Deutschland aktuell

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.

coco23
schrieb am 30.11.2013, 12:05 Uhr
Kranich Coco, du suchst immer noch nach dem System des Bösen. Aber so etwas gibt es nicht. Es gibt nur die bunte Vielfalt des Lebens und die vielen Möglichkeiten zwischen hassen und lieben. Ein System des Bösen gibt es nicht, auch nicht hier im Forum.

seberg: Ich habe mir heute morgen die Mühe gemacht Teile deiner Korespondenz mit den Kranichen zu lesen. Daraus war klar ersichtlich daß bei Dir ein durchdachtes System herrschte. Es war auf Verspottung und Bloßstellung ausgerichtet. Und das soll nicht böse sein. Daß Du das nicht wahrhaben willst ist schon klar.

Daß Du mich auch Kranich nennst ehrt mich. Zur Abwechslung kannst Du mich auch TAFKA Haiduc oder Brombeer nennen denn auch mit denen identifiziere ich mich fast total.
Um Dein Kompliment zurückzugeben nenne ich Dich nebenbei auch Scherg weil Dich die Kraniche auch so genannt haben. Ich hoffe daß Du dies auch als Kompliment siehst obwohl ich nicht weiß woher dieser Name stammt. Vielleicht erklärst Du es mir.
Ich wünsche Dir noch ein schönes Wochenende.
_grumpes
schrieb am 30.11.2013, 13:20 Uhr
seberg
schrieb am 30.11.2013, 13:38 Uhr (am 30.11.2013, 13:39 Uhr geändert).
_grumpes
schrieb am 30.11.2013, 17:45 Uhr
_grumpes
schrieb am 30.11.2013, 21:45 Uhr
Putinescu
schrieb am 30.11.2013, 23:21 Uhr
Einerseits rührend diese kindliche Naivität, andererseits kann Chuck Norris auch eine Drehtür zuschlagen..
getkiss
schrieb am 01.12.2013, 00:02 Uhr
@Seberg
So ist es. Aber die Slomka hatte einen schlechten Tag, sie war verbissen und hat sich irgendwie übernommen. Sie dachte wohl, sie müsse unbedingt widersprechen - wie ein trotziges Kind. Und die kindgerechte Erklärung von Gabriel hat sie dann nur noch hilfloser und trotziger gemacht.

OK? Und was meinst Du über eine der kompetentesten Meinungen, die Kurt Kister in der Süddeutschen Schrieb?

Link
Der Mitgliederentscheid war aus parteiinternen Gründen unvermeidbar. Trotzdem kann man darüber streiten, ob das Votum von einigen hunderttausend Parteimitgliedern so viel höherwertiger sein sollte als etwa die Partizipation all jener, die SPD gewählt haben, ohne Parteimitglied zu sein. Zugegeben lässt sich unter Letzteren ein Mitwirkungsverfahren schwer organisieren. Aber es sind eben nicht die Parteimitglieder, die der SPD Millionen Stimmen gegeben haben, so dass sie weiter mitreden kann. Wer allerdings meint, dann hätten die, die jetzt nicht abstimmen dürfen, halt in die SPD eintreten sollen, der befindet sich auf dem argumentativen Niveau jener, die früher sagten: Dann geh' doch rüber.

Die Frau Slomka hat sich ziemlich zänkisch benommen in dieser "Diskussion" mit Gabriel. Aber m.E. hat Sie und die von Ihr erwähnten Professoren recht: Für die SPD haben nicht nur ihre Parteimitglieder gestimmt bei der Bundestagwahl. Die Koalition stand damals nicht zur Debatte. Wieso meint also Gabriel, nur die SPD-Parteimitglieder hätten das Recht, über den Koalitionsvertrag zu entscheiden?
Vom Rest der Wähler, die gar nicht SPD wählten gar abstrahieren! Die haben zwar auch nicht den Koalitionsvertrag gewählt, aber auch nicht dagegen gestimmt.

Was soll jetzt geschehen? Soll man eine Volksbefragung über den Koalitionsvertrag halten?

Nein. Ist nicht nötig. Im Fall der Ablehnung durch die Mitglieder der SPD kommen, laut Verfassung möglich, Neuwahlen. Plebiszit im Bund ist durch die Verfassung (noch) nicht vorgesehen.

In der Fortsetzung des Artikels schreibt Kister:

Ein solches Misstrauensvotum wäre das politische Ende des Teams um Gabriel, Steinmeier und Nahles, würde also den Sturz von Parteichef, Parteivorstand und Generalsekretärin bedeuten. Es wäre de facto auch die Selbstköpfung der SPD. Man würde, um dieses beliebte Bild zu paraphrasieren, nicht erhobenen Hauptes in die Opposition gehen, sondern dies mit dem Kopf unter dem Arm tun.

Dixit!
Zitat aus Wikipedia:
Am 1. Januar 2011 wurde Kister als Nachfolger von Hans Werner Kilz Chefredakteur der Zeitung.

Und widersprach manchem der Redakteuren seiner Zeitung SZ.
Das diese kein schwarzes Blättchen wäre kann, glaube ich, niemand allen Ernstes behaupten.
gehage
schrieb am 01.12.2013, 09:40 Uhr (am 01.12.2013, 09:47 Uhr geändert).
Sorry, aber der Wille des Volkes war nicht, dass die SPD regiert, sonst hätten sie die (Wahl)Mehrheit bekommen. Also wenn die SPD-Basis nicht zustimmt, dann hat sie auch nicht den Willen der Wähler missachtet.!

nach dieser logik hätte D. der nachkriegszeit, außer einer legislaturperiode in der adenauer zeit, keine regierung mehr haben dürfen...

nichts für ungut...
TAFKA"P_C"
schrieb am 01.12.2013, 14:05 Uhr (am 01.12.2013, 14:07 Uhr geändert).
gehage, bevor Missverständnisse entstehen. Ist es nicht so, dass bei der letzten Bundestagswahl die CDU/CSU die Wahl gewonnen hat? Ich meine Ja. Dadurch haben in erster Linie SIE, die CDU/CSU (und keine andere Partei) den Auftrag bekommen (mit welchen Mitteln auch immer), die nächste Regierung zu stellen. Nichts anderes schrieb ich. Und ich habe bewusst (präzisiert) die Wahlmehrheit geschrieben, weil es keine 100% Wahlbeteiligung gibt.
Ħansi
schrieb am 01.12.2013, 16:16 Uhr
Es gibt natürlich keine rechtliche Bindung von Koalitionsverträgen für die Abgeordneten. [...] Es gibt also nur eine politische Bindung von Koalitionsverträgen, aber keine rechtliche.
Siegmar Gabriel auf Facekook

Also doch alles für die Katz?
Reblaus
schrieb am 01.12.2013, 16:34 Uhr
Also doch alles für die Katz?
Warum? Willst du einen Abgeordneten verklagen können, wenn er nicht so abstimmt, wie es einigen in den Kram passt?
Reblaus
schrieb am 01.12.2013, 16:41 Uhr
Trotzdem kann man darüber streiten, ob das Votum von einigen hunderttausend Parteimitgliedern so viel höherwertiger sein sollte als etwa die Partizipation all jener, die SPD gewählt haben, ohne Parteimitglied zu sein.
Scheinbar darf jeder CDSU-Wähler bei CDSU Parteitagen mit abstimmen, ohne Parteimitglied zu sein. Das ist ja fast schon peinlich, was der da schreibt.
Ħansi
schrieb am 01.12.2013, 17:01 Uhr
Warum? Willst du einen Abgeordneten verklagen können, wenn er nicht so abstimmt, wie es einigen in den Kram passt?
Bestimmt nicht. Aber die Sozis wollten das Mitgliedervotum als so wichtig darstellen. Wobei, dem Grundgesetz nach, die Abgeordneten nicht weisungsgebunden sind und das ganze Volk vertreten.
Brombeer
schrieb am 01.12.2013, 17:09 Uhr
getkiss schrieb:

Im Fall der Ablehnung durch die Mitglieder der SPD kommen, laut Verfassung möglich, Neuwahlen.


Ich bin nicht ganz sicher, aber eine Rechtsgrundlage für Neuwahlen ohne vorherige Regierungsbildung sehe ich nicht. Der Weg zur Neuwahl geht meines Erachtens nur über eine Minderheitsregierung. Diese müsste Abstimmungen verlieren, damit die Kanzlerin die Vertrauensfrage stellen (und scheitern lassen) kann. Der Bundespräsident würde dann den Bundestag auflösen.


Sollte ich mich hier täuschen?

Bb.

getkiss
schrieb am 01.12.2013, 17:47 Uhr
Bei der Gründung der Bundesrepublik 1948/1949 sah man die Weimarer Regelung als schädlich an, da die Parlamentsauflösung zu leicht gemacht worden sei. Darum darf sich der Bundestag nicht einfach selbst auflösennoch darf dies allein der Bundespräsident oder die Regierung . Der Bundestag kann in zwei Fällen aufgelöst werden:
Der Bundestag wählt keinen Bundeskanzler, weder den vom Bundespräsidenten vorgeschlagen noch einen von Bundestagsabgeordneten vorgeschlagenen Kandidaten. Erhält schließlich kein Kandidat eine Mehrheit, muss der Bundespräsident den Bundestag auflösen, erhält ein Kandidat immerhin eine relative Mehrheit, kann der Bundespräsident dies tun.

Der Bundeskanzler hat dem Bundestag die Vertrauensfrage gestellt, das heißt, dass der Bundestag mit absoluter Mehrheit ihm das Vertrauen aussprechen muss (manchmal ist das mit einer sachlichen Entscheidung verbunden). Erhält die Vertrauensfrage diese Mehrheit nicht, dann kann der Bundeskanzler den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag aufzulösen.

Der erste Fall ist noch nie eingetreten, da stets der vom Bundespräsidenten präsentierte Kanzlerkandidat mit absoluter Mehrheit gewählt wurde. Den zweiten Fall gab es in den Jahren 1972, 1983 und 2005 mit erfolgter Auflösung nach einer Vertrauensfrage. In der Praxis geht die Entscheidung zur Auflösung vom Kanzler aus; die den Kanzler unterstützenden Fraktionen sprechen ihm dann absprachegemäß nicht das Vertrauen aus, so dass die Auflösung ermöglicht wird. Die Opposition spricht dem Kanzler naturgemäß das Vertrauen erst recht nicht aus. Der Bundespräsident folgt dann normalerweise dem Wunsch von Kanzler und Parlamentsmehrheit und löst den Bundestag auf.


Link

Thema ist geschlossen. Keine weiteren Antworten möglich.

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.