Statt 6/6 nur 5/6 Rentenanerkennung

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Fabritius (Moderator)
schrieb am 28.06.2012, 07:19 Uhr
Hallo Liane,
nach dem ich nicht weiß welche Kanzlei Sie beauftragt haben, kann ich auch nichts genaues dazu schreiben.

Trotz dem einen Hinweis: egal welcher Kollege oder welche Dame am Telefon nicht auf Zuruf des Aktenzeichens sofort gewusst hat, was Sie wollen, der hat nicht aus Unfreundlichkeit "nachgehackt" und zu allen Sachverhalten um Zusendung der Papiere gebeten, sondern weil es anders leider nicht geht.

Beziehen Sie vielleicht folgende Ideen in Ihre Überlegungen ein:
1) Kein Mensch kennt alle Akten auf Zuruf des Aktenzeichens auswendig
2) komplexe Sachverhalte, wie individuelle Rentenkonten, von unterschiedlichen Menschen kann man nicht im Gedächtnis behalten. Man muss sich - um z.B. Fragen zu beantworten, jedes mal in die konkrete Akte genau einlesen. Nur dann ist eine Antwort fallbezogen und richtig.
3) Damen, die Sie am Telefon erreichen, sind nicht die Personen, die auch Ihren Fall bearbeiten. Es sind meist Bürokräfte, deren Aufgabe eine ganz andere ist - nämlich Fragen entgegen zu nehmen, danach Akten aus dem Archiv zu besorgen und sie demjenigen vorzulegen, der sich diese dann anschaut und die richtige Antwort gibt.
4) Sie selbst kennen Ihren eigenen Fall in- un auswendig. Sie haben ja auch nur ihren und auch noch alles selbst erlebt. Ein Anwalt ist aber darauf angewiesen, dass er Ihren Sachverhalt zuerst genau erfasst - und das jedes mal wenn Sie eine Frage haben und mit jedem Detail aus Ihrer Akte und ohne das noch so kleinste Detail aus einem anderen Fall in seinem Gedächtnis. Die Antwort muss ja 100% stimmen, weil er dafür haftet.
5) Sie können SICHER sein, dass jede Kanzlei eine Antwort sofort geben würde, wenn dieses möglich wäre. Es ist einfacher und billiger - weil ein einziger Arbeitsschritt und gleich erledigt - als zuerst Unterlagen zu verlangen, Akten zu führen, diese genau zu lesen, einen Augenblick nachzudenken und dann erst zu antworten.

Vielleicht helfen diese Infos Ihnen, die eine oder andere Reaktion aus einer Anwaltskanzlei besser einzuordnen. ;-)

Viele Grüße
gerri
schrieb am 29.06.2012, 12:34 Uhr
@ Wie lautet das rumänische Sprichwort mit den Krähen?
sigBenning
schrieb am 29.06.2012, 21:09 Uhr
Hallo wie lautet das Sprichwort?Da ich auch mit diesen Fall (Herr Fabritius)noch keine Schriftliche Antwort weder meine Rentenunterlagen Zurück geschickt?? Gruß sig
Liane
schrieb am 30.06.2012, 12:50 Uhr
ich weiß nicht mehr genau , aber ich denke es heißt , "corb la corb nu scoate ochii" oder ?
TAFKA"P_C"
schrieb am 01.07.2012, 16:20 Uhr (am 01.07.2012, 16:22 Uhr geändert).
@ Wie lautet das rumänische Sprichwort mit den Krähen?

Wieso? Das deutsche Sprichwort ist nicht aussagefähig genug?
Timi
schrieb am 02.07.2012, 16:03 Uhr
Hallo zusammen,

meine Eltern sind 1989 als Spätaussiedler nach Deutschland umgesiedelt. Beide waren in Rumänien Rentner.
Meine Eltern bekommen seit 1989 in Deutschland Rente.

Nach dem Tod meiner Mutter Mai 2012, hat mein Vater einen Antrag auf Hinterbliebenen Rente gestellt. Als Antwort bekam er ein Schreiben von der DRV Nordbayern, mit der Aufforderung den Vordruck:

- E 207 DE (Angaben über den Beschäftigungsverlauf des Versicherten
- R 851 RO (Zahlungserklärung) mit Angabe einer Bankverbindung in Deutschland

auszufüllen und alle Angaben mit unterlagen zu beweisen
obwoll im 1989 schon gemacht wurde.

Mit dem Hinweis:
"Selbst wenn bereits (mehrfach) Angaben zu den rum. Zeiten gemacht wurden, ist das Ausfühlen des Vordrucks E 207 erforderlich !"

Meine Farge: was kann pasiert wenn die Formulare nicht zurückgeschickt werden oder wenn die Hinterbliebenen Rente aus Rumänien ablehnt.

Kann mir jemand mit Tipps weiterhelfen wie mein Vater vorgehen soll ?

Es eilt und ich bin für jeden Hinweis sehr dankbar.

Viele Grüße und Besten Dank
azur
schrieb am 02.07.2012, 16:46 Uhr
Liane: "Cioară la cioară nu scoate ochii"
Krähe heißt cioară, Corbul ist der Adler :)))
gerri
schrieb am 03.07.2012, 21:43 Uhr
@Hallo Timi,meine Schwester hat den gleichen Fall nur das sie die Hinterbliebene ist.
Sie hat ausgefüllt und erhällt für die Jahre die ihr Mann in Rumänien geleistet hat,von dort Hinterbliebenen-Rente,die von der Deutschen Hinterbliebenenrente - abgezogen wird.(Er hatte auch Jahre in Deutschland geleistet)
Das ist auch der Sinn der Sache von der Rentenversicherung, die Einkommen zu spalten da Rumänien nun in der EU ist.

In diesem Fall gillt der Aufschub nicht!!

Das ist aber bitte nur meine Meinung,bin kein Fachkundiger in dieser Richtung.
gerri
schrieb am 03.07.2012, 21:46 Uhr (am 03.07.2012, 21:55 Uhr geändert).
@ azur, Krähe = Cioară und Rabe = Corb ....Adler = Vultur!
Timi
schrieb am 04.07.2012, 10:55 Uhr
Hallo gerri,
erstmal vielen Dank (köszi szepen)
ich werde noch telefonisch bei DRV in Würzburg
noch nachhaken !!
gruß
timi
gerri
schrieb am 04.07.2012, 14:17 Uhr (am 04.07.2012, 14:18 Uhr geändert).
@ Ja Timi,aber bei der "eigenen Rente" sollte der Vater, wenn er auch aufgefordert wird,lieber "aufschieben" und die rumän. Formulare nicht ausfüllen und unterschreiben,sonst kriegt er den Wert der Rente von Rum.und das könnte viel weniger sein.... (Er hat doch nur dort gearbeitet !!)
-Nur meine Meinung,nicht unbedingt wichtig!
azur
schrieb am 04.07.2012, 14:52 Uhr (am 04.07.2012, 14:54 Uhr geändert).

@ azur, Krähe = Cioară und Rabe = Corb ....Adler = Vultur!

Gerri, sehr gut, danke für die Nachhilfe!
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 04.07.2012, 15:35 Uhr
@gerri, @Timi
Timis Vater ist Spätaussiedler und er bezieht seit 1989 Rente in Deutschland. Das deutsch-rumänische Sozialversicherungsabkommen gilt erst seit 2006. Nur seit damals gibt es die (gleichzeitige) Rentenantragstellung in Deutschland und Rumänien. Somit sollte Timis Vater für seine Altersrente nicht in Verlegenheit kommen, sich irgendwie entscheiden zu müssen. Er erhält für die in Rumänien verbrachten Arbeitszeiten (Versicherungszeiten) Rente (nur) aus Deutschland.
Es ist in diesem Forum schon oft erläutert worden, trotzdem nochmals hier: Altersrente ab 2006. Rentenantrag in Deutschland, automatisch auch Rentenantrag in Rumänien (Antraggleichstellung). Deutschland berechnet die Rente für die Arbeitsjahre in Rumänien und kommt z.B. auf Euro 800,00. Rumänien berechnet die Rente für die Jahre in Rumänien und kommt z.B. auf Euro 250,00. Wenn dann alles geklärt ist, bezieht man 250,00 Euro Rente aus Rumänien und 550,00 Euro aus Deutschland (Differenz zu 800,00). Wenn man einen Grund sieht, sich diesem Procedere nicht unterwerfen zu wollen, kann man die Antraggleichstellung aufschieben. Bei allen anderen Rentenarten (Witwenrente, Erwerbsunfähigkeitsrente usw.) ist eine Aufschiebung nicht möglich.
Grüße, E. Graeff
gerri
schrieb am 04.07.2012, 17:04 Uhr
@ Das gleiche habe ich auch gemeint in seinem Fall. (Aber man weiß ja nie was irgendwann verlangt wird).

Timi
schrieb am 05.07.2012, 13:37 Uhr
Hallo zusammen,

vielen, vielen dank für die Aufklärung es hat geholfen,
aber was ich immer noch nicht weiß,
es geht um die Hinterbliebenen Rente was mein Vater bekommen sollte.

Nach dem Tod meiner Mutter Mai 2012, hat mein Vater einen Antrag auf Hinterbliebenen Rente gestellt. Als Antwort bekam er ein Schreiben von der DRV Nordbayern, mit der Aufforderung den Vordruck:

- E 207 DE (Angaben über den Beschäftigungsverlauf des Versicherten
- R 851 RO (Zahlungserklärung) mit Angabe einer Bankverbindung in Deutschland

Viele Grüße und Besten Dank

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