SbZ-Archiv - Stichwort »Gliederungsordnung Der Landesgruppen«

Zur Suchanfrage wurden 18 Zeitungsseiten gefunden.

  • Folge 13 vom 15. August 1986, S. 8

    [..] chaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e. V. gliedert sich in Landesgruppen. Die Landesgruppen können Gebiets-, Kreisund Ortsgruppen einrichten, deren regionale Einteilung dem Vorstand der zuständigen Landesgruppe obliegt. Die innere Ordnung jeder Landesgruppe wird durch eine von ihr zu beschließende Gliederungsordnung geregelt. Die Jugendgliederung der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e. V. ist die ,,Siebenbürgisch-Sächsische Jugend in Deutschla [..]

  • Folge 5 vom 31. März 1984, S. 1

    [..] etreuung Alida S a s s m a n n , Ditzingen: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Johannes K r e b s , Gingen/Fils; Organisation Otto M a u r e r , Stuttgart; Veranstaltungen Willi G o h n , Waiblingen; Siedlung Friedrich T h o m a s , Laichingen. Im Rahmen der neuen Gliederungsordnung ist die Kontinuität der bisherigen Arbeit gewährleistet. Dp. Die aktuelle Notiz Drei AusreisehllfeBetrüger verurteilt Rechtsanwalt Ernst Bruckner (Sohn von Dr. Wilhelm Bruckner) hat in Verfolgung e [..]

  • Folge 15 vom 30. September 1983, S. 7

    [..] erbandstag bestätigt wird. Bis zur Bestätigung oder Abänderung durch den Verbandstag gilt die Geschäftsordnung als vorläufig, ist aber für alle Organe der Landsmannschaft verbindlich. Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung werden in gleicher Weise vorgenommen. Abstimmungen und Wahlen: § : Bei Wahlen und Abstimmungen gilt --· soweit Satzung oder Gliederungsordnung nicht anders bestimmen -- die einfache Stimmenmehrheit. Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen werden [..]

  • Folge 15 vom 30. September 1983, S. 8

    [..] en Landesgruppe möglich. Jeder ordentliche Delegierte darf höchstens Stimmen übertragen bekommen. Die Stimmübertragung hat schriftlich zu erfolgen und ist spätestens zu Beginn des Verbandstages mitzuteilen und bei der Stimmzahlüberprüfung nachzuweisen. * VJ. Gliederungsordnungen der Landesgruppen . Nach § haben die Landesgruppen für ihren Zuständigkeitsbereich eine Gliederungsordnung zu beschließen. . Die Gliederungsordnung muß in folgenden Punkten Mindestvorschriften [..]

  • Folge 6 vom 15. April 1974, S. 4

    [..] hte sprach Dr. Bonfert namens des Bundesvorsitzenden, Erhard Plesch, dem abtretenden Landesvorstand den Dank für langjährige Tätigkeit aus. Dr. Bonfert übernahm die Verlesung und Erläuterung der Gliederungsordnung der neuen Landesgruppe RheinLandesgruppen: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz/Saarland und Hessen Kreisgruppen Mannheim-Ludwigshafen-Heidelberg, Karlsruhe und Darmstadt Sternfahrt der Kreisgruppen zur Muttertagsfeier am . Mai AM STEUER ,;AUFREISiN SCHMERZEN KOE [..]

  • Folge 16 vom 15. Oktober 1972, S. 5

    [..] nkosten: Ehepaare ,-- DM, Einzelpersonen ,--DM. Q Laut Beschluß des Verbandstages vom . . in München werden die Landesgruppen Bremen und Niedersachsen ab . . zusammengelegt. Über notwendige Änderungen der Gliederungsordnung ergehen noch nähere Informationen. Die Delegierten werden gebeten, mögliehst vollzählig nach Wolfsburg zu kommen. Rothenburg o. T. Kreistreffen Tradition und Gegenwart Zum diesjährigen Kreistreffen (. .) im großen Saal des Gästehau [..]

  • Folge 6 vom 15. April 1971, S. 1

    [..] en für den Verbandstag. Wird zum Eröffnungszeitpunkt Beschlußunfähigkeit festgestellt, K> wird dl« Eröttnung der Hauptversammlung auf . Uhr, mit derselben Tagesordnung festgelegt Öle Hauptversammlung ist dann, ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesende» Stimmberechtigten, gemäß der Gliederungsordnung der Landesgruppe (B/le/Abs. , beschlußfähig. Ende des offiziellen Teiles der Hauptversammlung etwa Uhr. -- Anschließend gemütliches Beisammensein. Rudolf Dienesch, Lande [..]

  • Folge 17/18 vom 30. September 1968, S. 1

    [..] treten, wobei die Delegierten in Mitgliederversammlungen der Kreisgruppen gewählt und zur Hauptversammlung entsendet wurden. In der gleichen Hauptversammlung, als oberstes Gremium der Landesgruppe, ist eine Gliederungsordnung angenommen worden, die als Ergänzung der Bundessatzung den Aufbau der Lan-" desgruppe Und der Kreisgruppen, sowie deren Organisation die Ausübung des aktiven- und passiven Wahlrechtes der Mitglieder für Gremien nach demokratischen Grundsätzen regelt. Da [..]