Rentenbescheid aus Rumänien

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johann4007
schrieb am 29.10.2009, 16:05 Uhr
Meine Frau hat einen Rentenbescheid aus Rumänien erhalten. Darin heißt es: "Cuantum pensie nationala 471". Sind damit RON, also neue rumänische Lei gemeint?
Beigefügt ist eine "Lebensbescheinigung", die vor einer zuständigen deutschen Behörde unterschrieben werden und zurückgeschickt werden soll. Muss man das tun?
Und weiter: muss man sich sofort an die deutsche Rentenbehörde wenden, dieser eventuell eine Kopie des Bescheides zuschicken?
Und schließlich: wie wirkt sich das Ganze auf die Rentenhöhe aus? Wird die rumänische Rentenstelle überhaupt zahlen? (Gibt es schon Erfahrungen in diesem Bereich?) Wie wird die rumänische Rente auf die in Deutschland festgestellte Rente aufgerechnet? (Ein deutscher Rentenbescheid liegt seit einigen Monaten vor.)
Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank im Voraus
Johann 4007
sibihans
schrieb am 29.10.2009, 16:54 Uhr
Wegen dem Rentenbescheid wenden sie sich an WWW.Bartesch.de
Der Günter Bartesch kennt sich da bestens aus.
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 30.10.2009, 13:09 Uhr
@Johann
Klicken Sie sich in den Bereich Zeitung (obere Leiste), geben Sie im Suchfeld den Begriff "Fiktivabzug" ein (das letzte Problem nach dem deutsch-rumänischen Sozialabkommen) und schon werden Sie Artikel finden, die alle Ihre Fragen beantworten. Wären Sie Mitglied unseres Verbandes und erhielten damit die Siebenbürgische Zeitung (SbZ) zugesandt, hätten Sie seit langem die Entwicklung auf dem "Rentenmarkt" verfolgen können. Es ist aber nie zu spät. Sie können jetzt gleich Mitglied werden (Buttom ganz links unten) und damit die Arbeit derer unterstützen, die auch Ihnen bzw. Ihrer Frau helfen können.
Wenn Sie den Schritt erst nach reiflicher Überlegung wagen möchten, bieten wir Ihnen für heute weiter unten einen Link zu einem SbZ-Artikel an, in dem Sie den Fragen-Antwortkatalog eines Experten im Rentenrecht sozusagen kostenlos einsehen können.
Grüße
E. Graeff
http://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verband/9101-fragen-und-antworten-zur.html
Chr.
schrieb am 30.10.2009, 13:13 Uhr (am 30.10.2009, 13:14 Uhr geändert).
Hallo,
die Rente wird in Euro auf das Deutsche Konto überwiesen.Mein Schwager bekommt das dritte Monat schon Rente aus Rumänien überwiesen.Vorher hat er diese Lebensbescheinigung geschickt.
Der Betrag der überwiesen wird zieht die Deutsche Rentenbehörde ab.
Chr.
johann4007
schrieb am 04.11.2009, 13:33 Uhr (am 04.11.2009, 13:38 Uhr geändert).
Sehr geehrter Herr Graeff,
ich bin natürlich schon seit sehr langer Zeit Mitglied des Verbandes und das steht hier gar nicht zur Debatte. Ich wäre froh gewesen, wenn Sie Stellung zur angeschnittenen Frage genommen hätten: Wie verhält man sich am besten, wenn man aus Rumänien aufgefordert wird,eine "Lebensbescheinigung" zu schicken? Ich habe Leute gesucht, die Erfahrung damit haben. Zu diesen Leuten gehören Sie ja vielleicht nicht. Oder doch? Die bisherigen Diskussionsbeiträge haben mir keine endgültig klare Antwort gegeben auf meine Fragen nach der Vorgehensweise und nach der Wahrscheinlichkeit eines Rentenbezugs aus Rumänien. Wie verhält man sich gegenüber der deutschen Rentenbehörde. Und falls Geld aus Rumänien kommt, wie wirken sich Kursschewankungen aus. Wissen Sie einiges darüber? - Etwas mehr kann ich mit dem Beitrag von "Chr." anfangen. Der Hinweis von "sibihans" ist nicht nur unbrauchbar, sondern auch vollkommen daneben. Trotzdem geht ein Dankeschön an alle drei.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Krestel
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 04.11.2009, 16:23 Uhr (am 04.11.2009, 17:35 Uhr geändert).
Sehr geehrter Herr Krestel,
ich bitte um Nachsicht, dass ich mich bezüglich Ihrer Mitgliedschaft in unserem Verband getäuscht habe. Aber Ihre Fragen haben mich vermuten lassen, dass Sie die Siebenbürgische Zeitung bzw. die Artikel daraus zur Rentenfrage nicht kennen.

Mein Hinweis weiter oben zu dem Artikel „Fragen und Antworten zur Rentenproblematik“ ist – so glaube ich zumindest – legitim. Schließlich finden Sie da die Antworten auf Ihre Fragen.

Sie sollten den Artikel ganz lesen. Er basiert nämlich auf Erfahrungen der Rechtanwaltskanzlei. Diese Erfahrungen haben wir in der Geschäftsstelle des Verbandes nicht, weil sich Betroffene nach Informationsgesprächen mit uns nicht wieder melden, um uns über die Ergebnisse zu unterrichten.

Hier Auszüge aus dem empfohlenen Artikel:

Frage:
Was bedeutet „an dem Verfahren mitwirken“?

Antwort Dr. Fabritius:
Betroffene müssen dazu vollständige Angaben in den Antragsformularen machen und auch die Bankverbindung für den Eingang der Zahlung angeben. Nur auf Anforderung (vorerst noch einmal im Jahr) müssen sie eine Lebensbescheinigung nach Rumänien senden. Dafür bekommen sie ein Formular, das jede Stadtverwaltung gratis bestätigt.

Frage:
Kann es auch sein, dass ich weniger bekomme, als man mir dann abzieht?

Antwort Dr. Fabritius:
Auch dies könnte passieren, aber dagegen können Sie sich wehren und es kann sich nur um geringe Umrechnungsdifferenzen handeln. Rentenbehörden sind noch der Meinung, dass nicht der überwiesene Euro-Betrag sondern ein nach einer bestimmten Formel umgerechneter Betrag abgezogen wird. Dadurch können einige Cent oder Euro mehr oder weniger als Rechenergebnis herauskommen. Wir sind aber der Meinung, dass nur „gezahlte“ Renten anzurechnen sind, daher also das „Zugangsprinzip“ gilt. Wenn die Differenz mehr als einige Euro sein sollte, kann man sich dagegen wehren.

Grüße
E. Graeff
Manne
schrieb am 11.11.2009, 12:31 Uhr
Hallo Herr Graeff,

Betroffene müssen dazu vollständige Angaben in den Antragsformularen machen und auch die Bankverbindung für den Eingang der Zahlung angeben. Nur auf Anforderung (vorerst noch einmal im Jahr) müssen sie eine Lebensbescheinigung nach Rumänien senden. Dafür bekommen sie ein Formular, das jede Stadtverwaltung gratis bestätigt.

Wie weit geht die Mitwirkungspflicht?
Ein Beispiel: Der Rentenbehörde liegt ein Auszug aus dem Arbeitsbuch vor, enthält aber keine Angaben zum erzielten Lohn. Nun verlangt die Behörde neuerdings das Original Arbeitsbuch, welches mir aber 1977 nicht ausgehändigt wurde. Inzwischen gibt es offenbar weder das Institut in Bukarest, noch die Zweigstelle Hermannstadt, mein letzter Arbeitsplatz. Wo das Arbeitsbuch sein könnte entzieht sich meiner Kenntnis, auch sehe ich kaum Chancen das herauszufinden. Genannte Bestätigung (samt beglaubigter Übersetzung) wurde seinerzeit vom Rententräger anerkannt, erst mit der Zusendung der Formulare für die Festlegung der rumänischen Rente, wurde mir zusätzlich das rumänische Arbeitsbuch verlangt.
Auch erscheint es mir widersinnig dass mir ein Dokument verlangt wird, dass sich (irgendwo) in Rumänien befindet, um es dann erneut nach Rumänien zu schicken.
Ihre Meinung würde mich interessieren.
Viele Grüße
M. Schmidt
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 11.11.2009, 14:35 Uhr (am 11.11.2009, 14:35 Uhr geändert).
Sehr geehrte Frau Schmidt,
auch wenn ein Rentenantrag in Deutschland heute zugleich ein Rentenantrag in Rumänien bedeutet (Rentenantragsgleichstellung), müssen Sie unterscheiden:
1. Berechnung der Rente (für die in Rumänien zurückgelegten Versicherungsjahre) beim deutschen Rentenversicherungsträger. Hier „reicht“ zwar die von Ihnen erwähnte Bestätigung zur Glaubhaftmachung, besser ist jedoch ein „Beweis“. Diesen liefern Sie mit den sogenannten „Extrase din statele de plata“ vom damaligen rumänischen Arbeitgeber. In der Regel anerkennt die deutsche Rentenbehörde die Versicherungsjahre in Rumänien zu 6/6 (ganz), nur wenn diese „Extrase“ vorliegen. Ansonsten gibt es die Kürzung um 1/6 (5/6 Anerkennung).
2. Berechnung der Rente für die in Rumänien zurückgelegten Versicherungsjahre beim rumänischen Rentenversicherungsträger. Dazu wird das Arbeitsbuch verlangt. Dieses ist beim letzten Arbeitgeber abzuholen. Sollte es diesen nicht mehr geben, ist das Arbeitsbuch wahrscheinlich im örtlichen Staatsarchiv. Hier müsste auch das Archiv der anderen nicht mehr existierenden Firmen aufbewahrt werden, so dass auch die „Extrase din statele de plata“ von da zu erhalten sind.

Auch wenn Ihr Arbeitsbuch sich (irgendwo) in Rumänien befindet, sieht es die rumänische Rentenbehörde nicht als ihre Aufgabe, Ihr Arbeitsbuch (irgendwo) in Rumänien aufzuspüren. Es gibt allerdings eine Stelle in Rumänien, die Ihnen evtl. bei der Beschaffung des Arbeitsbuches behilflich sein kann: Serviciul Reconstituiri Cariere Profesionale, Directia Informatica si Evidenta Stagii de Cotizare, Strada George Vraca nr. 9, sector 1, Bucuresti.

Sollten Sie einen Vordruck für die „Extrase din statele de plata“ wünschen, schreiben Sie uns bitte an: verband (at) siebenbuerger.de

Mit besten Grüßen
E. Graeff
glanzigstarn
schrieb am 11.11.2009, 17:28 Uhr
Ich fühle mich indirekt auch angesprochen, ich habe über 2 Instanzen gegen den Fiktivabzug prozessiert nun hat "die Landsmannschaft" mit der Rentenversicherung einen faulen Kompromiss ausgehandelt. Wir haben uns im Kreise gedreht,durch die Mitwirkungspflicht können jetzt beide Rentenbehörden ihr perfides Formularspiel weiterspielen.Die meisten Vertiebenen der 70-ger Jahre sind nur mit dem nackten Leben aus Ceausescus Hölle raus- jetzt sollen sie speichelleckend durch Rumänien auf der Suche nach dem Arbeitsbuch schleichen! Wer hat uns das eingebrockt??
Tolle Interessenvertretung.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 11.11.2009, 22:41 Uhr (am 11.11.2009, 22:43 Uhr geändert).
Wer das "eingebrockt" hat? der Beitritt Rumäniens zu EU.

Und der Kompromiss, der nach viel Kampf erzielt werden konnte, besagt, dass nichts mehr von der deutschen Rente abgezogen wird, wenn kein Geld aus Rumänien kommt. Nicht mehr und nicht weniger. Was bitte ist daran faul?

Die Notwendigkeit der Vorlage von Belegen für Versicherungszeiten in Rumänien dort (für die Vergleichsberechnung nach EU-Recht) ergibt sich ganz alleine aus den Vorschriften des EU-Rechtes (VO (EWG) 1408/71). Die Vorschrift über die Vergleichsberechnung hat ausschließlich Vorteile für Betroffene. Die Vorwürfe und die Kritik entbehren also einer Grundlage, beruhen auf reiner Unkenntnis und sind unsachlich.

Grüße
KS
schrieb am 12.11.2009, 10:10 Uhr (am 12.11.2009, 14:16 Uhr geändert).
Sehr geehrter Herr Fabritius,

persönlich Stelle ich Ihre guten Absichten nicht in Frage. Das ändert aber nichts an der Tatsache daß meine Frau und ein großer Personenkreis mit der Beschaffung von Unterlagen aus Rumänien ein echtes Problem hat. Wer in den 70-er und frühen 80-er Jahren Rumänien verlassen hat, durfte keinerlei Originaldokumente mitnehmen. Um den Pass als "Staatenloser" ausgehändigt zu bekommen, mußte man zuerst eine Verzichterklärung unterschreiben. Die Situation der nach der "Revolution" Ausgereisten ist natürlich eine ganz andere.
Was Herr Graeff unter Punkt 2 seiner Stellungsnahme erläutert hat hört sich ganz einfach an, ist es aber nicht.
Beim Besuch der Homepage der rumänischen Staatsarchive kann man feststellen daß Kopien von Dokumenten für das Ausland nicht so ohne weiteres erhältlich sind, da ist die Rede von notarieller Beglaubigung, Konsulat usw.
Wenn sich nun das Arbeitsbuch nicht im Archiv, sondern beim letzten Arbeitsgeber befindet und dieser auf Anfragen nicht reagiert, steht man ziemlich hilflos da.
Deshalb auch die Anfrage meiner Frau (siehe Beitrag "Arbeitsbuch"), was man in dem Fall tun kann, um einen Fiktivabzug zu vermeiden.

Viele Grüße
K. Schmidt
pavel_chinezul
schrieb am 12.11.2009, 10:49 Uhr
Wie Herr Fabritius eindeutig dargelegt hat und wer öfters die Artikel in der SBZ verfolgt hat auch erkennen kann, hat der Verband es geschafft den Fiktivabzug, den die deutschen Rentenbehörden (illegal nach FRG) eingeführt hatten, für die Betroffenen zu vermeiden.
Es ist nun mal im EU-Recht (ehemals EG-Recht) so, dass jeder Staat in dem man gearbeitet hat und in dem man Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt hat, zu einer späteren Rentenzahlung an den Einzahler verpflichtet ist. Es ist auch gut so, denn stellen sie sich mal vor, sie würden z.B. eine Zeitlang in Holland arbeiten und würden dann wieder in Deutschland arbeiten. Natürlich muss ihnen der holländische Staat für diese Zeiten eine Rente bezahlen, denn sonst hätten sie selber in Deutschland, nach den hiesigen Beitragszeiten, später zu wenig Rente. Es gibt ein FRG (Fremdrentengesetz), aufgrund der historischen Ereignisse soweit mit bekannt ist, nur in Deutschland. Auch wenn Rumänien nicht der EU beigetreten wäre, müsste man, wenn man das Arbeitsbuch oder eine Kopie von diesem hat, trotzdem die Bescheinigungen aus Rumänien anfordern, denn das Arbeitsbuch kann die Tätigkeit, nach Beamtendeutsch, nur „glaubhaft machen“. Es würde von der angegeben Zeit nur 5/6 angerechnet. Mit den Bescheinigungen, die auch die Urlaubs-, Krankheitstage, Beiträge zur rumänischen Rentenversicherung beinhalten sollen (Dinge die nicht im Arbeitsbuch vermerkt sind), kann man die Zeiten auch „beweisen“. Wie man erkennen kann, müsste man, auch ohne Eu-Beitritt Rumäniens, für eine vernünftige, ungekürzte Rente in Deutschland (sowieso ist sie um 40% gekürzt worden), einiges an Eigenleistung hineinstecken.
Zur Mitwirkpflicht bin ich der Meinung, dass es eigentlich eine gute Sache ist, denn jetzt muss der rumänische Staat die Angaben prüfen und dann die Archiven nach den Unterlagen durchforsten.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 12.11.2009, 18:29 Uhr
Sehr geehrter Herr Schmidt,

das Problem mit den Ermittlungen in Rumänien kenne ich (leider) nur zu gut. Zum Glück haben die meisten Betroffenen irgend welche Unterlagen für die eigene Rente in Deutschland meist beschafft und (oft schon vor Jahren) bei der (damals) zuständigen Rentenbehörde vorgelegt. Wenn also jemand seine Unterlagen nicht mehr hat (weil er sie damals z.B. ohne vorher eine Kopie zu fertigen an die Rentenbehörde geschickt hat), dann muss er lediglich bei der Rentenbehörde um eine Kopie bitten. Findige Landsleute füllen einfach das Formular E207 so gut sie eben können aus und schreiben dann an die deutsche Rentenbehörde den Satz dazu: "Die Unterlagen zu meinen Arbeitszeiten wurden im Kontenklärungsverfahren bereits bei Ihnen eingereicht und liegen mir nicht mehr vor. Ich bitte darum, aus der Akte die Anlagen zum Formular E207 zu ergänzen." - Funktioniert auch.

Wenn gar nichts mehr vorliegt (worst case), dann schreiben Sie halt genau das dazu ("Unterlagen liegen mir leider nicht mehr vor"). Konsequenz ist ja dann lediglich, dass aus Rumänien kein E205 kommt und die Behörde keine "Günstigkeitsberechnung" machen kann. Es bleibt dann bei der deutschen Rente einschließlich FRG-Zeiten.

WICHTIG: mit dem Fiktivabzug hat das alles nichts zu tun. Die beiden Sachverhalte Antragsgleichstellung (mit der Folge einer Anrechung nach § 31 FRG) und Günstigkeitsberechnung dürfen nicht miteinander vermengt werden.

Grüße
joyflight
schrieb am 12.11.2009, 19:09 Uhr
KS: "... durfte keinerlei Originaldokumente mitnehmen. Um den Pass als "Staatenloser" ausgehändigt zu bekommen, mußte man zuerst eine Verzichterklärung unterschreiben. Die Situation der nach der "Revolution" Ausgereisten ist natürlich eine ganz andere."

falscher fehler in der unterstellung.
sich hier als "armer, zu früh ausgereister" darzustellen drückt bei mir überhaupt nicht auf die drüse - und zur allgemeinen info: als 1990 "ehrlich" ausgereister ging's uns überhaupt nicht anders, im gegenteil, man wurde "noch demokratischer" aufgefordert, sämtliche kultur- und steuerschulden auch wirklich schon beglichen zu haben, und auf erstattungen zu verzichten.

ich kann beim besten willen die nachteile von zu früh ausgewanderten nicht erkennen - also bitte beim jammern immer schön sachlich bleiben, schliesslich waren wir die "zurückgebliebenen" - das war jämmerlicher (trotz längerem und vollem zugriff auf arbeitsbuch und geburtsurkunde)

:-)
Joachim
schrieb am 12.11.2009, 19:26 Uhr
Jetzt sind die Neider unter sich.
Da gönnt einer dem anderen nichts.
Ziemlich erbärmlich dieser Kommentar....

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