Vordruck für Rückforderung bis April 2026 einbehaltener 10%-Abzüge

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JoWa
schrieb am 16.10.2026, 21:14 Uhr
Hallo an alle,

der Diskussionsstrang ist nun seit einiger Zeit unterbrochen, vielleicht hilft aber mein Beitrag trotzdem noch.

Wenn ich mir die Ausführungen hier so durchsehe muss ich feststellen, dass es zwar eine einheitliche Regelung zum 10% Abzug landesweit gab, die einzelnen Kreisagenturen scheinbar jeder nach Gutdünken, internen Verordnungen oder was auch immer verfahren. Deshalb ist es angebracht sich an die Aufforderungen der rumänischen Behörden zu halten, auch wenn es manchmal unverständlich erscheint.

In meinem Fall geht es um die Rentenbehörde Arad. Ich musste fast anderthalb Jahre auf die erste Zahlung warten.
Nach mehrmahligen Anschreiben (per E-Mail) wurde ich kurzerhand auf gefordert die beiden Bescheinigungen (decizii) zur Genehmigung der Entschädigungszahlung wie auch die zur Berechnung der Höhe derselben, an das Kreisamt Arad in Kopie zu schicken. Man mag es nicht glauben, die Stelle die mir diese Unterlagen austellt verlangt von mir eine Kopie als Nachweis! Etwa zwei Wochen später ist das Geld - also der Gesamtbetrag von 17 Monaten - auf meinem Konto.
Da ich nicht nachvollziehen konnte für welchen Zeitraum die Zahlung/Nachzahlung geleistet wurde, schreibe ich eine Mail nach Arad mit der Bitte um Aufklärung. Nach weiteren etwa zehn Tagen kommt die Antwort mit den Gesamtbezügen in Lei und die Zeitspanne der Zahlung. Soviel, in knappen Worten und Zahlen. Nun müsste die Division der Gesamtsumme durch die monatliche Leistung eine ganze Zahl ergeben: die Anzahl der Monate für die insgesamt und rückwirkend geleistet wurde. Nun beginnt die Raterei von vorne denn es waren 16,57 (Monate)!? Also neue Mail nach Arad mit weiterer Bitte um Aufklärung. Als Antwort kam eine Gegenfrage, ob ich denn den 10% Abzug für CASS berücksichtigt hätte? Natürlich hatte ich den nicht berücksichtigt! Da die Zahlung im Septrember 2026 erfolgte, also einem Zeitpunkt an dem der Abzug bereits Geschichte war, ging ich davon aus, dass dies von Amts wegen berücksichtigt wird und die vollen Monatsleistungen für die ganze Zeitspane - Mai 2025-Sept2026 - berechnet werden.
Also falsch gedacht. Jetzt bleibt mir als letzter Schritt den Antrag auf Erstattung der Abzüge zu stellen.
Dieser wird sowohl per E-Mail als auch postwendend erfolgen, denn: Sicher ist sicher oder doppelt genäht hält besser.

Wie man hier sehen kann, ist es ein Irrglaube, dass die Behörden etwas von sich aus tun. Zumindest nicht jede Kreisbehörde. Man muss einfach dran bleiben, denn im Extremfall kommt man nur scheibchenweise ans Ziel!!

Schönen Gruß allen,

JoWa

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