Rumänische Rente trotz Aufschuberklärung?

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kado
schrieb am 18.05.2012, 06:11 Uhr
Der Trick der Rentenbehörde scheint zu funktionieren. Habe gerade den Beitrag von Liane unter „Statt 6/6 nur 5/6 Rentenanerkennung“ gelesen. Sie hat auch ohne Absicht die Formulare ausgefüllt und die rumänische Rente erhalten.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 18.05.2012, 08:31 Uhr
Hallo.
Wer ein Formular ausfüllt. in welchem drinnen steht, dass im Herkunftsgebiet ein Rentenverfahren eingeleitet wird, - selbst wenn er gleichzeitig eine Aufschuberklärung abgibt - muss leider damit rechnen, dass die Rentenbehörden die Erklärung im Formular umsetzt und die andere "unter den Tisch kehrt" weil er sie als Versehen betrachtet. Richtig wäre noch einmal nachzufragen.

Ein "Formulare ausfüllen ohne Absicht" gibt es nicht. Durch das Ausfüllen von Formularen und unterschreiben gibt man IMMER eine Erklärung ab. Das machen sich zu viele Menschen leider nicht klar. ALSO: zuerst lesen, dann überlegen ob man das wirklich will, und erst dann unterschreiben. Vor Absenden IMMER eine Kopie davon machen und behalten, damit man später genau nachvollziehen kann, was man ausgefüllt (erklärt) hat.

Im Falle der Rente aus Rumänien: man kann jederzeit der Rentenbehörde -am Besten der deutschen und der rumänischen gleichzeitig - mitteilen, dass man die Aufschuberklärung abgegeben hat (nochmals eine Kopie mitsenden!) und daher die rumänische Rente (noch) nicht will. Dann stellt die Rentenbehörde in Rumänien die Zahlung ein und die deutsche Rentenbehörde beendet den Abzug (der dann nicht mehr gezahlten Rente aus Rumänien) ab Mitteilung der Zahlungseinstellung in Rumänien.

Viele Grüße

gerri
schrieb am 18.05.2012, 09:46 Uhr (am 18.05.2012, 09:49 Uhr geändert).
@ Ja das war eine kompetente Antwort,das müsste ein jeder verstanden haben.Danke.

PS. Gibt es eine "Aufschuberklärung" auch auf rumänisch?

Gruß, Geri
Aussiedler
schrieb am 19.05.2012, 14:15 Uhr
Hier geht es um Auslandsrenten. Jedes Land, das ins Ausland Rente zahlt, verlangt jährlich eine Lebensbescheinigung. Wenn du in Deutschland wohnst und dort eine "deutsche" Rente beziehst, brauchst du keine Lebensbescheinigung. Wenn du ins Ausland umziehst, wird Deutschland auch von dir eine verlangen.
gerri
schrieb am 20.05.2012, 07:37 Uhr
@ Hallo,und dennoch wäre es interessant zu wissen ob es eine
"Aufschuberklärung "in rumänischer Sprache benötigt, schon gibt, oder müssen wir die deutsche Version übersetzen.
TAFKA"P_C"
schrieb am 20.05.2012, 11:10 Uhr
Gerri,

suche nach dem User DegDi und lies nach, welchen Tipp er hatte. Ich bin mir sicher, dass es deine Frage beantwortet.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 21.05.2012, 09:28 Uhr (am 21.05.2012, 09:31 Uhr vom Moderator geändert).
@ Gerri: die Frage haben Sie am 18.5. schon einmal gestellt und sie wurde dort gleich beantwortet. was ist noch unklar?

vgl:
Antwort auf Gerris Frage nach der Aufschuberklärung auf Rumänisch

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