Rentenbescheid aus Rumänien

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Fabritius (Moderator)
schrieb am 11.01.2010, 17:26 Uhr (am 11.01.2010, 17:36 Uhr geändert).
Sehr geehrter Herr Wolff,

zu Ihrer Anfrage kann ich mitteilen, dass die DRV die Vereinbarung mit dem Verband selbstverständlich beachtet.

Die on Ihnen geschilderten Probleme ergeben sich aus der Tücke Ihres Einzelfalles: die BfA hat vor Jahren leider oft Unterlagen nach Abschluss der Klärungsverfahren vernichtet, allerdings hätte sie NIE Ihre Originalunterlagen vernichten dürfen. Sie hätte diese an Sie zurücksenden müssen.

Der heute in Berlin zuständige Mitarbeiter der DRV Bund hat keinerlei Kenntnis von dem Fehler (kann auch nichts dafür) und fordert die Unterlagen daher zutreffend bei Ihnen an.

Sie können einfach antworten, dass Sie die Originale vor Jahren im Kontenklärungsverfahren abgegeben haben und nun nichts mehr vorlegen können.

Wenn eine solche Meldung bei dem Mitarbeiter der DRV in Berlin eingeht, kann der Ihren Fall weiter bearbeiten. Sie können dabei mithelfen, wenn Sie andere Kopien Ihrer Zeiten in Rumänien (Adeverinte etc.) vorlegen - sofern Sie noch welche haben. Selbst Ermittlungen in Rumänien anzustellen, wenn Sie alles bereits im Original an die BfA gesendet haben, wird man nicht ernsthaft von Ihnen verlangen. Und wenn, dann betrachten Sie das einfach als höfliche Anfrage des Sachbearbeiters, auf die Sie genau so höflich absagen können.

Fakt ist jedenfalls, dass dem Träger in Rumänien irgendwelche Papiere zu den Zeiten dort vorgelegt werden müssen, wenn man ein E205 bekommen möchte. Sonst werden die Zeiten nicht in das EU-Verfahren eingestellt.

Wenn das so sein sollte und eben kein E205 aus Rumänien kommt, ist es auch nicht Ihr großes Problem sondern allenfalls das der DRV. Da Sie ja die Rente in Deutschland nach dem FRG auf jeden Fall bekommen, würde auch eine Vergleichsberechnung nach EU-Recht nur etwas bringen, wenn Sie in Rumänien mehr Jahre hätten, als nach dem FRG anerkannt worden sind. Sie können die Sache also gelassen angehen.

Viele Grüße
Joachim
schrieb am 11.01.2010, 17:46 Uhr
Sehen Sie Herr Wolff,
einfach nur den Fachmann fragen !
Viel Glück für Ihre Rente.
Gruß
Joachim
Aktenabstauber
schrieb am 15.01.2010, 00:42 Uhr (am 15.01.2010, 22:03 Uhr geändert).
Hallo Ihr lieben Fachleute,

Ich hab mir auch so ein paar Gedanken zum Thema Rente aus Rumänien gemacht.

Wenn ich auf Antrag eine Rente aus Rumänien erhalten würde, dann wären doch auch die nach FRG berücksichtigten Zeiten nachgewiesen und nicht 'nur' glaubhaft gemacht. Der rumänische Rententräger wird Zahlungen vermutlich nur für Zeiten vornehmen, die ihm nach Aktenlage nachgewiesen sind. Hat jemand schon mal bei der DRV nachgefragt, ob dann nicht auch in den 5/6 Fällen eine Neuberrechnung der Rente auf 6/6 Basis fällig wäre?
Gibt es irgendwelche Erfahrungen in diese Richtung oder muss ich tatsächlich mit Tarom hin und zurück, um das Unmögliche möglich zu machen und das 'extrase din statele de plata' aus den 60er, 70er und 80er Jahren zu erhalten?

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