Anträge auf Eigentumsrückgabe bis 30. November 2005!

11. September 2005

Allgemeiner Bericht

Eine neue Antragsfrist bis zum 30. November 2005 sieht ein Dringlichkeitserlass der rumänischen Regierung vor. Landsleute, die - aus welchen Gründen auch immer - die Frist versäumt haben, nach den Bodenrückgabegesetzen Nr. 18/1991, Nr. 169/1997 und Gesetz Nr. 1/2001, Anträge zu stellen, bekommen nun eine neue - wahrscheinlich letzte - Chance, Anträge an das zuständige Bürgermeisteramt ihrer ehemaligen Heimatgemeinde zu stellen.
Das Änderungsgesetz 247/2005 für Ackerboden, Weideland und Heuwiesen ist am 22. Juli 2005 in Kraft getreten. Praktische Tipps für die Eigentumsrückgabe in Rumänien bietet der Jurist Michael Miess in der Siebenbürgischen Zeitung vom 31. August.

Einen ausführlichen Artikel über die neuen Gesetze hat Wolfgang Wittstock in der Siebenbürgischen Zeitung vom 29. August 2005 veröffentlicht.

Da es sich um rumänische Gesetze handelt, empfiehlt das Rumänische Generalkonsulat in München allen Betroffenen, fachlichen Rat vor Ort in Rumänien einzuholen. Das Generalkonsulat weist zudem darauf hin, dass Anträge nicht nur von rumänischen Staatsangehörigen gestellt werden können, sondern auch von Bürgern jener Staaten, die ihrerseits fremden Staatsbürgern den Erwerb von Grundstücken ermöglichen.

Mehrere ausgewanderte Sachsen aus dem Burzenland haben inzwischen juristischen Rat bei Rechtsanwalt Eduard Jürgen Prediger in Kronstadt eingeholt. Seine Anschrift geben wir ohne Gewähr auch anderen Interessenten weiter:

Eduard Jürgen Prediger
B-dul Grivitei nr. 68, bloc 5, ap. 8
RO-500173 Brasov
Telefon und Fax: (00 40) 268-419647
Mobiltelefon: (00 40) 722-684016

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