Dr. Bernd Fabritius spricht Klartext

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Harald815
schrieb am 07.10.2013, 21:20 Uhr
Ich genieße die Aussagen der nationalungarischen Seilschaft und stelle das Schweigen anderer, eventuell etwas weniger nationalungarisch gesinnter Ungarn, fest.
seberg
schrieb am 07.10.2013, 22:16 Uhr
"Ich genieße..."
Das glaube ich gerne, perverses Genießen ist auf Kleinkindniveau höchster Genuss!
sibihans
schrieb am 07.10.2013, 23:06 Uhr
Das führt zum einen dazu, dass viele Betroffenen die Entschädigung nicht mehr erleben werden
Na schau einer an.

@Schreiber

Da muss ich ihnen Recht geben. Die rumänische Regierung wird wohl nur ein Schertz machen. "der rumänische Begriff für Scherzensgeld"
Bis alles entschieden und beschlossen wird, wird niemand mehr da sein der noch Ansprüche hätte.

Erstellt am 20.09.2011, 17:27 Entschädigung für Russlandverschleppte aus Bukarest
TAFKA"P_C"
schrieb am 08.10.2013, 07:31 Uhr (am 08.10.2013, 07:35 Uhr geändert).
Ich genieße ...
Und ich genieße es, dass dich Dr. Fabritius LÜGEN straft.

Und was deine Ungarnphobie betrifft, auch wenn dich der Schlag dabei trifft und dir die Zornesröte ins Gesicht treibt, aber ohne Magyaren gäbe es dich nicht! DU verdankst deine Existenz den Ungarn. Also "ciocu' mic şi joc de gleznă, borâtule"!
Harald815
schrieb am 08.10.2013, 08:47 Uhr
Hat gesessen?
TAFKA"P_C"
schrieb am 08.10.2013, 09:20 Uhr
Du kannst hier Smileys posten noch und nöcher, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass es dich ohne Magyaren nicht gäbe, mich aber schon! Und das wurmt dich!
gero
schrieb am 12.10.2013, 13:25 Uhr
Zurück auf Anfang.
Es ging um die Rückgabe (Restitution) des in Rumänien enteigneten Besitzes. Dieses Thema hat noch eine andere Komponente die bisher - meines Wissens - nicht aufgezeigt wurde. Es handelt sich um den erhaltenen Lastenausgleich.

Wurde, und wenn, wie, die Rückgabe des Lastenausgleichs (große Summen von deutschen Steuergeldern)für diejenigen die ihren Besitz in Rumänien zurück erhalten haben, geregelt?

Hier spreche ich Herrn Dr. Fabritius an. Wenn er, bedingt durch den vielen Stress den die neuen Aufgaben mit sich bringen,in Zeitnot geraten sein soll, könnte Herr Graef in die Bresche springen.

Viele Grüße!
TAFKA"P_C"
schrieb am 12.10.2013, 15:44 Uhr
(große Summen von deutschen Steuergeldern)
Geht es auch etwas genauer? In Heller (Mark) und Pfennig?
getkiss
schrieb am 12.10.2013, 18:11 Uhr
@Gero
So weit ich weis, schon lange her.
Wert/Erstattungssumme muss gemeldet werden und wird mit dem LA verrechnet.
Guckst Du die eingereichten Formulare zum Lastenausgleich, dort müsste es gedruckt sein....
getkiss
schrieb am 12.10.2013, 22:06 Uhr
So ist es.
Rückforderungen werden in §349/349a des Lastenausgleichsgesetzes geregelt.

Link

Für näheres fragen Sie den Rechtsanwalt....denn die Maßnahmen des LAG erstrecken sich über vielerlei von Vermögenschäden.
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 12.10.2013, 22:09 Uhr
Richtig getkiss.
Im Artikel
[url=zeitung/artikel/alteartikel/1006-schadensausgleich-bei-rueckerstattetem.html]
schreibt Dr. Heinrich Plattner 2002 dazu.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der Lastenausgleich nicht "zurückgezahlt" werden muss, sondern das rückerstattete Gebäude z.B. mit dem Lastenausgleich "verrechnet" wird. Wie das genau geht, weiß das Ausgleichsamt.
getkiss
schrieb am 12.10.2013, 23:33 Uhr
Wie das genau geht, weiß das Ausgleichsamt.

Sogar der Bürger, der irgendwie öfter Kontakt mit Gesetzestexten hat. Die Grundsätze sind im erwähnten § geregelt.
gero
schrieb am 13.10.2013, 10:44 Uhr
Hallo Herr Graef,

danke für die Hinweise.
Habe persönlich keinen Antrag auf LA gestellt und schon gar nicht einen in Rumänien auf irgendwelche Rückgaben. Mich würden die praktischen Abläufe interessieren, die im Lastenausgleichsgestz nicht erscheinen. Übrigens dieses Gesetz (2002)ist stark auf die Verhältnisse der ehemaligen DDR zugeschitte mit den nun bestehenden Querverbindungen zu den nun gesamtdeutschen Ämtern.
Gibt es mit Rumänien zwischenstaatliche Abmachungen in dem Sinne, dass ein rumänisches Amt (welches auch immer) die erhaltenen Daten an das Ausgleichsamt übermittelt und dies dann von sich aus tätig wird?
Oder gehen die Betroffen, aus eigenen Stücken (weil sie ihr Gewissen treibt) zum Ausgleichsamt und erstatten eine Art "Selbstanzeig"? (Hmm)

Haben Sie oder anders jemand diese Prozedur mitgemacht?

@gettkiss: Sie als versierter Bürger mit einschlägigen Kenntnissen könnten bestimmt Auskunft geben - wenn Sie denn wollten.

getkiss
schrieb am 13.10.2013, 11:33 Uhr (am 13.10.2013, 11:36 Uhr geändert).
@gettkiss: Sie als versierter Bürger mit einschlägigen Kenntnissen könnten bestimmt Auskunft geben - wenn Sie denn wollten.

Lieber @Gero, vielen Dank für die nicht verdienten Blumen

Versierter Bürger? Hmmm...
einschlägige Kenntnisse? Na ja, nach Gesetzestexten im Internet zu suchen ist kein Kunststück. Aber einschlägige Kenntnisse im LA sind bestimmt Fehlanzeige. Sonst hätte nicht der Hinweis auf den kundigen Rechtsanwalt in meinem Posting gestanden. Denn einschlägige Kenntnisse betreffen Menschen die engen Kontakt in dieser Frage zu den Ämtern hatten.
Das ist in meinem Fall ein relativ günstiger Kreditvertrag für Hausrat. Da besteht keine Gefahr der Erstattung , denn der Kredit und die Zinsen dazu sind schon lange abbezahlt...
Somit habe ich Ihnen meinen Willen, Auskunft zu geben, auch schon Genüge getan, mehr weis ich nicht

Was die Erstattung des LA betrifft, finde ich nicht nur das im LAG beschriebene Prozedere wichtig sondern insbesondere die Bestimmungen zu den Pflichten der Erben! Die Erlebnisgeneration verschwindet langsam, leider, naturgemäß....und Erben bekommen auch Verpflichtungen auf den Weg. Ob das günstig ist, muss jeder selbst entscheiden..
gerri
schrieb am 13.10.2013, 14:02 Uhr
@ Hallo Gero,meinst du das da welche Landsleute reich geworden sind ohne es zu melden,mit einmal Entschädigung und nochmal dem gleichen Objekt bei Rückerstattung?
Könnte ja sein,aber wir hatten das Problem nicht,also was geht uns das an?

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