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medwescher
schrieb am 05.01.2010, 20:53 Uhr
@ Klingsor

Danke für die ausführlichen Kommentare. Es zeigt, dass Sie sich sehr intensiv und qualifiziert mit der Thematik auseinadersetzen und die Materie gut kennen. Ich hätte relativ viel darauf zu antworten. Ein paar Stichworte:
1) Es gibt einen Plan der Altstadt von Mediasch, in dem die Hausbesitzer aus der Zeit um 1930 alle (mehr oder weniger richtig eingetragen sind) - zu finden in dem vergriffenen ersten Band der HG Mediasch:


Siebenbürgen: Mediasch
Die siebenbürgisch-sächsische Stadt an der Grossen Kokel. Lesebuch. Herausgegeben von Dieter Folberth, Paul Rampelt, Otto Deppner. Heimatortsgemeinschaft Mediasch, Wort und Welt Verlag, 1992, 471 S., Hardcover, 24,5x17 cm, mit Abbildungen
(= Schriften der Siebenbürgisch-Sächsischen Stiftung), Inhalt: I. Einführung - II. Landschaft und Gemarkung - III. Aus der Geschichte der Stadt Mediasch - IV. Das bürgerliche Mediasch im 20. Jahrhundert - V. Der zweite Weltkrieg und seine Opfer - VI. Die evangelische Kirchengemeinde nach dem 23. August 1944 - VII. Das deutsche Schulwesen in Mediasch im 20. Jahrhundert - u.a.


Hier können Sie es für 19,50 kaufen, ein guter Preis:

http://www.buch-klaus-lange.de/artikelliste.php?Gruppe=Sonstige%20Landesteile&Seite=5

(NB: Der Text von Gustav Servatuis, den Sie gefunden haben, stammt aus diesem Buch)

2. Arch. Fabini hat seinerzeit einen Studenten auch die gesamte Isometrie der Mediascher Altstadt aufnehmen lassen. 2009 ist diese hier (in Farbe) publiziert worden:

Mediasch. Ein historischer Streifzug durch die siebenbürgisch-sächsische Stadt an der Kokel. Herausgegebn für die HG Medisch von Hansotto Drotloff und Günther Schuster, Schiller Verlag Hermannstadt 2009. Hier können Sie das Buch sehen und auch bestellen. (ich will nicht Reklame für mein eigenes Werk machen, aber wenn Sie sich für Mediasch interessieren, finden Sie auf 350 Seiten Text und unter rund 1000 Bildern sicher manches interessante.

http://www.mediasch.de/html/nachricht024.html

3. Den Plan, die Isometrie mit der Familiengeschichte zusammen zu führen, ist ein wunderbare Idee. Materialien dafür gibt es (Adressbücher 1885, 1914) und Adresseinträge in den Kirchenmatrikeln (dazu müßte noch der Schlüssel zur umlaufenden Nummerierung der Häuser aus der Mitte des 19. Jh. efunden zu werden.) Zu diesem Plan fehlt eigentlich nur noch einer (oder eine): ein(e) Freiwilliger, der/die viel Zeit und Enthusiasmus mitbringt, um es zu machen. Diese Bemerkung ist ernst gemeint: Die HG Mediasch besitzt ein sehr umfassendes digitales Archiv mit etlichen zigtausend Bildern und sehr vielen Dokumenten aller Art und stellt das Material gerne jedem zur Verfügung, der damit arbeiten möchte. Ich selber habe zu viele laufende Projekte, um jede Idee verwirklichen zu können. Mit dem "Mediascher Infoblatt / Mediascher Zeitung" hat die HG auch eine Plattform, um interessante Beiträge über Mediasch zu veröffentlichn.

3) Gräser: Die Tafel ineterssiert mich sehr, ich würde sie gerne in das Archiv der HG Mediasch übernehmen.

Fazit: Klingsor, vielleicht habe Sie geraten, wer ich bin. Sie können mich über die Homepage der HG Mediasch anmailen, bei den Vorständen hat jeder von uns seine e Mail Adresse. Wählen Sie einfach den vierten von oben und schreiben Sie mir, ich glaube, dass der Kontakt für uns beide von Interesse ist - und es gibt sehr viele Themen, die sich leichter im direkten e Mail Kontakt abhandeln lassen (auch Dateientausch) als das hier geht.

Herzlich
Medwescher
Wittl
schrieb am 15.01.2010, 21:09 Uhr
Nur gut dass jenes Erbe der Mediascher in Stein gemeisselt und somit nicht im Boden verrottet ist.
Der Besitzer zeigte offensichtlich Kooperationsbereitschaft den besagten Stein gegen Wertersatz abzutreten, scheinbar scheiterte der Versuch mangels Interesse seitens Mediascher-Behörden (?) Relikte für die Nachwelt aufzuheben. Auch gab es scheinbar kein Tauziehen um das Besitzerrecht.
Die rum. Rechtslage bzw. rum.Denkmalschutzgesetz ist mir leider nicht bekannt, Bodendenkmäler gehören vll dem gesamten Volk, sind somit auch der Fundmeldepflicht enthoben? K.A.

Mir persönlich wäre lieber der Quaderstein würde einen Ehrenplatz an genau seinem Fundort MEDIASCH erhalten, "eingesperrt" in einem Museum, fernab jener Stadt würde ich „unseren Stein“ allerdings nur ungern betrachten.

@ Ijel,
ich bat dich unlängst detaillierter auf die Fundweise bzw. Präzisieren der Fundstelle einzugehen...
nun, ich kann warten (wenn auch ungern

Schönes WE, Ciao a tutti
ghost
schrieb am 17.01.2010, 03:43 Uhr (am 17.01.2010, 03:55 Uhr geändert).
der Zehnte (decima) ist an sich verschieden von der Zent (centa); auch wenn beispielsweise manchmal in Texten sogar vom centumgravius anstatt centgravius (Zentgraf) die Rede ist

es bliebe dann aber immer noch die Frage, was der centumpater etwa in einer Hundertschaft von centumviri in der Stadt darstellen würde

der aedituus und damit AEDITVI in der Inschrift scheinen mir aufgrund von zwei vergleichbaren Inschriften, die zwar verloren sein sollen, deren Text aber noch erhalten ist, eher anzunehmen, wenn diese denn fehlerfrei abgeschrieben wurden: Gräser Seite 49-50 Anmerkung, Text zu Bauinschriften von 1606 und 1636

1606. Renovatum Pastore existente Simone Kirtschero, Rempublicam vero gubernantibus Prudentibus ac Circumspectis Achatio Schimert, Magistro Civium, Petro Gotterbarmt Regio et Simone Zacharia Sedis Judicibus, Georgio Lender aedituo.

Anno 1636. Renovatum Pastore Paulo Graffio, Mehburgensi, Rempublicam vero administrantibus ampl. et consultissimis Viris Domino Fr. Reitsch, Magistro Civium, Georgio Lender Regio, et Francis. Seraphino Sedis Judice, nec non aedituo Martino Clausenburger.

sind hier Pfarrer, Bürgermeister, Königsrichter und Stuhlsrichter der Reihe nach genannt, stellt sich natürlich wieder die Frage nach dem aedituus


siebenschläfer
schrieb am 17.01.2010, 14:06 Uhr
sind hier Pfarrer, Bürgermeister, Königsrichter und Stuhlsrichter der Reihe nach genannt, stellt sich natürlich wieder die Frage nach dem aedituus


Meines Wissens stand Aedituus in Siebenbürgen für Bezeichnung des Kirchenvaters. Vielleicht kann uns jemand aufklären, ob damit auch andere Ämter/Funktionen gemeint wurden.
ghost
schrieb am 17.01.2010, 18:55 Uhr
der Kirchenvater käme meinem als nächstes folgenden Erklärungsversuch vielleicht recht nahe, wenn er denn im 18. Jahrundert entsprechende Funktionen gehabt hat: die nun folgende Liste und vergleichbares Material wollte ich eigentlich nicht anbringen, wegen der Länge

der aedituus findet sich, ganz allgemein gesprochen, als Träger eines Amtes mit weltlichen Funktionen eher in kirchlichen Einrichtungen: die Schwierigkeit besteht darin, daß der Begriff des aedituus von der Antike über das Mittelalter immer wieder zu finden ist, auch in der Neuzeit offenbar in den wesentlichen früheren Bedeutungen bekannt war, ohne daß allgemeine Wörterbücher und Lexika einen Titel erbringen, der für die besonderen Verhältnisse der Sächsischen Gemeinden geeignet scheint, wie sie seit dem Privilegium Andreanum (1224) bis in die Neuzeit gegeben waren

G Karl Ernst Georges — Heinrich Georges:
Ausführliches Lateinisch-Deutsches Handwörterbuch
(Nachdruck der achten verbesserten und vermehrten Auflage [1913]. Hannover 1992)
N Jan Frederick Niermeyer — C. van de Kieft:
Mediae Latinitatis lexicon minus (Leiden 1984)
M Mittellateinisches Wörterbuch bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert (München 1967–)
T TERMINI - Vernetzter Wortschatz lateinischer Wissensliteratur der Frühen Neuzeit
Projekt Lemmata-Kumulation
<www.uni-mannheim.de/mateo/termini/db/index.php>
Johann Matthias Gesner:
Novus linguae et eruditionis Romanae thesaurus (Leipzig 1749)
Adam Friedrich Kirsch:
Abundantissimum cornu copiae linguae Latinae et Germanicae selectum (Leipzig 1774)
Z Johann Heinrich Zedlers
Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschafften und Künste
(64 Bände, 4 Supplementbände. Leipzig 1731–1754)
Bayerische Staatsbibliothek. Digitale Bibliothek <www.zedler-lexikon.de/index.html>

G I 169–170:
aedituus, aeditui (masc.): Tempelhüter
aeditumus, aeditumi (aeditimus, aeditimi) (masc.): Tempelhüter
N 366:
aedituus:
— custode / custodian;
— sacristain / sexton;
— héraut / herald
aeditumus: [—]
M I 290:
aedituus, aeditui (edituus, editui) (masc.):
— eccl. [kirchlich:]
Kirchenbeamter (niederen Grades), der das Amt eines Pförtners, Küsters, Sakristans oder
Mesners ausübt;
— saec. [weltlich:]
— — Türhüter;
— — Anhänger, Gefolgsmann, Leibwächter
aeditumus: [—]
T AEDITVVS:
Gesner 144: "AEDITVVS, Idem qui Aeditimus. [...]"
Kirsch 77: "Aedituus, i, m. [note of the transcriber: in the print: ui, m.] idem quod Aeditimus."
T AEDITVMVS:
Kirsch 77: "Aeditumus, i, m. 1) idem quod Aeditimus, Küster. 2) Sed tamen est operae pretium
cognoscere, quales Aeditumos habeat belli spectata domi Virtus, i. e. narratores, denn die
Küster führten die Fremden herum, und erzählten ihnen alles. Hor."
Kirsch 75: "Aeditimus, i, m. 1) Kirchner, (Sigrist, Meßner,) Glöckner, Küster. Aul. Gell.
2) das innerste von der Kirche."
Z I 614 = Band 01 Seite 0346:
Aeditui [zum Begriff und zu den Tempelhütern der Antike]:
"Aeditui, welche den Namen von aede, oder aedibus, und tueri bekommen, waren Thürhüter,
die auf das Haus Achtung gaben. In Iure Ecclesiastico heissen sie Küster, von custodire, weil
sie auf die Kirche und die Geräthe, so bey dem Gottendienst gebrauchet werden, Achtung
geben müssen.
Bey den Römern hiessen die vornehmsten Bedienten ihrer Geistlichkeit Aeditui, welche Sorge
vor die Götzen-Häuser trugen, und selbige sauber halten, und wohl bewahren musten. Ihre
Verrichtungen waren, das Vieh, so in allen Tempeln zum Opffer-Gebrauch verwahret wurde,
zu füttern. Hiernechst musten sie die Schätze des Tempels samt dem güldenen und silbernen
Geräthe verwahrlich aufheben. […] So wurden auch bey denen Römern die Instrumente, oder
Contracte, nicht auf dem Rathause, sondern in denen Kirchen verwahret, und aufgehoben,
welches ebenfalls die aeditui verrichten musten. […]"
Aeditumus: [—]
siehe auch:
— Karl Ernst Georges — Heinrich Georges:
Kleines Deutsch-Lateinisches Handwörterbuch
(Nachdruck der siebenten verbesserten und vermehrten Auflage [1910]. Hannover 1997)
1144, 1440, 1528, 1994, 2277, 2278:
Glöckner, Kirchner, Küster, Sakristan, Tempelhüter (Küster), Tempelwärter: aedituus

für aedituus kann ein im eigentlichen oder im übertragenen Sinne verwendeter Titel angenommen werden; in der Antike steht aedituus für den Tempelhüter, im Mittelalter steht aedituus für ein Amt mehr in kirchlichen Diensten, weniger in weltlichen Diensten; im 18. Jahrhundert war offenbar sowohl die Bedeutung des Begriffes in der Antike, als auch die Bedeutung des Begriffes seit dem Mittelalter bekannt; obwohl aedituus sowohl in den Wörterbüchern zu finden ist, und auch in den Lexika und Wörterbüchern des 18. Jahrhunderts, die herangezogen wurden, scheinen diese Bedeutungen den sonst aus der Inschrift 1779 hervorgehenden Verhältnissen, wie sie angenommen werden, nicht zu entsprechen: anhand dieser Bedeutungen des Amtes ist kaum zu erklären, wie ein aedituus die Aufsicht oder Leitung für eine Errichtung oder Reparierung von Bauten wahrgenommen haben könnte, besonders wenn man die oben genannten niedrigeren Funktionen annehmen wollte

meiner Meinung nach sollten Wörterbücher für das Latein des Landes und Literatur zur Landesgeschichte herangezogen werden, die mir nicht vorliegen, aber etwa einen aedituus in vergleichbaren Verhältnissen belegen könnten, unter Berücksichtigung der Zeit vor und nach der Reformation
ghost
schrieb am 17.01.2010, 20:27 Uhr
EXSTRVCTVM / EXPENSIS . CIVITATIS / DECIMALIBVS . CVRA / MICHAELIS . CONRAD DE /
HEYDENDORFF . AEDITVI ET / MARTINI ROTH CENTVM/PATRIS . MDCCLXXIX .

exstructum expensis civitatis decimalibus cura Michaelis Conrad de Heydendorff aeditui
et Martini Roth centumpatris MDCCLXXIX

HEYDENDORFF: Y als V mit zwei Punkten darüber

ein Versuch einer Erklärung, manche Aspekte sind der Kürze wegen nicht berückichtigt:

1779 hat Michael Conrad von Heydendorf "als Decimator" Bauten errichten oder reparieren lassen:
"Die beiden Gebäude ließ ich demnach als Decimator theils aus aus dem Grunde neu aufführen, theils repariren, wie solches die darin befindlichen Inscriptiones und Jahreszahlen zeigen."
(Michael Conrad von Heidendorf: Eine Selbstbiographie. Mitgetheilt von Rudolf Theil, in: Archiv des Vereins für siebenbürgische Landeskunde 18 (1883) 32 zu 1779)

er hat dafür die Mittel wohl aus den Zehnten der Stadt:
"EXSTRVCTVM / EXPENSIS . CIVITATIS / DECIMALIBVS ."

daß Ausgaben durch die Träger eines Amtes direkt aus Einnahmen heraus getätigt wurden, war noch in der Neuzeit üblich, und nicht sorglos:
die Verwendung der Mittel war geregelt, die Prüfung bei der Rechnungslegung konnte sehr genau werden, die Träger eines Amtes wie ihre Erben hafteten mit dem eigenen Vermögen
bei Abgaben in Naturalien wurden bei der Rechnungslegung ebenso die Einnahmen und Ausgaben daraus kontrolliert, die Einnahmen anhand der Bestände an Naturalien und der Gelder aus Verkäufen von Naturalien
wie dies an diesem Ort und zu dieser Zeit gehandhabt wurde, ließe sich aber nur durch eine genauere Betrachtung der Verhältnisse, oder vergleichbarer Verhältnisse, ermitteln

bei Einnahmen waren bestehende Rechte und die Bindung an Zwecke zu beachten, wie sie in der zunächst auf zwölf Jahre begrenzten, dann dauernden Schenkung von drei Vierteln eines Zehnten an die Stadt durch Stefan Báthory erscheinen:
"Tres quartas decimales ejusdem civitatis nostrae Megyes et possessionis vicinae Voelcz, antea quidem per arendatores nostros accumulari solitas, deinde vero ad duodecim annos eidem civitati Megyes clementer absque ulla arendae solutione et exactione a nobis concessas, denuo nunc eadem ratione commemoratae civitati in perpetuum possidendas, percipiendas, dandas, donandas et conferendas duximus.
Ita tamen, ut ipsa civitas omnes fructus et proventus illarum decimarum non alio quam ad restaurationem moeniorum civitatis et aedificationem templi convertat."
(Gräser Seite 57–58 , 61–62, mit Seite 57 Anmerkung 98 und Seite 58 Anmerkung 101, hier
Seite 57 Anmerkung 98; arendator anscheinend für arrendator: Pächter)

nun ist der decimator, der hier wohl den Zehnten einzieht, offenbar auch der aedituus, der Bauten errichten oder reparieren hat lassen:
"CVRA / MICHAELIS . CONRAD DE / HEYDENDORFF . AEDITVI"

der decimator und aedituus hat diese Bauten aber nicht alleine errichten oder reparieren lassen:
"ET / MARTINI ROTH CENTVM/PATRIS ."

beide haben die CVRA, hier etwa als Aufsicht oder Leitung von Amts wegen zu verstehen

allgemein wird man eine Führung der Stadt durch den Bürgermeister (consul oder magister civium) mit einem Inneren Rat: den Geschworenen Ältesten oder Senatoren (iurati seniores oder senatores), in dem die Patrizier vertreten waren, vermuten dürfen, sowie eine Kontrolle eines Inneren Rates durch einen Äußeren Rat: die Hundertmänner (centumviri), in dem die Zünfte vertreten waren
aufgrund der Verhältnisse wird man ebenso eine Verwaltung des Kirchenvermögens durch die Gemeinde vermuten dürfen, was auch den Bau und den Unterhalt der Kirche umfaßte

ebenso allgemein wird man vermuten dürfen, daß ein Äußerer Rat und ein Innerer Rat an der Kontrolle des Haushaltes beteiligt waren, wie er sich auch in der Rechnungslegung offenbarte, und, daß dieser Haushalt sowohl einen gemeindlichen Teil, wie einen kirchlichen Teil hatte, aufgrund der Verwaltung des Kirchenvermögens durch die Gemeinde

auch wenn das Verhältnis zwischen dem im folgenden genannten ampl. senatus und den centumviri anhand der wenigen, folgenden Belege nicht sicher geklärt werden kann, geben diese doch Hinweise auf eine Kontrolle des Haushaltes durch einen Inneren Rat, und einen Äußeren Rat: durch die Hundertmänner, sowie Hinweise auf eine Kontrolle des kirchlichen Teiles:

Gräser zur Prüfung der Stuhlsrechnung:
"Die Stuhlsrechnung wurde geprüft und bestätigt vom Mediascher Senat und den Geschwornen der "beiden Stühle", und dem Rechnungsleger im Protocolle der Consular-Regesten ein Absolutorium ausgestellt, mit beigedrucktem, oben näher bezeichneten "Provinzialsiegel" der beiden Stühle."
(Gräser Seite 25)

Gräser zur Prüfung der Stadtrechnung, hier unter Beteiligung der Hundertmänner:
"Die Stadtrechnung wurde, wenn auch in dasselbe Regestenprotocoll eingetragen, doch abgesondert von der Stuhlsrechnung geführt, vom Senat und Hundertmannschaft geprüft, und dem Rechnungsleger ein Absolutorium ausgestellt, unter Beidrückung des Stadtsiegels."
(Gräser Seite 25–26)

Beleg zu einem Beschluß zur Aussetzung von Abgaben, diese nun unter Beteiligung der Hundertmänner:
"1674, den 20. April wird von einem ampl. Senatu concludirt, sammt der löbl. Hundertmannschaft, daß a dato in posterum die ampl. Viri ex ampl. Senatu in keinen Anschlag des Zinses nicht sollten interessiret werden, sondern sollen exempt sein; ausgenommen, wenn an Kirch und Schul etwas zu bauen oder Kirch und Schuldiener zu zahlen und aus Mangel des Vorraths, was wird angeschlagen sollen werden, so soll alsdann ein ampl. Senatus die Portion auch geben."
(Gräser Seite 29: Anschlag des Zinses)

es gibt auch Hinweise darauf, daß centumviri entweder centumpatres sind, oder wenigstens ein vergleichbares Gremium darstellen:

Beleg zur Prüfung einer Rechnung unter Beteiligung der centumviri:
"Anno 1675 die 24. Sept. als der W. H. Georgius Hetzeldorfer, alias Goldtschmidt, seines Villicats ersten Quartals für einen ampl. Senatu und centum viris richtige rationem abgeleget, […]."
(Gräser Seite 28–29 Anmerkung 44)

Beleg zur Prüfung einer Rechnung unter Beteiligung der centumpatres, genannt sind hier auch die Erben eines Bürgermeisters:
"Anno 1684, die 7. Februarii. Als die Erben des N. W. H. Michael Keßler’s, Consulis Mediensis, coram ampl. Senatu et centum Patribus rationem abgelegt."
(Gräser Seite 96 Eintrag 1679. Michael Kessler)

der decimator Michael Conrad von Heydendorf, der offenbar auch der aedituus ist, hat bei den Bauten im Jahre 1779 neben sich einen anderen — den centumpater Martin Roth — der wenigstens nach diesem Beleg zu einem Gremium gehörte, das an der Kontrolle des Haushaltes der Stadt beteiligt war: die CVRA war auch bei den Bauten im Jahre 1779 geboten, da der aedituus anscheinend "als Decimator" die Mittel zur Hand hatte, um in seiner Obhut stehende Bauten zu errichten oder zu reparieren — diese CVRA zeigt sich aber auch als gewahrt, da die Inschrift der Gemeinde diese Mittel, deren Verwendung, und die Aufsicht darüber vor Augen führt, bei Verhältnissen, die ein Zeitgenosse umschrieben hat, der zudem das Steuerrecht des Landes maßgeblich gestaltete:

"Aus dem Gutachten Samuel von Brukenthals über die spezifischen Verhältnisse in Siebenbürgen (1776):"
"Kein Magnat, Edelmann oder Freyer ist in der Sächsischen Nation von Contribution und dergleichen Abgaben frey; alle zahlen von Grund und Boden, von ihrer Habschaft und von allem, was sie haben. Sie tragen die gemeinen Lasten gemeinschaftlich und genießen die Vortheile des geselligen Lebens mit seinen Beschwerden. […] Keine Privatperson hat für sich zu den gemeinen Berathschlagungen Zugang; sie hat gewählte Communitäten, Hundertmannschaften und Altschaften, die sie vertretten und das ganze Volk vorstellen."
(Konrad Gündisch: Siebenbürgen und die Siebenbürger Sachsen (Studienbuchreihe der Stiftung Ostdeutscher Kulturrat 8. München 1998) 121)
ghost
schrieb am 18.01.2010, 15:36 Uhr
Ergänzungen und Korrekturen:

der erste der beiden zitierten Abschnitte aus der Schenkung von drei Vierteln eines Zehnten an die Stadt durch Stefan Báthory bezieht sich unter anderem wohl auf die Regelung bestehender Pachtverhältnisse

der zweite der beiden zitierten Abschnitte aus dieser Schenkung bezieht sich dann auf die Verwendung der Erträge aus den Zehnten für die Erhaltung der Stadtmauern und die Errichtung von Kirchenbauten

es ist natürlich anzunehmen, daß die gemeinsame Aufsicht über das Bauvorhaben nicht die gesamte Kontrolle war: auch hier ist anzunehmen, daß der Rat das Ergebnis und das Finanzgebaren des aedituus und des centumpater überprüfte

Beleg zu einem Beschluß zur Aussetzung von Abgaben, diese nun unter Beteiligung der Hundertmänner
soll heißen:
Beleg zu einem Beschluß zur Aussetzung von Abgaben, ebenso unter Beteiligung der Hundertmänner

es gibt auch Hinweise darauf, daß centumviri entweder centumpatres sind, oder wenigstens ein vergleichbares Gremium darstellen
soll heißen:
es gibt auch Hinweise darauf, daß centumpatres entweder centumviri sind, oder wenigstens ein vergleichbares Gremium darstellen

Wörterbücher:

für das Klassische Latein und das Klassische Griechisch als Basis gibt es die Wörterbücher Latein-Englisch und Griechisch-Englisch der Perseus Digital Library, ebenso von namhaften Autoren, mit einem Study Tool, das sich öffnet, wenn man markierte Wörter anklickt, die Bestimmung der Form ausgibt, und, einmal geöffnet, für beliebig selbst eingegebene Wörter die Bestimmung der Form vornimmt: im Zweifel kann dies eine Hilfe sein, auch zum Einstieg in den Text von Inschriften aus dem Mittelalter und der Neuzeit, aber nur als Einstieg, wegen der Veränderungen, die das Latein dann im Mittelalter und der Neuzeit erfahren hat

Perseus Digital Library <www.perseus.tufts.edu/hopper/collections>: Greek and Roman Materials
<www.perseus.tufts.edu/hopper/collection?collection=Perseus:collection:Greco-Roman>:
— Charlton T. Lewis:
An Elementary Latin Dictionary (New York — Cincinnati — Chicago 1890)
— Charlton T. Lewis — Charles Short:
A Latin Dictionary (Oxford 1879)

Perseus Digital Library <www.perseus.tufts.edu/hopper/collections>: Greek and Roman Materials
<www.perseus.tufts.edu/hopper/collection?collection=Perseus:collection:Greco-Roman>:
— Henry George Liddell — Robert Scott:
An Intermediate Greek-English Lexicon (Oxford 1889)
— Henry George Liddell — Robert Scott:
A Greek-English Lexicon. Revised and augmented throughout by Sir Henry Stuart Jones
with the assistance of Roderick McKenzie (Oxford 1940)

die Perseus Digital Library hat in den Greek and Roman Materials auch Grammatiken, Satzlehren, Handbücher, Lexika, Werke von Autoren, Übersetzungen in das Englische, und Kommentare, sowie eine Reihe weiterer Möglichkeiten, mit Texten in Latein und Griechisch zu arbeiten, die auch für die Bearbeitung von Inschriften aus dem Mittelalter und der Neuzeit interessant sein können: dies möchte ich hier aber nicht weiter ausführen, außer auf Anfrage

es gibt auch Wörterbücher für das Latein des Mittelalters und der Neuzeit, und Wörterbücher für das Latein bestimmter Regionen, teilweise auch Online oder zum Download, die ich aber nur auf Anfrage hier nennen würde, da die im Internet vorhandenen Wörterbücher für das Latein des Mittelalters und der Neuzeit die gedruckten Wörterbücher eher ergänzen, als ersetzen
siebenschläfer
schrieb am 18.01.2010, 19:22 Uhr
@Ghost: Vielen Dank für Ihre ausführlichen Erklärungen.
Beim googeln fand ich zum Thema Kirchenväter in Siebenbürgen einen Beitrag von Gernot Nussbächer über die Honterusgemeinde. Hier steht unter anderem (beides trifft auf das 16. Jahrhundert zu):

- Die rechnungsführenden Kirchenväter waren gleichzeitig auch Ratsherren.

...einige Jahre später werden die Kirchenväter wegen ihrer Hauptaufgabe bei den Bauarbeiten an der Kirche "aeditui" (Bauherren) genannt.

Bis zur landeskirchlichen Verfassung von 1861, als das Presbyterium und das Amt des Kurators ins Leben gerufen wurde, galt doch der Kirchenvater als das weltliche Oberhaupt einer Kirchengemeinde, oder?
ghost
schrieb am 19.01.2010, 17:42 Uhr
vielen Dank für den Hinweis!
das muß ich aber erst einmal bei mir setzen, und das braucht zwei oder drei Tage, da ich, ohne Spezialist für die Geschichte des Landes zu sein, vor allem auf allgemein mögliche Erklärungen für die Inschrift aufmerksam machen wollte
dazu kommt: die besonderen Fragen der Verwaltung von Finanzen in der damaligen Zeit können sehr interessant sein, brauchen aber oft sehr genaue Kenntnisse — und: der Artikel über Kronstadt hat einiges Gewicht, wie auch die Frage nach der Kirchenverfassung
ghost
schrieb am 23.01.2010, 19:58 Uhr (am 24.01.2010, 10:42 Uhr geändert).
Text der Inschrift

für den Text der Inschrift bin ich weniger von den Titeln ausgegangen, sondern eher davon, was der Text sonst bietet, vor dem Hintergrund der Verhältnisse, wie sie für die Regierung von Städten und die Verwaltung von Finanzen vermutet werden können, und auch nur so ausführlich, weil die Inschrift trotz der Kürze wegen der Titel doch einige Schwierigkeiten bereitet
das Zitat aus dem Gutachten von Samuel von Brukenthal 1776 habe ich herausgesucht, um eine Auffassung von Ämtern, wie man sie damals haben konnte, zur Inschrift von 1779 vorzustellen, nicht, um damit für den Text mehr anzunehmen, als er vielleicht hergibt

zur Inschrift nenne auch ich die Selbstbiographie von Michael Conrad von Heydendorf dem Älteren, wie ich sie ermitteln konnte, sowie zwei neuere Veröffentlichungen zu Inschriften aus Hermannstadt, die vielleicht für einen Vergleich mit Inschriften aus Mediasch herangezogen werden können (selbst nicht eingesehen):
Michael Conrad von Heidendorf: Eine Selbstbiographie. Mitgetheilt von Rudolf Theil, in: Archiv des Vereins für siebenbürgische Landeskunde 13 (1876) 339–351, 565–576 (I), 14 (1877) 229–246 (II), 15 (1880) 127–161, 16 (1880) 158–203, 426–498 (III), 18 (1883) 1–379 (IV)
Veröffentlichung zu Bauinschriften des 15.–18. Jahrhunderts in Hermannstadt, mit Abbildungen:
Ioan Albu: Inschriften auf Stein an Hermannstädter Baudenkmälern, in: Annemarie Schenk: Europäische Kulturlandschaft Siebenbürgen. Reflexion einer wissenschaftlichen Dokumentation (Arbeitskreis für Siebenbürgische Landeskunde: Kulturdenkmäler Siebenbürgens 3. Innsbruck 1995) 44–66
Veröffentlichung der Inschriften des 14.–18. Jahrhunderts in Hermannstadt:
Ioan Albu: Inschriften der Stadt Hermannstadt aus dem Mittelalter und der Frühen Neuzeit (hora — Arbeitskreis für Siebenbürgische Landeskunde: Quellen zur Geschichte der Stadt Hermannstadt 3. Hermannstadt — Heidelberg 2002)

Veröffentlichungen von Inschriften aus dem gleichen Raum, der gleichen Zeit, und im gleichen Material können übrigens auch zum Vergleich eigener Lesungen von Wert sein: man hat mit ihnen im Zweifel eine Referenz zur Hand (weniger der Umfang, als eine gute Auswahl der Inschriften, eine hohe Qualität des Textes und der Abbildungen dürften wichtig sein)
unter ganz bestimmten Bedingungen kann man in Inschriften genannte Bezeichnungen auch eindeutschen, wenn dies erforderlich ist (vielleicht dann beispielsweise: 'Ädituus', und: 'Centumpater'), was einen als Bearbeiter davon befreit, über den Stand der Forschung hinaus weitere Arbeit zu leisten, und nicht zwingt, dort Sicheres wiederzugeben, wo es kaum vorhanden war

vitricus — Kirchenvater — aedituus

der wunderbare Historische Rückblick der Honterusgemeinde von Gernot Nussbächer wird der Kürze wegen manches nur andeuten können, was die Forschungen auf Grundlage der Quellen aus Kronstadt und der dazu erschienenen Veröffentlichungen ergeben haben; daß in Kronstadt die beiden Kirchenväter auch "aeditui" (Bauherren) genannt werden, muß nicht überraschen: erfolgte etwa eine Verwaltung des Kirchenvermögens durch eine Gemeinde, gehörten dazu Bau und Unterhalt einer Kirche, hatten beide Kirchenväter eine Verantwortung für die Mittel, waren sie Mitglieder des Rates, sind Gründe für die Umschreibung ihrer besonderen Funktion gegeben
Evangelische Kirche A.B.in Kronstadt -  Historischer Rückblick
<www.honterusgemeinde.ro/top-menu/ev-honterus-gemeinde/historischer-rueckblick/>

mit meiner Annahme, daß genannte allgemeine Wörterbücher und Lexika für den aedituus keinen Titel erbringen, der für die besonderen Verhältnisse der sächsischen Gemeinden geeignet scheint, ging es mir vor allem darum, die Schwierigkeit anzudeuten, anhand allgemeiner Wörterbücher und Lexika ohne weiteres einen Titel zu bestimmen, der den besonderen Verhältnissen, hier der sächsischen Gemeinden, gerecht wird, die, wie die besonderen Verhältnisse andernorts, zu berücksichtigen sind (deshalb gibt es auch spezielle Wörterbücher, die besondere Wörter und Bedeutungen, wie sie etwa zu einer bestimmten Zeit in einem bestimmten Raum verwendet wurden, weiter erschließen)

um aber auf den vitricus, den Kirchenvater, und den aedituus genauer einzugehen, ist man darauf — auch auf größere sächsische Wörterbücher — und auf die Ergebnisse der Forschung angewiesen (einige Hinweise auf Veröffentlichungen, die in Frage kommen dürften, könnte ich geben); ist eine für das Forum erreichbare, oder in wesentlichen Inhalten mitteilbare Darstellung für die angesprochene Zeit vom 15. und 16. bis zum 18. Jahrhundert aber nicht zu finden, oder vielleicht noch gar nicht möglich, könnte es noch schwerer werden: es wäre dann vieles zusammenzutragen und einzeln zu begründen (siehe schon die Nennung von Michael Conrad von Heydendorf dem Älteren als aedituus und "als Decimator")
die Funktion von Ämtern nicht nur im Mittelalter, sondern auch in der Neuzeit zu ermitteln, hat schon manche Schwierigkeit bereitet, etwa, wenn gleiche Amtsträger verschiedene Titel tragen, oder, wenn verschiedene Amtsträger zwar gleiche Titel tragen, sich Funktion oder Stellung aber im Laufe der Zeit geändert haben, oder bestimmte Titel in einer neuen Bedeutung erscheinen

der Ijel
schrieb am 01.07.2010, 04:14 Uhr
dass es mit sammeln und erschließen einzelner Brocken unserer Kultur, noch lange nicht zu Ende ist.----- hat nun dieser Stein tatsichlich an seinem eigenen Beispiel bewiesen.
Bin selbst ein wenig froh darüber dass ich ihn bewegen konnte.
guni
schrieb am 04.07.2010, 19:51 Uhr
Das ist keine Grabinschrift, sondern eine Inschrift die einem Objekt zugewiesen werden muß.
Welche wichtigen Bauprofekte hat Mediasch in besagter Zeit ausgeführt?
ghost
schrieb am 11.07.2010, 23:40 Uhr (am 12.07.2010, 00:01 Uhr geändert).
Versuch einer Zusammenfassung der bisherigen Diskussion:

nur zu Beginn der Diskussion (26.12.2009) über diese Bauinschrift aus Mediasch von 1779 wurde noch angenommen, daß es sich um eine Grabinschrift handeln könnte

bereits seit Beginn der Diskussion (29.12.2009) über diese Bauinschrift aus Mediasch von 1779 wurde dann angenommen, daß es sich um eine Bauinschrift handelt, auch wenn der Text und die Bedeutung zunächst nicht sicher zu bestimmen waren


die weitere Diskussion (29.12.2009 bis 02.01.2010) versuchte dann, diese Bauinschrift aus Mediasch von 1779 in Beziehung zu der Gedenkinschrift aus Mediasch von 2005 (oder danach) zu setzen, die zur Bauinschrift aus Mediasch von 1779 angefertigt wurde

diese Diskussion wurde unter dem Vorbehalt geführt, daß die Gedenkinschrift aus Mediasch von 2005 (oder danach) nur teilweise als Abbildung zur Verfügung stand, weshalb auch nur eine teilweise Auseinandersetzung mit ihr möglich war

diese Diskussion kam unter diesem Vorbehalt zu dem Ergebnis, daß die hier bekannten Teile der Gedenkinschrift aus Mediasch von 2005 (oder danach), dies sind im wesentlichen nur die deutschen und englischen Übertragungen und Kommentare, den Text und die Bedeutung der Bauinschrift aus Mediasch von 1779 wohl nicht genau wiedergeben


die weitere Diskussion (02.01.2010 bis 04.01.2010) kam zu dem Ergebnis, daß die Bauinschrift aus Mediasch von 1779 sich wohl auf Baumaßnahmen in Mediasch bezieht, die unter Michael Conrad von Heydendorf dem Älteren und Martin Roth durchgeführt wurden, von denen die Selbstbiographie des Michael Conrad von Heydendorf des Älteren berichtet (vor allem 04.01.2010, zur Veröffentlichung der Selbstbiographie auch 23.01.2010):

Michael Conrad von Heidendorf: Eine Selbstbiographie. Mitgetheilt von Rudolf Theil, in: Archiv des Vereins für siebenbürgische Landeskunde 13 (1876) 339–351, 565–576 (I), 14 (1877) 229–246 (II), 15 (1880) 127–161, 16 (1880) 158–203, 426–498 (III), 18 (1883) 1–379 (IV), hier 18 (1883) 32:

"Ich hatte auch eine noch andere Beschäftigung. Es fiel ein Teil der Stadtmauer im alten Weiher ein, auch war die Castellmauer gegen meinem Hause zwischen dem Schulbackhaus und der Stiege zum Einfallen ruiniert. Die beiden Gebäude ließ ich demnach als Decimator theils aus aus dem Grunde neu aufführen, theils repariren, wie solches die darin befindlichen Inscriptiones und Jahreszahlen zeigen."


die weitere Diskussion (17.01.2010 bis 23.01.2010) versuchte dann, den Text und die Bedeutung der Bauinschrift aus Mediasch von 1779 genauer zu bestimmen, vor allem deshalb, da die Stellen des Textes, die sich auf Michael Conrad von Heydendorf den Älteren und Martin Roth beziehen, noch keine befriedigende Lesung erbracht hatten (17.01.2010 und 18.01.2010):

EXSTRVCTVM / EXPENSIS . CIVITATIS / DECIMALIBVS . CVRA / MICHAELIS . CONRAD DE /
HEYDENDORFF . AEDITVI ET / MARTINI ROTH CENTVM/PATRIS . MDCCLXXIX .

exstructum expensis civitatis decimalibus cura Michaelis Conrad de Heydendorff aeditui
et Martini Roth centumpatris MDCCLXXIX

HEYDENDORFF: Y als V mit zwei Punkten darüber

die Bauinschrift aus Mediasch von 1779 dürfte sich damit auf Baumaßnahmen in Mediasch beziehen, die anhand von Mitteln aus den Zehnten der Stadt unter der Aufsicht oder Leitung des Aedituus Michael Conrad von Heydendorf und des Centumpater Martin Roth durchgeführt wurden

der Titel des Aedituus, zunächst schon vermutet (26.12.2009), aber zur Lesung des Textes erst zuletzt berücksichtigt (17.01.2010 bis 23.01.2010), schien aufgrund von einigermaßen vergleichbaren Verhältnissen im 17. Jahrhundert in Mediasch (17.01.2010) und im 16. Jahrhundert in Kronstadt (18.01.2010) durchaus anzunehmen


***


für bislang unbekannte oder unveröffentlichte Inschriften wichtig erscheinen mir gute Photographien mit genauen Angaben der Standorte und exakte Transkriptionen der Texte, die an den Standorten angefertigt (da gute Photographien aufgrund der Verhältnisse manchmal nicht möglich sind) und zu Hause anhand der besten Photographien bearbeitet werden sollten

eine weitere Bearbeitung von Inschriften bis hin zur Ausgabe (Edition) würde dann auch versuchen, Baumaßnahmen zu bestimmen, auf die sich Bauinschriften beziehen dürften: für die Bauinschrift aus Mediasch von 1779 wären, wie bereits festgestellt, wenigstens zwei Baumaßnahmen möglich, für die Michael Conrad von Heydendorf der Ältere auch die Anfertigung von Inschriften berichtet ("Stadtmauer im alten Weiher", "Castellmauer gegen meinem Hause zwischen dem Schulbackhaus und der Stiege") (dazu Beitrag 04.01.2010)

es ist aber etwas anderes, dies sicher zu wissen: nicht nur die Selbstbiographie des Michael Conrad von Heydendorf des Älteren wäre anzusehen, sondern etwa auch weitere Denkmäler und Quellen, was ohne die Arbeit vor Ort wie in Archiven, Bibliotheken, Museen oder Sammlungen (dazu auch Beitrag 05.01.2010) hier wie auch sonst meistens nicht möglich ist

nicht zuletzt deshalb werden Ausgaben (Editionen) von Inschriften oft für einen bestimmten Raum und eine bestimmte Zeit bearbeitet: werden etwa die Inschriften des Mittelalters oder der Neuzeit einer Stadt oder eines Bezirkes auf einmal bearbeitet, hält man den Aufwand in Grenzen: es macht einen Unterschied, ob man die Denkmäler und Quellen vor Ort wie in Archiven, Bibliotheken, Museen oder Sammlungen etwa für eine Inschrift oder aber für viele Inschriften auf einmal heranzieht

nicht wenige Veröffentlichungen von Inschriften stammen übrigens von Bearbeitern, die sich, ohne ausgebildete Spezialisten zu sein, in einen Bestand eingearbeitet haben: wie die Inschriften Siebenbürgens erschlossen werden, wird man in den Einrichtungen zur Erforschung der Landesgeschichte erfahren können
ghost
schrieb am 13.07.2010, 13:25 Uhr
Korrekturen zum Beitrag zuvor:

vierter Abschnitt, erster Absatz:

die weitere Diskussion (17.01.2010 bis 23.01.2010) versuchte dann, den Text und die Bedeutung der Bauinschrift aus Mediasch von 1779 genauer zu bestimmen, vor allem, da für die Stellen des Textes, die sich auf Michael Conrad von Heydendorf den Älteren und Martin Roth beziehen, noch keine befriedigende Lesung erbracht war, mit dem Ergebnis (17.01.2010 und 18.01.2010):

[…]

letzter Abschnitt, letzter Absatz:

nicht wenige hervorragende Veröffentlichungen von Inschriften stammen übrigens von Bearbeitern, die sich, ohne ausgebildete Spezialisten zu sein, in einen Bestand eingearbeitet haben: wie die Inschriften Siebenbürgens erschlossen werden, wird man in den Einrichtungen zur Erforschung der Landesgeschichte erfahren können
der Ijel
schrieb am 17.07.2010, 23:08 Uhr
Numai numele trecut pe lespede trebuia sa le faca sa tremure ochii...

d.h. dass dieser Name MICHAELIS CONRAD DE / HEYDENDORFF auch für die heutigen Bürger und Meister, Stadtväter und Magister ein BEGRIFF hätte sein dürfen.

So zieht er nun Kreise dieser Stein ,
dabei erinnert man sich eines Liedtextes :
---------Ins Wasser fällt ein Stein,
ganz heimlich, still und leise,
und ist er noch so klein,
er zieht doch weite Kreise.

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