SbZ-Archiv - Stichwort »Uneheliche Kinder«
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Folge 12 vom 25. Dezember 1957, S. 8
[..] Kinder berücksichtigt werden, wenn sie in den Haushalt des Stiefvaters oder der Stiefmutter aufgenommen sind. Die Einschränkung, daß es sich um eheliche Stiefkinder handeln muß, wurde fallengelassen. Uneheliche Kinder sollen nunmehr nicht mehr nur als Kinder im Verhältnis zur leiblichen Mutter, sondern auch als Kinder des Vaters gelten, wenn seine Vaterschaft oder seine Unterhaltspflicht festgestellt ist. Als Pflegekinder gelten solche Kinder, die in den Haushalt von Personen [..]
