Legea 130/2020, ich frage für einen Freund

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Peter Otto Wolff
schrieb am 16.10.2020, 10:41 Uhr (am 16.10.2020, 10:55 Uhr geändert).
Hallo Leute, ein Freund stellte mir die berechtigte Frage: wieso müssen ehemals schuldlos deportierte rumänische Staatsbürger, deren Nachkommen, bei rum. Behörden mühsam das Datum der Deportation, das Datum der Rückkehr, über Staatsgrenzen, erkunden, um es dann rum. Rentenbehörden mitzuteilen? Wo der Staat damals auch die Schuhgröße der Bürger kannte! Er erhielt, auf Anfrage, von der CNSAS eine Liste von rückgeführten Deportierten, der Name des Vaters war drauf, aber diese offizielle Liste hatte keine Nummer, kein Datum, nicht mal ein Jahr. Zum Datum der Deportation aus Kronstadt gab es gar keine Information, als wenn man aus Russland hätte zurückkommen können, ohne dahin deportiert worden zu sein!Für die Herausgabe der "Information" bestand die Behörde auf eine aufwendige Vorabbezahlung nach Anzahl der kopierten Seiten, im Cent-bereich! Die Rentenbehörde besteht aber auf diese Information.
rosicos
schrieb am 18.10.2020, 13:17 Uhr
Mir ist das Gleiche passiert.
Lg Rosicos
Peter Otto Wolff
schrieb am 15.11.2020, 12:41 Uhr
Genau, und die CNSAS ist nicht irgend eine rum. Behörde! Sie ist, sollte, eine moralische Instanz sein. Stattdessen erklärt sie offen, sie hätte gar nicht alle Listen der SECURITATE, schon gar nicht den Zugriff auf deren Giftschrank, die Microfilm-Archive! Was sagt uns dies?
Roemi
schrieb am 15.11.2020, 19:18 Uhr
Mein Vater wurde im Januar 1945 (mit knapp 15 Jahren) nach Russland deportiert. Nach schwerer Krankheit wurde er im April 1947 mit einem Sonderzug von der UDSSR in die sowjetische Besatzungszone gebracht wo er für weitere 2,5 Jahre Frohndienst in der Landwirtschaft leisten musste. In seinem Arbeitsbuch wurden nur die Zeiten in Russland als „munca de reconstructie“ anerkannt nicht aber die Zeiten in Deutschland. Die Zeiten in der SBZ wurden als „trimis la munca in RDG prin ministeriul muncii“ festgehalten. (Vermerk: Die DDR gab es zu der Zeit noch gar nicht und es würde mich auch wundern, wenn freiwillige Arbeitskräfte auf diesem Wege damals zum Einsatz kamen). In Rumänien, zu Zeiten vom Ceausescu, hatte man Einblick in sein Arbeitsbuch erst nach Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis – bei meinem Vater war es Anfang 1990 bei seiner Ausreise in die Bundesrepublik. 2013 haben wir vergeblich versucht diesen Irrtum klar zu stellen - die Beweispflicht liegt nämlich (wie immer) beim Antragsteller. Letzte Woche, 3 Monaten nach einem sehr aufwendigen Antrag bei der CNSAS (eine Vertrauensperson muss benannt werden die persönlich die Unterlagen abholt und die anfallenden Kosten vor Ort begleicht), haben wir die vielersehnten Unterlagen erhalten – 3 Dosare mit insgesamt 28 Seiten (1 Dosar mit dem Antrag auf „Repatriere“, 1 Dosar von der örtlichen Polizei die eine Tabelle mit den Heimkehrern übermittelt und 1 Dosar der eine Abschrift von dem 1 Dosar ist). Die Unterlagen sind Ausdrucke von Mikroverfilmungen von sehr schlechter Qualität. Auf der Liste der Heimkehrer kann man fast keinen Namen entziffern auch die anderen Seiten sind kaum zu gebrauchen (der graue Hintergrund und die Handschrift verschwimmen inneinander). Die erhaltenen Unterlagen kann man wegen der schlechten Qualität nicht als Beweismittel verwenden. Brauchbare Kopien kann man davon auch nicht anfertigen.
VERMERK: Auf der erhaltenen Liste stehn nur: Namen, Heimatort und Geburtsdatum der Heimkehrer, sonst nichts und auch diese Daten kaum lesbar.
Dass die rumänischen Behörden die Bescheinigungen die das Landeskonsitorium aus Hermannstadt als Nachweis für Deportationszeiten ausgestellt hat nicht anerkennen, ist wie immer (meiner Meinung nach), eine Taktik um die Möglichkeiten der Antragstellung zu erschweren und somit auch weniger Betroffene von dem neuen Gesetz Gebrauch machen können. Unsere Nation ist es gewohnt mit solchen Hürden zu leben und klar zu kommen.
Ich wünsche trotzdem allen Betroffenen viel Erfolg.
„Die Hoffnung stirbt zuletzt.“
Henri_54
schrieb am 15.11.2020, 19:46 Uhr
@Roemi

Sie schreiben oben,

"Dass die rumänischen Behörden die Bescheinigungen die das Landeskonsitorium aus Hermannstadt als Nachweis für Deportationszeiten ausgestellt hat nicht anerkennen"
Ist das sicher, das diese Nachweise nicht anerkannt werden, bzw. gibt es konkrete Fälle, das diese Nachweisen abgelehnt wurden? Ich habe auch so einen Nachweis eingereicht, bis jetzt aber noch keine Antwort erhalten.
Anna K
schrieb am 15.11.2020, 21:42 Uhr
Liebe Siebenbürger und Siebenbürgerinnen,
ich lese im Forum die tollen Informationsbeiträge in Sachen Deportation und Entschädigung.
Meine Mutter war auch fünf Jahre in Russland. Meine Mutter hat den Kindern nichts davon erzählt und sie hat auch nicht darüber gesprochen. Ich verstehe dass Erinnerungen schmerzhaft waren.
Ich und meine Schwester haben besprochen auch einen Antrag auf Entschädigung zu stellen. In Herrmannstadt hat man die Daten meiner Mutter nicht gefunden.
Meine Schwester hat nach Bukarest geschrieben.
Ich habe die komplizierten rumänischen Formulare zur Antragstellung gesehen.
Nach so langer Zeit beherrschen nur noch wenige die rumänische Sprache und kennen die Gesetze.
Nachdem ich im Forum lese welche Schwierigkeiten auftreten frage ich mich, soll man den “Kampf” beginnen?
Hat jemand aktuelle und gute Erfahrung mit Entschädigungszahlung für Kinder die nicht kompliziert abgelaufen ist (ich meine ohne die professionelle Hilfe von Kollegen RA Fabritius)?
Roemi
schrieb am 15.11.2020, 21:57 Uhr
@ Henri_54
Im Artikel „Rumänien verabschiedet Gesetz zur Ergänzung des Dekretes 118/1990 und des Gesetzes 130/2020: Kinder von Deportationsopfern einbezogen“ vom 10. November schreibt RA Dr. Bernd Fabritius „Verschleppungsbescheinigungen aus den Verschleppungslisten der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien (siehe SbZ Online) werden von vielen Behörden ebenfalls anerkannt, wenn noch andere, begleitende Unterlagen zur Verschleppung vorgelegt werden können (z.B. Kopien der Listen selbst, als Anlage zur Bescheinigung)“ des weiteren fordert der Verband am 14. November in seinem „Aufruf: Verschleppungslisten zur Deportation einsenden“ zur Einsendung aller verfügbaren Listen die die CNSAS Antragstellern bereits ausgehändigt hat um diese anderen Betroffenen zur Verfügung stellen zu können. Schlussfolgernd: allein die Bescheide von dem Landeskonsistorium sind als Beweis nicht ausreichend.
Roemi
schrieb am 15.11.2020, 22:09 Uhr
@Anna K

Der Weg ist tatsächlich nicht leicht zu gehen wenn man keine Unterlagen betreffend Deportation hat.
Womit ich gute Erfahrung gemacht habe, ist der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes (kann Unterlagen aus russischen Archiven anfordern). Die E-Mail-Adresse vom Suchdienst des DRK aus München finden sie im Internet. Einen kurzen Antrag stellen mit den wichtigsten Daten von ihrer Mutter und dem Zweck der Suche. Die Bearbeitung des Antrages dauert auch hier einige Monate aber meist mit Erfolg.
Anna K
schrieb am 17.11.2020, 10:53 Uhr
Besten Dank Roemi für den Tipp Deutsches Rotes Kreuz.
Sollten wir jetzt Unterlagen aus Bukarest erhalten nach längerer Wartezeit, frage ich mich und auch Euch, wie lange es noch dauern wird bis man Zahlung erhält.
Viele Nachkommen der Deportierten sind schon Rentner.
Hat jemand gute Erfahrung? Ich verstehe, dass ich den Antrag nebst Nachweisen nach Kronstadt schicken soll.
Peter Otto Wolff
schrieb am 17.11.2020, 14:41 Uhr
Hallo Anna K., Unterlagen beschaffen dauert tatsächlich zu lange! Ohne geht es aber nicht. Bei der Ev. Kirche versucht?Ist das so gewollt? Es besteht der Verdacht! Dennoch, wer es nicht versucht, hat eh verloren. Immerhin, die AJPIS-Brasov arbeitet zügig, in meinem Fall schneller als der Gesetzgeber, Ablehnung aus Gründen, die das Gesetz 232/2020 ausgeräumt hat. Bestätigung des Antrags, mit Mitteilung einer Nr., schon am nächsten Tag, bei Antrag per E-Mail.
Roemi
schrieb am 17.11.2020, 16:29 Uhr
@Anna K

...zu ihrer letzten Frage:
Wenn sie alle Unterlagen haben die man für den Antrag bei der AJPIS braucht können sie diesen auch gleich stellen. Von den Behörden aus Herrmannstadt weiss ich, dass die die Unterlagen nur in Papierform akzeptieren, d.h. Antrag und Anlagen per Post und am Besten noch mit Rückschein zusenden (wichtig als Nachweis und Briefverfolgung). Der Postweg dauert ca. 7-14 Tage. Nach Eingang muss die AJPIS innerhalb von max. 3 Monaten einen Bescheid erteilen. Wurde der Antrag genehmigt kann man mit der erhaltenen Decizie den Antrag bei der Casa Judeteana de Pensie (die zahlende Behörde) stellen. Erhält man von denen dann den Bescheid betreffend die Auszahlung der Entschädigungsrente kriegt man rückwirkend, ab dem darauffolgenden Monat des Antrageingangs bei der AJPIS, den Geldbetrag der einem zusteht und ab diesem Zeitpunkt erhält man monatlich bis ans Lebensende die Entschädigungsrente. Der ganze Aufwand dauert ca. 5-6 Monate wenn das mit den beiden Antragstellungen (AJPIS und CJP) bei ihnen zügig klappt.
Viel Erfolg.
Peter Otto Wolff
schrieb am 17.11.2020, 17:16 Uhr
Hallo, im Gesetz 232/2020 steht, dass bei Genehmigung AJPIS diese AUTOMATISCH innerhalb 10 Tagen an die Casa de Pensii mitteilen muss. Die notwendigen Antragsformulare hatte man ohnehin schon bei Antragstellung geschickt (z.B. Bankdaten, Lebensbescheinigung, Antrag an CJP)!
Roemi
schrieb am 17.11.2020, 18:15 Uhr (am 17.11.2020, 18:34 Uhr geändert).
Roemi
schrieb am 17.11.2020, 18:33 Uhr
Ach ja, stimmt, das neue Gesetz 232/05.11.2020 hat auch diesbezüglich Änderungen gebracht. Antragsbearbeitungszeit von 1 auf 3 Monate verlängert, dafür braucht man nicht mehr einen extra Antrag bei der CJP stellen, d.h. - wenn alles gut geht- als ca. 5 Monate bis zum "Geldsegen".
Anna K
schrieb am 17.11.2020, 19:58 Uhr
Danke Peter Otto Wolff
Danke Roemi

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