Russland-Deutschland-Rumänien-Entschädigung

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Roemi
schrieb am 27.05.2022, 17:08 Uhr (am 27.05.2022, 17:35 Uhr geändert).
Oh, die Geschichte unseres Volkes wird neu ausgelegt!?
Die Kommunisten haben auch immer versucht die Tatsachen zu verdrehen (wie es ihnen gerade passte).
......ein hoffnungsloser Fall!!!!
Ist auch schlimm wenn man eine Sprache und den Inhalt eines Gesetzes nicht versteht.
Peter Otto Wolff
schrieb am 27.05.2022, 17:52 Uhr
Hallo Herr Röhl, wieder was gelernt, man lernt solange man lebt! Also, bevor die DDR gegründet wurde, gab es keine Aufzeichnung und Registrierung der Einwohner, ob Einheimische oder Fremde? Gleichzeitig gab es dennoch schon 1947, im Falle ihrer Großmutter, Sozialversicherungen, die wohl Buch führten! Und da gab es vogelfreie Sachsen, fremde Staatsbürger, die niemand auf dem Radar hatte, aber lustig beim freien Bauer werkelten? Es wäre der Sache dienlich, wenn Sie der Gemeinschaft verraten, welche Sozialversicherung im Falle Ihrer Großmutter Aufzeichnungen führte, wer die Rechtsnachfolger sind, die aktuell den Bescheid erteilten, dann wohl nicht für eine Entschädigung dienend, sondern für eine reguläre Rente, nach Ihrem Duktus. Mir ist es nicht gelungen, trotz erheblicher Bemühungen, irgendeine Behörde oder Nachfolgeorganisation der ehemaligen DDR dazu zu bewegen, Daten für in die SBZ ausgelagerte Deportierte herauszugeben. Das habe nicht nur ich versucht, sondern Tausende andere. Darum klingen Ihre Aussagen nur als Hohn an die vielen Unvermögenden. Mag sein, dass Eva Brauns Hund Stasi hieß, war da aber nicht viel mehr, zunächst die STASI, die alles wusste, auch die Schuhgröße der Bürger, wie die Securitate in RO, danach, nach Wiedervereinigung, die STASI-Behörde Gauck, das STASI-Archiv, unlängst eingemeindet im deutschen Nationalarchiv? Das auf den Hund des Hitler-Flittchens zu reduzieren, erscheint mir mehr als bedenklich.
joachimroehl
schrieb am 27.05.2022, 18:38 Uhr (am 27.05.2022, 18:55 Uhr geändert).
Hatten Sie es überlesen? für in der SBZ abhängig Beschäftige war die Sozialversicherung, die 1947 gegründete sogenannte SV zuständig. Deren Rechtsnachfolger ist die Deutsche Rentenversicherung, wo man eine schriftliche Anfrage stellen kann.

Für Vorfahren, welche in der SBZ in den sogenannten Speziallagern der Roten Armee als Kriegsverbrecher, hohe Funktionsträger der NSDAP, Kriminelle oder als sonstige Gegner der Besatzungsmacht eingesessen haben, führen Sie einfach eine Anfrage bei der sogenannten Gauckbehörde durch. Dort sind auch alle von der Besatzungsmacht sonstig verfügten Zwangshandlungen dokumentiert.

Fazit: liegt ein Entlassungsschein vor oder wurde hierüber schriftliche Auskunft vom DRK München erteilt und gibt es auch keine Dokumentation in der Gauckbehörde, dann hat es ganz offensichtlich nach Entlassung keine Zwangsarbeit in der SBZ gegeben. Für weitere Fragen verlassen wir nun den Modus Laien beraten Laien, denn dafür gibt es zugelassene Rechtsanwälte.
Peter Otto Wolff
schrieb am 28.05.2022, 09:01 Uhr
Sorry, habe es tatsächlich überlesen. Wenn solche Bescheide tatsächlich erhältlich sind, natürlich bei Nachweis der eigenen Betroffenheit, haben die Kinder der Deportierten folgerichtig keine Ansprüche auf Entschädigung. Ist sehr bedauerlich, aber wohl kaum zu ändern.
karla 55
schrieb am 28.05.2022, 16:49 Uhr
Ich habe für mein Vater von
CNSAS Bukarest schwarz auf weis über 2 Jahre in SBZ (DDR )Nachweis bekommen aber wurde nicht Anerkannt von AJPIS Sibiu.
Also nicht mehr suchen nachweise sie helfen euch nicht .
joachimroehl
schrieb am 28.05.2022, 17:51 Uhr (am 28.05.2022, 17:56 Uhr geändert).
Die alliierten Siegermächte haben das Großdeutsche Reich in mehrere Besatzungszonen aufgeteilt. Die sowjetische Zone gab es nach der Kapitulation unserer Wehrmacht bis zum 7.Oktober 1949 und der nachfolgenden Gründung der Deutschen Demokratischen Republik.
Was für einen Nachweis für welches politische Gebiet und welchen konkreten Zeitraum haben Sie erhalten?
karla 55
schrieb am 28.05.2022, 18:37 Uhr
für den Zeitraum 20.04.1947 bis 09.02.1949 Schuhfabrik Radebeuler in Raum Dresden. Habe per Mail nachgefragt und mit der Antwort : Pentru zona DDR, perioada nu este prevazuta in Legea emisa
joachimroehl
schrieb am 28.05.2022, 19:09 Uhr (am 28.05.2022, 19:19 Uhr geändert).
"Für das Gebiet der DDR ist das Gesetz nicht zugelassen" ist grob übersetzt eine unstimmige Aussage, denn die DDR wurde erst 1949 gegründet. Haben Sie denn beweiskräftige Aussagen ihres Vaters damals in der SBZ in Radebeul zwangsweise beschäftig gewesen zu sein? falls nicht oder eine Entlassung in Frankfurt/Oder erfolgte und die bereits oben erwähnte Gauckbehörde nichts vorliegen hat, haben Sie leider kaum Möglichkeiten das Gegenteil zu beweisen.
Peter Otto Wolff
schrieb am 28.05.2022, 21:08 Uhr (am 28.05.2022, 21:11 Uhr geändert).
Hallo Karla 55, jetzt wird es interessant. Könntest Du mir den Bescheid CNSAS per E-Mail zukommen lassen? vertrauliche Behandlung selbstverständlich.
meine E-Mail: wolffpeterotto@yahoo.de
Unter anderem stellt sich die Frage, wieso gibt es diese Information beim CNSAS? Es gibt sie aber! Was ist die Aufgabe des CNSAS? Eben, Dokumentation der Tatbestände von Unrecht! Und sei es "domiciliu fortat", denn Deine Mutter wurde mindestens genötigt, in die SBZ ausgelagert zu werden, aus höherer Gewalt. Und insofern wärest Du wieder berechtigt, die Entschädigung einzuklagen! Wie sagte der Böse: noch ist Polen nicht verloren! Und gegen die AJPIS Sibiu klagst Du, kostenlos, per E-Mail und Post, ohne Anwalt, wozu? Es sei denn, Du willst Geld verschwenden.
joachimroehl
schrieb am 29.05.2022, 08:59 Uhr (am 29.05.2022, 09:20 Uhr geändert).
Der Ansatz von POW ist interessant, parallel würde ich auch das Projekt Zwangsarbeit in SBZ und DDR kontaktieren, die Situation schildern und um eine sachliche Einschätzung bitten. Sollte die Arbeitstätigkeit des Vaters im sächsischen Radebeul wirklich als Zwangsarbeit eingestuft werden, könnte man Entschädigungszahlungen auch aus einem ganz anderen Topf beantragen. Besagte Schuhfabrik ist in der Liste unter der ID:4780 zu finden. Geld ist Geld.
Peter Otto Wolff
schrieb am 29.05.2022, 12:18 Uhr (am 29.05.2022, 12:30 Uhr geändert).
Hallo Herr Röhl, Ihr Ansatz ist interessant, hat aber den Pferdefuß, dass eine solche Entschädigung aus dem Zwangsarbeiter-Topf wohl nur an direkt Betroffene eventuell ausgezahlt wird, nicht an Kinder derselben. Die Betroffenen sind nun mal zu 99% nicht mehr unter uns. Letztlich muss Karla selbst entscheiden, welchen Weg sie geht. In beiden Fällen mit einem gewissen Aufwand verbunden, wenn mit Anwalt, auch monetär. Aber...von nichts kommt nichts! Die Lösung nach Gesetz 130/2020 + 232/2020 ist insofern interessant, dass die Deportationszeit mit einem hohen Faktor des Erschwernisses bewertet wird (Leverage-Effect Faktor 5) so dass die Entschädigung für 5 Jahre, selbst nur zu 50% angerechnet, eine Entschädigung ergibt, die höher ist als die Durchschnittsrente eines Rumänen nach 40 Beitragsjahren. Ob das "gerecht" ist, liegt im Auge des Betrachters. Andererseits: sind verlorene Jugendjahre, in Elend, objektiv zu bewerten?!
joachimroehl
schrieb am 29.05.2022, 19:31 Uhr (am 29.05.2022, 19:49 Uhr geändert).
Ob der Vater noch lebt hat sie nicht geschrieben, gibt ja immer noch Landsleute unter uns, die in den Zwanzigern geboren wurden. Mir ging es eher darum Informationen über diese Schuhfabrik einzuholen und ab wann da welche Programme durchgeführt worden sind? Sie wissen ja, ich glaube kaum, daß die sowjetischen Behörden einen noch arbeitsfähigen und gesunden Siebenbürger entlassen hätten, bevor er nicht ein Mindestsoll an Arbeitsleistung erbracht hatte. Und aus welchem Grund sollte man Arbeitskräfte der SBZ schenken? damals wurden massiv Reparationsleistungen erbracht, vieles abgebaut und rausgeholt. Aber es gibt in solchen wirren Zeiten ja auch immer sonderbare Wege. Meine Oma hatte schon auf der zweiwöchigen Hinfahrt aus Hermannstadt schnell etwas russisch gelernt, spielte Garmoschka und sang irgendwann auch viele russische Lieder, da war das Durchkommen und Überleben einfacher. Sehr zum Ärger meines Opas, der als Angehöriger der SS solche Kumpanei "mit dem Russen" überhaupt nicht mochte. Ironie des Schicksals, fast da wo er mit der LAH 1944 am Dnjepr kämpfte, saß sie ein Jahr später im Arbeitslager. Oma war 1947 auch eine der ersten im Zug nach Frankfurt/Oder.
Sie hatte überlebt.

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