Rente auch Rumänien, Wechselkurs, etc.

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Gerda54
schrieb am 28.07.2013, 20:20 Uhr
Guten Tag,

ich habe einige Fragen zur Neuberechnung der Regelaltersrente und würde mich sehr freuen, wenn mir diesbezüglich jemand helfen bzw. eine Auskunft geben könnte.

Konkret:
Mein Vater hat Bescheide von der Rentenversicherung erhalten. Aus diesen Bescheiden geht aber leider nicht hervor, welcher Umrechnungskurs, inklusive des Umrechnungsdatums, den Berechnungen zugrunde gelegt wurde. Gibt es hier eine einheitliche Regelung und wie lautet diese? Für Juli 2013 wurde z.B. ein Kurs von 4,2434 RON festgesetzt, obwohl der Monat Juli 2013 noch nicht abgelaufen ist. Nach Prüfung des Kurses über die Deutsche Bundesbank ist im Juni 2013 (also Vormonat) der Kurs für 1,00 EURO bei ca. 4,4... RON oder 4,3... RON gewesen. Die Kurse im April und Mai 2013 waren ähnlich. Ich weiß daher nicht, mit welchen Wechselkursen die Rentenversicherung arbeitet. Auch unter Annahme des § 17a SGB IV kann ich dies nicht nachvollziehen.

Ein weiterer Punkt, der mich beschäftigt, ist die Frage, wer für die Wechselkursschwankungen aufkommt. Mir ist durchaus bewusst, dass minimale Schwankungen entstehen können, aber nicht ein Betrag von fast 100 € für die Zeit von fast zwei Jahren. Auf einige Jahre hoch gerechnet, würde meinem Vater so ein Verlust einer ganzen Monatsrente entstehen. Kann das sein? Und weiß jemand, ob es diesbezüglich Musterstreitverfahren gibt?

Für Ihre/Eure Hilfe bedanke ich mich schon jetzt sehr herzlich!

Viele Grüße
Gerda54
Joachim
schrieb am 29.07.2013, 00:23 Uhr
Boooaaa eeeeehhhhh
gloria
schrieb am 04.08.2013, 12:34 Uhr
Sehr interessante Frage:Wer gleicht die Differenzen aus???Da die Vertreter der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen so glücklich über die Regelung sind,dass die Renten für die Arbeitsjahre aus Rumänien von Rumänien bezahlt werden,haben sie sicher diesen Aspekt auch bedacht,oder??
Gibt es tatsächlich die Möglichkeit zu wählen:die Auszahlung direkt von Rumänien auf das Bankkonto des Rentners -oder die Auszahlung von der deutschen Rentenversicherung und die holen sich das Geld von der rumänischen Rentenversicherung.
Durch Mundpropaganda habe ich erfahren,dass mann die Möglichkeit hat,den Bezug der Rente für die gesamten Arbeitsjahre von der deutschen Rentenkasse zu fordern.Stimmt das oder ist es nur ein Wunschgedanke???
TAFKA"P_C"
schrieb am 04.08.2013, 16:28 Uhr
Sehr interessante Frage:Wer gleicht die Differenzen aus???
Wie wäre es mit einem anderen Tipp? Es könnte als Argument genutzt werden, um die Zahlungen der rum. Rente zu beenden und nur noch von der DRV zu beziehen. Mal drüber nachdenken.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 06.08.2013, 08:02 Uhr (am 06.08.2013, 08:03 Uhr vom Moderator geändert).
die Lösung ist einfach und in der SbZ schon oft besprochen: einfach den Rentenbezug in Rumänien aufschieben (declaratie de suspendare = Aufschuberklärung) und schon wird dort nichts mehr und die ganze Rente in Deutschland gezahlt.

Aufschub der Rente in Rumänien zu Gunsten einer Zahlung in Deutschland ausdrücklich möglich!

@ Gloria: die Landsmannschaft hat gerade dafür gesorgt, dass jeder selbst entscheiden kann, ob er die Leistung aus Rumänien möchte oder eben die ganze Zahlung aus Deutschland bekommen kann. Das war ein gutes Stück Arbeit. Vielleicht lesen Sie mal was in der Siebenbürgischen Zeitung so dazu steht, dann sind auch Sie nicht mehr auf derart unzutreffende "Mund zu Mund"-Propaganda angewiesen. Den meisten Landsleuten ist das schon bekannt und sehr viele nutzen die erstrittene Aufschubmöglichkeit und bekommen so die ganze Rente ohne jeden Abzug aus Deutschland.

Das Formular dazu gibt es gratis auf meiner Homepage www.fabritius.de im Download-Bereich.

Viele Grüße
Gerda54
schrieb am 06.08.2013, 21:06 Uhr
Vielen Dank an alle für die Antworten. Ich melde mich zu einem späteren Zeitpunkt nochmals.

Danke.
Chris_1950
schrieb am 09.08.2013, 20:36 Uhr
Hallo, zu diesem Thema habe ich auch eine Frage. Im Bescheid aus Mai 2013 - Neuberechnung- für den Abzug der Rente aus RO, wurde ein höherer Betrag berechnet als der, der aus RO eingeht. Auf welcher Basis dieser Betrag berechnet wurde, ist nicht mitgeteilt worden. Einen Bescheid aus RO haben wir diesbezüglich nicht erhalten. Ein Aufschub der rum. Rente war derzeit nicht möglich. So haben wir immer den Ärger. Die Versicherungszeiten aus RO, die im Bescheid erwähnt werden, haben sich seit 1996 auch nicht geändert. In RO gab es irgendwann eine generelle Rentenerhöhung. Allerdings wurden wir nicht informiert. Ob der DT. Rentenversicherung diesbezüglich Informationen vorliegen, ist uns nicht bekannt. Jetzt stellten wir fest, dass die Rente aus D um die 0,25 % nicht erhöht wurde. Insgesamt ist die Rente jetzt niedriger als früher. Was müssen wir jetzt tun?
Chris
kaltenberg
schrieb am 10.08.2013, 09:23 Uhr
Halo Chris,
wenn Nachteile durch den Bezug einer Rente aus Rumänien entstehen, dann kann man durch Nachweise dieser Rentenminderung dem Rentenbund mitteilen das man keine Rente aus Rumänien beziehen will. Anfrage für die Rückanbwicklung zur Zahlung der gesamten Rente aus Deutschland stellen.Die Aufschuberklärung muß bereits bei der Antragstellung der Rente eingereicht werden dann passiert soetwas nicht .Ein Fiktivabzug ist sei 07.2011 nicht mehr möglich.

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