guten Tag

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rio
schrieb am 14.09.2007, 18:48 Uhr (am 14.09.2007, 22:14 Uhr geändert).
Danke Herr seberg, für die Antwort.
Folgendes möchte ich hiermit präzisieren um Missverständnisse auszuräumen.

seberg schrieb:


Wenn „hochmoralisch“ im abwertenden Sinne wie etwa „schulmeisterlich“ gemeint ist, ...


Nein! Ist nicht abwertend gemeint!

seberg schrieb: dann können nur zwei Namen damit gemeint sein: @Veronika und @gk.

Falsch! Dich selber habe ich damit gemeint , mit Deiner"Mitmenschen" - Tour

seberg schrieb: „Partout studieren und nicht arbeiten wollen“ erinnert an Iliescus Bergarbeiter-Schlägertruppen, die mit dem Schlachtruf „noi muncim, nu gandim!“ („wir arbeiten, wir denken nicht!“) auf demonstrierende Studenten in Bukarest einprügelten.

Der Driss schreibt eigenhändig dass er nichts sehnlicher will als studieren und vor nichts mehr Schiss hat als vor Arbeit. Ich habe nur seine eigene Aussage wiedergegeben mit anderen Worten, ehrlich, ich möchte auch lieber studieren als jeden Tag die gleiche monotone zuweilen richtige Knochenarbeit, die mir schon lange beim Hals heraushängt, machen.
Ich glaube kaum jemand ist weiter entfernt von Ilicescu und seinen Schläger-Mineriaden als ich. Rück mich bitte nicht in die Nähe solcher Leut'. Du wirst wieder subtil perfid. In meinem Leben war ich weder "miner" noch bin ich ein Schlägertyp und ich habe Kultur und Intelligenz niemals verachtet!
Servus!


Peter
schrieb am 17.09.2007, 11:28 Uhr
gk schrieb: - wie käme ich denn dazu, wo ich Sie nicht kenne.


sonderbar!Bei siebenbürger.de wird jede IP gespeichert,gleichgültig ob sich einer mit einem Nicknamen anmeldet oder mit zehn Nicknamen.Für die Moderatoren ist es jedenfalls klar wer sich hinter einem Nicknamen verbirgt.Den Forumsteilnehmern vorzugaukeln,sie wären anonym, ist meines erachtens Verdummung eines jeden Forumsteilnehmers
gk
schrieb am 17.09.2007, 12:14 Uhr
Peter schrieb:
sonderbar!Bei siebenbürger.de wird jede IP gespeichert,gleichgültig ob sich einer mit einem Nicknamen anmeldet oder mit zehn Nicknamen.

Das wird nicht nur bei Siebenbuerger.de gemacht, IP-Adressen werden auf jedem Server geloggt.

Peter schrieb: Für die Moderatoren ist es jedenfalls klar wer sich hinter einem Nicknamen verbirgt.
Das ist eine unwahre Behauptung. Die Administratoren haben keinerlei Möglichkeit, herauszufinden, wer sich hinter einer IP-Adresse (das ist eine aus vier Blöcken bestehende Nummer) verbirgt. Die Zuordnung könnte höchstens der Provider (T-Online, Arcor etc.) vornehmen, und das machen die erst bei polizeilichen Ermittlungen. Zudem gibt es eine Reihe von Anonymisierungsdiensten, die die IP verschleiern.

Peter schrieb:
Den Forumsteilnehmern vorzugaukeln,sie wären anonym, ist meines erachtens Verdummung eines jeden Forumsteilnehmers

Jeder Forumsteilnehmer muß vor der Registrierung anhaken, daß er die Forenregeln gelesen hat. In diesen wird auf die Speicherung hingewiesen.

Die Behauptung, die Moderatoren würden die Identität der Teilnehmer kennen, diese Tatsache aber absichtlich verschweigen ('vorgaukeln') ist nicht richtig. Diese Unterstellungen sind meines Erachtens eine 'Verdummung eines jeden Forenteilnehmers'.

Tatsache ist:
1. Jeder der sich im Internet bewegt, ist nicht völlig anonym. Er hinterläßt Spuren (IP-Adresse in den Logfiles), aufgrund derer Ermittlungsbehörden meistens die Identität feststellen können.
2. Auf die Speicherung der IP-Adresse wird in den Forenregeln hingewiesen. Jeder, der sich registriert, bestätigt vor der Registrierung, daß er die Forenregeln gelesen und akzeptiert hat.
3. Die Administratoren könnnen zwar die IP des Benutzers sehen, haben aber keine Möglichkeit, ihn anhand dessen zu identifizieren.
4. Die Administratoren geben keine IP-Adressen oder Registrierungsdaten an Dritte, außer auf richterliche Anordnung.
Peter
schrieb am 17.09.2007, 12:42 Uhr
gk schrieb:
Die Behauptung, die Moderatoren würden die Identität der Teilnehmer kennen, diese Tatsache aber absichtlich verschweigen ('vorgaukeln') ist nicht richtig. Diese Unterstellungen sind meines Erachtens eine 'Verdummung eines jeden Forenteilnehmers'.



@gk
Ich schlage vor wir spielen mit offenen Karten.Du weisst wo ich wohne und ich weiss wo Du wohnst.Wir beide wissen das der Driss nur zwei Strassen von mir weg wohnt und mit einer siebenbürgerin zusammenlebt und diese gelegentlich als Rumänenschlampe tituliert.Den Rest kennst Du aus meiner Schilderung die Du als Menschenverachtend titulierst,was mir im übrigen sehr weh getan hat,ersehen.Ich frage Dich,was ist menschenverachtend?Derjenige der sie anprangert oder derjenige der sie begeht??

In diesem Sinne auf gute Nachbarschaft
gk
schrieb am 17.09.2007, 12:50 Uhr
Peter schrieb:
@gk
Ich schlage vor wir spielen mit offenen Karten.Du weisst wo ich wohne und ich weiss wo Du wohnst.Wir beide wissen das der Driss nur zwei Strassen von mir weg wohnt und mit einer siebenbürgerin zusammenlebt und diese gelegentlich als Rumänenschlampe tituliert.Den Rest kennst Du aus meiner Schilderung die Du als Menschenverachtend titulierst,was mir im übrigen sehr weh getan hat,ersehen.Ich frage Dich,was ist menschenverachtend?Derjenige der sie anprangert oder derjenige der sie begeht??
In diesem Sinne auf gute Nachbarschaft

Kein Kommentar.
Jeder Leser möge sich selber ein Bild davon machen.
Peter
schrieb am 17.09.2007, 13:17 Uhr
gk schrieb: [q=1081
Kein Kommentar.
Jeder Leser möge sich selber ein Bild davon machen.


Ich danke Dir!!!!
Administrator
schrieb am 17.09.2007, 14:45 Uhr (am 17.09.2007, 15:01 Uhr geändert).
Hinweis: dem Benutzer "Peter" wurden die Schreibrechte für die Siebenbuerger.de-Diskussionsforen entzogen, weil er zum wiederholten Male die Regeln dieser Foren missachtet hat.
Sein letzter Beitrag in diesem Thread wurde komplett gelöscht.
Spongebob
schrieb am 19.09.2007, 22:28 Uhr
Dolfi11 schrieb:

Ich habe z.B. in diesem Jahr eine woche Urlaub in Pula....


Der Blickwinkel ist entscheidend: Guckst du hier!
fam
schrieb am 22.11.2007, 19:32 Uhr
Driss1 schrieb: Ich bin ein Student an der Uni Bonn, seit 8 Jahre hier in Deutschland, bin 26 Jahre alt, und bin in 7 semester,komme aus marokko, und habe ein Aufenthaltserlaubniss .
Ich habe ein grossen problem und zwar meine Frau ist Deutsche und haben wir ein kind der gerade ein Jahr wird. Und am 24.11.2007 vollenden wir 2 jahre verheiratet.
ich wollte vor paar wochen eine Deutsche Bürgerschaft beantragen weil ich jetzt schon seit 8 jahre in deutschland und noch student bin.Da stosse ich auf ein grosses problem dass ich nichts kriege weil ich meine Frau Harz 4 empfängerin ist. Ja was kann ich dafür??? ich soll arbeiten gehen und sie vom Amt abmelden und mein studium schmeissen um das beantragen zu können???!!! ich glaube auch mit den beantragung einer unbefristete Visum ,auch abgelehnt wird.
was soll ich machen??
könnten sie mir bitte helfen?
ich muss unbedingt ein deutsche bürgerschaft oder unbefristet haben,damit ich als student bei den banken ein ausbildungskredit aufnehmen kann?!
...
ich wohne übrigens in Sankt augustin bei Bonn.


Beim flüchtigen Überblick über die bisherigen Beiträge zu Deiner Frage habe ich nichts finden können, was zu Deiner Frage sachlich Stellung nimmt. Viel Polemik und heiße Luft. Falls ich was Sachliches übersehen haben sollte, sorry for it.

Vielleicht hilft es Dir weiter, Driss1, was ich auf der site des Bayrischen Innenministerium ergoogelt habe.

Zitat Anfang:

Einbürgerung
Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.

Im Regelfall müssen für eine Einbürgerung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Rechtmäßiger Daueraufenthalt (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Besitz einer Bestätigung der Ausländerbehörden, dass die Voraussetzungen der Freizügigkeitsverordnung nach EU-Recht erfüllt sind)
mindestens einen durchgehenden 8-jährigen Inlandaufenthalt
Unterhaltsfähigkeit
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
keine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit (Mehrstaatigkeit)
nicht vorbestraft
Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes
keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung.
Für Asylberechtigte, andere Flüchtlinge und Staatenlose kann die erforderliche Aufenthaltsdauer auf sechs, für Deutschverheiratete auf drei Jahre verkürzt werden.
Der Einbürgerungsantrag kann beim Landratsamt (Staatsangehörigkeitsstelle) oder in einer kreisfreien Stadt bei der Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadtverwaltung gestellt werden.

Anspruch auf Einbürgerung
Für einen Anspruch auf Einbürgerung muss der Antragsteller zu dem 8-jährigen (rechtmäßigen und gewöhnlichen) Aufenthalt folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:
Er muss freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates sein oder als Staatsangehöriger der Schweiz eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzen oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis für andere als die in den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 und 4 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthalteszwecke besitzen.
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen; fehlt der Nachweis, ist eine Sprachprüfung zu absolvieren
ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ablegen
eine Erklärung abgeben, dass er keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat; hierzu ist auch ein Fragebogen zu bearbeiten in dem Angaben zu Mitgliedschaften oder Unterstützungen bei dort aufgelisteten extremistisch beeinflussten oder extremistischen Organisationen zu machen sind. Dies wird in jedem Fall von den Sicherheitsbehörden überprüft
den Lebensunterhalt grundsätzlich durch eine eigene Erwerbstätigkeit sichern können; ausgenommen ist ein Antragsteller unter 23 Jahren
sich straffrei geführt haben; Bagatelldelikte bleiben außer Betracht
die bisherige Staatsangehörigkeit verlieren oder aufgeben; Ausnahmen sind in einem gewissen Umfang möglich.
....
Ermessenseinbürgerung
Ein Ausländer, der sich seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält, aber die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Einbürgerung nicht erfüllt, kann auf seinen Antrag hin im Ermessenswege eingebürgert werden. Bei deutschverheirateten Antragstellern können die geforderten acht Jahre Aufenthalt bis auf drei Jahre verkürzt werden.

Der Ausländer muss sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen grundsätzlich aus eigenen Mitteln unterhalten können.

Er darf nicht vorbestraft sein und muss ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Erfüllt er diese Voraussetzungen, prüft die Staatsangehörigkeitsbehörde, ob an der Einbürgerung des Antragstellers ein öffentliches (staatliches) Interesse besteht. Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung zum Staatsangehörigkeitsrecht erläutern und regeln näher, wann ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung gegeben ist.


Zitat Ende

Ich würde Dir empfehlen, es über die Ermessenseinbürgerung zu versuchen, in Deinem Fall dürfte die Einbürgerungsbehörde in Düsseldorf (?) die Anlaufstelle sein.

Meiner Meinung nach erfüllst Du alle Voraussetzungen für eine bevorzugte Einbürgerung.
Der einzige Hacken ist:
"Der Ausländer muss sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen grundsätzlich aus eigenen Mitteln unterhalten können."
Da Deine Frau Hartz4 bezieht, ist diese Bedingung nicht erfüllt.

Du solltest der Einbürgerungsbehörde die Situation erklären:
Du wärest gezwungen, das Studium abzubrechen, um den Unterhalt verdienen zu können.
Das wäre ein unbillige soziale Härte, da ja Deine Berufsausbildung (Studium) dich erst in den Stand versetzen soll, die Familie ernähren zu können.

Wenn man Dich zwingt, die Ausbildung (Studium ist Berufsausbildung!) abzubrechen, dann hindert man Dich gerade daran, die Voraussetzungen zu schaffen, um Deiner Familie soziale Sicherheit geben zu können.

Studium abbrechen hieße doch, eine ungelernte Tätigkeit ausübern zu müssen. Das ist keine zumutbare Perspektive.

Ich denke, wenn man die Sache so erklärt, müsste die Einbürgerungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen der Einbürgerung zustimmen können.


Positiv sollte man ins Feld führen:
1)Du bist mit einer Deutschen verheiratet
2)Ihr habe ein gemeinsames Kind, das in BRD geboren ist und das die deutsche Staatsangehörigkeit schon hat
3)Du bist damit gut integriert
4)Du hast gute Deutschkenntnisse

Ich würde es versuchen. Mit ein bisschen gutem Willen sollte man Dir die deutsche Staaatsangehörigkeit geben.

Wenn das nicht klappt, brauchst Du eine guten RA, der auf Einbürgerung spezialisiert ist. Mal ein bischen googlen.

Viel Erfolg wünsche ich Euch. Mut und Ausdauer.


MfG
Albanezul
schrieb am 22.11.2007, 22:43 Uhr (am 23.11.2007, 00:54 Uhr geändert).
fam schrieb: Driss1 schrieb:

Beim flüchtigen Überblick über die bisherigen Beiträge zu Deiner Frage habe ich nichts finden können, was zu Deiner Frage sachlich Stellung nimmt. Viel Polemik und heiße Luft. Falls ich was Sachliches übersehen haben sollte, sorry for it.



Ja, sie haben sicher recht und ich nehme mich da nicht raus, aber manchmal kann man niedergeschriebenes nicht so einfach stehen lassen. So als Feedback, auch wenn es für manchen nicht von Bedeutung ist: Ich finde Ihren Beitrag exzellent, auch wenn bzw. gerade weil ich in diesen Detailfragen nicht rechtssicher bin, sicherlich im Gegensatz zu so manchem RA hier im Forum, das gilt übrigens auch für den Beitrag zu den Polnischen Renten. Ich hoffe, dass die Angesprochenen, insbesondere derjenige in diesem Thread das auch noch gelesen hat (so sind wir "Gutmenschen" numal). Weiter so !!!

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