Neppendorf. Beerdigung.

1758 Die Bruderschaftsartikel verfügen: Wenn ein Bruder mit Tod abgeht, so sollen die andern Brüder verpflichtet seyn ihm den letzten Ehrendienst zu leisten und ihm ehrlich zu Erden bestatten helfen. Wer sich zurückzieht oder ausbleibt bezahlt d.50 ausgenommen die Noth oder Herrndienst. Quelle: Bruderschaftsartikel Nr.18 Pfarrarchiv. Dies ist die erste dokumentarische Mitteilung im Zusammenhang mit einer Beerdigung.
1774 Die Nachbarschaftsartikel verfügen: Hat jemand durch Gottes Schickung eine Leiche im Hause so sollen die Hinterbliebenen solche sogleich bei dem Herrn Pfarrer und von da bei dem Nachbarvater melden diesem die Gebühr erlegen und die Stunde des Begräbnisses anzeigen, damit derselbe alles richtig bestellen und sonderlich die Nachbarschaft zur Zeit auf die Leiche könne warnen laßen, und sich solcher Gestalt niemand mit der Unwissenheit möge entschuldigen können. Die gedachte Gebühr belangend, sollen eingerichtete Nachbarsleute vor eine große Person erlegen 50 Denar, vor eine kleine aber 25 Denar. Uneingerichtete Leute aber, welche doch Hausgesessene sind, vor eine große Person ungf.3.- vor eine kleine aber 1,50 fl. Sind es aber Fremde und Einwohner die jetzt an einem und bald an einem anderen Orte wohnen müßen, so soll der Nachbarvater mit Zuziehung zweier älteren Nachbarn, nach gewissen und nach der Leute Umständen mit denselben handeln und eins werden. Wenn nun die Nachbarschaft gebührend zur Leiche gewarnet worden, soll sich deren Begleitung niemand ohne Noth hinterziehen, sondern Mann und Weib sich fein zeitig im Leichenhause einfinden. Ist Jemand krank oder abwesend, so sollen ihn die Seinigen zeitig bei dem Nachbarvater anzeigen und entschuldigen. Versäumt man die Leiche unangezeigt, so erfällt der Mann Strafe 24 Denar, das Weib aber 12 Denar. Gleicher Weise, wer erst nach Verlesung des Trostspruches erscheinet es sey Mann oder Weib 8 Denar. Derjenige Nachbar,an welchem die Reihe ist das Grab zu machen, soll sobald es ihm angesagt ist, sammt seinen Mitbrüdern fertig seyn das Grab in der Zeit und fein ordentlich zuzurichten; wobei die Gebeine der vermoderten Leiber behutsam zu sammeln, und nach Verfertigung des Grabes in dessen Grund einzusenken sind. Sollte gedachter Nachbar krank oder abwesend seyn, so soll er oder die Seinigen solches in der Zeitdurch andere aufs Beste bestellen. Es gehört dabei denen,die ein Grab machen 2 Mass Wein, 1 Pfund Speck oder Käse und ½ Laib Brot, oder so die Leidtragenden dergleichen nicht im Vorrath haben, und bald davor geben wollen; so haben sie den Wein woe solcher im Dorf gilt, Speck und Brot aber ein jegliches mit 12 Denar zu bezahlen, jedoch sollen die Grabmacher diese Gebühr nicht vor sondern nach vollendeter Leiche verzehren, damit sie nicht etwa unordentlich dabei erscheinen mögen. Quelle: Nachbarschaftsartikel Nr. 6-8 Pfarrarchiv.
1808 Bei Gelegenheit des Ablebens des Joh. Liebhart 27 Jahr hindurch gewesener Kirchenvater wird in einer Consistorialsitzung beschlossen, die Leichnahme der Geschworenen Männer und Weiber sollen wie andere auf den Friedhof getragen und gleich beerdigt werden, nach der Beerdigung aber sollen die Leichenbegleiter in die Kirche kommen, wo dann der Pfarrer die Parentation hält“. Demnach scheint bis dahin zunächst der Sarg ebenfalls in die Kirche gebracht worden zu sein. Bei dem genannten Kirchenvater handelt es sich um ein Glied der angesehenen Familie Liebhart aus der Kirchgasse Nr.498, mit dem Nebennamen „Pächter“ führt.
1818 Die Leichenbegängnisse werden am gewöhnlichsten um 3 Uhr Nachmittag, selten um 10 Uhr Vormittag gehalten. Es sind dreierlei Arten,eingeführt: Kleine, mittlere und große; sie unterscheiden sich durch das verschiedene Geläute, durch mehrere Gesänge und besondere Verrichtungen der Geistlichen bei dem Leichenbegängnis des Verstorbenen. z.B.bei kleinen Leichen wird nur mit der kleinen Glocke geläutet, und vom Prediger eine Todesbetrachtung vorgelesen, bei mittleren Leichen wird mit der größeren Glocke geläutet und der Prediger hält die Leichenrede. Bei großen Leichen wird in der Kirche Trauermusik gemacht und die Leichenrede hält der Pfarrer. Nämlich bei der kleinen Leiche ließt der Prediger nur eine Todesbetrachtung, und predigt bei der Mittleren, bei der großen Leiche hingegen predigt der Pfarrer“...Fragebogenbericht... „Bei Leichen sucht der Schulmeister das Sterbelied und die vorher geübten Leichenarien ordentlich zu singen. Der Cantor sorgt auf das Geläute bis zur Leiche...Bei dem Kirchengesang und bei der Leichenbegleitung werden größere Schulkinder zu ihrer Übung zur Mithilfe verwendet. ... „Fragen und Beantwortung der die Einrichtung ...der Schulanstalten zu Neppendorf im Jahr 1818.“ Nr.59 und 61 …
1822 Aus Bruderschaftsartikel Nr 18: „Wenn ein Bruder stirbt, so sollen die andern Brüder verpflichtet seyn ihm den letzten Ehrendienst zu leisten und ihn ehrlich zur Leichen bestatten helfen. Wer sich zurückzieht und ohne Noth ausbleibt bezahlt 25 kr.“
1849 Der ihemalige Ortsrichter Andreas Beer Nr.836 hinterläßt den Wunsch man möge ihn wie andere Nachbarn beerdigen. Daraus ergibt sich, daß es damals noch eine Sonderregelung bei Beerdigungen von ehemaligen Amtspersonen gab. Quelle: Kons. Prot. 1/1849.
1863 Es wird festgestellt, daß es „Gebrauch ist die Verstorbenen vor der Beerdigung in offenen Särgen im Hof auszustellen und den Sarg erst nach Abhaltung“ der Begräbnisfeierlichkeit zu schließen. Nun aber befiehlt das Kreisinspektorat dem Pfarramt daß diese Gewohnheit aufgelassen werden muß, da sie „den sanitätspolizeilichen Vorschriften“ widerspricht. Das Presbyterium beschließt nun diese Weisung, die schon 1862 an die Ortsämter ergangen ist, nun auch von Seiten des Presbyteriums den Gemeindegliedern „im Wege der Nachbarhannen“ einzuschärfen. Sie ist streng zu befolgen. „Die Durchführung dieses Beschlusses übernimmt das Ortsamt.“ Quelle: Protokoll 68/1863.
1866 In einer Presbyterialsitzung kommt man darauf zu sprechen, daß in einzelnen „Fällen“beim Ableben von Bruder- und Schwesternschaftsmitgliedern das Tränenmahl aufkam als Belohnung für die Leichenbegleitung trotzdem es sonst nicht üblich ist. Nun wird beschloßen diese Tränenmähler durch die Knechtväter wieder einstellen zu lassen. Quelle: Pr.40/1866.
1875 Die Nachbarschaftsartikel enthalten auch Weisungen im Zusammenhang mit den Beerdigungen: Ein Todesfall ist sogleich bei den Geistlichen, Lehrern und Nachbarschaft anzuzeigen. Die Gebühren für eine „große Leiche“ betragen 25 Kreuzer und für eine „kleine Leiche“ 13 Kreuzer. „Eigensinnige“, die sich nicht in die Nachbarschaft „eingekauft“haben, zahlen in einem Todesfall 5 Gulden. Fremde zahlen 3 Gulden bei einer „großen Leiche“ u. 1,5 Gulden bei einer „kleinen Leiche“. Bei der Öffnung von Gräbern muß auf die vorgeschriebene Maase geachtet werden. Bei Strafe von 50 Kreuzern sind Reste alter Leichen wieder einzugraben. Die Grabmacher erhalten 1 Gulden. Wer über 60 Jahre alt ist, wird vom Grabmachen befreit. Bei Verspätungen gelegentlich der Beerdigungen zahlen Männer 15 Kreuzer und Frauen 7 Kreuzer Strafe. Kranke und im öffentlichen Diensten Abwesende müßen vorher angsagt werden. Der „Leichenzug“ hat folgendermaßen zu sein: Lehrer- Geistliche- Sarg- Leidtragende- Nachbarn- sonstige Teilnehmer. Sowohl die Männer als auch die Frauen haben zu zweit zu gehen. Wer dabei „laut Tagesneuigkeiten erzählt“ zahlt 10 Kreuzer Strafe. Quelle: Pfarrarchiv Nachbarschaftsartikel.
1901 Das Presbyterium beschließt, daß „künftig keine Kränze in der Halle aufgehängt werden“ dürfen. Die jetzt noch befindlichen sind durch die Eigentümer zu entfernen. Quelle: Presb.Prot. 30/1901.
1905 Der evangelische Frauenverein kauft für 900 Kronen einen Leichenwagen, der in Verwendung genommen wird. Quelle: Pr.Z.16/1905.
Um 1900 Folgendermaßen vollzieht sich eine Beerdigung: Wenn ein Erwachsener seine Todesstunde herannahen fühlt, geht das älteste männliche Familienmitglied im Kirchenkleid zum Pfarrer und bestellt einen Geistlichen zur Feier des Hausabendmahles. Im geistlichen Kleid kommt der Prediger in das Haus und wird auf dem Weg dahin von einem männl. Verwandten begleitet, der die Abendmahlsgeräte von einem Seidentuch verdeckt, trägt. Im Haus wird nun- ohne Beachtung besonderen Brauchtums - dem Kranken und meistens auch mehreren Familienangehörigen das Abendmahl gereicht. Nach Eintritt des Todes wird dem Altnachbar der Trauerfall angezeigt. Dieser bestellt 4 Nachbarn der Reihe nach, die das Grab öffnen und vorbereiten. Das älteste männliche Familienmitglied geht im Kirchenkleid zum Pfarrer und meldet die Beerdigung an.Der Pfarrer setzt Tag und Stunde derselben fest . Nun kann der Anzeiger auch weiter den Glöckner, den Musikkapellmeister und die Lehrer verständigen. Die Grabmacher erhalten während ihrer Arbeit von den Leidtragenden Familien 4 Liter Wein und Brot, im Sommer dazu Käse im Winter Wurst. In den Nächten wird bei dem Toten „die Wacht“ gehalten, an der die nächsten Anverwandten sich beteiligen. Im Raum wo der Verstorbene aufgebahrt ist, brennt die ganze Nacht über Licht. Während der Totenwache werden aus dem Gesangbuch Choräle gesungen und Gebete gelesen. Brot, Käse und Wein werden gereicht. Alle trinken Wein aus demselben Krug. 2Stunden wor der Beerdigung wird mit der mittleren Glocke 15 Minuten lang geläutet. Ebenso 15 Minuten 1Stunde vorher. 2Stunden vor der Trauerfeier erscheinen die näheren Anverwandten im Trauerhaus, um von dem Toten Abschied zu nehmen. Weitere Anverwandte erscheinen später. Beim Eintritt sagen sie :“Betriäbnis, si tuat ins a load um enkern XY. Der Himmelvodä befrei iahm sei Söll im ewigen Lebn“. 15 Minuten vor Beginn der Totenfeier beginnt wieder das Geläute, beim Stundenschlag kurz mit allen Glocken. Sehr pünktlich tritt die Nachbarschaft in den Hof des Trauerhauses. Alles ist im Kirchenkleid. Zuerst tritt der Altnachbar ein, gefolgt von den übrigen Nachbarn, streng dem Alter nach. Im Hof stehen bereits entlang dem Haus die männl. Anverwandten in der Reihe der Verwandtschaftsgrades und innerhalb des gleichen Grades dem Alter nach. Nun treten auch die Nachbarinnen ein, geführt von der Altnachbarin und ebenfalls streng dem Alter nach und nehmen auf der dem Haus gegenüberliegenden Seite des Hofes Aufstellung. Vor dem Tor nehmen Blasmusik, Chor und Pfarrer Aufstellung. Jeder männl. Nachbar sagt den männl. Leidtragenden im Vorbeigehen, kurze Beileidsworte. Sodann stellen sich die Nachbarn in dem rückwärtigen Hofteil, mit dem Rücken gegen die Scheune auf. Nun gehen 6 Nachbarn in das Haus. Zwei bringen die der Nachbarschaft gehörende Totenbank heraus und stellen diese in die Hofmitte, der Haustür gegenüber. Die andern 4Nachbarn bringen den Sarg heraus und stellen ihn auf die Totenbank. Hinter dem Sarg kommen die weibl. Anverwandten heraus und stellen sich neben dem Sarg auf. Die Totenfeier im Hof beginnt mit Blasmusik, die 2Verse eines Kirchenliedes spielt. Sodann singt der Chor eine Totenarie. Dieser besteht entweder nur aus den Lehrern oder aus der „Liedertafel“(Männerchor) durch Lehrer verstärkt. Der Geistliche tritt nun vor das Fußende des Sarges, liest einige Bibelworte, ein kurzes Gebet und spricht folgenden Segenswunsch: „Sanfte Ruhe und seliger Friede sei nun auch mit diesem Entschlafenen, Heil und ewige Seligkeit aber mit der zu Gottes Thron geeilten unsterblichen Seele“. Wenn der Geistliche sich vom Sarg entfernt hat, tritt der älteste nächste männliche Verwandte vor den Sarg, legt die Hand darauf und sagt in der Mundart Dankworte. Dann wendet er sich gegen die Nachbarn um und bittet diese mit folgenden Worten um ihren Beistand: „Seids ä so guat, liäbe Nochpern und hilfts ins inserm XY en letzten Ehrendiänst tuä“. 4Nachbarn ergreifen den Sarg. Der Leichenzug setzt sich in folg. Ordnung in Bewegung: Bläser, Chor, Geistlicher, Sarg, männliche Anverwandte, Altersgenossen, Freunde und Nachbarn. Dann erst folgen die nächsten weibl. Anverwandten, die weiteren weibl. Anverwandten, die Altersgenossinnen, Freundinnen und Nachbarinnen. Alles geht ganz streng dem Alter nach! Stirbt jemand aus der Jugend, dann gehen mit je einem Kranz an der Spitze des Zuges die Bruder- bzw.Schwesternschaft, zu welcher der Tote (die Tote) gehört hat. Immer aber kommt auch die Jugend des ander Geschlechtes der entsprechenden Altersstufe mit. Stirbt ein Schulkind, so gehen an der Spitze die Klassenkameraden und Kameradinnen mit einem Kranz, von einem Lehrer angeführt. Während der Leichenzug auf dem Weg ist, wird ununterbrochen geläutet bis der Zug in der Friedhofskapelle angekommen ist. Auf dem Weg aber blasen abwechselnd die Musikanten Totenmärsche und singt der Chor Leichenarien. In der Friedhofskapelle angekommen, wird der Sarg auf eine dort befindliche Totenbank gestellt. Bei Jugendlichen bilden Bruder- und Schwesternschaft Spalier zwischen Friedhofstor und Kapelle, bei Schulkindern die Klassenkameraden. Die übrigen Leichenbegleiter setzen sich auf die in der Kapelle befindlichen Bänke. Der Chor singt einen Choral und dann eine Totenarie. Der Geistliche liest eine Ansprache und fügt in überlieferter Ordnung die Personalien an. Sofort nach Beendigung dieses Dienstes in der Kapelle , setzt die Blasmusik ein. Von den 4 Grabmachern wird der Sarg zum Grab getragen. Alles folgt dem Sarg. Beim Ausgang aus der Kapelle werfen die Anverwandten und Freunde, nicht aber die Nachbarn,Geldstücke in eine Büchse, die für Friedhofspflege bestimmt sind. Der Sarg wird auf einem schweren über dem Grab liegenden Pfosten gestellt. Der Geistliche nimmt die Einsegnung vor und betet das Vaterunser. Die 4 Grabmacher senken an Seilen den Sarg in das Grab hinab. Alle Nachbarn, soweit Schaufeln vorhanden, beteiligen sich an der Schliessung des Grabes, während der ohne Unterbrechung die Blasmusik christliche Melodien spielt. Der aufgeworfene Grabhügel wird mit Kränzen bedeckt und ein Kopfende befindliches Holzgestell mit Kränzen behängt. Der Altnachbar spricht im Namen der Leidtragenden Dankesworte an die Nachbarschaft und sagt: „Hört, ihr lieben Leichenbegleiter! Wir haben wieder einen Verstorbenen zu Grabe getragen. Gott laße ihn sanft und selig ruhn und gebe ihm dermaleinst eine selige und fröhliche Auferstehung. Wir wollen aber Gott bitten, daß wir den Leidtragenden mit einem besseren Gefallen dienen könnten, als mit so einem Trauerfalle. Gott tröste die Leidtragenden.“ Die Musik spielt noch eine Totenmarscharie, worauf alles den Friedhof verläßt, zuerst der Geistliche und zuletzt die nächsten Angehörigen. Im Trauerhaus findet kein Mahl statt. An dem der Beerdigung folgenden Sonntag wird im Gottesdienst im Hinblick auf die Beerdigung ein Gedächnisgebet gesagt. Quelle: Aufgezeichnet von H. Klima am 18.5.1953.
1927 „Ist der Tod eingetreten, so erfolgt möglichst bald die Anzeige bei dem Pfarrer seitens des Hausvaters oder des Sohnes. Nur wenn kein Mann in der Familie ist, durch den Altnachbar. Der Pfarrer gibt die Anweisungen für die notwendigen Vorkehrungen: Anzeige beim Predigerlehrer, Glöckner, Gesangverein, Musik, Nachbarschaft, Leichenwagen-führer, Grabbestellung,event. Organist und dergleichen. Die Totenwache wird allgemein gehalten außer wenn das Ableben infolge ansteckender Krankheit erfolgte. Beim Eintreten sagt man „Betrübnis, es tut uns leid, um euren Toten“ oder „wir nehmen auch Anteil an euerem Schmerz“. Es werden Choräle aus dem Gesangbuch gelesen. Brot und Käse wird gereicht. Dazu Wein. Alle trinken gemeinsam aus einem Krug (und zwar nur bei dieser Gelegenheit). 2 Stunden vor der Beerdigung wird ¼ Stunde lang mit der mittleren Glocke geläutet. Zu Beginn der letzten Stunde nochmals, ebenso 15 Minuten vor der angesetzten Stunde zum drittenmal, Beim Stundenschlag folgen wenige Schläge mit der großen und kleinen Glocke, dann nur mit der mittleren Glocke bis der Dienst im Hof beginnt. Dann wieder bis der Zug auf den Friedhof kommt, endlich während der Beerdigung.“ „Der Dienst im Hof besteht aus: Choral, mit oder ohne Musikbegleitung, eine Schriftlesung, Gebet (kein Vaterunser)! Dann immer ‘sanfte Ruhe und seliger Friede sei nun auch mit diesem entschlafenen Körper. dort in stillem friedevollen Grabe. Heil und ewige Seligkeit mit der nun zu Gottes Thron hingeeilten unsterblichen Seele’. Auf dem Gang zum Friedhof wechseln Trauermärsche der Musik und Sterbelieder, gesungen vom Gesangsverein oder auch nur vom Lehrerkolegium, ununterbrochen ab. In der Kapelle wird ein Sterbelied gesungen, mehrere Verse bis die ganze Begleitung Platz genommen hat. Der Sarg wird in der Kapelle aufbebahrt. Es folgt eine Arie und dann die Leichenrede. Diese schließt mit den Worten: ‘Herr Gott,Zebaoth, laß leuchten Dein Gnadenangesicht über uns, so genesen wir im Leben, im Leiden, im Sterben und dermaleinst in der seligen Auferstehung der Gerechten durch unsern Herrn Jesus Christus! Amen.’ Die Musik intoniert ein Sterbelied, der Sarg wird zu Grabe getragen und auf das offene Grab gelegt. Die Einsegnung geschieht nach dem Formular. Das Grab wird geschlossen. Die Kränze werden auf das Grab gelegt. Nach vollzogener Beerdigung dankt der Hausvater oder Sohn oder Nachbarvater ab. Tränenbrot findet nicht statt. Bei Landlern ist der Leichendienst im Hof, Kapelle und Grab deutsch, bei Sachsen sächsisch. Der Prediger liest die Leichenrede, wenn der Pfarrer Dienst tut, hält er die Rede frei. Die Opferkreuzer der Familie fließen als Leichenbüchsengeld in die Kirchenkassa, zur Erhaltung des Friedhofes.“ Quelle: Kaestner Gustav: Kirchl. Feiern und Bräuche der Gemeinde Neppendorf. Manuskript Pf. 70/1927.
Um 1950 Im Vergleich mit den bisherigen Beschreibungen, haben sich folgende Änderungen oder Verarmungen ergeben: In der Regel wirkt kein Chor, sondern nur Blasmusik mit. Auf dem Weg folgt dem Geistlichen der Totenwagen, neben dem die 4 Grabmacher gehen. Nicht wie einst kommen auch die nächsten weibl. Leidtragenden hinter dem letzten männl. Leichenbegleiter, sondern gleich nach dem Totenwagen. Auf dem Friedhof begibt sich der Geistliche in den für ihn bestimmten Holzverschlag der Kapelle, von dem er den Schlüßel mitbringt. Erst bei Beginn des geistl. Dienstes, öffnet er die Türe dieses Verschlages. Es beginnt mit einem Segenswunsch oder Gedichtvers, es folgt die Predigttextverlesung und die etwa 15 Minuten dauernde Ansprache, die mit Amen schließt. Dann spricht der Prediger folg. Worte: „Laßt uns nun nach unseres Ortes Brauch und Sitte einen Rückblick werfen auf das Leben des Dahingeschiedenen. Es war dies (der Maurer Johann Köber, Witwer) von Hausnummer XV. Er wurde geboren am .....als (zweiter) Sohn des (Georg Köber) Hausnummer XY und der (Sara geb. Beer). Er heiratete (20) jährig die damals (19) jährige (Regina geb. Liebhart) am ........ Die Ehegattin starb (70) jährig am..... Die Ehe dauerte XY Jahre, YXMonate und XY Tage. Als Witwer lebte er noch XY Jahre, XY Monate, und XY Tage. (Johann Köber) starb vorgestern am....... Er brachte sein Leben auf XY Jahre, XY Monate, XY Tage. Soviel über den äußeren Lebensweg des Verstorbenen. Herrgott Zebaoth, laß leuchten Dein Gnadenangesicht, so genesen wir im Leben, Leiden und Sterben und dermaleinst in der seligen Auferstehung durch Jesum Christum, unsern Herrn, Amen!“ Nach Schließung des Grabes spricht nur noch in Ausnahmefällen der Altnachbar oder ein Vertreter der Familie die Dankworte. In der Regel werden diese vom Pfarrer gesprochen. Wenn er sodann den nächsten männlichen Leidtragenden durch Händedruck sein Beileid ausgesprochen hat, verläßt er als erster den Grabeshügel. … Quelle: Klima aus der Erinnerung, aufgezeichnet 1952.
Eine sächsische Beerdigung unterscheidet sich von einer landlerischen Beerdigung nur dadurch, daß der Dienst in sächs. Mundart durchgeführt wird. Nur noch selten wird vor dem Tod das Hausabendmahl genommen. Die Kirchentracht verschwindet immer mehr bei den Männern und die Beerdigung wird nicht mehr im Kirchenkleid angemeldet. Bei Beerdigung von Kindern unter einem Jahr, die agendarisch vollzogen wird, nehmen immer mehr auch weitere Verwandte und Freunde teil, da die Anteilnahme infolge der Tatsache angestiegen ist, daß selten Kinder sterben. Ehedem wurden diese „kleinen Leichen“ oder „Beisetzleichen“ mitten am Vormittag durchgeführt, die Taufpaten des verstorbenen Kindes gruben das kleine Grab und ohne Musik wurde der kleine Sarg in die Erde gelegt und beerdigt. Außer den Paten waren nur noch die Eltern und Großeltern anwesend. Geläutet wurde nur mit der kleinen Glocke und der Pfarrer erwartete die Leidtragenden erst beim Friedhofseingang!
1975 Das Presbyterium beschließt bei Anmeldung einer Beerdigung ein kurzes Ankündigungsläuten durchführen zu lassen. Quelle: Presbyterialprotokoll.
1977 Der geistliche Dienst bei den Beerdigungen wird, unter teilweiser Änderung der vorhandenen Ordnungen und Bräuche, nun nach den „Ordnungen für die geistlichen Handlungen in der e.v.Kirche A.B. in der SSR“ vollzogen. In der Kapelle werden durch die Gemeindemitglieder vor und nach der Ansprache 2 Choräle gesungen, die auf festen Karten getippt in der Kapelle aufliegen. Im Leichenzug auf dem Weg zum Friedhof wird der Pfarrer von 2 Nachbarn begleitet. Die Gemeindevertretung nimmt diese Änderungen am 6.März an und sie treten am 20. März 1977 in Kraft! Zusammengestellt im August 1980.

Weitere Anekdoten, Geschichten, Erzählungen »