SbZ-Archiv - Stichwort »Hinausschieben Rente«

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  • Folge 14 vom 15. September 2006, S. 5

    [..] Die Pflicht zu einer solchen Festlegung besteht jedoch nicht. Betroffene können die Feststellung der Leistungen aus Rumänien und damit die Antragsgleichstellung ,,bis auf weiteres" ­ also ohne Festlegung ­ hinausschieben. Damit bleibt die Möglichkeit bestehen, die Feststellung der Leistungen etwa in fünf, zehn oder zwanzig Jahren (oder nie) zu veranlassen, wenn sich der Wert der Rentenleistung aus Rumänien verändert oder das Verfahren abgestimmt ist. Eine Leistungsfeststellun [..]