Zwangsarbeiterentschädigung - Richtlinie

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kaltenberg
schrieb am 18.12.2016, 09:54 Uhr
Hallo Herr Fabritius, ihre Aussage das in 80% der Fälle im Widerspruch bei den Rentenbescheiden Fehler in der Berechnung der Renten vorgefunden werden zeigt doch das der Rentenbund bei den Rentenberechnungen, ich unterstelle mal, mutwillig handelt oder deren Mitarbeiter handeln nicht Gesetzes getreu.Es kann doch nicht sein das dieser hohe Prozentsatz den Antragssellern angelastet werden kann.
Es sind doch immer die gleichen Probleme.
Qualifikationsgruppe wird schlechter gestellt.
Rentenverlauf wird nur Glaubhaft anerkannt.
Tabellenwerte werden erst mit 6/5 anerkannt wenn hier Lohnlisten vorgelegt werden die nach 50-60 Jahren aus Rumänien besorgt werden müssen.
Lehre /Berufsschulen werden gar nicht gerechnet weil es beim Rentenbund unter Berufsschule läuft und dort nur als Theoretische Schule angesehen wird.
Ich könnte hier noch einiges aufzählen.
Bisher habe ich für mich und meine Verwandten einige Renten überprüft und festgestellt das keine einzige Rente I.O. war.
Wie sie schon sagen jeder soll seinen Rentenbescheid überprüfen lassen.
Für meine Schwägerin habe ich dieses getan inklusive Witwenrente,mein Bruder war bereits 1997 verstorben ).
1 Jahr hatte ich gegen R-Bescheide immer wieder Widerspruch beim RB nach Teilbescheiden eingelegt.Jedesmal bekam ich Recht.
Nach Abschluß des Gesamtverfahrens erhielt die Schwägerin eine Nachzahlung von 12000 ,- €, und monatlich 200,- € mehr Rente.Erstaunlich viel!
Ich bin genau wie sie der Meinung, jeder ist sich selbst der nächste , in diesem Fall Der Deutsche Rentenbund.
Entweder sind wir Aussiedler sorglos oder der Rentenbund nutzt unser Vertrauen aus und setzt bei der Rentenberechnung darauf das wir Aussiedler ja sowieso genug vom Deutschen Staat bekommen.
Anscheinend werden die aktuellen Gesetze erst dann angewendet wenn man gegen die Rentenbescheide konkret vorgeht, dazu brauchen wir die Tatkräftige Unterstützung des Vertriebenen -Verbandes.
Aufruf!!
Jede einzelne Person sollte seine Rente Nachprüfen lassen und zur Neuberchnung einreichen.
von Kaltenberg
Ike
schrieb am 18.12.2016, 10:55 Uhr
Hallo, Herr Dr.Fabritius, Ihr Hinweis bezüglich der fehlerhaften Bescheide, einen Anwalt prüfen zu lassen auf Richtigkeit der Berechnungen und Feststellungen, ist bestimmt nicht das, was die Rentner wollen: Wo sind wir denn, dass wir uns NICHT AUF DIE KORREKTE ARBEIT EINER BUNDESDEUTSCHEN BEHÖRDE VERLASSEN KÖNNEN???.... und uns von vornherein darauf einstellen sollen, dass die Bescheide nicht richtig berechnet sein könnten?! Wir, die Rentner werden Geld in die Hand nehmen müssen, um einen teuren Anwalt zu bezahlen, um der Behörde vorzuweisen, dass sie schlampig arbeitet!!!????
WIESO WIRD DENN DER RENTNER AUFGERUFEN, die Arbeit der Behörde zu prüfen???? Schließlich machen die das nicht seit gestern, die Gesetzte sind klar, die Rechtslage auch - also ist das Problem nicht beim Rentner, der meistens das Geld nicht hat, Anwälte zu bezahlen, und in eine Position gedrängt wird, die schon kafkaesk ist, um nicht zu sagen zynisch!
Hier wird doch den Betroffenen und den zukünftigen FRG-Rentnern der Sand kübelweise in die Augen geschüttet- wie wäre die folgende, absurde, Situation? ::: Alle, bereits durch den anwaltlichen Beistand gegangenen Rentner, sollten sich zur Rentenversicherung begeben, um die dortigen Sachbearbeiter aus der zuständigen Abteilung zu "schulen" und um denen beizubringen, dass "Fehler" in den Bescheiden schon durch den schriftlichen WIDERSPRUCH des betreffenden Bescheides ENTDECKT und KORRIGIERT werden können und müssen, denn DAS IST DER ZWECK EINES WIDERSPRUCHES!!! Dazu müssen die wenigsten Rentner einen Anwalt brauchen, diese Aktion erübrigt sich damit von selbst -die Betroffenen wissen wohl, welches Problem sie haben, und können es somit in dem WIDERSPRUCH benennen und die benannte Korrektur fordern!
Wenn aber Willkür, Inkompetenz, Überlastung, etc., der Sachbearbeiter in der Rentenbehörde, den Problemen der Rentner gegenüberstehen, sollte man nicht die Letztgenannten zum Anwalt schicken, sondern zugeben, dass die Behörde das Problem erst SCHAFFT, dass sie nicht ordentlich funktioniert, und HIER MÜSSTE GEPRÜFT WERDEN, WAS ALLES FAUL IST BEI DIESER RENTEN-"VERSICHERUNG", DIE SCHLIESSLICH RENTENGELDER, DIE DEM RENTNER ZUSTEHEN, EINFACH "BEHÄLT"!
...."Fehlerhafte" Bescheide?...wer nicht "prüfen lässt", hat Pech gehabt! - und die Versicherung freut sich über den so gemachten "Überschuss"!
Bei 80% fehlerhaften Bescheiden...Da kommt ein Sümmchen zusammen... das ist kein Zufall mehr! Da steckt System dahinter!
Wie würden Sie dieses Behördengebaren denn aus Ihrer Sicht als Fachmann des Rechts, benennen? Für mich als Laie, kommt mir der Begriff "Straftat" sehr nahe - ich fühle mich BESTOHLEN UND BETROGEN um das, was mir von Rechts wegen zusteht und mir einfach so, vorenthalten wird, durch -vorgeschobene "Fehler" ( eine Aussage, die keine Entschuldigung des "Fehlermachens" impliziert) einer STAATLICHEN BEHÖRDE, die mit den Geldern der Bürger, OHNE VERANTWORTUNG umgeht!

Da wünschen und erwarten wir Hilfe von Ihnen, als Politiker - und nicht vorrangig die als des Anwalts!
Grüße, Ike

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