AJPIS-Sibiu, geforderte Dokumente

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.

Fabritius (Moderator)
schrieb am 02.04.2022, 17:57 Uhr (am 02.04.2022, 17:59 Uhr geändert).
Zitat Herr Wolff: Hallo Leute, es herrscht offenbar Verwirrung bezüglich der vom AJPIS-Sibiu geforderten Dokumente. Vor allem ob 1. das persönliche Einreichen für Ausländer zwingend wäre, 2. ob für verstorbene Deportierte ein Geburtsschein verlangt wird, oder eine übersetzte u. beglaubigte Sterbeurkunde (oder eine internationale Sterbeurkunde) reicht. Zu 1.: NEIN, auch das Einreichen per E-Mail + Postversandt ist möglich! Zu 2. : NEIN, es bedarf KEINES Geburtsscheins, nur einer Sterbeurkunde!

Lieber Herr Wolff, dazu herrscht KEINE Verwirrung, es ist alles klar geregelt, man muss nur den Text verstehen:

"cererea se depune personal..." bedeutet doch nicht, wer den Antrag zur Post oder zur Behörde bringt, sondern von wem die rechtliche Willenserklärung "Antrag" abgegeben werden muss- konkret also wer den Antrag zu unterschreiben hat. Der Antragsteller muss also den Antrag unterschreiben - und kann diesen dann entweder selbst bei der Behörde einwerfen oder abgeben, oder per Post senden oder sogar per Mail senden. ABER: Wenn er ihn per Mail sendet, muss er alle Unterlagen beglaubigt nachreichen oder mit den Originalen vorsprechen, damit diese von der Behörde bestätigt werden.

Wenn der Antragsteller nicht selbst unterschreibt, kann ein "mandatar" = Bevollmächtigter unterschreiben, wenn er eine "procura speciala" beifügt, die wiederum vom Antragsteller unterzeichnet werden muss, dann aber mit notarieller Beglaubigung und Apostille, wenn die Behörde besonders streng ist...

Es nützt also nichts, einen Rechtstext mit Bauchgefühl auszulegen und erst dadurch Menschen zu verunsichern...

Urkunden über die Geburt (oder genauer - über bestimmte Daten dazu!) sind manchmal trotz dem nötig, das ergibt sich aus den Umständen der Sachlage im Einzelfall. Wenn also die AJPIS diese anfordert, empfehle ich dem auch nachzukommen oder die nötigen Daten sonst zu belegen (je nach dem worum des geht, z.B. mit einer Teilübersetzung des Registrierscheines, oder eine Abschrift des Geburteneintrages - extras din registrul de nastere - oder einer Kirchenmatrikel-Bescheinigung). Ich rate davon ab, dann trotzig zu sagen, "Nein, braucht die Behörde nicht". Die Folge ist dann eine Ablehnung, gegen die man weiter kämpfen müsste. Das sollte man vermeiden.

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.