dem Konto des Betroffenen eingeht, erfolgt eine Anrechnung gem. § 31 FRG. Diese ist genau zu prüfen. Hier ist der Tip, sich an einen Spezialisten im FRG-Bereich zu wenden, goldrichtig und die Kosten sind im Verhältnis zum Vorteil bei seriös abrechnenden Anwälten tatsächlich gering (vorher nach den Kosten fragen!).

Hinweise auf Spezialisten gibt es im Anzeigenteil der Siebenbürgischen Zeitung oder bei etwas Recherche im Internet (googeln nach Schlüsselbegriffen wie "Fiktivabzug unzulässig") oder durch eine Artikelsuche in der SBZ Online.

Grüße
grumpes
schrieb am 19.04.2011, 16:28 Uhr
Danke,
habe wohl doch einiges falsch verstanden.
Gruß
grumpes
powolff
schrieb am 03.05.2011, 13:24 Uhr
Ich finde es allmählich unerträglich, wie mit uns, als Vereinsmitgliedern umgesprungen wird! Regelmäßig werden in der Siebenbürger Zeitung Jubelberichte bezüglich der Bemühungen und Erfolge unserer Vereinsoberen veröffentlicht, die sich mit höchsten Vertretern der Deutschen Rentenversicherung und der Rumänischen Rentenversicherung einigen über die Vereinfachung des durch Europäisches Recht entstandenen bürokratischen Zustandes. Ich muss feststellen, dass all dies ein gewaltiger FURZ ist. Nichts wurde geregelt, alles bewegt sich im Bereich: die jeweilige Behörde könnte, wenn sie wollte etc. Der Verweis auf kundige Rentenversicherungsanwälte ist in diesem Zusammenhang mehr als peinlich, wissend, dass der oberste Indianer der Sachsen eine genau passende Kanzlei führt. Tatsache ist, dass die Vereinsführung absolut nichts in Sachen 40%-Kürzung erreicht hat, und 0,0% in Sachen eines unbürokratischen Rententransfers im Zuge der Europäischen Gesetze.
powolff
schrieb am 03.05.2011, 13:35 Uhr (am 03.05.2011, 13:41 Uhr geändert).
Der ist sicher der Richtige, der erteilt Dir auch die Sakramente und verscharrt Dich kostengünstig.
Bezieht sich auf Anfrage AnitaBB an sibihans

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