Rentenberechnung /Berufsschule Rumänien

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kaltenberg
schrieb am 06.04.2017, 12:56 Uhr
Hallo Hektor, im untenstehenden Prozess /Urteil wollte der Landsmann das seine Lehrzeit 1960-1963 beim Sozialgericht als Nachgewiesen anerkannt wird und bei der Rente mit6/6 angerechnet werden soll.
Von 1960-1963 hatte man Ihm die Rente als Glaubhaft mit 5/6 zugestanden.Nachgewiesen wären dann 6/6 .
Von 1960-1963 wären Ihm für die Lehre, Glaubhaft gerechnet in etwa 50,-€ hinzugekommen.Als Nachgewiesen Zeiten in etwa 5,-€ mehr ???
;LSG München, Urteil v. 22.10.2013 – L 19 R 1006/10 ;
Ich habe meine Lehre auch Glaubhaft anerkannt bekommen, und bekomme nun cca.50,-€ mehr Rente/monat.
Wichtig ist es diesen Lehrvertrag beim Rentenamt nachzuweisen( schriftlich oder mit Zeugen ).
Grüße
Kaltenberg
Hektor
schrieb am 06.04.2017, 15:08 Uhr
Hallo Kaltenberg, was beim LSG München, mit dem Urteil v. 22.10.2013 – L 19 R 1006/10 ; abgelaufen ist mir sehr gut bekannt. Bei mir hat das Sozialgericht Stuttgart keine Zeugen zugelassen.Die wollten den Ausbildungsvertrag haben und den gibt es nicht mehr, weil in Schäßburg im Jahr 1970 eine Überschwemmung war und die Unterlagen vernichtet wurden. Du hast bestimmt die Ausbildung bei dem Betrieb durchgeführt wo Du auch später gearbeitet hattest oder „la locul de muncä“. Stimmst? Grüße Hektor.

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