TOP-News! 10.000 Euro Schmerzensgeld für Russlandverschleppung anerkannt

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Fabritius (Moderator)
schrieb am 05.09.2012, 12:39 Uhr
TOP-NEWS:

Gericht in Bukarest spricht Klägerin 10.000 Euro Schmerzensgeld für Russlandverschleppung zu. In einer 20-seitigen Begründung folgt das Gericht damit dem Antrag der Klägerin und setzt sich nach den Prinzipien des Vorranges des europäischen Rechts vor nationalem Recht über die negative Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichtes zu Art. 5 des Gesetzes 221/2009 hinweg.

(Urteil 441 vom 28.2.2012 in der Akte 52663/3/2010, zugestellt am 22.8.2012)

Kampf lohnt sich also doch. Sobald die Begründung der bahnbrechenden Entscheidung ausgewertet wurde, berichten wir in der SbZ ausführlich.
Schreiber
schrieb am 06.09.2012, 08:14 Uhr
Gratuliere!

Vielleicht haben ja die Richter die Fernsehsendung "Compas" gesehen und das Nachdenken angefangen. Bin auf die Begründung gespannt.
scumpa
schrieb am 07.09.2012, 10:57 Uhr
Eine erfreuliche Nachricht

Bin mal gespannt ob es bei dem Einzelfall bleibt oder alle bzw deren Nachkommen nun entschädigt werden.

Leider kann meine Omi, die Anfang des Jahres von uns gegangen ist, von der Wiedergutmachung nicht mehr profitieren, gesetzt den Fall dass unserer Klage, die schon seit Jahren bei Gerichten in Rumänien liegt, auch stattgegeben wird.
getkiss
schrieb am 07.09.2012, 11:25 Uhr
Leichte Orientierungsschwierigkeiten im Zeitablauf, Herr @Schreiber? Siehe:

@Fabritius:
Urteil 441 vom 28.2.2012 in der Akte 52663/3/2010...

Bericht über Sendung, siehe Oben:
Dr. Bernd Fabritius hat am 30. Mai, in der einstündigen Live-Sendung „Compas"...

Das Urteil ist zu begrüßen. Ich bin skeptisch.
Mal sehen was das rum. Finanzministerium dazu sagt, es hatte schon oft bei solchen Urteilen rekuriert, abgesehen von der Meinung einiger Parlamentarier/ der Regierung, die womöglich noch schnell ein Ausführungsgesetz verabschieden könnten, siehe Dossier Restitution. Die Gründe liegen auf der Hand: Keine Pinke in der Kasse.
Der EU Grichtshof wartet schon sehnsüchtig auf Arbeit....

Ich glaube an das Wunder, wenn ich lesen kann:
"Das Geld wurde ausgezahlt, vor dem Tode aller Begünstigten..."
cäsar
schrieb am 07.09.2012, 19:16 Uhr
Hallo,

ich schliesse mich der Argumentation des Herrn Getkiss bedingungslos an! Ich habe ein anderes Urteil in der Hand, da ist die Begründung des Richters haaresträubend, primitiv und willkürlich, wenn es mir gelingt werde ich Teile dieses Urteils in dem anderen Thread(Russlandentschädigung, Bukarest)veröffentlichen.
Herr Fabritius, Sie wollen uns ein Urteil als Top Nachricht unterjubeln...eine Top- Nachricht ist es dann wenn jemand tatsächlich Geld ERHALTEN HAT! Durch Ihr Verhalten, die Ordensannahme von einem der primitivsten Staaten der EU, das dauerhafte Hofieren der Bukarester Lügenbarone in Dinkelsbühl, haben Sie dazu beigetragen, dass immer weniger Menschen in den Genuss dieser Entschädigung kommen können. Sie sind Teil des Programms der Bukarester Banditen, die auf die biologische Lösung der betroffenen Landsleute setzten und setzen. Sie sind der grösste Despot, den die Siebenbuerger Sachsen jemals in ihren Führungsgremien hatten. Sie mögen durch irgendeine Mehrheit ihre Legitimation bestätigt wissen, die moralische haben Sie längst verloren. Also: etwas halblang mit den TOP-NEWS und der Beweiräucherung durch Ihren Vasallen!

ave
gogesch
schrieb am 07.09.2012, 21:05 Uhr (am 07.09.2012, 21:05 Uhr geändert).
ich glaube eher an den Storch als an Geld von der rumänischen Regierung und bestaune die Gutgläubigkeit von Dr. Fabritius.
gerri
schrieb am 07.09.2012, 21:23 Uhr
@ Wir sollten auf die Entscheidung warten,danach können wir urteilen,warum nicht.
gogesch
schrieb am 07.09.2012, 21:53 Uhr
wir warten schon so lange, dass die Betroffenen wegsterben
cäsar
schrieb am 08.09.2012, 18:22 Uhr (am 08.09.2012, 18:22 Uhr geändert).
ich glaube eher an den Storch als an Geld von der rumänischen Regierung und bestaune die Gutgläubigkeit von Dr. Fabritius.


Was heisst hier Gutgläubigkeit? Teil der Lügenmaschinerie ist er geworden, mit oder ohne Absicht spielt keine Rolle. Auf der einen Seite Anwalt der Unterdrückten und Gedemütigten, auf der anderen Seite grosszügiger Gastgeber der Bukarester Teufelsclique-jährlich mindestens einmal in Dinkelsbühl!

ave
Schreiber
schrieb am 11.09.2012, 19:12 Uhr
Fabritius nennt die "Entgleisungen eines Rechtsstaates" beim NAmen und prangert Negativentscheidungen öffentlich an:

Wieviel Entgleisung verträgt ein Rechtsstaat?

Dann sollte er auch über einzelne positive Punkte berichten. Ich bin gespannt auf diesen Fall.
gerri
schrieb am 11.09.2012, 20:22 Uhr
@ Wie schön wäre des Deutschen Wesen,hätte es den Neid nicht gegeben....
cäsar
schrieb am 15.09.2012, 18:10 Uhr
Verehrter Herr Fabritius,

dass ich Sie mittlerweile für eine eklatante Fehlbesetzung an der Spitze des Verbandes halte mag Ihnen durchaus missfallen. Ich habe deswegen vollstes Verständnis wenn Sie mich ignorieren,bzw.vermutlich die Administratoren zum Eingreifen bewegen. Das ist eine Seite der Medaille. Dass Sie in Ihrem Beitrag verschweigen, dass der rumänische Staat "recurs" eingelegt hat, schwächt nochmal um vieles die TOP- NEWS.Das ist billige Fernsehwerbung.Das ist die andere Seite der Medaille. Es hilft auch nicht wenn Sie nachträglich einen ausführlichen Beitrag in der SBZ schreiben.

ave
getkiss
schrieb am 15.09.2012, 19:01 Uhr
Mal sehen was das rum. Finanzministerium dazu sagt, es hatte schon oft bei solchen Urteilen rekuriert
schrieb ich am 07.09. in diesem Thread.
Jetzt hat nicht das Finanzinisterium sondern die Generalstaatsanwältin rekuriert....
"N-a dansat nici măcar juma-de vară..."
cäsar
schrieb am 16.09.2012, 10:41 Uhr
Hallo Getkiss,

Ob nun Staat, Staatsanwaltschaft oder Finanzministerium ist doch juristische Zungenspalterei.Fakt ist: es wird noch viel Wasser in der Dâmboviţa fliessen, bis jemand EUR 10000 vom rumänischen Staat in der Hand hält!

ave
kaltenberg
schrieb am 16.09.2012, 11:07 Uhr
Für Interessierte zum Gerichtsurteil Sibirien-Entschädigung
Hier auf diesem Link die Reaktion der Generalstaatsanwaltschaft Rumäniens.

http://www.mpublic.ro/recursuri/2012_civil/rc_04_09_2012.htm Recurs-Antrag vom 5.09.2012 durch Staatsanwältin Codruta Kövesi.

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