Statt 6/6 nur 5/6 Rentenanerkennung

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gerri
schrieb am 05.07.2012, 14:02 Uhr (am 05.07.2012, 14:16 Uhr geändert).
@ Hallo Timi,ich kann nur vergleichen den Fall meiner Schwester deren Mann verstorben ist.

-In eurem Fall ist die Frau verstorben (deine Mutter),nun wird dein Vater aufgefordert den Beschäftigungsverlauf (Arbeitsjahre) "der Verstorbenen" nochmals aufzulisten in der E 207 DE Liste.

-In den R 851 RO Formulare muß er eine Bankverbindung angeben,wohin die rum. Behörden das Geld überweisen sollen.

Wie gesagt,ich bin kein Berater für solche Fälle,aber hatte praktisch ein Beispiel dafür.

Wenn es auch jetzt nicht klar ist, dann suche einen dafür kompetenten Anwalt auf.
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 05.07.2012, 14:24 Uhr
@Timi
Ich hatte in einem meiner vorhergehenden Beiträge geschrieben:
Bei allen anderen Rentenarten (Witwenrente, Erwerbsunfähigkeitsrente usw.) ist eine Aufschiebung nicht möglich.
Bei der Hinterbliebenenrente Ihres Vaters handelt es sich nicht um seine Altersrente (die er aufgrund seiner eigenen Versicherungszeiten erhält), sondern eine Rente augrund der Arbeitszeiten Ihrer Mutter. Er kann in diesem Fall die Antraggleichstellung nicht aufschieben. Daraus folgt, er sollte der Aufforderung der Rentenbehörde nachkommen und die Formblätter ausgefüllt zurücksenden.
Grüße, E.Graeff
Timi
schrieb am 10.07.2012, 16:12 Uhr
Hallo zusammen,

vielen, vielen dank
gruß timi
soxy
schrieb am 20.07.2012, 22:21 Uhr
Hallo zusammen ,

mein Vater hat seine Altersrente beantragt aber die Aufschubserklärung aus Unwissenheit nicht gleich mitgeschickt. Jetzt sind da die Formulare E 207 und noch ein anderes gekommen zum ausfüllen.
Meine Frage an die Experten unter euch " Reicht es wenn er die Aufschubserklärung jetzt noch losschickt

Ein Herzliches Dankeschön im voraus. Hans
Fabritius (Moderator)
schrieb am 20.07.2012, 23:30 Uhr (am 20.07.2012, 23:32 Uhr geändert).
Hallo. Auch wenn die Frage in diesem Thread völlig verirrt ist (sie hat nichts mit der 6/6-Bewertung zu tun...): ja, man kann einfach auch nach dem Rentenbeginn und sogar nach dem Zugang eines Bescheides mit Zahlungen aus Rumänien noch den Aufschub erklären. Dazu muss nur eine Aufschuberklärung (declaratie de suspendare) an die Rentenbehörde gesendet werden (am besten an die deutsche UND an die rumänische Behörde gleichzeitig), dann wird die Zahlung in Rumänien gestoppt und in Deutschland nichts mehr abgezogen.

Aber: die Angaben im Formular E207 muss er trotz dem machen, die benötigt die Behörde für die Feststellung nach deutschem und europäischem Recht, nicht nur für die Leistung aus Rumänien.

Wichtig: Aufschub geht NUR bei den Altersrenten, sonst nicht.
Viele Grüße
soxy
schrieb am 21.07.2012, 08:41 Uhr
Danke Dr. Fabritius für die schnelle Antwort.
pim SA.
schrieb am 27.03.2013, 21:55 Uhr
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern wurde am 01-01-2008 durch die Verschmelzung zweier Rentenkassen ins Leben gerufen.Im großen ganzen ist das ja auch in Ordnung könnte man sagen,doch für fiele unserer Landsleute bringt diese Rentenversicherung Nordbayern großen Ärger.Rentenanerkennung 5/6 statt 6/6 ist ein Versuch der Rentenkasse unseren Landsleuten so wenig Rente wie möglich zu geben.Vor nicht zu langer Zeit wurde uns Aussiedlern versprochen das unsere Renten in Deutschland sicher sind und das die Arbeitszeiten die wir in Romenien geleistet haben wenigstens zu 6/6 anerkant werden.Wenn einer heute nur sein Arbeitsbuch bei sich hat wird ihm das nur noch als glaubhaft also 5/6 anerkant.Das ist schmerzhaft und stimmt einen sehr traurig weil sehr fiele von unseren Leuten die jetzt verlangten Gehaltsauszüge aus Romenien nicht mehr beschaffen können.Und das wissen die Beamten in Würzburg und nützen das schamlos aus um die Renten zu kürzen. Traurig aber wahr,wir Siebenbürger Sachsen werden manchmal noch schlechter angesehen als Asylbeweber.
gerri
schrieb am 27.03.2013, 22:55 Uhr (am 27.03.2013, 22:55 Uhr geändert).
@ Ach so viel verliert man bei den rum.Zeiten auch nicht,wir haben noch viel mehr verloren,behalten wir doch die Würde.
pim SA.
schrieb am 27.03.2013, 23:21 Uhr
Das nicht annehmen der Romenischen Rente wird bald aufgehoben nach den Wahlen und jeder muß sie annehmen weil der Deutsche Staat Geld einspaaren will und weil mit Romenien ein Abkommen abgeschlossen wurde.Das wird natürlich den Bürgern noch nicht gesagt.Die Romenische Rente kann bis zu 250 Eu.betragen je nach den Arbeitsjahren, die der Deutsche Staat einspaart.Bestimmt wusten sie das noch nicht,oder?.Gruß von pimSA.
gerri
schrieb am 28.03.2013, 08:23 Uhr
@ Mich betrifft das nichtmehr,sie hatten es nachträglich versucht,aber das Affentheater fange ich mir nichtmehr an.
TAFKA"P_C"
schrieb am 28.03.2013, 08:44 Uhr
Vor nicht zu langer Zeit wurde uns Aussiedlern versprochen das unsere Renten in Deutschland sicher sind und das die Arbeitszeiten die wir in Romenien geleistet haben wenigstens zu 6/6 anerkant werden.Pim SA, wer hat das versprochen? Und sind sie nicht sicher?

Die Romenische Rente kann bis zu 250 Eu.betragen je nach den Arbeitsjahren, die der Deutsche Staat einspaart.Wenn es so weit ist, dass die deutschen Renten (von der Höhe her) versteuert werden müssen, dann könnte es ja vorteilhaft sein, eine rumänische Rente zu beziehen. Mal so gesehen?
Mal eine Frage, so am Rande. Warum meinen Sie sollte der rumänische Staat davonkommen und die geleisteten Beiträge einbehalten?
gerri
schrieb am 28.03.2013, 09:33 Uhr (am 28.03.2013, 09:35 Uhr geändert).
@ Wenn ich auch mitreden darf Tafka..,ich finde das sollten die Institutionen der beiden Staaten untereinander ausmachen,nicht nach 30 Jahren z.B. den Jeweiligen Bürger anschreiben das er sich mit Rumänien in Verbindung setzen solle und Formulare auf rumänisch ausfüllen soll.....
Danach jedes Jahr bei den rum. Behörden melden das man noch lebt,also dann hätte ich ja gleich dort bleiben können.Das ist das Affentheater das ich meinte.

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