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Klingsor
schrieb am 11.02.2013, 10:46 Uhr (am 11.02.2013, 11:06 Uhr geändert).
31.

Link:
Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung



Merken Sie sich DAS:
1939-07-21 Nr 3 (RGBl I S 1326)

und auch DAS:

VG Stuttgart, 10. Februar 1978, Az: V 346/76




Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 9. Senat
Entscheidungsdatum: 18.11.1980
Aktenzeichen: IX 1302/78
Dokumenttyp: Urteil

Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung

Leitsatz

1. Für die Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung gemäß GFaG § 4 Abs 1a ist - jedenfalls vor Inkrafttreten des UG § 27 - der Rektor-Dekane-Ausschuß nach der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Führung akademischer Grade vom 1939-07-21 Nr 3 (RGBl I S 1326) zuständig (gewesen).

2. Ist eine untergesetzliche Rechtsnorm wegen eines Verkündungsmangels unwirksam, so gilt die davor geltende untergesetzliche Rechtsnorm weiter.

3. Ein ad hoc eingesetzter vorbereitender Unterausschuß ist kein eigenständiges Organ eines Kollegiums, seine Tätigkeit bildet vielmehr eine ausschließlich interne Angelegenheit des Gremiums.

4. Eine Täuschungshandlung bei der Anfertigung der Dissertation ist für die Verleihung des Doktorgrades ursächlich, wenn die Arbeit so, wie sie vom Bewerber vorgelegt worden ist, bei Kenntnis vom wahren Sachverhalt nicht als dissertationswürdige Leistung angenommen worden wäre.

5. Bei der Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung handelt es sich im Sinne des UG § 11 Abs 3 um eine "Angelegenheit, die Hochschulprüfungen betrifft".

6. Ein zusätzliche Beschwer wegen sachlicher Unzuständigkeit der Widerspruchsbehörde ist dann nicht gegeben, wenn die ursprünglich unzuständige Behörde nach Erlaß des Widerspruchsbescheides infolge Gesetzesänderung zuständig wird und im verwaltungsgerichtlichen Verfahren eindeutig zu erkennen gibt, daß sie an ihrer Entscheidung festhalten will.

Fundstellen
ESVGH 31, 54-59 (Leitsatz 1-6 und Gründe)
Verfahrensgang
vorgehend VG Stuttgart, 10. Februar 1978, Az: V 346/76
Diese Entscheidung wird zitiert
Rechtsprechung
Vergleiche VG Darmstadt, 14. April 2011, Az: 3 K 899/10.DA


_______________________________________________________

damit Alles klar wird:


Link:
Entziehung eines Doktorgrades: Zuständigkeit - Entziehung wegen Vorliegens eines Plagiats




Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 9. Senat
Entscheidungsdatum: 19.04.2000
Aktenzeichen: 9 S 2435/99
Dokumenttyp: Urteil


Entziehung eines Doktorgrades: Zuständigkeit - Entziehung wegen Vorliegens eines Plagiats


Leitsatz

1. Zuständig für die Entziehung eines von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg verliehenen Doktorgrades (wegen eines Plagiats) ist der Promotionsausschuss.

2. Über einen Widerspruch gegen die Entziehung des Doktorgrads entscheidet der Rektor der Universität. Hat stattdessen der Promotionsausschuss über den Widerspruch entschieden, ist seine Entscheidung wegen selbständiger Beschwer des Betroffenen aufzuheben, auch wenn dabei ua über prüfungsspezifische Fragen zu befinden war.

3. Materiell-rechtlich ist die Entziehung eines Doktorgrades wegen eines Plagiats seit Außerkrafttreten des Gesetzes über die Führung akademischer Grade am 01.01.1995 an § 48 LVwVfG (VwVfG BW) zu messen.

4. Ob ein Plagiat für die Verleihung eines Doktorgrads ursächlich und diese rechtswidrig war, richtet sich allein nach dem Inhalt der vorgelegten Dissertation. Es kommt nicht darauf an, ob die Arbeit auch ohne das Plagiat noch als selbständige wissenschaftliche Leistung angesehen worden wäre (wie Senatsurteil vom 18.11.1980, ESVGH 31, 54/57).







Mit viel Spaß

Klingsor vz Vngerlant
Bäffelkeah
schrieb am 13.02.2013, 15:02 Uhr
Des Plagiierens bezichtigt ganz aktuell Claus Stephani den Schriftstellerkollegen Dieter Schlesak. Dieser habe bei ihm "abgekupfert", prangert Stephani in seinem Blogbeitrag "Dieter Schlesak im Selbstbedienungsladen" unter http://claus-stephani.de/2013/02/ an. Skaaaaandaaaal!
Stephani, gewiss eine außerordentliche moralische Instanz, beklagt "geklaute Zitate", sogar eine Person habe Schlesak "gekidnappt". Stephani belegt mit Textstellen, wie ihm hier Unrecht geschehen sei. Warten wir es ab, ob dies zum SchlesiPlag oder Schlesi-Gate wird. Wer klärt die Opfer-Täter-Frage? Ein Fall für die "Bild"!
gerri
schrieb am 13.02.2013, 15:44 Uhr
@ Und dann wird bald gejammert,das es zuwenige Doktoren gibt....
bankban
schrieb am 13.02.2013, 16:32 Uhr
Wer tut das? Genau das Gegenteil ist der Fall und wird des öfteren in der Presse thematisiert: dass es in Deutschland im internationalen Vergleich zu viele Dr-s gibt...
Knobler
schrieb am 13.02.2013, 16:49 Uhr
@ Bäffelkeah

In Capesius, der Auschwitzapotheker, bei dem es sich ja um einen Dokumentenroman und nicht um eine Doktorarbeit handelt, ist unter: „Die verwendete und zitierte Literatur. Die Materialien“ auf Seite 342 angegeben,

Claus Stephani,
War ein Hersch, Fuhrmann. Leben und Leiden der Juden in Oberwischau, Athenäum Verlag, Frankfurt am Main 1991. (Zu Baila Rosenberg vgl auch Dieter Schlesak, Vaterlandstage, Benzinger, Zürich 1986)
gerri
schrieb am 13.02.2013, 18:44 Uhr (am 13.02.2013, 18:45 Uhr geändert).
@ Neu sollen sie ja "Masters" heißen,nach amerikan. Beispiel glaub ich....
Die Oberaffen sagen ja schon: "Masterat",in allen Richtungen.
bankban
schrieb am 13.02.2013, 19:00 Uhr (am 13.02.2013, 19:01 Uhr geändert).
"Master" ist ein Studienabschluss, der nach gewöhnlich 4 und 5 Jahren Studium vergeben wird. Nach drei Jahren hat man die Gelegenheit, die Uni mit einem "Bachelor" zu verlassen. Auf das Master kann man dann noch (immer noch) das Doktorat draufsatteln.
"Master" und "Doktor" sind also zwei unterschiedliche Sachen.
monsieur
schrieb am 13.02.2013, 19:21 Uhr
Man hört so viele verschiedene Meinungen zum Bologna Prozess.
Bankban was ist Ihre Meinung dazu?
Elsam
schrieb am 13.02.2013, 19:49 Uhr
Gerri
Die Oberaffen sagen ja schon: "Masterat",in allen Richtungen.

Ja Gerri, diese Oberaffen die meinen sie ... wissen.

Einstein
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
bankban
schrieb am 13.02.2013, 21:21 Uhr
Ich halte ihn für eine Unterstützungsmaßnahme -wie G8 auch- damit der Wirtschaft noch schneller gewisse Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, die man zudem, da jünger und unerfahrener, günstiger haben kann. Durch gestraffte Studiengänge hat sich meines Wissens die Zahl der Burnouts unter Jugendlichen erhöht, was nicht verwundert, wenn man weiss, dass etwa bei G8 bereits 16jährige oft bis 16-17 Uhr in der Schule sind. Und dieses strenge Programm setzt sich an der Uni fort. Schmalspurschüler und -studenten sind insgesamt die Folge dieser Straffungsmaßnahmen, die nicht die Zeit haben, wie ich damals, noch nach Neigung sich die eine oder andere Vorlesung oder Seminar mitzunehmen - womöglich gar in einem anderen Fach, das man nicht selbst studiert. Ich habe also insgesamt eine recht schlechte Meinung.
Diana -->
schrieb am 13.02.2013, 21:33 Uhr (am 13.02.2013, 21:34 Uhr geändert).
wie ich damals, noch nach Neigung sich die eine oder andere Vorlesung oder Seminar mitzunehmen - womöglich gar in einem anderen Fach, das man nicht selbst studiert.

War das damals?

Als Studenten Waffen trugen und im Bordell lernten

Die Klage, dass Studierende faul sind, ist so alt wie die Universitäten. Diese entstanden, als die kirchlichen Schulen zu klein wurden. Der Unterschied zur Gegenwart: Examina wurden nicht angestrebt.
nostalgia
schrieb am 13.02.2013, 21:39 Uhr (am 13.02.2013, 21:41 Uhr geändert).
bankban:
"Auf das Master kann man dann noch (immer noch) das Doktorat draufsatteln.
"Master" und "Doktor" sind also zwei unterschiedliche Sachen."

Meiner Meinung nach, sollte ein Doktortitel erst nach ca 20 Jahren Berufserfahrung genehmigt/erlaubt werden.

Alles Andere würde ich unter "Jugend forscht" abtun.
bankban
schrieb am 13.02.2013, 21:47 Uhr (am 13.02.2013, 21:47 Uhr geändert).
War das damals?

So ungefähr.
Aber da war ich schon fast fertig...

Meiner Meinung nach

Ist sicher eine Meinung.
TAFKA"P_C"
schrieb am 13.02.2013, 21:56 Uhr
Meiner Meinung nach, sollte ein Doktortitel erst nach ca 20 Jahren Berufserfahrung genehmigt/erlaubt werden.

Es würde sicherlich auch die Staatskassen etwas entlasten. Man sieht ja auch was es bedeutet so einen jungen Ex-Bundespräsidenten zu haben.

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