Entschädigungsverfahren lt.Gesetz 118/1990

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K.W.
schrieb am 30.01.2022, 14:18 Uhr
Bin dabei, die Anträge wegen o.g.Entschädigungsverfahren zu stellen. Benötige ich als Antragstellerin neben der Lebensbescheinigung einen Personalausweis oder genügt auch ein Reisepass? Besitze nur einen Reisepass. Müßte sozusagen so schnell wie möglich einen Personalausweis bei meiner Gemeinde beantragen.

Im voraus vielen Dank !!
Karin
Peter Otto Wolff
schrieb am 08.02.2022, 15:49 Uhr
Ein Reisepass ist auch OK um sich auszuweisen, z.B. bei Beglaubigung der Unterschrift beim Bezirksamt, der Pers.-Ausweis ist nur handlicher, wenn man ihn kopiert schicken muss.
rosicos
schrieb am 09.02.2022, 18:50 Uhr
Hallo KW,

Das ideale ist der PA, da ist auch die Anschrift documentiert.
In dem Pass gibts keine Anschrift.
LG
rosicos
Regine ( Jini )
schrieb am 09.02.2022, 19:51 Uhr
Hallo K.W.,
Deine Anfrage vom 30. Januar habe ich nicht gelesen. Warum nicht?? Keine Ahnung... Nun ist es schon etwas spät, dennoch möchte ich zu Peters und rosicos Antworten etwas hinzufügen.
Lies´ doch bitte auf fabritius.de die Informationen, die Herr Dr. Fabritius für uns ALLE (;-)))) veröffentlicht hat: Aktuelles, Verfahrenshinweise, Antrag AJPIS, Antrag CJP... Überall wird eine Kopie des Persos gefordert (kein Reisepaß!).
Das ist hier wie bei Radio Eriwan: "Im Prinzip ja. Aber...
Reisepaß? Im Prinzip ja. Aber nicht tauglich für unsere Zwecke!! Und warum nicht? Die Antworten haben Dir bereits Peter und rosicos gegeben.
Viel Geduld und Kampfgeist wünsche ich Dir, dann wird das schon!!!
joachimroehl
schrieb am 10.02.2022, 13:00 Uhr (am 10.02.2022, 13:05 Uhr geändert).
RA Fabritius leistet gute Arbeit, aber manche Schritte sind schwer verständlich. So muss meine Mutter von ihrer schon 1981 verstorbenen Mutter plötzlich noch eine Geburtsurkunde vom Jahr 1919 und die Eheurkunde aus 1937 vorlegen! beides haben wir aber nie besessen und die Großmutter nach ihrer Entlassung aus der Sowjetunion in Frankfurt/Oder ebenfalls nicht. Sie hatte nur eine Справка, einen Entlassungsschein in die Freiheit bekommen, mehr nicht. Also haben wir einfach die alte Heimatgemeinde in Sura Mare bei Sibiu angeschrieben und werden sehen, ob wir da nach über hundert Jahren noch was in Kopie erhalten können?
Peter Otto Wolff
schrieb am 10.02.2022, 15:01 Uhr
Hallo, Geburtsurkunden von Verstorbenen werden längst nicht mehr verlangt, egal was irgendwer sagt! In der Sterbeurkunde steht alles was interessiert, Geburtsname, Name bei Tod, falls geheiratet, Geburtsdatum, Eltern!
sharell
schrieb am 10.02.2022, 15:03 Uhr
Wir haben für meine Oma vor zehn Jahren auch eine standesamtliche Eheurkunde (1938) gebraucht und die wurde vom
zuständigen Standesamt(Rathaus)auch ausgestellt-aber damals konnte nur ein Notar die Herausgabe anordnen (was sich aber nachher als reine Willkür der Behörde herausgestellt hat)-Sollten Sie eine Eheurkunde erhalten brauchen Sie keinen
Geburtschein,da auf der Eheurkunde alle relevanten Daten
angegeben sind.Ich würde zusätzlich von der evangelischen Kirche (Archiv-Teutsch-Haus) um eine kirchliche Trauurkunde
bitten-da auch dort alle Personendaten angegeben werden-und
die sind sehr kooperativ.
sharell
schrieb am 10.02.2022, 15:11 Uhr
Stimmt auffallend!Die Sterbeurkunde muss genügen.Ich habe später (2020)die Sterbeurkunde meiner Oma in die rumänische Sprache übersetzt,mit dem Original und Übersetzung Duplex kopiert und beim Bürgerbüro(Rathaus)beglaubigen lassen.Und es hat niemand nach weiteren Urkunden Verlangt.
joachimroehl
schrieb am 10.02.2022, 15:49 Uhr
Danke Euch allen, wir sehen es genauso, aber das Büro von RA Fabritius verlangt explizit die beiden Sachen und wir werden sehen, was die rumänische Gemeinde dann antwortet. Auch eine Auskunft über die Unmöglichkeit der Erstellung beider Dokumente oder der mögliche Verweis auf das Kirchenregister wäre ja schon ein Schritt weiter. Bis jetzt zweifeln wir aber an RA Fabritius nicht und werden hier weiter berichten!
Peter Otto Wolff
schrieb am 10.02.2022, 17:14 Uhr (am 10.02.2022, 17:17 Uhr geändert).
Hallo, möchte keineswegs infrage stellen, dass die von Dr.F auf seiner Kanzlei-Homepage angebotenen Formulare hilfreich waren. Allerdings sind die nicht sakrosankt, bei dem Wirrwarr der rum. Behörden. Einige AJPIS und CJP stellen eigene Formulare ins Netz, und bestehen dann, dass man diese nutzt. So z.B. die "Lebensbescheinigung"- alte Version-. Die wird den glücklichen bereits Beziehern der Entschädigung vorausgefüllt gar von (manchen) CJP zum Jahresende zugesandt. Das EU-Formular, vorgeschlagen von Dr. F ist dann obsolet. So auch bez. "Geburtsurkunde" für Verstorbene: in (manchen) angebotenen Formularen aus RO wird diese NICHT mehr angefordert. Bald 2 Jahre nach Start der Aktion "Entschädigung" sollte man denken, dass die gemischte Regierungsdelegation RO-DE erreicht, dass ALLE Unterbehörden des Arbeitsministeriums, Kontrollbehörde der AJPIS und CJP, gleiche Formulare verwenden, gleiche Maßstäbe für Bewilligung oder Ablehnung anwenden! Wäre auch administrativ einfacher. Scheißerle! Das Gegenteil passiert. Das sage ich aus der Position des dankbaren Genießers.
Hektor
schrieb am 10.02.2022, 17:40 Uhr
Herr joachimreohl unter https://vgss.de/genealogie-datenbank/ finden Sie die Daten von Ihrer Großmutter. In dieser Datenbank hat Frau Weigand-Gunesch, Rosita für Hahnbach eine hervorragende Arbeit vollbracht. Wenn Sie mit der Datenbank nicht zurechtkommen wenden Sie sich an die Frau Weigand-Gunesch, Rosita die hilft Ihnen bestimmt.
Diese Daten schicken Sie der evangelischen Kirche (Archiv-Teutsch-Haus) und Sie bekommen die benötigten Dokumente.
K.W.
schrieb am 10.02.2022, 17:47 Uhr
Die Frage nach PA hat sich erledigt. Habe in der Zwischenzeit einen PA beantragt, schon allein, weil dieser handlicher ist.
Habe eine neue Frage:In den Verfahrenshinweisen steht, daß internationale GebUrk usw. von den Gemeinden kostenlos beantragt werden können. Meine Gemeinde verlangt einen Nachweis, für was ich diese benötige. Wo finde ich solch einen Nachweis bzw. welche Quelle kann ich angeben? Genügt es, wenn ich sage, für Entschädigungsverfahren lt. Gesetz 118/1990? Aber ich glaube, die wollen etwas schriftliches sehen.
Noch eine Frage nach der Lebensbescheinigung:
Ich stelle den Antrag auf Entschädigung wegen meiner Mutter, die 2 1/2 Jahre in Russland war. Meine Mutter ist seit 2001 verstorben. Muß ich als Antragstellerin eine Lebensbescheinigung vorlegen.

Danke für eure Hilfe
Karin
Regine ( Jini )
schrieb am 10.02.2022, 17:50 Uhr
Hallo joachimroehl,
diese E-Mail der EKR habe ich bereits an anderer Stelle hier reingestellt.
Es kann nicht schaden wenn Du, bzw. Deine Familie ihr Glück -auch- bei der EKR versucht. Ich habe aus zuverlässiger Quelle erfahren, daß die EKR innerhalb von vier Tagen per Mail das Ausstellen eines Dokumentes bestätigte, und dann "Ab in die Post"...

Also, liebe Mit-Kämpfenden, ich finde, daß unsere Geduld und unser Durchhaltevermögen ganz schön geprüft und strapaziert werden. Mögen wir unsere "Russenrente" gaaaaaaaanz lange genießen!!!

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Gesendet: Donnerstag, 17. Juni 2021 um 13:16 Uhr
Von: "Teutsch Haus" <info.teutsch@gmail.com>
Betreff: Geburtsurkunde
Sehr geehrte Frau Binder,

über die Unterlagen zu Ihrer Taufe verfügt unser Archiv NICHT.
Auch die Trauung ihrer Eltern können wir NICHT bestätigen.
Wir verfügen über Abschriften der Matrikeln bis inkl. 1953.
Wenn Sie wünschen, können wir die Taufen Ihrer Eltern bestätigen
Sie können sich an folgende Einrichtungen wenden, die eventuell
Unteralgen aus Seiburg haben:
Pfarramt Reps,
Bezirkskonsistorium Kronstadt,
Nationalarchiv Kronstadt,
MfG,
Andras Bandi,
ZAEKR
Peter Otto Wolff
schrieb am 10.02.2022, 18:20 Uhr (am 10.02.2022, 18:32 Uhr geändert).
Hallo, wieso wollen Sie, umständlich, eine Geburtsurkunde von einer Behörde beantragen? Eine GU haben Sie spätestens bei Antrag eines PA oder Passes vorzeigen müssen! Diese war entweder eine deutsche, oder eine aus rum. übersetzte. Wenn Sie diese übersetzen, haben Sie, was Sie wollen. Übersetzung (inkl. Beglaubigung) kostet max. 50 €. Eine "Lebensbescheinigung" ist erst nach Genehmigung notwendig, für die CJP, und danach alljährlich, auf Anforderung, auf altem Formular!!!
Regine ( Jini )
schrieb am 10.02.2022, 20:20 Uhr
Hallo K.W. (Karin),
nun bin ich etwas irritiert: Weder in den Verfahrenshinweisen noch in den anderen Texten auf fabritius.de steht etwas von kostenlosen Internationalen Geburtsurkunden (oder habe ich "etwas an der Pupille"?). "Mein" Standesamt nimmt für´s Ausstellen internationaler Dokumente um die 15,00 Euro. Ich kenne nur Online-Beantragungen: Dort muß ein "Verwendungszweck" angegeben werden; ich hatte "Rentenversicherung" angekreuzt (vermutlich dient das der Statistik, weiß es allerdings nicht genau).
Wenn Du den Mitarbeitern der Gemeinde sagst, daß Du die "Entschädigung für Sonderopfer" (für Rußland-Deportierte, s. 118/1990, 130/2020, 232/2020) beantragen willst, wird das sicherlich reichen.
Kostenlos sind die Beglaubigungen der Unterschriften für Rentenzwecke; bei uns: Unterschrift auf Antrag CJP und Lebensbescheinigung.
Ciao, Karin!

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