Zwangsarbeiterentschädigung - Richtlinie

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hmartini
schrieb am 07.08.2016, 08:32 Uhr
Sehr geehrter Herr Dr. Fabritius,
sehr geehrter Herr Gräf!

Zuerst herzlichen Dank für die unermüdlichen Bemühungen der Landsmannschaft und des Bundes der Vertriebenen um die Anerkennungsleistung für Zwangsarbeiter.

Da die Anspruchsberechtigten schon sehr betagt sind und um nicht falsche Hoffnungen auf den Anerkennungsbeitrag zu erwecken, bitte ich um Aufklärung, welche Ausschließungsgründe bzw. welche andere Regelungen für die Auszahlung lt. Anerkennungsrichtlinie (AdZ) vorliegen können.

§ 2(5) "Die Leistung erhalten kann nur, wer nicht nach einer anderen Regelung für diesen Lebenssachverhalt bereits eine Entschädigung erhalten hat."

Mit freundlichen Grüssen aus Kärnten
Fam. Helmut Martini
Fabritius (Moderator)
schrieb am 07.08.2016, 22:06 Uhr
Hallo. Dieser Ausschlussgrund betrifft nur genau Entschädigungsleistungen aus Deutschland mit Entschädigungscharakter. Diese gab es bei einigen Konstellationen von öffentlichen Stiftungen. Es soll eine Doppelzahlung aus Deutschland vermieden werden. Sachverhalte in Rumänien betrifft das nicht.

Viele Grüße
hmartini
schrieb am 09.08.2016, 08:18 Uhr
Sehr geehrter Herr Dr. Fabritius,
herzlichen Dank für die prompte und präzise Antwort zur Richtlinie der Zwangsarbeiterentschädigung. Liebe Grüße nach München von Helmut Martini
Emilia
schrieb am 21.11.2016, 13:03 Uhr
Sehr geehrter Her Dr. Fabritius,
sehr geehrter Herr Gräf,
danke für die Auskünfte zu diesem Thema.
Dazu hätte ich folgende Frage: Wie soll meine
Mutter glaubhaft nachweisen, dass sie im Zwangsarbeitslager
in Bela Kalitva in der Kohlengrube im 3-Schicht-Betrieb gearbeitet hat? In der Bescheinigung vom rumänischen Arbeitsministerium ist das nicht speziell vermerkt. Es heißt dort nur, sie wurde in verschiedenen Arbeitstätigkeiten eingesetzt. Da sie 91 ist und alle anderen schon verstorben, wie soll man das nun beweisen? Vielleicht gibt es im Diskussionsforum Betroffene, die mir einen Rat geben könnten? Wäre sehr dankbar dafür.
Emilia
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 22.11.2016, 10:06 Uhr (am 07.12.2016, 20:21 Uhr vom Moderator geändert).
Hallo Emilia,
im Merkblatt zum Antrag der Anerkennungsleistung gibt es Hinweise zum Ausfüllen des Antrags. Da heißt es im letzten Satz zu 4: Tragen Sie hier bitte Angaben zur Zwangsarbeit und Nachweise darüber ein.
Wenn in der Bescheinigung des rumänischen Arbeitsminiteriums schon steht, dass Ihre Mutter zu unterschiedlichen Arbeitsleistungen eingesetzt worden ist - so wie Sie das sagen-, haben Sie schon den Nachweis. Zusätzlich sollte Ihre Mutter -soweit sie sich erinnert - z.B. noch ausführliche Angaben zum Verlauf des Arbeitseinsatzes machen. Also wo sie zuerst gearbeitet hat (Bergwerk, Steinbruch, Straßenbau usw.), dann wie dieser Einsatz verlaufen ist (Aufstehen um soundsoviel Uhr, dann Transport, Fußmarsch usw. zum Arbeitsplatz, dann die Bezeichnung der Arbeit als solche, dann Mittagspause um ... Uhr, zu wenig Essen, entkräftet, Abends Ende um ... Uhr, dann Transport, Fußmarsch etc. zum Lager... Nachtruhe von ... bis Uhr. Zu erwähnen wären z.B. auch evtl. Aufsichtspersonen, die zur Arbeit antrieben, evtl Strafaktionen der Lagerleitung, wenn das Arbeitsziel nicht erreicht wurde usw. Waren es unterschiedliche Arbeiten im Laufe der Deportationsjahre, diese entsprechend anführen und beschreiben. Sollte der Platz auf dem Antragsformular nicht reichen, bitte Zusatzblatt verwenden. All das sind Angaben zur Zwangsarbeit, die das BVA haben möchte. Schwerpunkt der Angaben Ihrer Mutter soll die Zwangsarbeit sein, nicht die Deportation.
Viel Erfolg!
Emilia
schrieb am 23.11.2016, 13:07 Uhr
Herzlichen Dank für die prompte und ausführliche Antwort.
getkiss
schrieb am 23.11.2016, 17:49 Uhr (am 23.11.2016, 17:51 Uhr geändert).
Sehr geehrter Herr Graeff,
ich finde es eine Zumutung was alles von diesen Menschen verlangt wird.
Wir schreiben das Jahr 2016. Die Deportation fand 1945 statt. Das sind 71 Jahre!
Die jüngsten laut Gesetz waren vielleicht 18 Jahre alt, sind also jetzt 89 Jahre alt, die Ältesten um die 30, sind also jetzt über 100!

Das kann man ruhig ein Entschädigungsverhinderung-Gesetz bezeichnen!

Bitte entschuldigen Sie, ich weis die Sache ist nicht ihre Schöpfung...
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 24.11.2016, 11:45 Uhr
Lieber getkiss,
meine Mutter ist dieses Jahr ebenfalls 90 Jahre alt geworden, ich weiß wovon Sie sprechen. Aber der gesamte Antrag ist wahrscheinlich nur mit Hilfe von Jüngeren zu stellen, wie auch in diesem w.o. angeführten Fall. Es geht ja nicht darum, dass man sich z.B. an die Namen aller Lager erinnert, in denen man gefangen gehalten wurde, sondern um grundsätzliche Tatsachen (die auch wir Kinder der Betroffenen eigentlich schon aus den Erzählungen kennen).
Fabritius (Moderator)
schrieb am 07.12.2016, 20:12 Uhr (am 07.12.2016, 20:18 Uhr geändert).
Hallo Herr Getkiss, bei allem Respekt finde ich Ihren letzten Kommentar völlig unüberlegt, uninformiert und der Sache nicht angemessen. Bei dieser Entschädigungsregel von einem "Entschädigungsverhinderungsgesetz" zu sprechen ist ausgesprochen dumm, im besten Fall uninformiert. Das Gesetz (genauer gesagt die "ADZ-Richtlinie") ist das empfängerfreundlichste und "weicheste" Gesetz im Sinne der Betroffenen, das mir in über 20 Jahren Tätigkeit als Anwalt vor die Augen gekommen ist. Zu den anspruchsbegründenden Tatsachen genügt JEDER Nachweis, in einer sehr wohlwollenden Prüfung, und selbst wenn dieser fehlt, genügen Zeugen, und selbst wenn diese fehlen, genügt eine eigene Erklärung. Die anwendende Behörde prüft erwiesener Maßen SEHR verständig, mit dem klaren Ziel, nach Möglichkeit zu genehmigen und nicht abzulehnen. Das ist erwiesen, seit August wurden bereits einige Hundert Fälle zur Auszahlung (!) gebracht, weniger als zehn (zehn!) wurden nach Stand der letzten Beiratssitzung abgelehnt.

In der Antwort von Herrn Graeff sind Hinweise enthalten, durch was für Angaben man überhaupt den wohlwollenden Beamten davon überzeugen kann, dann man zur Zwangsarbeit verschleppt war, wenn man keinerlei Unterlagen oder Zeugen hat. In den Veröffentlichungen der SbZ, die Sie als treuer Leser sicher kennen, war auch berichtet, dass die ausdrücklich eingerichtete Möglichkeit einer telefonischen Besprechung (!) mit der Sachbearbeitung von den Betroffenen sehr gerne angenommen wird, weil so aus direkter Erinnerung erzählt werden kann und Betroffene direkt ein Bedürfnis haben, von dem Erlebten zu erzählen! Auch so kann ein Sachbearbeiter merken, ob Zwangsarbeit stattgefunden hat oder ob es nicht zutrifft, und es ist noch KEIN Fall bekannt geworden, in welchem Geschichten erzählt worden sein sollen. In der letzten Beiratssitzung haben Sachbearbeiter sehr bewegt davon berichtet, was Betroffene am Telefon so alles berichten können, man habe den Eindruck, einige Betroffene würden sich den Schicksalsschlag "von der Seele reden". Auch das führt als "glaubhafte Schilderung" zu einer Genehmigung.

Bei der Sachlage von einem "Entschädigungsverhinderungsgesetz" zu schreiben ist geradezu verantwortungslos, weil Sie damit erstens Betroffene vielleicht entmutigen und davon abhalten, einen Antrag zu stellen - was grundfalsch wäre - und auch weil Sie damit die uns in dieser Sache SEHR verständnisvoll begleitende staatliche Ebene völlig zu Unrecht diskreditieren.Es gibt andere Fälle, wo zu restriktiv gearbeitet wird (aktuell bei den allgemeinen deutschen Rentenbehörden im FRG-Bereich!) und Sie daher schimpfen können und auch sollen, der Entschädigungsbereich der ADZ-Richtlinie gehört aber SICHER nicht dazu!

Also: Aufruf an alle Betroffenen und auch an helfende Kinder und Enkel: STELLT DIE ANTRÄGE UND GEBT AN, WAS IHR NOCH WISST, LEGT BEI WAS IHR NOCH HABT, UND LASST EUCH VON DEN KOMMENTAREN HIER NICHT VERUNSICHERN, SIE SIND SCHLICHT QUATSCH!
getkiss
schrieb am 07.12.2016, 21:35 Uhr
Entschuldigung, ich habe die Aufzählung von Herrn Graeff so verstanden, dass ALLE aufgezählten Beweise vorgelegt werden müssen. Wenn es so ist:
"Zu den anspruchsbegründenden Tatsachen genügt JEDER Nachweis"
dann ist das ein ganz anderer Aspekt.
Natürlich bleibt aber das Argument des sehr hohen Alters der heute noch lebenden Betroffenen und viel mehr, das Bedauern das die, die schon verstorben sind, gar keinen Antrag stellen können.
Ich/meine Familie sind ja nicht betroffen. Was mich persönlich betrifft, habe ich vom deutschen Staat eine kleine Summe nach dem Häftlingshilfegesetz erhalten und die späteren Hilfen nicht mehr beansprucht: ich bin nicht darum nach Deutschland gekommen.
Wenn ein Staat Wiedergutmachung leisten sollte, dann meine ich ist es gar nicht der deutsche. DER hat UNS nicht verschleppt, oder drangsaliert!
Andere haben schon gelitten unter der Knute der Nazis, da finde ich eine Wiedergutmachung in Ordnung.

Es bleibt aber die Schuld unserer Vorfahren, sich vor den Nazi-Karren sich eingespannt zu haben....und wegen der Rache der damals durch Nazis Geschädigten ist es normal dass der deutsche Staat Wiedergutmachung den deutschen Opfern gibt. Aber es ist spät, sehr sehr spät....Das bedaure ich!
kaltenberg
schrieb am 12.12.2016, 09:57 Uhr

Hallo Herr Dr.Bernd Fabritius,und Herr Graeff
Ihre Anmerkung zur Bearbeitung der Renten vom Rentenbund in Ihrem Beitrag vom 07.12.16 hier,
Es gibt andere Fälle, wo zu restriktiv gearbeitet wird (aktuell bei den allgemeinen deutschen Rentenbehörden im FRG-Bereich!)
Da kann ich Ihnen nur zustimmen , eigentlich sollte dagegen vorgegangen werden.In meinem Fall wurde die Berufschule nicht zur Rentenberechnung herangezogen obwohl ich bei der Rentenantragstellung mein Beruschul Diplom vorgelegt hatte.
Aufmerksam wurde ich durch einen Beitrag im Bayrischen Fernsehen.In diesem haben 2 Rentenberater die Renten von Mitglieder eines Kegelvereins in Landshut überprüft und dabei festgestellt das bei einigen die Lehre/Beufschule bei der Rente nicht gerechnet wurde.
Wer eine Lehre oder eine Berufschule ab dem 14-ten Lebensjahr besucht hat dem muß diese Zeit bei der Rente angerchnet werden.
Fremdrentengesetz(FRG)anrechnung der Lehre/Berufschule/Rumänien nach:
§ 256b Abs. 1 Satz 2

§ 22
(2) Zeiten der Ausbildung als Lehrling oder Anlernling erhalten für jeden Kalendermonat 0,025 Entgeltpunkte

Ich habe danach sofort die Neuberechnung meiner Rente beantragt,weil bei mir fehlte diese Zeit.
Unterlagen:Diplom , Contract de ucenic+ Zeugen die in Deutschland leben.Lehre ab dem 14-ten Lebensjahr(Geburtstag)
Nach 3 Wochen habe ich den neuen Rentenbescheid vom RB erhalten. 40,-€ mehr Rente im Monat Netto.
Nachzahlung 2400,- €.Für die letzten 4 Jahre.Ab 2012
Mein Anliegen wäre, das Sie einen Beitrag diesbezüglich in der SbZ bringen und in der Sache aufklären .Ich gehe davon aus das bei sehr vielen Renten, die Lehre/Berufschule bei der Rente nicht berücksichtigt wurden.
Ich selbst hatte volles Vertrauen in den RB das bei mir alles OK war, weil ich ja alles vorgelegt hatte.Konkret wurde mir bei der Antragstellung gesagt das die Rentenzeiten nur ab dem 17-ten Lebensjahr gerechnet werden. Und das war ein Fehler, ich habe darauf voll vertraut das alles seine Ordnung hat.
Soviel zu Fehler bei der Rentenberechnung nach FRG.
Ich hoffe das dieses von der SbZ publik gemacht wird.
Grüße
von Kaltenberg

getkiss
schrieb am 12.12.2016, 11:44 Uhr
eigentlich sollte dagegen vorgegangen werden
Dazu muss der Antragsteller sich entsprechend offensiv verhalten. Ob mit rechtlichen Kenntnissen, oder rechtliche Hilfe, die nicht billig ist sich aber lohnen kann, ich spreche aus Erfahrung....Leider gibt es wenige Anwaltskanzleien die sich mit der Problematik auskennen....
Ike
schrieb am 12.12.2016, 12:10 Uhr (am 12.12.2016, 12:15 Uhr geändert).
Herr Dr. Fabritius, Bundestagsabgeordneter der CSU, haben Sie die aktuelle Rentendebatte genützt, um auf die Ihnen bestens bekannte Problematik des FRG, und vielmehr der (willkürlichen) Umsetzung durch den RB (DRV Bund) ERNEUT aufmerksam zu machen?
-Welche konkreten Änderungen im FRG haben Sie gefordert und haben Sie die, ich zitiere Sie: "restriktiven" Praktiken der Rentenversicherung Bund im Bundestag angesprochen?
-Ich, und alle betroffenen Rentner, wären sehr neugierig, wie weit Sie bei Frau Nahles, der Sie die Sachlage der Siebenbürger Rentner sicher dargelegt haben, gekommen sind, etwa nach dem Motto "Problem erkannt, Problem gelöst"?
Herr Kaltenberg hat recht - ES MUSS DRINGEND beim Thema RENTEN / FRG und zwar ZEITNAH etwas getan werden, mit greifbaren Ergebnissen! Bitte um mehr Transparenz, was KONKRETE Aktivitäten um die Lösung der Problematiken dieses Dauer-Themas (Rente/ FRG) betrifft!

Die UNGELÖSTEN PROBLEME der Siebenbürger Sachsen, sind immer noch die RENTEN / FRG-Problematik und die RESTITUTION! Nichts mehr von alledem, ist seit geraumer Zeit ein Thema gewesen in der Siebenbürger Zeitung: Kein Wunder, dass man den Eindruck gewinnt, das es keinen mehr kümmert, OB und WAS an diesen Fronten passiert!

M.E. ist das die traurige Wahrheit: Leider stehen wir, als Normalbürger, mit unseren "gemachten Hausaufgaben" (wir kümmern uns sehr wohl selber im Rahmen UNSERER Möglichkeiten um unsere Probleme!)danach dann doch vor der Tür der Politiker, der Entscheidungsträger, von deren Geschick und Verhandlungswillen / Wohlwollen / Spielraum, wir letztendlich abhängig sind - gefühlsmäßig degradiert, zum Bittsteller und Almosenempfänger!...in einer gefühlt- endlosen Warteschleife!
-Wir erwarten mehr TRANSPARENZ, UND NACHHALTIG-KORREKT umgesetzte GREIFBARE LÖSUNGEN UNSERER PROBLEME, im praktischen Sinne des Wortes!
getkiss
schrieb am 12.12.2016, 17:19 Uhr (am 12.12.2016, 17:21 Uhr geändert).
Und ein ebenso nicht angesprochenes Thema in der Öffentlichkeit ist der Zusammenhang mit den Renten der Ostdeutschen Bürgern.
Seinerzeit, nach dem Exodus aus Ro 1990, wurde die Fremdrentengesetzgebung den Gehalts- und Rentenrealitäten der Ostdeutschen angepasst/untergeordnet. So wurde die Höhe der Rente nach diesen Höhen/Beschäftigungskategorien berechnet und dann nochmal die 40% abgezogen. Siehe

Link

Die Problematik wurde vom Verfassungsgericht für die meisten ungerecht gelöst, die meisten bekamen keine Anpassung.

Inzwischen sind die Ostrenten fast komplett angepasst im Sinne von höheren Erhöhungen gegenüber den Westrenten. Diese Anpassungen wurden aber nach Wohnsitz vorgenommen. So wurden Fremdrentnern die im Westen wohnten, die Renten nach den Ostrenten berechnet, aber die Erhöhungen nach den Prozenten in Westdeutschland bezahlt. Dadurch wird die Kluft immer größer....

????
Fabritius (Moderator)
schrieb am 18.12.2016, 09:12 Uhr (am 18.12.2016, 09:18 Uhr geändert).
Hallo von Kaltenberg & Ike. Das Thema der Anerkennung von Zeiten (einschließlich der Lehrlingszeiten) und vieles mehr war bereits mehrfach Thema in der SbZ und endete immer mit dem Hinweis: LASSEN SIE IHREN BESCHEID UNBEDINGT PRÜFEN! Fast 80 % der Widersprüche, die mein Büro z.B. einlegt, zeigen einen Fehler auf, der dann berichtigt wird. Leider nehmen viele Landsleute ihren Bescheid als "gegeben" hin und machen nichts. Sehr bedauerlich.

Zu Ikes Frage: Selbstverständlich habe ich. Es ist eines unserer großen verbliebenen Themen, das wir unter dem Kapitel "Altersarmut im Bereich deutscher Spätaussiedler" deutlich angehen. Näheres dazu erfahren Sie im Internet, immer dann, wenn ein Zwischenschritt veröffentlichbar ist. Inhalte von Besprechungen in Bundesministerien während nicht abgeschlossener Verfahren haben aber im Netz nichts zu suchen.
Alles Gute.

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