Dr. Bernd Fabritius spricht Klartext

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gero
schrieb am 15.10.2013, 11:17 Uhr
Herr Dr Fabritius&Co:
Ich habe hier ein paar Fragen gestellt, die ich(und nicht nur)von Ihnen gerne beantwortet hätte.
Es ist für mich unvorstellbar, dass Sie bei all`den geführten Verhandlungen - bzl der Restitution des enteigneten Besitzes in Rum. - in Berlin, München und Bukarest nicht auch die Rückgabe/Verrechnung des erhaltenen Lastenausgleiches, angesprochen haben. Wenn nicht, ist dies, meiner Ansicht nach, eine fahrlässige Unterlassung, zumal die Ausgleichsämter jetzt die Rückgabe zu ihrer prioritären Aufgabe gemacht haben.

Gesetzt der Fall, SIE haben Erfolg bei der Restitution (in welcher Form auch immer), wie würden SIE vorgehen?

Diese Fragen habe ich auch an alle unsere Landsleute gerichtet, anscheinend hat niemand daran gedacht, von dem Erhaltenen auch wieder etwas zurück zu geben. Es hat sich hier niemand gemeldet.

Nehmen scheint doch seliger zu machen als geben.


TAFKA"P_C"
schrieb am 15.10.2013, 11:32 Uhr (am 15.10.2013, 11:32 Uhr geändert).
Es hat sich hier niemand gemeldet.

Nehmen scheint doch seliger zu machen als geben.

Vielleicht waren es doch nicht so viele die vom LA profitiert hatten? Oder die, die beim LA was bekamen, haben keine Rückgabeforderungen gestellt? Mal darüber nachgedacht, bevor alle hier pauschal als Profiteure diffamiert werden?
gero
schrieb am 15.10.2013, 12:28 Uhr
"Oder die,die beim LA was bekamen, haben keie Rückgabeforderungen gestellt?"

Entschuldigung, wie soll ma den Satz verstehen?
TAFKA"P_C"
schrieb am 15.10.2013, 12:31 Uhr (am 15.10.2013, 12:35 Uhr geändert).
Entschuldigung, wie soll ma den Satz verstehen?
Genau so, wie er da steht!
Wer sagt dir, dass die, die über den LA entschädigt wurden, auch noch von Rumänien Entschädigung verlangt haben? Vielleicht gibt es doch viel mehr Ehrliche, als du es glaubst?
Du bist doch nicht etwa mit Shimon verwandt, der auch nur der ganzen Welt mit dem Jüngsten Gericht begegnet (als so schlecht sieht er die anderen)?
azur
schrieb am 15.10.2013, 13:25 Uhr (am 15.10.2013, 13:31 Uhr geändert).
@gero: Wäre doch mal eine super Idee, den gesamten ausbezahlten Lastenausgleich den ehemaligen Securisten und Nomenclaturisten, die sich in die schönsten Sachsenhäuser für ein Appel und ein Ei einquartiert haben (die nicht im Traum daran denken, die Restitution an die ehemaligen Eigentümer zuzulassen), in Rechnung zu stellen.

Herr Dr. Fabritius hat in seinem Interview alles vollkommen richtig gesagt. Jeder weiß, dass alles auf den Punkt genau stimmt.

Ein Bericht aus der rumänische Presse: www.capital.ro/detalii-articole/stiri/haosul-retrocedarilor-a-acaparat-si-guvernul-ponta-187206.html
gero
schrieb am 15.10.2013, 13:32 Uhr
@TAFKA"P_C": Wisch dir den Schaum vom Mund, lehne dich zurück und versuch etwas zu entspannen.
Zwischenzeitlich versuche ich dir diese Angelegenheit zu erkläre: Der LA war sls Entschädigung für enteignetes Eigentum im Kommunismus gedacht. Nach dessen Implosion,besteht nun die Möglichkeit den enteigneten Besitz zurück zu erhalte. Wenn dies geschehen ist, haben die Betroffenen - und nur die - die Pflicht, den Wert des zurück erhalten Besitzes mit dem erhaltenen LA zu verrechnen.
Wo bitte sollen nun diese einen Antrag auf "Rückgabe forderung" stellen? Antrag auf Erstattung des LA, schon!

Übrigens: Ich fahre manchmal an Hattert, Richtung Altenkirchen, vorbei. Etwas abgelegen, aber eine sehr schöne Gegend.


TAFKA"P_C"
schrieb am 15.10.2013, 13:46 Uhr (am 15.10.2013, 13:51 Uhr geändert).
Gero, ich hatte eher den Eindruck, dass du Schaum vor dem Mund hast, bei deiner ständigen Aufforderung an gewisse Verbandspersonen! Also schließe nicht von deinen Malaisen auf andere. Erinnert mich sehr an einen hier, der ständig Antworten (von denselben Personen wie du) einforderte, warum er gerügt wurde.

Nach dessen Implosion,besteht nun die Möglichkeit den enteigneten Besitz zurück zu erhalte. Wenn dies geschehen ist, haben die Betroffenen - und nur die - die Pflicht, den Wert des zurück erhalten Besitzes mit dem erhaltenen LA zu verrechnen.
Ich habe den Eindruck, du willst mich willentlich missverstehen! Wer sagt denn, dass die Leute, die vom LA profitierten, in Rumänien ihren Besitz zurückfordern (es ist doch keine Pflicht es zu tun)? Hast du eine Umfrage dazu gestartet?
gero
schrieb am 15.10.2013, 14:11 Uhr
@TAFKA"P_C": Es ist zum Mäusemelken!

Also nochmal: Diejenigen die ihren Besitz in Rum. zurück er halten haben und in Deutschland vorher LA erhalte haben n u r diese Gruppe hat die Pflicht den LA zu verrechnen.......

Ich weiß nicht welche "Person" du meinst...ich bin DIE nicht.

Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 15.10.2013, 14:24 Uhr
Hallo Gero,
persönliche Erfahrungen habe ich in diesem Bereich keine. Auch die Mitglieder melden uns nicht, wie sie sich diesbezüglich verhalten.
Wegen der Einzelfallbezogenheit empfehlen wir Betroffenen, sich mit dem Bundesrechtsreferenten unseres Verbandes, Dr. Johann Schmidt, in Verbindung zu setzen. Telefon Kanzlei: 0911- 93 33 00.
Grüße
E. Graeff
TAFKA"P_C"
schrieb am 15.10.2013, 14:27 Uhr (am 15.10.2013, 14:33 Uhr geändert).
Gero, letzter Versuch.

Ich hatte ja verstanden was du meinst, ABER wer sagt dir denn, dass die, die vom LA entschädigt wurden, dieses Recht (von Rumänien eine Entschädigung zu verlangen) es auch tatsächlich getan haben? Vielleicht war es ja keiner (zumindest von den hier aktiven Usern). Und deshalb hat sich auch keiner deswegen auf deine Frage hier gemeldet. WEIL ES KEINER GETAN HAT und somit auch nichts darüber berichten kann.
DAS war meine Bitte eingangs an dich, diese Möglichkeit auch in Betracht zu ziehen.

Vielleicht sind die Menschen tatsächlich viel ehrlicher, als du es annimmst. Vielleicht haben sie sich einfach mit dem LA begnügt.
gero
schrieb am 15.10.2013, 16:27 Uhr
Hallo Herr Graef,

danke für die Antwort, leider ist diese nicht vollständig.
Ich beziehe mich nicht auf Einzelfälle, sonder auf allgemeingültige Vorschrifte und Abläufe. Diese wollen unsere Vordern, anscheinend, nicht preisgeben. Sind, wahrscheinlich, auch nicht angenehm; einen Blumentopf kann man damit nicht gewinnen - keine Erfolgsmeldung.

Also nicht kneifen! Es sind einige hier, aufgescreckt, schon in Panik geraten.

Viele Grüße
Anchen
schrieb am 15.10.2013, 17:20 Uhr
§349 Lastenausgleichsgesetz

Werden im Lastenausgleich entschädigte Verluste nach dem 31.12.1989 ganz oder teilweise ausgeglichen (Rückgabe von Vermögenswerten, Herausgabe von Veräußerungserlösen, Wiederherstellung der vollständigen Verfügungsgewalt sowie „Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz, dem Ausgleichsleistungsgesetz oder dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz), sind die zuviel gewährten Ausgleichsleistungen zurückzufordern (§ 349 Lastenausgleichsgesetz).

Dies betrifft insbesondere die Fälle des Schadensausgleichs bei Vermögenswerten im Beitrittsgebiet, aber auch solche in den Aussiedlungsgebieten (z.B. in Polen, Rumänien, Tschechische Republik und Ungarn).“


Lastenausgleich, Rückgabe von Vermögenswerten
gero
schrieb am 15.10.2013, 18:21 Uhr
Es geht um die Kontrollmechanismen.

Mal ehrlich, wer klemmt seine Unterlagen unter den Arm, marschiert zum Ausgleichsamt und legt diese dort auf den Tisch.
Wohl die allerwenigsten!
lori
schrieb am 15.10.2013, 18:47 Uhr
Liebe Leute,

etwas verstehe ich nicht. Der Thread heisst "Fabritius spricht....". Der Initiator hat nicht gewusst, dass DR. Fabritius technische Schwierigkeiten beim Interwiew hatte,insofern geht das noch in Ordnung. Aber nach der Mitteilung, dass das Interwiew wie auch immer falsch(unvollständig,inhaltlich unklar)ist, ist der KLARTEXT obsolet.

servus
gerri
schrieb am 15.10.2013, 19:07 Uhr
"..Unterlagen unter den Arm, marschiert zum Ausgleichsamt..."


@ Da kommt man noch ungewollt in die Psychiatrie.....

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