Kreisgruppe Biberach: Mitgliederversammlung mit Neuwahlen
Hiermit laden wir alle Mitglieder der Kreisgruppe Biberach am Sonntag, den 22. März, um 14.00 Uhr zur Versammlung in der Mensa der Friedrich-Uhlmann-Schule, Rabenstraße 40, in Laupheim ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Referat des Kreisgruppenvorsitzenden und dessen Stellvertreter, Rückblick, Mitgliedersituation; 3. Finanzielle Situation der Kreisgruppe – Bericht des Kassiers; 4. Entlastung des Kassiers und des Vorsitzenden; 5. Referate: Kulturreferentin, Tanzgruppe, Jugendreferentin usw.; 6. Wortmeldungen zu den Referaten, Anregungen, Meinungsaustausch; 7. Pause mit Kaffee und Kuchen; 8. Verabschiedung des alten Vorstandes; 9. Wahl des neuen Vorstandes; 10. Gemütliches Beisammensein.
Als Gast wird der Landesvorsitzende oder dessen Stellvertreter erwartet.
Die Wahl des neuen Vorstandes erfolgt für vier Jahre. Vorschläge hierfür erfolgen aus der Versammlung. Wahlberechtigt sind die Hauptmitglieder, die Familienmitglieder und die SJD-Mitglieder, die sich mit dem Mitgliedsausweis ausweisen können. Bitte bringen Sie Ihren Mitgliedsausweis mit. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die dreifache Anzahl von Stimmberechtigten, bezogen auf die Anzahl der Mitglieder des erweiterten Vorstandes, anwesend ist. Wird Beschlussunfähigkeit festgestellt, kann eine ordentlich eingeladene Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimmberechtigten, als beschlussfähige Mitgliederversammlung abgehalten werden. Wir bitten um zahlreiche Beteiligung. Auch Familien mit Kleinkindern sind willkommen, wir werden eine Kinderbetreuung organisieren.
Als Gast wird der Landesvorsitzende oder dessen Stellvertreter erwartet.
Die Wahl des neuen Vorstandes erfolgt für vier Jahre. Vorschläge hierfür erfolgen aus der Versammlung. Wahlberechtigt sind die Hauptmitglieder, die Familienmitglieder und die SJD-Mitglieder, die sich mit dem Mitgliedsausweis ausweisen können. Bitte bringen Sie Ihren Mitgliedsausweis mit. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die dreifache Anzahl von Stimmberechtigten, bezogen auf die Anzahl der Mitglieder des erweiterten Vorstandes, anwesend ist. Wird Beschlussunfähigkeit festgestellt, kann eine ordentlich eingeladene Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimmberechtigten, als beschlussfähige Mitgliederversammlung abgehalten werden. Wir bitten um zahlreiche Beteiligung. Auch Familien mit Kleinkindern sind willkommen, wir werden eine Kinderbetreuung organisieren.
Ort: Mensa der Friedrich-Uhlmann-Schule, Rabenstraße 40, Laupheim
Veranstalter: Kreisgruppe Biberach
Schlagwörter: Mitgliederversammlung mit Neuwahlen
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