Nachweise AJPIS Sibiu

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Sabine.L
schrieb am 27.01.2022, 11:10 Uhr
Hallo zusammen,
ich habe gestern erfahren, dass man für den Antrag im Bezirk
Hermannstadt eine Geburtsurkunde für die Deportierte Person
benötigt. Das entsprechende Standesamt (meine Mutter wurde
in Kleinprobstdorf geboren) würde eine Bescheinigung ausstellen,so die Auskunft von der RA Kanzlei.

Kann mir eventuell jemand einen Tipp geben, wie ich an die
Kontaktdaten von diesem Standesamt komme?
Damit wäre mir für einen nächsten Schritt sehr geholfen.
Viele Grüße - Sabine
Peter Otto Wolff
schrieb am 27.01.2022, 14:38 Uhr (am 27.01.2022, 14:41 Uhr geändert).
Hallo Sabine, m.E. ist die Information falsch, die AJPIS benötige eine Geburtsurkunde der Deportierten (Mutter). Hat die Behörde das gefordert? Übersetzte Sterbeurkunde (die Dir vorliegt) reicht bei Antragstellung! Entsprechend auch das (neuere) Formular AJPIS auf der Homepage RA Fabritius. Aber, im Forum gab es einige Fragen und Antworten zum Thema Beschaffung Ersatzurkunden aus RO. Nützen rel. wenig, zumal wenn man nicht Rumänisch spricht und niemanden kennt, die/der es vor Ort, im Auftrag, machen könnte. Das setzt eine Vollmacht voraus, also weiteren Aufwand!

Gruß,

Peter
Roemi
schrieb am 27.01.2022, 14:54 Uhr
Hallo liebe Sabine,

hier ein Link zum Standesamt (starea civila) in Hermannstadt: https://extranet.sibiu.ro/Documente/Detalii.aspx?n=258
Wenn du die rumänische Sprache beherrscht, würde ich dir raten, bei dem Amt nachzufragen (telefonisch oder per E-Mail) unter welchen Bedingungen du einen Nachweis betreffend die Geburt deiner Mutter erhalten kannst.
Meines Wissens nach, werden für verstorbene Personen keine Geburtsurkunden ausgestellt. Hier hilft nur noch ein "Auszug aus dem Geburtenregister" (Extras din registrul de nastere). Diesen können die Nachkommen persönlich oder über eine bevollmächtigte Person beantragen. Ich denke, es gibt auch noch die Option über einen Notar (aus Deutschland oder Rumänien) diesen Nachweis beim Amt anzufordern.

Viel Glück
Roemi
schrieb am 27.01.2022, 15:21 Uhr (am 27.01.2022, 15:23 Uhr geändert).
Noch eine Bemerkung:
auf der Internetseite von der Anwaltskanzlei Fabritius (www.fabritius.de), unter "Fragen - Antworten", Pkt. 4 "Personenstandsurkunden", wird ausführlich erklärt, welche Urkunden dem Antrag beigelegt werden müssen.
Sabine.L
schrieb am 27.01.2022, 15:22 Uhr
Vielen Dank an Euch Peter & Roemi
Peter Otto Wolff
schrieb am 27.01.2022, 15:22 Uhr
Hallo Sabine, habe nochmal auf der Homepage der AJPIS geprüft, ob die ein Formular anbietet. Tut sie, ein völlig wirres Papier, Kraut und Rüben, auf jeden Fall konnte ich herauslesen, dass für Anträge als Nachkomme von verstorbenen Deportierten KEINE Geburtsurkunde derselben verlangt wird! Es wir die Geburtsurkunde des Antragstellers verlangt, aber das ist etwas anderes, als Deine Frage! Es ist schon erstaunlich, dass die verschiedenen AJPIS nicht einheitliche Richtlinien und Formulare haben, obwohl alle einem Ministerium unterstehen! Sat fara caini! (Dorf ohne Wachhunde!).

Gruß,
Peter
sharell
schrieb am 27.01.2022, 16:06 Uhr
Zur gestellten Anfrage müssen zwei Punkte geklärt werden:Ist Ihre Mutter (als Deportierte)in Deutschland verstorben?Wenn ja dann gibt es auch eine Geburtsurkunde(die man bei Ausreise- als beglaubigte Kopie-besitzen mußte.Wenn sie aber in Rumänien verstorben ist so braucht man(aus eigenen langwierigen Erfahrungen)eine Geburtsurkunde und vielleicht auch eine Heiratsurkunde (wenn man Pech hat)...Für beide ist das jeweilige Standesamt zuständig.In diesem Fall wäre es das Bürgermeisteramt von Kleinkopisch-da die Gemeinde Kleinprobstdorf (Prostea Mica)der Stadt Copsa Mica eingemeindet wurde.Die besitzen auch ein Personenstandsarchiv-diese Unterlagen haben sie seinerzeit 2012 bei meiner Oma auch verlangt und es war ein riesiger Zeit-und Nervenaufwand.Aber jetzt müßte es einfacher gehen.
Ich würde telefonisch oder per mail fragen welche Möglichkeiten es diesbezüglich gibt.In Hermannstadt anfragen bringt nichts da es nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich ist.
Bei Bedarf kann ich Ihnen die Kontaktdaten nennen.Eine andere Möglichkeit wäre auch ein Anruf beim Bezirkskonsistorium der Mediascher Kirche mit der Bitte Ihnen einen Rat zu geben bzw.wie man in diesem Fall vorgehen sollte.
sharell
schrieb am 27.01.2022, 16:20 Uhr
Noch eine Randnotiz zum "besseren"Verständnis der Vorgehensweise der AJPIS:Zuerst müssen die feststellen ob Ihre Mutter tatsächlich als Deportierte das Recht auf eine Entschädigung hat(oder gehabt hätte)-parallel müssen die dann feststellen ob Sie als Nachfolgerin (Tochter)antragsberechtigt sind.Erst dann erfolgt die "decizie".Aber es wie beim Sport:solange der Ball noch rollt gibt es Hoffnung.
Sabine.L
schrieb am 27.01.2022, 16:30 Uhr
....danke Peter für Deine Mühe und Unterstützung.
So wie ich die "RA Kanzlei" verstanden habe, würden sie
meinen Antrag ohne diese Geburtsurkunde nicht bearbeiten.

Sabine.L
schrieb am 27.01.2022, 16:37 Uhr
Danke Sharell,
meine Mutter ist nach der Deportation nicht nach Rumänien zurückgekehrt. Sie ist erst 1952 aus der SBZ geflüchtet.
Sie hat in Deutschland geheiratet und ist auch dort verstorben.
Für die Kontaktdaten wäre ich dankbar, auch die vom Bezirkskonsistorium der Mediascher Kirche.

Roemi
schrieb am 27.01.2022, 17:03 Uhr (am 27.01.2022, 17:12 Uhr geändert).
Hallo Sabine,
meine Cousine hatte keine Sterbeurkunde von ihrer Mutter. Als Nachweis hat sie eine Sterbebescheinigung, ausgestellt vom Bezirkskonsistorium aus Mediasch, dem Antrag beigelegt. Diese Unterlage wurde von der AJPIS Sibiu anerkannt.

Ich würde dir raten bei der RA-Kanzlei Fabritius nachzufragen, ob eine Geburtsbescheinigung ausreichen würde. Das Bezirkskonsistorium kann, bei Bedarf, diese sogar in rumänischer Sprache ausstellen.

Hier der Link: www.bezirkmediasch.ro
Klaus Günther
schrieb am 27.01.2022, 17:57 Uhr
Laut aktuellen Antragsformularen (RA Fabritius), werden für den Antrag an die CJP Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils (oder Ehegatten) benötigt.
Peter Otto Wolff
schrieb am 27.01.2022, 18:23 Uhr (am 27.01.2022, 18:24 Uhr geändert).
Klaus Günther muss Dir widersprechen, habe gerade nochmal nachgeschaut auf der Seite RA Fabritius, Im Formular AJPIS wird bezüglich Deportierten NUR Sterbeurkunde verlangt (fett gelb unterstrichen). By the way, die Betreuung der Mandanten der Kanzlei Fabritius ist eine standesrechtliche Schande und Unverschämtheit dazu.

POW
Klaus Günther
schrieb am 27.01.2022, 18:44 Uhr
Ich schrieb ja auch: CJP!
Sabine.L
schrieb am 27.01.2022, 21:13 Uhr
...vielen lieben Dank Roemi.....

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