Russland-Deutschland-Rumänien-Entschädigung

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Schayla
schrieb am 24.05.2022, 09:08 Uhr
Hallo,
meine Schwiegermutter wurde im Januar 1945 nach Russland deportiert. Diese Zeit ist vom Deutschen Roten Kreuz bestätigt (1945-1947). Nach 2 Jahren wurde sie krank und kam im Januar 1947 nach Görzig / Grossenhain / Sachsen. Hier arbeitete sie zwangsweise bei einer Familie auf einem Landwirtschaftlichen Anwesen. 1949 erfolgte die Rückkehr nach Hermannstadt. Meine Bemühungen, wann sie genau Görzig verließ, waren bis jetzt ohne Erfolg. Meine Frage: Hatte sie in dieser Zeit auch den Status einer Deportierten und würde meinem Mann eine Entschädigung zustehen? Unterlagen haben wir diesbezüglich keine.
Im Voraus vielen Dank für die Antworten.
tick
schrieb am 24.05.2022, 14:15 Uhr (am 24.05.2022, 14:21 Uhr geändert).
Ohne Unterlagen geht nichts.
Da Ihre Mutter 1949 nach Hermannstadt zurückgekehrt ist, schlage ich vor, die Deportationszeit von der Evangelischen Kirche in Hermannstadt bescheinigen zu lassen. Mit etwas Glück könnten Sie eine Bescheinigung bekommen mit dem Deportationsbeginn 1945 und Deportationsende 1949. Damit wäre auch die Zeit in Deutschland mit inbegriffen.
Peter Otto Wolff
schrieb am 24.05.2022, 19:15 Uhr
Setzt natürlich voraus, dass nicht bereits ein Antrag gestellt wurde, und der Bescheid des DRK dem Amt vorgelegt wurde. Ansonsten muss man schon sehr viel Glück haben, wenn das Amt widersprechende Bescheide schlucken würde, obwohl die Zeit in
der SBZ nach Völkerrecht auch als Deportation zählen müsste.
Schayla
schrieb am 24.05.2022, 20:37 Uhr
Von Der Evangelischen Kirche in Hermannstadt haben wir einen negativen Bescheid erhalten. Es gibt angeblich keine Unterlagen, dass sie überhaupt deportiert wurde. Einen Antrag auf Entschädigung haben wir noch nicht gestellt. Was wir von ihr haben, ist ein Antrag auf "rapatriere" 1947. Weiß nicht wohin ich mich noch hier in Deutschland wenden könnte. In irgendeinem Archiv müsste das ja vermerkt sein.
Peter Otto Wolff
schrieb am 25.05.2022, 08:38 Uhr (am 25.05.2022, 08:46 Uhr geändert).
Hallo Schayla, mit Bedauern muss ich Dir bescheinigen, dass Dein Fall ein nahezu auswegloser ist. Es gibt Tausende davon, und dafür findet sich kein Zuständiger! Russland sieht sich außer Pflicht nach Abschiebung in die SBZ, Rumänien hat angeblich keine Unterlagen für die zu jenem Zeitpunkt doch eigenen Staatsbürger, ja selbst das sonst gut informierte DRK will nichts wissen, hat keinen Zugang zu Archiven der Ex-DDR, der Stasi, die ja allwissend war. Und dass es in der DDR kein Gegenstück zum DRK gab, kann ich nicht glauben. Habe selbst jeden Stein umgedreht, die STASI-Behörde kontaktiert, das Deutsche Zentralarchiv, das Gewerkschaftsarchiv. Einfach eine Mauer des Schweigens. Leider fühlt sich auch der Verband NICHT zuständig für die doch Tausenden Betroffenen/deren Nachkommen. Selbst eine klare völkerrechtliche Aussage wird vermieden. Bleibt nur, sich vorläufig mit der Entschädigung für die Zeit 1945-1947 abzufinden. Bleibt die Hoffnung, dass sich i.d.S. etwas ändert, dann könnte man ohne Probleme nochmal Antrag stellen.
P.S. War persönlich, Gott sei Dank, nicht betroffen nur hat mich die Sache gefuchst und herausgefordert, nach dem Motto: "cainele moare de frig si prostul de grija altuia"!
Schayla
schrieb am 25.05.2022, 20:55 Uhr
Sehr geehrter Herr Wolff,
derzeit sehe ich die Situation genauso wie Sie. Für die zwei Jahre werden wir den Antrag stellen, nach dem Motto: „Ein Spatz in der Hand ist besser als eine Taube auf dem Dach“.
Vielen Dank und alles Gute.
joachimroehl
schrieb am 25.05.2022, 21:50 Uhr (am 25.05.2022, 22:02 Uhr geändert).
Hallo, Schayla, woher wissen Sie denn das die Großmutter nach ihrer Entlassung aus dem Aufnahmelager in Frankfurt/Oder zwangsweise im Land Sachsen arbeiten musste? mein Oma kam nach 2 Jahren im Arbeitslager Nr.1415 im ukrainischen Dnjeprodscherschinsk ebenfalls dahin, wurde erfasst, medizinisch untersucht, eingekleidet und bekam eine Woche lang Nahrung und Unterkunft unter seinerzeit entsprechend möglichen Bedingungen. Zum Abschluss erhielt sie eine russische "Sprawka"(den lange ersehnten Entlassungsschein, gestempelt, unterschrieben vom verantwortlichen Kommandanten mit eindeutiger Feldpostnummer) und da Rumänien vor 1949 seine deutschen Staatsbürger nicht aufnahm, ging sie nach Sachsen und verdingte sich bei einem Bauern, später in einer Gärtnerei im Vogtland. Sie war die Zeit bis zur möglichen Ausreise sozialversichert und keiner käme auf die Idee sie hätte nach der Entlassung "Zwangsarbeit" geleistet. Auch das Deutsche Rote Kreuz konnte uns den ganzen Sachverhalt nach fast 75 Jahren genau so bestätigen. Fragen sie einfach mal beim Nachfolger der Sozialversicherung der späteren DDR, der Deutschen Rentenversicherung nach und was spricht dagegen auch mal im Ihnen ja bekannten Dorf wo Großmutter gearbeitet hatte vor Ort zu recherchieren. Alles Gute!!
Roemi
schrieb am 26.05.2022, 13:52 Uhr (am 26.05.2022, 14:02 Uhr geändert).
Sehr geehrter Herr Röhl,

wenn Sie der rumänischen Sprache mächtig sind, würde ich Sie bitten, sich das Gesetz 118/1990 und die ganzen Aktualisierungen/Erweiterungen genauer durchzulesen.
„Deportation“ bedeutet lt. Duden: „Zwangsverschickung, Verschleppung, Verbannung von Verbrechern, unbequemen politischen Gegnern oder ganzen Volksgruppen“. Als Synonyme werden aufgelistet: „Abschiebung“, „Aussiedlung“, „Ausweisung“, „Verbannung“.

Trifft eines der Wörter auf die Situation Ihrer Großmutter nach der Entlassung aus Russland zu?
Ich denke schon. Sie ist sicher nicht freiwillig in die SBZ? Es wäre Ihr bestimmt lieber gewesen auf direktem Wege zurück in die Heimat zu kommen, doch leider wurde ihr, wie auch vielen anderen Personen, dieses von der damaligen Regierung verwehrt.

Was ein angemessenes Entgelt für geleistete Arbeit bedeutet – darüber kann man streiten. (Das war auch in der Politik immer ein Thema).
Die Russland-Deportierten haben auch ab und zu einige Rubel als „Taschengeld“ erhalten – das war mehr Hohn als Lohn. Eine nicht angemessene Vergütung ist „Ausbeutung“ das gilt auch für unsere Mütter und Väter die in der SBZ für einen Hungerslohn (wenn überhaupt) Jahre lang schuften mussten.

Wenn ich die vielen Artikel, die das Internet zur Verfügung stellt, richtig verstanden habe, waren die meisten Zwangsarbeiter in Deutschland sozialversicherungspflichtig (egal ob mit oder ohne Lohn) siehe: www.zwangsarbeiter-s-h.de/FAQ/Sozialversicherung/Sozialversicherung-0.htm.

Die meisten Zwangsdeportierten, die über die SBZ entlassen wurden, konnten erst ab Mitte 1949 über die „Comisii de Repatriere“ in die Heimat zurückkehren – damit endet, meiner Meinung nach, die Deportation, Verschleppung, Abschiebung, Verbannung oder wie man das auch nennen mag.

Es ist einfach gesagt: „sie können überall nachfragen, was hält sie davon ab?“ Die Erfahrung lehrt einen genau das Gegenteil.

Was ich, als selbst Betroffener, aus meinen vielen Anfragen bei den deutschen Behörden, Institutionen, Kirchen, Versicherungen, Stiftungen etc. ausfindig machen konnte ist, dass die Rumänien-Deutschen die über die SBZ entlassen wurden unter der Bezeichnung „Zivilinternierte“ und „deutsche Umsiedler“ erfassten worden sind.(Die Bezeichnung "Zwangsarbeiter" wurde gemieden obwohl es davon, auch nach dem Krieg, noch genügend gab). Auskünfte zu einzelnen Personen werden jedoch nicht ausgehändigt (aus welchem Grund auch immer ?!).

Ich, Sie Herr Röhl, als auch viele Betroffene haben die Erfahrung gemacht, dass das DRK nur die Zeiten in den Zwangsarbeiterlagern in Russland bescheinigt. Die „Reise“ für diese Menschen endet meist bei der Übergabe in Frankfurt an der Oder.
Das DRK arbeitet in diesen Fällen fast ausschließlich mit den russischen Archiven zusammen, genauso wie die rumänische Botschaft in Moskau. Es ist der bequemste und schnellste Weg einfach bei einem Archiv nachzufragen, das auch willig ist die Unterlagen die sie haben offen zu legen.

Auf meine zweite Anfrage beim DRK betreffend die Zeiten meines Vaters in der SBZ musste ich fast 2 Jahre auf folgende Antwort warten:
„Die Anfrage beim Suchdienst des Russischen Roten Kreuzes ist leider erfolglos verlaufen.
In den nachstehenden Archiven konnten keine Aufzeichnungen über Ihren Vater ermittelt werden:
- Zentralarchiv des Sicherheitsdienstes der Russischen Föderation (russ. Abkürzung: ZA FSB RF);
- Informationsanalytisches Hauptzentrum des Innenministeriums der RF (russ. Abkürzung: GIAZ MWD RF);
- Archiv des Suchdienstes des Russischen Roten Kreuzes
In den Karteien der GUPVI des Russischen Staatlichen Militärarchivs (russ Abkürzung: RGWA) liegt die ihnen bereits bekannte Akte vor, lt. der er am ….aus dem Lager Nr. 69 (Frankfrut/Oder) den örtlichen Machtorgangen übergeben wurde.“

?????Erstaunlich, dass der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes nicht auf die Idee kommt hier, in Deutschland, nach diesen Personen und Zeiten nachzufragen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Russen alle Unterlagen aus der SBZ nach Russland verfrachtet haben. Für uns wäre das sogar besser gewesen, da wir mit großer Wahrscheinlichkeit diese Zeiten bescheinigt bekommen hätten.

Man kann nur rätseln und spekulieren warum es hier, in Deutschland, so schwierig bzw. unmöglich ist an diese Unterlagen zu gelangen.

Noch eine letzte Bemerkung zu Ihnen Herr Röhl: Haben Sie sich jemals gefragt, ob Ihren Eltern (Mutter oder Vater) auch eine Entschädigungszahlung für die Zeiten in der SBZ zusteht? Wenn ja, würden Sie bewusst darauf verzichten? (Eine kleine Hilfestellung: lesen Sie auch die Stellungnahme von Herrn Dr. Bernd Fabritius zu diesem Thema.)

Liebe Grüße und einen schönen Feiertag.
joachimroehl
schrieb am 26.05.2022, 19:11 Uhr (am 26.05.2022, 19:30 Uhr geändert).
Sie bringen da als juristischer Laie leider einiges durcheinander, denn der vom Deutschen Roten Kreuz und der Evangelischen Kirche bestätigte Akt der Deportation beginnt mit der Verschickung von Siebenbürgen in die Sowjetunion und endet mit der Entlassung aus dieser auf deutschem Boden. Hintergrund ist, Rumänien hatte bis Mitte 1949 eine Wiederaufnahme der Siebenbürgendeutschen kategorisch abgelehnt und somit kam für die Sowjetunion nur eine Entlassung auf deutschem Gebiet, im ersten Aufnahmelager hinter der Grenze in Frankfurt/Oder infrage. Die russische "Sprawka" (den Entlassungsschein) erhielt der Deportierte gegen persönliche Unterschrift und somit seinem vollen Einverständnis auch in die seinerzeitige Sowjetische Besatzungszone entlassen zu werden. Fragen Sie mal ihre Oma oder meine, ob die da nach zwei oder mehr Jahren Deportation diskutiert hätten wie Sie heute? die hätten seinerzeit formaljuristisch eine Klage auf Wiedereinreise gegen den Staat Rumänien betreiben können..
Ich mach´s mal kurz, suchen Sie sich einen Fachanwalt für Völkerrecht und Ausländerrecht, spezialisiert auf Deportation/Vertreibung im Zusammenhang mit dem 2.Weltkrieg der Ihnen alles Schritt für Schritt erklärt und Sie berichten uns allen. Vielen Dank im voraus!
Peter Otto Wolff
schrieb am 27.05.2022, 09:38 Uhr (am 27.05.2022, 09:40 Uhr geändert).
Hallo Herr Roehl, ich bin auch weder ein gelernter Jurist, noch i.d.S. selbst betroffen. Dennoch fällt mir auf, dass Ihnen einiges durcheinanderrutscht in der Argumentation.
1. Eine unter Zwang erhaltene "Zustimmung" des Opfers ist juristisch in allen zivilisierten Rechtssystemen null und nichtig!
2. Formaljuristisch war nicht Russland der Täter der Deportation, die offerieren auch keine Entschädigung, bestenfalls Nachweise, sondern Rumänien. Dieses Land hat, unter bekannten Umständen, die Deportation betrieben, gegen die eigenen (ungeliebten) Staatsbürger, darum war Rumänien auch in der Pflicht der Rückführung an den Ort, von wo die Leute deportiert wurden. Dieser Pflicht ist RO zum Teil auch nachgekommen, z.B. durch Bemühungen der rum. Botschaft von Berlin.
3. Das Gesetz 118/1990 geht sogar weiter, indem es auch inländischen Opfern von "domiciliu fortat" oder inländischer Deportation (Baragan) die Entschädigung zubilligt, Sie offenbar dies für die "Freiwilligen" in der SBZ offensichtlich nicht.
4. Sie könnten gar auf die Idee einer Verjährung der Klagemöglichkeit kommen. Da wäre was dran. Allerdings, da ist Rumänien weiter als Sie. Es hat, als armes Land, sogar die Entschädigung, aus moralischen Gründen, auch den Kindern der schuldlos Deportierten angeboten. Viele haben dieses unverhoffte Angebot dankend angenommen. Wobei die Meisten um die 70 alt sind, insofern ist die Belastung statistisch endlich.
joachimroehl
schrieb am 27.05.2022, 10:11 Uhr (am 27.05.2022, 10:32 Uhr geändert).
Herr Wolff, Sie sind der beste Mann den wir hier haben, das wird keiner bezweifeln, aber einen Zwang beim Unterschreiben für eine Entlassung in die Freiheit zu unterstellen, haut der Kuh die Beine weg. Und wenn es solche Fälle gegeben haben sollte, dann hätte es ja schon in der Sowjetunion Widerstand des Heimkehrenden gegeben haben müssen überhaupt in einen Zug Richtung Deutschland einzusteigen. Das müsste dann natürlich nachgewiesen und juristisch aufgearbeitet werden.. meine Oma hat uns immer erzählt, daß sie froh war endlich freier Mensch zu sein und auf deutschem Boden entlassen. Sie hat dann eine Arbeit aufgenommen und als mein Großvater und die Kinder endlich aus Rumänien in die SBZ kamen, haben sie sich ein neues Leben aufgebaut. Das war der Zug der Zeit, einige haben das Ende der Siebenbürger schon nach Kriegsende erkannt, andere in den Siebzigern und die große Masse erst um 1990 oder noch später. Es waren harte Zeiten und wer jetzt hier wie ein arabischer Teppichhändler um jeden Euro feilscht, tut dem Ansehen unserer Vorfahren nicht gut. Leider können wir sie nicht mehr befragen..
Peter Otto Wolff
schrieb am 27.05.2022, 11:45 Uhr (am 27.05.2022, 11:47 Uhr geändert).
Lieber Herr Röhl, wir, Nachgeborene um die 70, haben längst die Erfahrungen gemacht, dass auch die Mafia Angebote macht, die man einfach annehmen muss, um Schlimmeres abzuwenden. So auch das Angebot an die armen und kranken Deportierten, in die angebliche Freiheit der SBZ entlassen zu werden, oder elendig im Lager zu krepieren! Tolles und großzügiges Angebot! Oder waren die Einwohner der SonderBesatzungsZone selbst frei? So auch das Angebot, oft der Securitate oder hochgestellter Funktionäre, "freiwillig" auf Haus und Hof und Ahnengräber zu verzichten, um den Schein zu erhalten, ausreisen zu dürfen. Auch diese "Geschäfte" waren unmoralisch und wurden in den meisten Fällen auch als solche für nichtig erklärt, und es gab Restitutionen von Eigentum! Dies mal abgesehen ob gut oder böse, Siebenbürgen verlassen zu haben. Ich fasse mich dabei an die eigene Nase, und dennoch, ich bereue...wenig, schon wegen der Kinder, und...man hat nun mal nur ein Leben!
joachimroehl
schrieb am 27.05.2022, 13:05 Uhr (am 27.05.2022, 13:24 Uhr geändert).
Natürlich gab es das, auch hier in den Nachkriegszone, wenn einer unbedingt in den Westen wollte und dann eben nicht wie ein privilegierter Manfred Krug und andere seine ganzen Antiquitäten und Oldtimer mitnehmen konnte. Da wir heute aber in einer anderen Rechtsform leben, vertraue ich weitgehend der deutschen Justiz und der vom Deutschen Roten Kreuz sowie unserem Verband geleisteten Arbeit und Ihnen für die sehr offenen Worte.
Peter Otto Wolff
schrieb am 27.05.2022, 15:23 Uhr
Hallo Herr Röhl, sei alles wie es will! Dennoch können Sie versuchen mir zu erklären, wieso es möglich ist, dass ich, als in einem Lager Geborener, über das DRK, oder der rum. Botschaft in Moskau, von den russischen Armeearchiven eine Bescheinigung erhalten konnte über die Inhaftierung meiner Mutter, mit Foto, als 19-Jährige, aber deutsche Behörden, selbst nach Wiedervereinigung, Übernahme der STASI-Archive !!!, und aller anderen Archive, nicht in der Lage ist, Auskunft zu erteilen, welche rumänischen Staatsangehörigen ab 1947 auf dem Territorium der ehem. DDR existent waren, bis wann? Ich bitte Sie, spätestens seit Existenz der STASI, konnten diese potentiellen "Schädlinge" der Aufzeichnungswut dieser Behörde, bis 1952, nicht verborgen geblieben sein. Da ich über 25 Jahre in verantwortlicher Stellung auch für Datenverarbeitung tätig war, kann mir das niemand erzählen, ohne mein Misstrauen zu erwecken, nicht gegen Sie, gegen das System! Ich gehe davon aus, dass auch Rumänien, z.B. das Außenministerium, diese Daten in den Archiven besitzt, aber...das würde Aufwand machen, kann ich verstehen!
joachimroehl
schrieb am 27.05.2022, 15:59 Uhr (am 27.05.2022, 16:16 Uhr geändert).
Bitte formulieren Sie den hochsensiblen Sachverhalt etwas unverkrampfter, Sie erwarten von mir ja auch eine ganz entspannte Antwort. Will es mal mit einfach Worten erklären, wenn eine gewaltsame Entführung erfolgt und der Geiselnehmer lässt irgendwann die entführte Person an einem anderen Ort frei, spricht man von einer beendeten Geiselnahme. Ähnlich verhält es sich hier, die Sowjetunion hatte Arbeitskräfte von der rumänischen Regierung angefordert, wie wir heute wissen hatte die fast ausschließlich Siebenbürger und Banter Schwaben zur Deportation verschickt in enger Zusammenarbeit mit den Kräften der Roten Armee. Die Deportation begann bei meiner Oma am 13.Januar 1945 mit ihrer Erfassung zur Zwangsarbeit in Hermannstadt. Am 2.April 1947 wurde sie im ORL-Lager Nr.1415 in Dneprodscherschinsk informiert, daß sie nach Deutschland entlassen wird. Sie wurde daraufhin mit anderen Deportierten nach Frankfurt/Oder verbracht, um nach kurzem Aufenthalt im Durchgangslager schließlich am 14.April 1947 entlassen. Dieser Rechtsakt ist durch Unterschrift von ihr schriftlich bestätigt. Für die sowjetischen Behörden war die Deportation somit beendet, weil objektiv durch die rumänische Politik eine Wiedereinreise nach Rumänien verwehrt wurde. Über diesen Sachverhalt stellen Deutsches Rotes Kreuz und die nachfolgenden russischen Behörden heute einen schriftlichen Nachweis aus. Dieser wird dann in Rumänien mit da vorliegenden Daten überprüft und anerkannt.
Da sie immer wieder die "Stasi" anführen, Stasi war der Name des Hundes von Eva Braun. Das MfS was Sie meinen, wurde erst 1950 geschaffen und die DDR im Oktober 1949. Da war aber eine freie Wiedereinreise nach Rumänien bereits wieder möglich und die Zuständigkeit vor dem lag, wie wir heute wissen noch bei den sowjetischen Behörden, sprich dem Innenministerium für die gesamte Deportationszeit. Für eine Arbeitstätigkeit auf dem Gebiet der SBZ nach Entlassung war seinerzeit die sogenannte SV, die 1947 durch die sowjetische Militäradministration SMAD geschaffene Sozialversicherung zuständig, welche alle Daten verwaltete. Deren Rechtsnachfolger ist heute wie bereits geschrieben die Deutsche Rentenversicherung. Da kann man seine Anfrage stellen und bekommt schriftliche Auskunft. In unserem Fall war die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, erhobene Sozialabgaben und aufgebaute Rentenanwartschaftszeiten unstrittig. So ist es bei den anderen mit ihr zusammen in Frankfurt/Oder glücklich Entlassenen ebenfalls gewesen. Sie hatte mit einigen Kontakt bis in die späten achtziger Jahre.

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