Erbe eines Grundstückes mit Haus in Rumänien, was ist zu tun bzw. Zu beachten?

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Harald815
schrieb am 09.07.2013, 16:50 Uhr
Meine Hoffnung scheint sich zu bestätigen. Die Durchführung des Eintrages im Grundbuch in Rumänien wird wahrscheinlich beginnend mit dem 22.07. beginnen. Vorgelegt werden:
Deutscher Erbschein mit Apostile (übersetzt),
offizieller Grundbuchauszug der Immobilie, aktuellen Datums,
Certificat de atestare fiscală (wird in zwei Tagen von der Direcţia Fiscală erstellt. Man braucht dafür auch die Sterbeurkunde - natürlich auch übersetzt). Alles sollte, einschließlich des neuen Eintrages im Grundbuch, in zwei Wochen zu erledigen sein.
Hoffentlich gibt es keine negativen Überraschungen.

Ob dieser Schmarrn jemanden interessiert?
Lilith
schrieb am 09.07.2013, 20:53 Uhr
mich schon, ich frage mich eben was du mit einer weiteren Immobilie bloß anfangen sollst, cândva o să te dea banii afar din casă
Harald815
schrieb am 09.07.2013, 21:36 Uhr
Es handelt sich nicht um mein Erbe. Ich begleite lediglich interessiert die Ereignisse und berichte hier, es könnte ja jemandem in einem konkreten Fall auch nutzen. Im Endeffekt hatte Herr Fabritius, den ich damals unsanft angegangen bin, doch Recht. Ich habe mich inzwischen entschuldigt. Trotzdem wäre es nett seitens des Herr Fabritius gewesen, wenn er den Artikel benannt hätte auf dem seine Aussage beruhte
(Art. 2633 din Noul Cod Civil
Legea aplicabilă
Moştenirea este supusă legii statului pe teritoriul căruia defunctul a avut, la data morţii, reşedinţa obişnuită.
Art. 2634
Alegerea legii aplicabile
(1) O persoană poate să aleagă, ca lege aplicabilă moştenirii în ansamblul ei, legea statului a cărui cetăţenie o are.
(2) Existenţa şi validitatea consimţământului exprimat prin declaraţia de alegere a legii aplicabile sunt supuse legii alese pentru a cârmui moştenirea.
(3) Declaraţia de alegere a legii aplicabile trebuie să îndeplinească, în ceea ce priveşte forma, condiţiile unei dispoziţii pentru cauză de moarte. Tot astfel, modificarea sau revocarea de către testator a unei asemenea desemnări a legii aplicabile trebuie să îndeplinească, în ceea ce priveşte forma, condiţiile de modificare sau de revocare a unei dispoziţii pentru cauză de moarte..

Hier speziell wichtig :”în ansamblul ei“ – also keine Erbspaltung.
Es ist aber nicht ausreichend dies zu wissen, man muss auch einen Notar finden der bereit ist es auch so zu sehen, also die gültigen Gesetze auch zu akzeptieren.

Banii nu mă dau afar din casă (mai fac câte o Spende pe ici pe colo), dar atrag broaştele.
Îţi zic im Vertrauen : Man muss mächtig auf der Hut sein.
nixe
schrieb am 10.07.2013, 09:33 Uhr
@ Harald815...mir scheint du stehst auf "broaşte"...bei der "momeală" die hier so offen rumliegt *lol*...von nix, kommt nix
orbo
schrieb am 10.07.2013, 11:17 Uhr
Nur von NIXE kommt ein E.
Harald815
schrieb am 12.08.2013, 20:00 Uhr
Hoffentlich gibt es keine negativen Überraschungen.
Leider war das nur Hoffnung. Auch wenn die rumänischen Gesetze etwas anderes aussagen, behalten doch Durchführungsbestimmungen die Oberhand. Diese besagen, dass für eine Eintragung im Grundbuch ein von einem rumänischen Notar erstellter Erbschein erstellt werden muss (angeblich weil nur in diesem auch die Immobilien ausgezählt sind auf denen er sich bezieht). Dies bedeutet praktisch die Erbauseinandersetzung in Rumänien machen zu müssen (mit den entsprechenden sehr hohen Kosten für den Notar und unnötigen Ausgaben für den deutschen Erbschein). Der Wert der Immobilien wird anhand von Vorgaben in einem Gutachterbuch (für alle Zonen des Landes erstellt) festgelegt. Egal wie utopisch diese Werte sind, kann nichts dagegen unternommen werden. Ein selbst bezahltes Gutachten, bei einem staatlich anerkannten Gutachter, hat keinen Sinn, denn es wird nicht anerkannt.
Die Notare gehören zu den best Verdienenden in Rumänien und sie sorgen dafür dass ihre Stellung durch die Durchführungsbestimmungen nicht gefährdet wird.
Was rate ich unter diesen Bedingungen? Habe keine Ahnung was ich raten könnte.
Lilith
schrieb am 12.08.2013, 20:51 Uhr
mit der Vergangenheit Frieden schließen...
Berndt1946
schrieb am 25.02.2014, 12:18 Uhr (am 25.02.2014, 12:19 Uhr geändert).
Interessant, dieser Thread:

1. die angegebene Bibliographie
2. die Feststellungen , welche Aussagen korrekt und welche falsch sind.

Werde ihn mir mal zu Gemüte führen!

Bin kein RA, aber mit der Rechts- Fachsprache seit 15 Jahren recht gut vertraut- mein täglich Brot, in DE wie auch in RO.

Sicherlich- Lillith- Frieden schließen ist schön, Ruhe und Lachen gesunder als Streit.

Aber zusehen wie sich dort ein dicker (ehem. oder aktueller) komm. Fett-Bonze den Bauch rund lacht darüber, was er mittels Staat etc. uns hat abnehmen & behalten dürfen- nein, das ist kein gutes Ruhekissen!
Günter Nurso
schrieb am 21.11.2015, 19:28 Uhr
Hallo,
ob hier noch jemand aktiv ist? also, könnte man das Ganze nicht mit einem Kaufvertrag umgehen? Beispielsweise der Onkel meiner Frau verkauft uns das Haus. Die Geschwister des Onkels haben kein Interesse am Haus. Im Grundbuch ist auf einer Hälfte noch die Oma, auf der anderen Hälfte dessen Uroma eingetragen. Wird so ein Kaufvertrag überhaupt rechtskräftig
Harald815
schrieb am 21.11.2015, 21:36 Uhr
Hallo Günter,
ich verstehe leider nicht was du meinst. Es ging um Erbe bisher, aber du scheinst von der Übertragung eines Eigentums in andere Hände zu schreiben.
Die Immobilie die du beschreibst hat, wenn ich es richtig verstehe, im Grundbuch zwei Eigentümer zu je 50%, die Oma und Uroma deiner Frau. Gibt es eigentlich ein Testament der Oma und Uroma oder gilt die gesetzliche Erbfolge? Eigentlich können nur Eigentümer etwas verkaufen - der Onkel kann also zunächst nicht verkaufen. Scheinbar sind dieser Onkel und auch andere Onkels, die aber auf das Erbe zu verzichten bereit sind, Erben. Eigentlich nehme ich an, dass auch der Vater/die Mutter deiner Frau Erbe der Oma und Uroma und wenn diese verstorben sind deren Nachkommen, also (auch?) deine Frau.
Zunächst müssen also Lebende (als anerkannte Erben) im Grundbuch eingetragen werden. Danach kann ein Verkauf erfolgen. Wenn deine Frau auch Erbe (gesetzliche Erbfolge) ist, wäre es nicht am einfachsten alle anderen in Frage kommenden Erben zu einem Verzicht (gegen Bezahlung?) zu bewegen so dass nur deine Frau in das Grundbuch eingetragen wird?
Wenn ihr in der Verwandtschaft euch einig seid, sucht einen Notar auf. Er wird sagen können welche Papiere benötigt werden und was es kosten wird.
Wenn du Fragen genauer formulierst, kann die Antwort auch genauer ausfallen.
Günter Nurso
schrieb am 23.11.2015, 15:18 Uhr
Hallo Harald, vielen Dank für die schnelle Antwort. Nun, wenn du es genauer wissen möchtest, versuche ich mal den Sachverhalt etwas genauer zu schildern. Du hast es richtig erkannt. Meine Frau ist bzw. wird irgendwann rechtsmäßige Teil Erbin. In der Fam. ist bzw. wurde schon in den 70-er Jahren geregelt, dass Dieser Onkel den Hof weiter fürht. Bloß hat dieser Onkel versäumt sich die Grundstücke auf seinen Namen zu übertragen. Mitlerweile ist es so, dass auch dieser Onkel und dessen Kinder (Kusängs Kusinen meiner Frau) kein Interesse an dem "Ganzen" haben und seit 2006 auch keine Grundsteuern mehr bezahlen. Sowiet mir bekannt, geht nach ca. 10 Jahren nicht bezahlter Grundsteuer das Grundstück in Gemeindeeigentum über, welche es dann versteigern muss. Wäre mir zu schade alles dem Staat zu überlassen. Was das Grundstück der Oma (also eine Hälfte)betrifft, wäre ja kein Problem, aber das der Uroma wird schwierig, da ja die Geschwister der Oma (also noch zusätzliche rechtsmäßige Erben der anderen Hälfte) nicht mehr leben und die Ur bzw. Ururenkel kenn ich gar nicht alle. Vor allem, summiert sich die Personenzahl auf mind. 50 Personen. Am einfachsten wäre es, glaube ich zumindest, dieser Onkel läßt sich den Hof gerichtlich übetragen da er schon über 40 Jahre lang der alleinige Steuerzahler ist bzw. war. Könte u.U. funktionieren, er will aber mit der "Geschichte" nichts mehr zu tun haben. Nach Rum. fahren aus Gesundheitlichen Gründen, schon gar nicht.Er, bzw. die ganze Fam. hat damit abgeschlossen, daher die Überlegung mit dem Kaufvertrag....
Harald815
schrieb am 23.11.2015, 17:43 Uhr
Hallo Günter,
ich will nichts genauer wissen, nur wenn ich irgendwie antworten soll muss ich halbwegs den Sachverhalt kennen. Ich stelle also fest, dass seitens der Oma alle möglichen Erben auf das erbe zu verzichten bereit wären und diene Frau so als einzige Erbin diese Hälfte auf sich einschreiben alssen könnte. Es bleibt natürlich sehr kompliziert, wenn man die möglichen Erben der Uroma nicht ermitteln kann. Was ein Notar in einem solchen Fall tun könnte kann nur bei ihm (also nachdem man sich für einen entschieden hat) erfragen. Normalerweise müsste er (entsprechend kostspielige) Erkundungen durchführen. Ich kenne einen Fall wo jemand eine Erklärung abgegeben hat, dass X der einzige Erbe von Y ist (was natürlich nicht stimmte) so dass X an Stelle von Y in das Grundbuch kam. Diese Erklärung ist „natürlich“ sofort aus der Akte verschwunden. Was der Beamte oder Notar dafür erhalten hat ist mir unbekannt, aber wahrscheinlich ist selbst in Rumänien so etwas nicht mehr ohne weiteres möglich. Man kann es ja versuchen.
Dass der Onkel das Grundstück auf seinen Namen übertragen könnte, „da er schon über 40 Jahre lang der alleinige Steuerzahler ist bzw. war“ glaube ich eigentlich nicht, aber es könnte ja sein. Es bleibt aber dann bei 2 verschiedenen aufeinander folgenden Eintragungen in dem Grundbuch, jede von ihnen mit entsprechenden Kosten verbunden. Falls du in Deutschland lebst und kaum in Rumänien bist wird es noch komplizierter. Übrigens verlangen Rechtsanwälte in Rumänien 10% vom Wert der Immobilie und zwar im Voraus. Das Gericht verlangt als taxă de timbru 5 % des Grundstückwertes. Es ist zu überlegen, ob sich das Ganze lohnt. Wenn du es trotzdem angehen möchtest, solltet ihr die Steuern der letzten 9 Jahre bezahlen. Diese Steuern sind im Allgemeinen ziemlich gering.
Ich wünsche dir von Herzen den richtigen Weg einzuschlagen.
Günter Nurso
schrieb am 23.11.2015, 23:00 Uhr
Hallo Harald,
naja meinte dass mit dem "wissen möchtest" nicht wirklich so, sorry!!! hätte besser schreiben sollen, schön das du bereit bist präzise zu antworten hier nun der erweiterte Sachverhalt. Oder irgendwie so ähnlich.
Nun, die Immobilie (ist eh bald eine Ruine) ist mir nicht wirklich wichtig, wir wohnen in D (nur selten in Rumänien) und möchten gerne dass das Grundstück (3500m²) im Familienbesitz bleibt, bin gerne bereit, so lange ich lebe, die Steuern ( ca. 70,-€ /Jahr) quasi als Geldanlage dafür zu bezahlen, man weis ja nie....
Genauso ähnlich hatte ich mir dass mit dem Kaufvertrag gedacht. Der Onkel meiner Frau erklärt darin, das er der einzige rechtmäßige Besitzer des Hofes ist und alle Ansprüche weitere Fam. Mitglieder bereits 1975 abgegolten wurden. Schwiegermutter und ein weiterer Onkel können das bestätigen.
Werde nun demnächst versuchen einen Notar zu konsultieren, schaumermal was sich ergibt. Vielen Dank für deine Mithilfe
Liebe Grüße,
Günter
Harald815
schrieb am 24.11.2015, 09:27 Uhr
Hallo Günter,
ich wünsche GUTES GELINGEN.

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