Die STASI-Behörde stellt sich tot

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Roemi
schrieb am 26.03.2021, 15:51 Uhr (am 26.03.2021, 15:57 Uhr geändert).
Hallo Herr Wolff,

hier meine Bemerkungen zu ihrem heutigen Posting im neu angelegten Chat: „Anfragen bei rum. Botschaft in Moskau“.
Sie haben richtig erkannt, die rumänische Botschaft ist sehr zuverlässig – in 2-3 Monaten erhält man eine Antwort auf seinen Antrag. Viele Verwandte und Bekannte haben über diese Institution die notwendigen Nachweise betreffend Russlanddeportation beschaffen können. Ich würde sogar weiter gehen und behaupten, dass dies der effektivste Weg ist an diese Nachweise zu gelangen. Hier nochmals an alle die noch auf der Suche sind, unter: https://moscova.mae.ro/sites/moscova.mae.ro/files/carte_deportare_schipor.pdf auf den Seiten 159-160 findet ihr einen Musterantrag an die rumänische Botschaft in Moskau. Bemerkung hierzu: Den Antrag kann man bequem per E-Mail verschicken (wäre sinnvoll, wenn man auch einen Scan von der Geburtsurkunde der gesuchten Person beilegen würde).

Die russische Akte meines Vaters endet, wie bereits gesagt, mit der Ankunft in Frankfurt a.d. Oder mit dem Wortlaut „Übergabe an die Machtorgane“. Das Machtorgan in der SBZ war die SMAD (Sowjetische Militäradministration). Nach der Gründung der DDR gingen alle Akten von der SMAD in den Besitz der STASI über.

Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund wurde 1945 in der SBZ gegründet und wurde weitergeführt in der DDR bis September 1990. Lt. Recherchen im Internet sind die Bestände hiervon in den Bundesarchiven untergebracht. Auf meine Anfragen beim BA in Berlin, Potsdam, Koblenz, Bayreuth etc. wurde mir kurzfristig geantwortet, dass entweder keine Bestände oder keine Nachweise diesbezüglich vorhanden sind.

Meines Erachtens nach, müssten die meisten Akten betreffend die Zwangsarbeiter aus der SBZ (auch als Zivilinternierte oder deutsche Umsiedler etc. bezeichnet) bei dem Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen aufliegen.

Ich habe bereits im Oktober 2020 einen Antrag bei dieser Behörde gestellt mit allen Formalitäten (Antrag, beglaubigte Kopien von Urkunden etc.). Da ich bis Mitte Februar dieses Jahres keine Antwort erhalten hatte, habe ich telefonisch nachgefragt. Mir wurde mitgeteilt, dass mein Antrag nicht registriert wurde bzw. nicht auffindbar ist. Ich habe daraufhin einen 2-ten Antrag mit all dem Aufwand nochmals per Einschreiben denen zukommen lassen. Nach 2 Wochen erhielt ich eine Antwort, dass mein 1. Antrag doch noch gefunden wurde und mein Anliegen unter der ursprünglich vergebenen Registriernummer bearbeitet wird. Eine Frechheit die man als „Normalsterblicher“ in Kauf nehmen muss (das ist doch reiner Beschiss).
Inzwischen sind fast 6 Monate vergangen und ich warte noch immer auf eine Antwort (hoffentlich nicht vergebens).

An dieser Stelle möchte ich auch Herrn bankban auf seinen Kommentar vom 06.03.2021 antworten: Wir leben im 21. Jh., in einem demokratischen, zivilisierten Land und somit ist es nicht normal, dass man 2 Jahre auf eine Antwort von einem Amt warten muss. Ich denke, dass es in Russland wesentlich größere Archivbestände gibt als hier in Deutschland und trotzdem schafft es eine Behörde bei denen und das sogar noch über Umwege (rumänische Botschaft) in relativ kurzer Zeit alle eingehenden Anträge zu bearbeiten. Auch die CNSAS aus Rumänien ist wesentlich schneller dran.
Dann noch die Ausrede: „die Leute dort gewiss unterbesetzt sind“ und „Gedulden sie sich“…. Ja, Herr bankban auch die Geduld hat mal ein Ende.

Vielleicht stellt man sich nur „tod“ um Unannehmlichkeiten zu meiden oder hat man sogar Angst, dass alte „Wunden“ aufgerissen werden könnten? Fragen gibt es viele aber leider keine Antworten darauf.

Ich bin fest davon überzeugt, dass nur der Verband uns in dieser Angelegenheit behilflich sein kann – selbstverständlich, wenn er möchte.
Roemi
schrieb am 26.03.2021, 18:30 Uhr
Um Missverständnisse zu vermeiden: In Deutschland waren während und nach dem 2. Weltkrieg die Zwangsarbeiter sozial- und krankenversichert obwohl die meisten von ihnen keinen oder nur einen geringen Lohn für die Frondienste die sie erbringen mussten erhalten haben.
Peter Otto Wolff
schrieb am 27.03.2021, 09:07 Uhr
Hallo, hier die Antwort der STASI-Behörde , zeugt nicht von großer Lust, behelligt zu werden!

Sehr geehrter Herr Wolff,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.03.2021 an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU), Herrn Roland Jahn, um deren Beantwortung ich gebeten wurde. In Ihrer hierin weitergeleiteten E-Mail vom 20.01.2021 thematisieren Sie die Deportation von über 70.000 ethnisch Deutschen aus Rumänien in Arbeitslager der UdSSR zwischen Januar 1945 bis Dezember 1949, von denen ein Teil ab Herbst 1947 in Arbeitslager in der SBZ bzw. ab 1949 in der DDR verbracht worden. In diesem Zusammenhang äußern Sie die Vermutung, dass das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) die Archive dieser Arbeitslager in der SBZ/DDR übernommen haben könnte.



Nach Rücksprache mit unserer Archivabteilung muss ich Ihnen leider mitteilen, dass in den Archiven des BStU kein Bestand zu sowjetischen Arbeitslagern der SBZ/DDR existiert. Dies ist mitunter dem Umstand geschuldet, dass die Zentralverwaltung der sowjetischen Lager in der SBZ/DDR den sowjetischen Streitkräften unterstand. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass sich unter Umständen in ggf. vorhandenen MfS-Unterlagen zu betroffenen Personen, die das MfS zu einem späteren Zeitpunkt angelegt hat, Hinweise auf die Verbringung in sowjetischen Lagern befinden. Ob sich in den MfS-Unterlagen personenbezogene bzw. kontextgebundene Informationen zu einzelnen Betroffenen befinden, kann für den Einzelfall im Rahmen eines Antrags für persönliche Akteneinsicht durch die Betroffenen oder nahe Angehörige, wenn die Betroffenen bereits verstorben oder weiterhin vermisst sind, geprüft werden.



Bitte erlauben Sie mir hier einen Hinweis auf die gesetzliche Grundlage der Arbeit des BStU: Der Zugang zu den vom BStU verwalteten Hinterlassenschaften des MfS wird durch das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) geregelt und ist nur zulässig, soweit das StUG den Zugang erlaubt oder anordnet. Da es sich beim StUG dem Grunde nach um ein Datenschutzgesetz handelt, das als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet ist, sind Auskünfte aus den MfS-Hinterlassenschaften ausschließlich zu den im Gesetz genannten Zwecken und Maßgaben zulässig.



Nach dem StUG hat jede einzelne Person das Recht, vom BStU Auskunft darüber zu erhalten, ob in den erschlossenen Unterlagen Informationen zur eigenen Person enthalten sind. Ist das der Fall, besteht ein Anspruch auf Auskunft, Einsicht in Unterlagen und Herausgabe von Duplikaten nach den Maßgaben des StUG. Auf dieser rechtlichen Grundlage können Privatpersonen einen Antrag auf persönliche Akteneinsicht stellen, um zu erfahren, ob das MfS Informationen zu ihnen gesammelt und Unterlagen angelegt hat. Der Antrag auf Einsicht, Auskunft und/oder Herausgabe ist schriftlich zu stellen. Gern kann der Antragsvordruck verwendet werden, den Sie auf der Internetseite des BStU herunterladen können: https://www.bstu.de/akteneinsicht/privatpersonen/

Eine Antragstellung per E-Mail ist mangels einer persönlichen Unterschrift leider nicht möglich.



Dem Antrag ist eine Identitätsbestätigung beizufügen, um sicherzustellen, dass niemand unberechtigt Einblick in ggf. vorhandenen Unterlagen zu anderen Person nimmt. Als Identitätsbestätigung wird anerkannt: eine erweitere Auskunft aus dem Melderegister, eine Bescheinigung der Meldebehörde mit Dienstsiegel, eine amtlich beglaubigte Kopie des gültigen Personaldokuments bzw. Reisepasses oder eine amtliche Bestätigung der Identität auf dem Antragsvordruck.



Alternativ ist auch eine Onlineantragstellung möglich. Dazu sind ein neuer Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein Kartenlesegerät oder ein geeignetes Smartphone zum Auslesen der Ausweisdaten erforderlich. Nähere Ausführungen dazu entnehmen Sie bitte der oben genannten Internetadresse.



Für eine umfassende und zielgerichtete Recherche nach ggf. vorhandenen Unterlagen bitte ich, neben den Personengrunddaten (vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort) und sämtlichen Wohnsitzen bis 1990 (hierzu zählen auch Zweitwohnsitze, Ausbildungs- und ggf. Haftorte sowie Dienstorte bei der NVA) dem Antrag auf persönliche Akteneinsicht möglichst viele Informationen zum Aufenthalt in den von Ihnen erwähnten Arbeitslagern in der SBZ/DDR (z. B. Ort des Arbeitslagers und Zeitraum) beizufügen.



Auskünfte zu anderen Personen sind durch das StUG streng reglementiert und können nur dann erteilt werden, wenn es sich bei der antragstellenden Person um eine*n nahe*n Angehörige*n von Verstorbenen oder Vermissten handelt und der Zweck der Auskunft glaubhaft dargelegt oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wurde. Ein berechtigtes Interesse muss dem in § 1 Abs. 1 Nr. 1 StUG umschriebenen Zweck der Aufarbeitung dienen, d.h. die Einflussnahme des MfS auf das persönliche Schicksal der vermissten oder verstorbenen Person aufklären wollen. Antragsteller*innen müssen Tatsachen glaubhaft machen, die erkennen lassen aufgrund welcher tatsächlichen Bezugspunkte eine Auskunft bzw. Einsicht in die Unterlagen begehrt oder benötigt wird. Ihr Antrag muss diesbezüglich konkrete Angaben, Erläuterungen oder schlüssige Darstellungen von Ereignissen aus der Vergangenheit enthalten. Diese Informationen helfen den Mitarbeiter*innen des BStU auch bei der Recherche in den Archivbeständen. Hinterbliebene haben grundsätzlich das Recht zur Familienforschung. Anträge zur Aufarbeitung der Familiengeschichte sind beim BStU zulässig, sofern die antragstellende Person konkrete Angaben zu Gegebenheiten und Sachverhalten, die in der Vergangenheit liegen, glaubhaft schildern und schlüssig darlegen, dass Sie mit Hilfe der MfS-Unterlagen Ereignisse oder staatliche Maßnahmen aufarbeiten wollen, die in einem Zusammenhang mit dem DDR-Regime stehen.



Neben der oben bereits erwähnten Identitätsbestätigung werden für die Bearbeitung von Anträgen naher Angehöriger zu Verstorbenen und Vermissten werden folgende Unterlagen benötigt:

- eine einfache Kopie der Sterbeurkunde oder der Bestätigung des Vermisstenstatus und

- eine einfache Kopie von Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden), aus denen das Verwandtschaftsverhältnis der antragstellenden Person zur*m Vermissten oder Verstorbenen hervorgeht.



Oft wird nicht berücksichtigt, dass neben dem MfS die SED oder andere in- und ausländischen Staatsorgane massiv in die Biographie der Bürger*innen eingegriffen haben. Aus diesem Grund könnten sich Anfragen in anderen Archiven als wesentlich erfolgreicher gestalten. Zuvorderst empfehle ich Ihnen eine Anfrage im Bundesarchiv, das u.a. einen großen Bestand an Unterlagen aus der ehemaligen SBZ/DDR aufweist. Informationen zu den Arbeitslagern in der SBZ/DDR könnten sich zum Teil auch in den Landes- und Kreisarchiven der Regionen befinden, in denen die Arbeitslager betrieben wurden.



Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Erläuterungen hilfreiche Ansatzpunkte für weitere Recherchen geben konnte. Für Rückfragen stehe ich Ihnen auch telefonisch zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen,

im Auftrag



Niels Schwiderski


Leitungsbüro
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Karl-Liebknecht-Str. 31/33, 10178 Berlin

Telefon: (0049) 030 2324 - 7152
Telefax: (0049) 030 2324 - 7159
E-Mail: Leitungsbuero@bstu.bund.de
Internet: www.bstu.bund.de
sibisax
schrieb am 27.03.2021, 10:18 Uhr
Hallo Hr.Wolff,ich bewundere immer wieder mit welcher Hartnäckigkeit und Ausdauer Sie an "der Sache bohren"und sich für unsere Landsleute einsetzen. Unserem Verband hätte es gut zu Gesicht gestanden,wenn man sich bis jetzt darum gekümmert hätte und all jenen ,deren Eltern zur"Erholung" in der ehemaligen Ostzone waren, behilflich zu sein.Noch etwas,um das Beamtendeutsch zu entschlüsseln,sollte man mindestens Jura studiert haben oder wenigstens ein Studium in Verwaltung! Ich verstehe fast nur" Bahnhof".
Roemi
schrieb am 27.03.2021, 10:32 Uhr (am 27.03.2021, 10:48 Uhr geändert).
Soweit ich weiß, sind die meisten unserer Landsleute, die aus der UDSSR in die SBZ mit Krankentransporten gelangten, nicht in Arbeitslagern gelandet, sie wurden entweder auf die Landwirschaft oder die Industrie verteilt.

Die Unterlagen aus den Auffang- und Übergangslagern (aus Frankfurt a.d. Oder, Magdeburg etc.), die Polizeiberichte, Meldeunterlagen, Krankenakten, Sozialversicherungsunterlagen etc. müssen irgendwo aufliegen. Es kann doch nicht sein, dass das kolektive Schicksal dieser Menschen keine Spuren in der Geschichte Deutschlands hinterlassen hat?


Rainer Lehni (Moderator)
schrieb am 27.03.2021, 16:56 Uhr
Hallo Roemi,

ich habe das schon an anderer Stelle geschrieben, wiederhole aber nochmals hier:

Wer aus Russland in die SBZ abgeschoben wurde, wurde hier entlassen und konnte auf eigene Faust weiterziehen. Das Leute gegen ihren Willen festgehalten wurden, sind höchstwahrscheinlich Ausnahmen. Hier sind die erhaltenen Auskünfte eindeutig.
Aber selbst wenn sie festgehalten wurden, braucht man für einen Antrag auf Entschädigung in Rumänien dafür keine Nachweise. Für den Antrag sind nämlich Nachweise für den Tag der Verschleppung und den Tag der Rückkehr in Rumänien zu erbringen. Nicht mehr, nicht weniger. Die allermeisten Leute hatten die Deportationsjahre im Arbeitsbuch stehen. Nachweise kann man ansonsten beim DRK Suchdienst, der CNSAS oder der rumänischen Botschaft in Moskau stellen. Ggfs auch beim Teutsch-Haus in Hermannstadt, wobei z.B. Kronstadt Unterlagen von dort derzeit noch nicht akzeptiert. Hier ist man dran, das zu lösen.

Ist der Deportierte nach der Freilassung in der SBZ in Deutschland verblieben, endet die Deportationszeit mit dem Tag der Freilassung in der SBZ. Egal ob er sich dort freiwillig oder nicht noch eine Zeit aufgehalten hat, und dann in den Westen Deutschlands weitergezogen ist.

Bitte diese Tatsachen so zur Kenntnis nehmen. Der Verband tut alles menschenmögliche seinen Mitgliedern zu helfen, aber auch seine Möglichkeiten sind irgendwann ausgeschöpft.
Roemi
schrieb am 27.03.2021, 19:04 Uhr (am 27.03.2021, 19:17 Uhr geändert).
Lieber Herr Lehni,
können Sie „schwarz auf weiß“ ihre Behauptungen belegen? Wäre schön, wenn Sie uns die Quellen aus denen Sie Ihr umfangreiches Wissen über dieses Thema entnommen haben offen legen würden damit wir uns auch besser informieren können. Ist das alles historisch so belegt wie Sie es darstellen? Wenn ja, dann haben unsere Eltern, die direkt davon betroffen waren, alle gelogen.

Die Deportierten wurden mit Ankunft in Frankfurt a.d. Oder aus der russischen Gefangenschaft „entlassen“, dass heißt aber nicht, dass sie frei waren und „auf eigene Kappe“ tun und machen konnten was sie wollten. Viele haben ihr Leben riskiert um „frei“ zu sein.

Die russischen Akten der Deportierten enden mit der Ankunft in Frankfurt a.d. Oder. Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes, als auch die rumänische Botschaft in Moskau arbeiten mit den russischen Archiven zusammen – kein Wunder, dass diese beiden Institutionen somit keine Nachweise betreffend Zeiten der Zwangsarbeit in der SBZ belegen können. Vom Suchdienst des DRK hätte ich mehr erwartet, die könnten ja auch auf die Idee kommen mit der Suche im eigenen Land anzusetzen.

Überlegen Sie mal genau: Welchen Wert hätten die Akten der Zwangsarbeiter aus der SBZ für die Russen haben können um sie, nach der Gründung der DDR, zu vernichten bzw. in den russischen Archiven zu verfrachten? Diese Unterlagen sind, ohne wenn und aber, hier in Deutschland verblieben. Aber wo Herr Lehni?

Ich bin in dieser Angelegenheit kein Einzelfall. Die meisten ähnlich Betroffenen trauen sich nicht mit ihrem Problem an die Öffentlichkeit zu gehen. Viele hoffen auch, dass andere das Thema angehen und eine Lösung hierfür finden, die man nachher mit ihnen teilt. Ich muss auch leider feststellen, dass man als Einzelgänger machtlos ist, man kommt sich vor wie ein Bettler. Ich habe mich an den Verband gewendet, in der Hoffnung, dass wenigstens sie ein offenes Ohr für unser Anliegen haben, weil: nur als Gemeinschaft ist man „stark“.

Aus ihrer Aussage ist mir auch klar geworden, dass sie nicht bereit sind diesbezüglich etwas zu unternehmen. Trotzdem vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Rainer Lehni (Moderator)
schrieb am 28.03.2021, 13:02 Uhr
Meine oben genannten Ausführungen sind richtig und dem Verband von verschiedenen Stellen bestätigt. Da die Ausführungen von Privatpersonen unsere Verbandsmitglieder verunsichern, wie wir aus Zuschriften erfahren haben, bitte ich darum Verbreitung von Unwissen oder Halbwissen zu unterlassen, da es keinem nützt. Alle Informationen die für unsere Mitglieder hilfreich sind, werden in der Siebenbürgischen Zeitung Printausgabe und online veröffentlicht.

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