Rumänische Rente trotz Aufschuberklärung?

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kado
schrieb am 12.05.2012, 15:32 Uhr
Hallo,
meine Freundin hat Ende März 2012 zusammen mit dem Rentenantrag auch eine Aufschuberklärung, wie von Herrn Fabritius empfohlen, abgegeben. Kurz darauf hat sie einige Unterlagen zum Ausfüllen erhalten mit dem Vermerk „Eilt sehr!“. Sie hat davon gehört, dass man den Vordruck E207 ausfüllen soll, deshalb hat sie nichts dabei gedacht und folgende Formulare ausgefüllt und zurückgeschickt:
-Fragebogen zur Einleitung des zwischenstaatlichen Rentenverfahrens
-Vordruck E207
-Hinweis- und Ergänzungsfragebogen zum E207DE – Rumänien
Vor zwei Tagen kam dann ein Brief mit dem Betreff „Hinweis zum ausländischen Altersrentenbezug“. Hier wird ihr empfohlen „Versicherungspflicht nach Art. 14d Abs.3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 bzw. Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zu beantragen. Zusätzlich sollte sie das Formular „Erklärung zum Beginn der deutschen und der mitgliedstaatlichen Altersrente“ ausfüllen.
Meine Frage: hat sie unwissend die rumänische Rente beantragt? Wenn ja, kann man die Sache noch irgendwie rückgängig machen?
Ado
schrieb am 12.05.2012, 17:36 Uhr
..warum denn?.Wenn man in Rumänien eingezahlt hat..warum nimmt man dann auch nicht die rumänische Rente ??---Ein Schelm der Böses dabei denkt !!
gerri
schrieb am 13.05.2012, 21:01 Uhr
@ Hallo, sind unsere Landsleute ein Spielball zwischen den Staaten und Gesetzen?
gerri
schrieb am 15.05.2012, 16:19 Uhr (am 15.05.2012, 16:20 Uhr geändert).
@ Das ist wohl eine harte Nuß?

Oder ist die Antwort unbezahlbar?
harald815
schrieb am 15.05.2012, 17:18 Uhr
..warum denn?.
Die Rentenbehörde Rumäniens errechnet einen Betrag in Lei der einem zusteht. Dieser wird zu dem betreffenden Zeitpunkt in EURO umgerechnet. Dieser errechnete Betrag wird nicht mehr von der BFA ausgezahlt, auch zukünftig. Bei der Auszahlung durch die rumänische Behörde wird immer wieder der Lei-Betrag in Euro umgerechnet und dieser Betrag überwiesen. Fällt der Leu im Verhältnis zum Euro, erhält man weniger als einem auf der anderen Seite abgezogen wird. Steigt der Leu, erhält man mehr.
Da der Leu eher weiter fallen wird, ist es günstiger auf die Auszahlung seitens der Rumänen zu verzichten (natürlich zum Nachteil der BFA). Außerdem muss auch den Rumänen gegenüber jedes Jahr nachgewiesen werden, dass man noch lebt - ein weiterer Nachteil (geldlich und Zeitaufwand).
Darum!
Man wird kaum, um die BFA zu schonen, den Antrag an Rumänien stellen wollen. Wie heißt es so schön?
"Frate, frate, dar brânza-i pe bani."
gerri
schrieb am 15.05.2012, 18:10 Uhr (am 15.05.2012, 18:11 Uhr geändert).
@ Also muß man sich in solchen Fällen,in Rumänien bei den zuständigen Behörden von Zeit zu Zeit melden,ihre Bedingungen und Antrags-Formulare akzeptieren und was soll man noch?
Ist man von ihnen wieder abhängig,oder sind wir ihnen noch was schuldig?
Was ist wenn sie aus der EU austeigen müssen, was dann?
Hört dieses Hin und Her nichtmehr auf?
harald815
schrieb am 15.05.2012, 18:27 Uhr
Gerri, hast du die Frage an mich gestellt? Wenn ja dann muss ich zugeben nicht zu verstehen welches die Frage ist. Somit kann ich auch nicht antworten. Wenn es um den Lebensbeweis geht, dann ist das so:
Man erhält ein Formular (Einschreiben mit Bestätigung des Empfangs). Dieses wird ausgefüllt und vor einer deutschen Behörde (z.B. einer BfA Dienstelle) unterschrieben. Man muss selbst, am besten ebenfalls als Einschreiben mit Empfangsbestätigung, das Formular nach Rumänien zurückschicken. Dies geschieht einmal pro Jahr, gegen Ende des Jahres.

Übrigens, wir alle sind immer der Spielball, überall.
gerri
schrieb am 15.05.2012, 21:11 Uhr
@ Machen die das im Land auch mit den eigenen Rentnern,oder
kann man den Großvater ins Fenster stellen wie in Griechenland,bis die Behörden feststellen das sie 150 jährige Menschen im Lande haben?
kado
schrieb am 16.05.2012, 12:56 Uhr
Meine Freundin hat die Aufschuberklärung ausgefüllt, weil sie diese Unannehmlichkeiten vermeiden wollte. Es sieht aber so aus, dass die Rentenbehörde sie ausgetrickst hat. Oder verstehe ich das falsch?
TAFKA"P_C"
schrieb am 16.05.2012, 14:28 Uhr (am 16.05.2012, 14:28 Uhr geändert).
Es sieht aber so aus, dass die Rentenbehörde sie ausgetrickst hat.
@kado, sieht fast so aus.

Ich kenne eine Person, hinter deren Rücken eine Witwenrente beim rum. Rententräger angefordert wurde. Die dachten sich, da gäbe es noch was zu holen. Da haben sie aber die Rechnung ohne den Wirt gemacht, denn in Ro gibt es nur eigene Rente oder Witwenrente und nicht wie in D, eigene Rente und Witwenrente.
gerri
schrieb am 17.05.2012, 08:51 Uhr
@ "Enigma..."
gerri
schrieb am 17.05.2012, 18:26 Uhr
@ Sollte man Alles unter den Teppich kehren und fügen, als Spielball zwischen neuer und alter Heimat,den Bürokraten ist das "wurscht" Hauptsache das Gesetz wird erfüllt.
Sind unsere ehrenamtlichen Berater Alle im Urlaub,oder gibt es sie nichtmehr??
Aussiedler
schrieb am 17.05.2012, 19:13 Uhr
Jede Rentenversicherung verlangt jedes Jahr eine Lebensbescheinigung. Das hat mit Rumänien nichts zu tun. Sonst können sie nicht herausfinden, ob der Rentner noch lebt. Es passiert oft, dass die Angehörige dann die Rente kassieren, ohne den Todesfall zu melden.
gerri
schrieb am 17.05.2012, 19:33 Uhr (am 17.05.2012, 19:36 Uhr geändert).
Ganz am Anfang war die Frage von "kado",ob die Aufschuberklärung die "Einleitung des zwischenstaatlichen Rentenverfahrens",wirklich auf Zeit verschieben kann.
Und welche Formulare sollte man wirklich in dem Fall ausfüllen,ohne wie geschildert ausgetrixt zu werden.
getkiss
schrieb am 17.05.2012, 20:24 Uhr

Jede Rentenversicherung verlangt jedes Jahr eine Lebensbescheinigung.
Ich beziehe deutsche Rente seit 2005.
Nie hat Jemand eine "Lebensbescheinigung" von mir verlangt.
Ohne Sterbeurkunde kann mich niemand begraben - geht die automatisch an die Rentenversicherung?

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