Vollmacht für Grundstücksverkauf in Rumänien

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Stibu
schrieb am 28.04.2013, 16:54 Uhr
In Rumänien zuständig ist auf jeden Fall der Notar, in dessen Bezirk die Immobilie belegen ist. Da kann man dann leider nicht suchen, bis man den richtigen findet. Aber man kann ja versuchen, ihm die rechtliche Lage klarzumachen, falls er sie nicht kennt. Don07 hat zB Kontakt zu einem RA in Hermannstadt.

Ihr Fall 2 ist nicht so kompliziert: Wenn B das Vermächtnis annimmt, dann kann A mit B natürlich vertraglich vereinbaren, dass B bereit ist, statt 50% an der Immobilie einen bestimmten Geldbetrag zu bekommen. So einfach. Denn schlüge B gegen Zahlung aus, fiele das Vemrächtnis an C und das wäre ja nicht gewollt. Also sollte man sich mit B einigen, dass B zur Abgeltung des Vermächtnisanspruches mit einer Zahlung einverstanden ist. Das muss man dann halt schriftlich machen. Einen Notar braucht es dafür nicht. Dann ist das Vermächtnis aber insoweit erfüllt und mit C muss man sich gar nicht erst herumschlagen.
Wenn sich B in keiner Weise äußert, dann kann B theoretisch drei Jahre lang ab Schluss des Jahres des Erbfalles (also bis Ende 2015) noch ankommen. C kann erst kommen, wenn B wirklich ausschlägt. Wenn B nicht ausschlägt und den Anspruch einfach verjähren lässt, dann haben B und C Pech.
Also: A kann sich in Rumänien in aller Ruhe als Alleinerbe eintragen lassen. Das müsste er so oder so, denn erst wenn er eingetragen ist, könnte er in Erfüllung des Vermächtnisses an B die Hälfte überschreiben. Könnte man halt der Einfachtheit halber in einem Termin beim Notar machen, sind aber dennoch zwei Paar Schuhe.
Wenn B keine Anstalten macht, was zu fordern (vielleicht denken die sich auch "was sollen wir denn mit Miteigentum an einer Immobilie in Rumänien"), dann kann A eifnach abwarten. Er muss denen ja nicht von sich aus was anbieten. Und wenn sie mal kommen und die Umschreibung fordern, kann man ihnen immer noch Geld als Abgeltung anbieten. Das nehemn die dann sicher gerne, selbst wenn es weniger als der Wert wäre, weil damit kein Ärger und so verbunden ist.
Harald815
schrieb am 28.04.2013, 19:56 Uhr
Vielen Dank, so werde ich es dann A vorschlagen. Im Ort wo die Immobilie ist gibt es mindestens 60 Notare, da wird sich was finden lassen, erst Recht wenn man einige Personen der Stadt kennt.
Harald815
schrieb am 09.07.2013, 17:07 Uhr
Siehe meine beiden letzten Beiträge aus
"Erbe eines Grundstückes mit Haus in Rumänien, was ist zu tun bzw. Zu beachten?".

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