Verweigerung "extras din registrul de naştere" durch Bürgermeister

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Regine ( Jini )
schrieb am 21.05.2021, 17:12 Uhr
Hallo, alle zusammen!
Kennt jemand von Euch einen ähnlichen Fall wie meinen?
Ich bin am 08.01.1970 mit meiner Familie nach Deutschland gekommen (ich bin Jahrgang 1956). Einen Tag vor unserem Abflug mußten meine Eltern sämtliche Dokumente in Bukarest abgeben, so auch unsere Geburtsurkunden. Kopien wurden uns nicht ausgehändigt.
Am 08.01.1970 wurde uns im "Durchgangslager" Nürnberg der Registrierschein ausgestellt; davon besitze ich eine Kopie.

Ein ehemaliger Klassenkamerad meines Geburtsortes (Rumäne) will mir helfen. Ich habe ihm eine notariell beglaubigte Vollmacht mit Apostille geschickt; der Bürgermeister des Ortes hat ihm nun das Ausstellen und Aushändigen des Dokumentes verweigert: Auf der Rückseite meiner Geburtsurkunde hätten meine Eltern eine Erklärung unterschrieben, mit der sie "auf die rumänische Staatsbürgerschaft verzichten würden. Er könnte kein Dokument ausstellen, denn das wäre illegal".
Das ist doch absurd. Unterschreiben nicht ALLE solch‘ eine Erklärung, die Rumänien für immer verlassen? Oder war das etwa nur ein Gesetz aus 1970?
Der Bürgermeister herrscht mit Willkür und Allmacht; er kann mir doch keinen Auszug aus dem Geburtenregister verweigern, ich habe einen Anspruch darauf.
Nun weiß ich nicht weiter. Meine Angelegenheit zieht sich seit vielen Monaten hin. Ich hatte/habe ansonsten sämtliche Unterlagen zusammen (Deportationsnachweis von der EKR!); den Antrag an die AJPIS Kronstadt plus vorhandenen Papieren habe ich nun per E-Mail verschickt (sonst würde ich einen weiteren Monat "verschwenden"), Post mit Originalen ist unterwegs. Jetzt muß ich noch irgendwie an den Auszug aus dem Geburtenregister kommen. Das Einschalten eines Rechtsanwaltes wäre die letzte Option, da teuer!!
So langsam bekomme ich die Krise!!! Was soll ich machen? Hat jemand eine Ahnung??
Ciao, Regine (Jini)
Peter Otto Wolff
schrieb am 22.05.2021, 08:49 Uhr (am 22.05.2021, 08:54 Uhr geändert).
Regine, Du musst doch eine deutsche Geburtsurkunde besitzen, lass diese übersetzen legalisieren (kostet ca. 30 €), und der Fisch ist geputzt! Ansonsten ist der Antragsweg korrekt, Anspruch gemeldet per E-Mail, mit scans der vorhandenen Nachweise, an die AJPIS, bestehen auf Erteilung einer Registrierungsnummer, danach versenden der Dokumente (alle auf Rumänisch) per Post mit Einschreiben. Post-Nachweis scannen, per E-Mail an die AJPIS senden. Danach warten, die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet, i.d.R. dauert das 3-4 Monate bis Deine dran sind (z.B. Anfang Mai kam aus Bukarest die Nachricht, es würde der September dran sein). Bis die Bearbeitung anfängt müssen die Nachweise komplett beim AJPIS vorliegen, inkl. die von der CJP notwendige Lebensbescheinigung, Zahlungserklärung, Kopien EC-card, Kopie Personalausweis, sonst gibt es einen Ablehnungsgrund. Viel Erfolg!
sibisax
schrieb am 22.05.2021, 10:46 Uhr
Hallo Hr.Wolff,muß ich auch eine Kopie von der EC-Karte(Sparkassenkarte) einschicken?Muß diese Kopie auch beglaubigt werden beim Amt? Habe einen Sparkassenauszug (original) zu den Akten beigelegt. Reicht das nicht? Wenn ich die EC-Karte nachschicke,werden meine Akten wieder in eine neue Reihenfolge gelegt? Danke für eine Info!
Peter Otto Wolff
schrieb am 22.05.2021, 11:15 Uhr
Hallo sibisax, ich habe nur eine Kopie, Vor-und-Rückseite, unbeglaubigt gemailt, und es hat gereicht. Die Gefahr, die Reihe zu verlieren besteht kaum. Reicht wenn man Bezug nimmt auf die Registrierungs-Nr.

Gruß,
Wolff



sibisax
schrieb am 22.05.2021, 11:27 Uhr
Herzlichen Dank Hr.Wolff,prompt und hilfreich wie immer!
sibisax
schrieb am 22.05.2021, 11:34 Uhr (am 22.05.2021, 11:34 Uhr geändert).
Heinz 1957
schrieb am 22.05.2021, 15:59 Uhr
Hallo Regine,
wir mussten alle ( vor 1989 ) auf die Originalurkunden verzichten und auf die RO Staatsbürgerschaft, sonst wurde der Pass nicht ausgehändigt.
In der Regel sind wir als Staatenlose in D angekommen.
Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaft sind 2 Paar Schuhe.
Die Bürgermeisterämter ( Standesamt ) MÜSSEN für EU Bürger die noch am Leben sind, solche EU Urkunden ( 3 sprachig ) ausstellen.
Was 1970 war ist Schnee von gestern.
Bürgermeisteramt Kronstadt zB verlangt Vollmacht ( procura speciala ) vom Konsulat / Botschaft in RO Sprache.MUSS überall gültig sein.
Ist dieser Bürgermeister vom Mond ????hat die Gesetze nicht gelesen.
Anwalt einschalten, er verliert den Prozess und begleicht die Kosten. Dauert halt leider...
Es gibt natürlich auch andere RO " Methoden " der Besorgung,wir leben ad Balkan, kann dir das aber im Forum leider nicht schreiben.......sonst erhalte ich ein Rüge. Wir leben in Rumänien und das beschäftigt uns den ganzen Tag . Nicht aufgeben......


Regine ( Jini )
schrieb am 22.05.2021, 16:34 Uhr
Tja, Peter Otto Wolff, das ist ja das Übel: Wir besitzen KEINE deutschen Geburtsurkunden. Sonst hätte ich ja gewußt, was zu tun ist: In´s Rumänische übersetzen lassen, etc.
Anfang der 70-er haben meine Eltern ein Familienbuch beantragt. Hinter jedem Eintrag steht -in Ermangelung von Geburtsurkunden- :"Grundlagen der Eintragung: Eidesstattliche Versicherung". Das war all´ die Jahrzehnte ausreichend, auch als ich mein eigenes Familienbuch beantragte.

Peter, Deine Empfehlung ..."Scannen des Postbeleges, dann mailen an die AJPIS" ist super, muß ich noch nachholen.

Ich werde weiterkämpfen, es bahnt sich bereits Hilfe an.
Irgendwann komme -auch ich- in den Genuß der "Entschädigung für Sonderopfer", sprich "Russenrente"!!!!!

Regine
Regine ( Jini )
schrieb am 22.05.2021, 16:50 Uhr
Hallo Heinz,
Du sagst es: Der Bürgermeister ist vom Mond.
Bei diesen Provinzheinis ist das so eine Sache: Sie sind schlecht informiert, und ungenügend geschult. Aber noch entscheidender ist, daß sie sich allmächtig fühlen, und entsprechend herrschen.
Ich kann mich noch gut daran erinnern: Was der Presedinte sagte, war Gesetz, dem widersprach niemand... (lach)

Ich werde nicht aufgeben, das kommt überhaupt nicht in Frage. Mittlerweile habe ich mich schon festgebissen wie ein "Treppenterrier", irgenwie werde ich es schaffen.

Regine
Regine ( Jini )
schrieb am 22.05.2021, 17:06 Uhr
Hallo magellan,
"Danke schön" für Deine Empfehlung der Anwältin.
Du hast mir Hoffnung gemacht auf ein "glückliches Ende"!

Gestern Abend rief mich ein Anwalt an, der mit einer Kanzlei in Rumänien zusammenarbeitet. Nächste Woche will sich jemand mit dem Bürgermeister meines Geburtsortes in Verbindung setzen, und dem ein wenig die Leviten lesen.
Der will bestimmt keinen großen Ärger haben kurz vor seiner Pensionierung (er ist Jg. 57).

Sollte das gut ausgehen, würde ich nicht sooooo viel zahlen müssen (vielleicht 150,00 Euro), denn: Die Original-Vollmacht mit Apostille befindet sich -immer noch- bei meinem ehemaligen Klassenkameraden; es würde also schneller gehen, und es wäre günstiger...
Mal abwarten! Ich bin auf jeden Fall heute nicht mehr so betrübt, wie ich es noch gestern war!!!!!!

Regine

Peter Otto Wolff
schrieb am 22.05.2021, 18:40 Uhr
Regine, die Geburtsurkunde dient dem rum. Amt ja nur zur Feststellung Deiner Eigenschaft als Nachkomme eines Berechtigten für die Entschädigung. Bin der Meinung, dass das Familienbuch, als offizielle deutsche Standesamt-Urkunde, durchaus die Geburtsurkunde ersetzen kann. Natürlich müsste diese übersetzt und beglaubigt werden. Wenn die deutsche Behörde Ihnen aufgrund dieser Urkunde Personalausweis, etc. erteilt hat, warum soll die rum. Behörde daran zweifeln? By the way, gibt es nicht die Möglichkeit an Deinen Taufschein zu kommen, es gibt ja noch funktionierende Kirchen in RO.
rosicos
schrieb am 23.05.2021, 21:42 Uhr
Hallo liebe Leute,
Sucht euch einen Notar in RO der kann euch alle Urkunden als Extrasse ( pentru uz oficial )ohne Problemme beschaffen (kosten ca. 50 €)und über Post zuschicken, als Originale.

Liebe Grüße
rosicos
sibisax
schrieb am 24.05.2021, 09:13 Uhr
Hallo rosicos,danke für die wertvolle Info! Wird vielen hilfreich sein.
Heinz 1957
schrieb am 24.05.2021, 09:25 Uhr
Regine
die Original Vollmacht sollte ( muss )in rum. Sprache sein, sonst versteht der Bürgermeister nichts, deshalb hatte ich dir vom Konsulat / Botschaft geschrieben, die stellen sowas aus.
rosicos
schrieb am 24.05.2021, 09:38 Uhr
Hallo Regine,
Es hilft keine Vollmacht, Apostille ist in der EU unnötig,
und für den Bürgermeister ist es eine illegale Sache das ist richtig.
Nur ein Notar kann helfen.
LG
rosicos

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