Statt 6/6 nur 5/6 Rentenanerkennung

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sigBenning
schrieb am 25.11.2011, 21:25 Uhr
Statt 6/6 nur 5/6 Rentenanerkennung

Sehr geehrter Herr Fabritius
Die DRV in Würzburg hat mir nur 5/6 bei der Kontenerklärung anerkannt weil man mir meine Ausbildung von nicht Anerkannt haben? was kann ich da machen? Kennen sie in Schweinfurt Bad Kissingen einen Rechtsanwalt welcher mir weiter helfen kann. Mit freundlichen Grüßen Benning
sigBenning
schrieb am 05.12.2011, 20:26 Uhr
Herr Fabritius muß man Mitglied sein das man eine Antwort von ihnen Erhaltet??? Benning
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 06.12.2011, 20:38 Uhr (am 06.12.2011, 20:40 Uhr geändert).
Dr. Fabritius war länger verreist. Wenn Sie schon fragen: Esw wäre von Vorteil, wenn Sie Mtglied wären. Nicht wegen der Antwort und auch nicht wegen Dr. Fabritius, sondern für die Gemeinschaft, die sich auch um Ihre Belange kümmert. Ihre Frage ist nicht vollständig formuliert. Was genau wird nicht anerkannt?
Und dann: Es ist nicht wichtig, einen Anwalt in unmittelbarer Nähe zu finden, sondern einen Anwalt, der sich mit der Anerkennung für im Ausland zurückgelegte Versicherungsjahre auskennt (Stichwort: Fremdrente). In der Siebenbürgischen Zeitung (SbZ) gibt es Werbeanzeigen entsprechender Anwälte. Die SbZ erhält man als Mitglied des Verbandes. Damit hätte man auch viele Infos, die Siebenbürger Sachsen betreffen und interessieren könnten. Wagen Sie doch den Schritt in den Verband, besser spät als nie!
Fabritius (Moderator)
schrieb am 07.12.2011, 09:28 Uhr
Hallo Herr Benning,

wie Herr Graeff schreibt, war ich im November verreist und nicht im Internet zugange.

Die 5/6-Bewertung hat nichts damit zu tun, dass vielleicht eine Ausbildung nicht anerkannt worden sein soll. Es geht hier nur um die Frage welche Art von Unterlagen vorgelegt wurden (Nachweise im rechtlichen Sinne oder nur Mittel der Glaubhaftmachung).

In vielen Fällen kann hier mit den richtigen Unterlagen und der richtigen Argumentation etwas erreicht werden. Zahlreiche Urteilde dazu wurden bereits in der SbZ besprochen.

Ihr Frage nach einem darauf spezialisierten Anwalt: wenn Sie konkrete Hilfe brauchen, können Sie sich gerne mit den Unterlagen (per Post) bei mir melden (www.fabritius.de), Recht mit Bezug zu Rumänien und die Anerkennung der Zeiten ist mein Hauptschwerpunkt.

Viele Grüße
Liane
schrieb am 14.02.2012, 08:08 Uhr
Und ich muss sagen/schreiben, die Kanzlei von Dr. Fabritius macht das super, mein Mann und ich sind sehr sehr zufrieden, er ist schon in Rente, ich habe noch 8 Jahre zu arbeiten

Grüsse

Liane
Liane
schrieb am 09.04.2012, 12:31 Uhr
Was ich da schreibe soll nicht als Kritik aufgenommen werden, aber es ist mal so, ich bin zufrieden mit der Kanzlei von Dr. Fabritius keine Frage, aber und es gibt da auch ein Solches, ich habe da Hilfe beantragt und es wurde mir auch geholfen, leider wurde mir vor längerer Zeit auch ein Formular geschickt,das mich erstaunte und das ich auch nicht so verstand, ich dachte okay die wissen schon was sie tun, ich will keine rumänische Rente und keinen Fiktivabzug, das habe ich ja klargestellt, und siehe auf einmal da bekomme ich die Rente aus Rumänien bewilligt, es ist genau das Formular das ich damals nicht verstand, das Formular und den Sinn von dem Ganzen.

Ich rief doch da an und eine nette Dame am Telefon, die sagt immer wieder schicken sie die Papiere sonst weiß ich nicht wovon sie reden, wollte dann Nr. MEIN ZEICHEn geben, wollte die nette Dame am Telefon gar nicht , leider wohne ich nicht in München, um da einfach vorbeizuschauen.

So habe ich ohne es zu wollen dieses Forumlar unterschrieben und die rumänische Rente beantragt.

Ich möchte sie nicht und Verzichte gerne auf diese.

Mein Schreiben hier soll keine Kritik sein, es soll Anderen weiterhelfen, sich zu informieren oder hartnäckiger am Telefon sein und nicht so schnell aufgeben.

Den KEINER macht was aus Nächstenliebe, alles kostest Geld .


Einen schönen Ostermontag

Liane

PS: es geht um die Rente meines Mannes, der versteht noch weniger als ich davon
kado
schrieb am 18.05.2012, 06:21 Uhr
Hallo Liane, ist es dabei geblieben? Konnten Sie auf die rumänische Rente nicht mehr verzichten (Aufschuberklärung)?.
Meiner Freundin ist das Selbe passiert. Sie hat auch die komischen Formulare ausgefüllt, ohne zu wissen, worum es geht. Sie hat noch keinen Bescheid aus Rumänien und würde die Sache gerne rückgängig machen. Wir wissen leider nicht, wie?
Grüße Kado
Fabritius (Moderator)
schrieb am 18.05.2012, 08:39 Uhr
Hallo.

Wer ein Formular ausfüllt. in welchem drinnen steht, dass im Herkunftsgebiet ein Rentenverfahren eingeleitet wird, - selbst wenn er gleichzeitig eine Aufschuberklärung abgibt - muss leider damit rechnen, dass die Rentenbehörden die Erklärung im Formular umsetzt und die andere "unter den Tisch kehrt" weil die Behörde sie als Versehen betrachtet. Richtig wäre von der Behörde noch einmal nachzufragen.

Wenn einem die Behörde Formulare zusendet, die man nicht nachvollziehen kann, dann ZUERST nachfragen, dann nur ausfüllen wenn es auch wirklich gewollt ist.

Ein "Formulare ausfüllen ohne Absicht" gibt es nicht. Durch das Ausfüllen von Formularen und unterschreiben gibt man IMMER eine Erklärung ab. Das machen sich zu viele Menschen leider nicht klar. ALSO: zuerst lesen, dann überlegen ob man das wirklich will, und erst dann unterschreiben. Vor Absenden IMMER eine Kopie davon machen und behalten, damit man später genau nachvollziehen kann, was man ausgefüllt (erklärt) hat.

Im Falle der Rente aus Rumänien: man kann jederzeit der Rentenbehörde -am Besten der deutschen und der rumänischen gleichzeitig - mitteilen, dass man die Aufschuberklärung abgegeben hat (nochmals eine Kopie mitsenden!) und daher die rumänische Rente (noch) nicht will. Dann stellt die Rentenbehörde in Rumänien die Zahlung ein und die deutsche Rentenbehörde beendet den Abzug (der dann nicht mehr gezahlten Rente aus Rumänien) ab Mitteilung der Zahlungseinstellung in Rumänien. Es ist also kein Problem, man muss sich nur kümmern.

Viele Grüße
gerri
schrieb am 18.05.2012, 09:50 Uhr
@ Ja das war eine kompetente Antwort,das müsste ein jeder verstanden haben.Danke.

PS. Gibt es eine "Aufschuberklärung" auch auf rumänisch?

Gruß, Geri
Fabritius (Moderator)
schrieb am 18.05.2012, 22:47 Uhr (am 18.05.2012, 22:48 Uhr vom Moderator geändert).
Hallo.
Das ist mir nicht bekannt, allerdings braucht man die nicht auf rumänisch. Die Erklärung ist ja nicht formgebunden, also kann jeder der Rumänisch schreiben kann, der Behörde in Rumänien einfach einen Brief schreiben. Es reicht auch die Erklärung auf Deutsch bei der hiesigen Behörde.

Das Verfahren im Rentenrecht ist frei von Formalismen und muss von den Behörden nach dem ergründeten Inhalt einer Erklärung geführt werden, egal in welcher Form diese Abgegeben wird.

Die Aufschuberklärung muss rein theoretisch nur bei der deutschen Behörde eingehen, wo der Ursprungsantrag gestellt worden ist. Aufgeschoben wird die Wirkung der Antragsgleichstellung. Diese wird durch den deutschen Rentenantrag ausgelöst. Ohne Gleichstellung des deutschen Antrages gibt es keinen Antrag in Rumänien- so die Theorie.

Grüße
sigBenning
schrieb am 31.05.2012, 20:31 Uhr
Den KEINER macht was aus Nächstenliebe, alles kostest Geld .
Wenn ich die Originalen Unterlagen von Arbeitszeiten Schicken dann kann Herr Fabritius es Überprüfen und das Kostet 600 Euro?? Da ich keine mehr Unterlagen habe die sind alle bei der Rentenversicherung?,teile ich im 2Mal mit das 2 mal durch Einschreiben und bis heutigen tag frau koch noch keine Antwort vom 06.04.2012 mit Gruß sig







































Fabritius (Moderator)
schrieb am 31.05.2012, 22:42 Uhr (am 31.05.2012, 22:46 Uhr geändert).
Herr Benning,

auch Sie werden verstehen müssen, dass ohne Unterlagen nichts geprüft werden kann. Wenn Sie Unterlagen wegschicken, ohne sich Kopien davon zu behalten, dann müssen Sie Geduld haben, bis Frau Koch Ihre Nachlässigkeit heilt und durch ein Akteneinsichtsverfahren die Akte der Behörde anfordert und das kopiert, was Sie einfach so hin geschickt haben.

Sie haben einige Beiträge vorher vorwurfsvoll gefragt, ob man Mitglied sein müsse, um eine Antwort zu bekommen, nur weil ich Ihnen hier wegen Abwesenheit nicht gleich gewantwortet habe. Jetzt beschwerden Sie sich, dass Frau Koch den von Ihnen begangenen Fehler nicht quasi über Nacht gutmacht - und das am besten gratis - aus "Nächstenliebe", wie Sie fordern.

Nein, bei aller Freundschaft, so geht das nicht. Sie haben einen Beruf und bekommen für Ihre Arbeit ihren Lohn. Genau so darf das auch bei Frau Koch sein.

Sie können diesem entweder mit dem nötigen Respekt begegnen und sich freuen, dass Ihnen jemand hilft - nicht aus Nächstenliebe sondern weil es sein Beruf ist - oder es eben lassen und sich selbst um Ihre eigenen Angelegenheiten kümmern.

Entscheiden Sie sich und teilen Sie uns gerne mit, wie Sie es halten wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Liane
schrieb am 25.06.2012, 07:04 Uhr (am 25.06.2012, 07:13 Uhr geändert).
Hallo Herr Fabritius,

das Ganze mit der Rente ging ja durch eine Anwaltskanzlei, ich habe gleich am Anfang als mein Mann vor 4 Jahren in Rente ging und ich eine Menge Papiere bekam die ich nicht verstand oder besser gesagt Angst hatte was falsch zu machen, eine Anwaltskanzlei in München :-) kontaktiert , die hat sich um unsere Belange gekümmert , selber nichts getan, als immer nur die Papiere die man mir zuschickte wieder brav an dieser Kanzlei ausgefüllt oder unterschrieben zurückschicken, fragen ging ja nicht wenn man was nicht verstand oder irgendwas nicht klar war, weil ich da mal anrief und die nette Dame mir erklärt hat ich sollte die Papiere schicken den so geht es nicht (wieso weiß ich ja nicht den es gibt ja "Mein Zeichen ")

Fazit, ich habe nichts im Alleingang gemacht, alles durch der Kanzlei , deshalb verstehe ich es ja nicht

Auch der Fiktivabzug von der Rente wurde durch der Anwalskanzlei vor dem Sozialgericht erwirkt. Korespondenz wegen Rentenpapiere ging ja nur zwischen mir und Kanzlei, und die hatte ich ja beauftragt weil ich dieses Latein nicht verstanden habe oder was falsch machen wollte.

Mit freundlichen Grüßen

Liane
gerri
schrieb am 25.06.2012, 13:51 Uhr (am 25.06.2012, 13:54 Uhr geändert).
@ Also, weil wir ja auch alles mitbekommen an ihren Problemen,wäre nun meine Frage:
-Sind sie nun zufrieden mit der Kanzlei oder nicht,denn ich persönlich habe keine Kanzlei mit netter Dame gebraucht und die Abzüge sind die gleichen,weil ich vorher schon erfahren habe was in den Kanzleien so passiert.
Diese Rentenabzüge hätten sie auch alleine erreicht....
Liane
schrieb am 27.06.2012, 14:31 Uhr
Hallo Geri, weil ich eben nichts falsch machen wollte habe ich diese Kanzlei beauftragt, und weil ich Rechtschutz hatte , dachte ich mir bevor du was Falsches unterschreibst laß Leute es für dich machen, die sich hier auskennen.

Ob ich zufrieden bin ? war ich schon , das Einzige was mich da stört ,am Telefon wird man abgespeist einfach so mit der Ansage , schicken sie uns die Papiere, Unterlagen und wir melden uns , ich weiß es gibt nur noch die Luft zum Atmen, Gratis, aber da man bei der Kanzlei Kunde ist und man als solcher auch ein Zeichen besitzt und man davon ausgeht, wenn ich das Zeichen durchgebe, die nette Dame am Telefon weiß was ich möchte,
Mit der Kanzlei schon zufrieden, nur das mit dem Telefon, klappt nicht , halt nachfragen, besprechen Auskunft geben.
Mal sehen wie es weitergeht, habe die Tage den Ablehnungsbescheid der DRV Nordbayern erhalten, wurde Widerspruch eingelegt, ich lasse mich überraschen. Es ist halt so ich kann da nicht anrufen und muß immer warten bis die mich anschreiben.
Liane

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