SbZ-Archiv - Stichwort »Satzung SJD«

Zur Suchanfrage wurden 78 Zeitungsseiten gefunden.

  • Folge 5 vom 31. März 1994, S. 15

    [..] abei sollen der gegenwärtig amtierende Vorstand, der für die folgende Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung steht, entlastet und ein neuer Vorstand gewählt werden. Schriftliche Wahlvorschläge sind bis zum . April an Familie Kurt Widmann, , VS-Villingen, erbeten. Laut Satzung gilt die Wahl der Anwesenden. Die Wahlveranstaltung wird in festlichem Rahmen abgehalten. Kaffee und Kuchen werden von der Kreisgruppe gestellt. Siegfried Habicher Vorsitzender Kreisg [..]

  • Folge 1 vom 15. Januar 1993, S. 2

    [..] n Landesgruppe, Dr. Günter von Hochmeister, in seinem Vorwort zu dem neuerschienenen ,,Handbuch", daß die ,,Vorsitzenden der Kreisgruppen ... zu den wichtigsten Amtsträgern der Landsmannschaft" gehören. Mit ihnen stehe und falle die Arbeit im Verband. In Kenntnis der gültigen Satzungen und Ordnungen haben sie Versammlungen zu leiten, die Vereinstätigkeit zu planen und zu koordinieren, mit den Behörden und mit anderen Verbänden Kontakte zu pflegen, ihre Mitarbeiter zu motivier [..]

  • Folge 2 vom 31. Januar 1989, S. 4

    [..] Christoph Bonfert, heute Stellvertretender Bundesjugendleiter. Damit wurde erreicht, daß einzelne Jugendgruppen mit den bei den Gliederungen der Landsmannschaft bestehenden Gruppierungen in der SJD zusammengefaßt und in der Satzung der Landsmannschaft verankert werden konnten. Angebracht ist hier auch die Nennung der sehr intensiven Jugendarbeit während der zweiten Hälfte der fünfziger und der ersten Hälfte der sechziger Jahre, die damals stark vom Hilfskomitee und vom Arbeit [..]

  • Folge 1 vom 15. Januar 1989, S. 4

    [..] dem . Oktober ", heißt es dazu im Imformationsfaltblatt , ,,hat die Jugend auch eine eigene Jugendordnung, die alle Wege der Jugendarbeit klar darlegt." D. h. sie hat seit dem genannten Datum ihre eigene Satzung. Damals fand auch der Wechsel in der Bundesjugendleitung statt: Hans-Otto Lang wurde Bundesjugendreferent, Polder übernahm die Stelle des Bundesjugendbeauftragten. Unter Lang kam es dann zum ersten Jungsachsentag (Sachsenheim), zudem wurde in dieser Zeit die [..]

  • Folge 13 vom 15. August 1988, S. 4

    [..] n sind und mit der Postzustellung spätestens am Tage des Redaktionsschlusses bei uns eintreffen. Post, die nach dem Redaktionsschluß eintrifft, kann nicht mehr berücksichtigt, ebensowenig können Anzeigen telefonisch entgegengenommen werden. SIEBENBÜRGISCH-SACHSISCHE STIFTUNGNach den Bestimmungen ihrer Satzung fördert die Siebenbürgisch-Sächsische Stiftung kulturelle und soziale Belange, die Siebenbürger Sachsen berühren, , und zwar durch folgende Maßnahmen: a) Erhaltung siebe [..]

  • Folge 12 vom 15. August 1987, S. 6

    [..] en: . Perspektiven der siebenbürgisch-sächsischen Jugendarbeit, . Zusammenarbeit der SJD mit der Ev. Kirche und dem Hilfskomitee, . Siebenbürgische Jügendseminare: Bedarf und derzeitiges Angebot, . Satzungsfragen und Organisatorisches, . Jugend und Landsmannschaft: Organisatori. sehe und thematische Zusammenarbeit, . Aktuelle politische Fragen, . Jugendarbeit und Kultur, . Internationale Zusammenarbeit: Föderation, Kontakte nach Siebenbürgen; usw. Ferner sollen- nach [..]

  • Folge 20 vom 15. Dezember 1986, S. 2

    [..] die unser Vorhaben unterstützen, einen Beitrag zur Festigung der siebenbürgischen Gemeinschaft im Westen, einen Beitrag, der nicht zuletzt unserer Jugend zugute kommen wird. Nachdem durch den Vereinsgründungsausschuß der Entwurf einer Satzung vorgelegt wurde, ist der nächste Schritt, diese in die endgültige Fassung zu bringen und den Verein möglichst bald mit dem Status der Gemeinnützigkeit beim Amtsgericht München ins Vereinsregister eintragen zu lassen; dadurch wird erreich [..]

  • Folge 19 vom 30. November 1986, S. 7

    [..] sachsentag mit der Zustimmung von zwei Drittel der Anwesenden erfolgen. Zur Gültigkeit bedarf sie der Zustimmung des Bundesvorstandes der Landsmannschaft. Stimmt der Bundesvorstand einer vom Jungsachsentag beschlossenen Änderung in Detailfragen nicht zu, gilt die Jugendordnung solange nicht als geändert, bis die Bundesjugendleitung mit Zweidrittel-Mehrheit eine modifizierte Änderung beschließt, die vom Bundesvorstand akzeptiert wird. Wird eine Änderung im Grundsatz verworfen, [..]