Geburtsurkunde

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Peter Otto Wolff
schrieb am 25.11.2020, 10:18 Uhr
Hallo Roemi, so ist das, aufgrund von CORONA und dem ersten Ansturm des Anfangs wird die zulässige Dauer der Bearbeitung auf 90 Tage festgesetzt, statt üblich 30 Tage. Erst ab da, positiver Bescheid, läuft der 10-Tage Termin. Bin der Ansicht, dass das Formular an CJP dennoch ausgefüllt werden muss, allerdings an die AJPIS verschickt werden muss, mit dem restlichen Kram. Leider halten sich manche AJPIS nicht an das Gesetz, wonach sie AUTOMATISCH eine Eingangs-Bearbeitungs-Nr. mitteilen müssten. Denn ab da tickt die Uhr, ab dem Folgemonat gibt es Kohle.
memphis
schrieb am 18.01.2021, 22:15 Uhr
Hallo Peter,könntest du mir bitte das i-mai senden ??
fpaul@gmx.de
danke
memphis
schrieb am 18.01.2021, 22:16 Uhr
Ich meine dieser Antrag
Peter Otto Wolff
schrieb am 19.01.2021, 07:46 Uhr
Hallo memphis, die Termine lt. Gesetz 232/2020 sind:

Art. 15 Rente wird ab dem 1. des Folgemonats des
Datums der Antragstellung gezahlt, auch
rückwirkend.

Auch in diesem Art. ist Bearbeitungsdauer AJPIS bis
Entscheidung ab 2020 auf max. 90 Tage gesetzt wg.
Corona. sonst wäre sie 30 Tage

Art. 12.1 die AJPIS muss bei positiver Entscheidung
innerhalb max. 10 Tagen, diese der Casa
Jud. Pensii mitteilen.

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