Vom Leben und Glauben der ehemaligen Gemeindeglieder der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien

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@ grumpes
schrieb am 13.12.2012, 22:49 Uhr (am 13.12.2012, 22:50 Uhr geändert).
şcolarizarea
Der musste nichts bezahlen @TAFKA !
Wofür denn ?
TAFKA"P_C"
schrieb am 13.12.2012, 22:51 Uhr
Dafür, dass er in den Möhnesee pinkeln kann.
Friedrich K
schrieb am 13.12.2012, 22:58 Uhr
Geübt hat er lange genug am Techirghiol-See.
@ grumpes
schrieb am 13.12.2012, 22:58 Uhr (am 13.12.2012, 23:00 Uhr geändert).
Er darf nicht.
Am Möhnesee spielen sich grad dramatische Szenen ab:
Ich muß mal !!
getkiss
schrieb am 13.12.2012, 23:19 Uhr (am 13.12.2012, 23:23 Uhr geändert).
Jeder sollte zumindest wissen, welche Rechte und Pflichten er hat, wenn er nicht auf die rumänische Staatsangehörigkeit verzichtet hat

Lucky, Du kommst viel zu spät mit diesem Argument.
Als ich 86 nach Deutschland kam, war
1. Doppelte Staatsbürgerschaft hier nicht anerkannt;
2. Hatte ich noch vor der Abfahrt eine Erklärung unterschreiben müssen und in Lei Zahlen dafür, dass ich der rum. Staatsbürgerschaft absage;
3. Musste ich bei dem Antrag auf die Dt. Staatsbürgerschaft die Absage der rumänischen vorweisen. Dafür wurde ich wieder Abkassiert, diesmal in D-Mark.
4. Und letztens wurde mir schon damals von der Behörde mitgeteilt welche rechtliche Folgen ein Besuch in Rumänien hätte, mit rum. Staatsbürgerschaft; Die Bundesrepublik hätte kaum was für mich tun können.

Dein Argument ist veraltet....
getkiss
schrieb am 13.12.2012, 23:31 Uhr
Á propos "Studie".
Es wurde die Meinung von etwas über 500 Leuten gefragt und anal ysiert. Das ist etwa die Hälfte der ehem. sächsischen Bevölkerung eines relativ kleinen Dorfes in Siebenbürgen.
Vom statistischen Standpunkt aus ein Trauerspiel.

Wenn die EKR diese "Studie" für sich behalten hätte, die sie gar nicht selbst ausgewertet hatte, wäre dieses Amateurhafte Vorgehen nicht in die Öffentlichkeit gekommen.
Mit diesem Vorgehen hat Sie sich - noch einmal - lächerlich gemacht, die Kirche mit den exportierten Pfarrern...
lucky_271065
schrieb am 14.12.2012, 00:14 Uhr (am 14.12.2012, 00:17 Uhr geändert).
@getkiss

Das fängt schon bei der häufig zu hörenden Behauptung “Je größer die Stichprobe, desto repräsentativer die Befragung” an.Dass dies nicht stimmt, wissen Statistiker und Marktforscher spätestens seit 1936, alsder “Literary Digest” inder Wahl “Landon vs. Roosevelt” mit einer Riesen-Stichprobe von 2,3 Millionen Wahlberechtigten spektakulär danebenlag während George Gallup mit nur 5000 Probandendas Endergebnis fast auf die Nachkommastelle genau vorhersagen konnte. Seitdem ist klar: Nicht nur auf die Größeder Stichprobe, sondern auch auf die Formder Stichprobenziehung kommt es an.

http://scienceblogs.de/frischer-wind/2008/03/24/wie-gross-sollte-meine-stichprobe-sein/

Es ist nicht meine Studie und ich will sie auch nicht verteidigen.

Aber ich weiss von Profi-Statistikern,dass nicht in erster Reihe die Grösse der Stichprobe für die Genauigkeit des Ergebnisses ausschlaggebend ist.

Sondern vor Allem die Form der Stichprobenziehung.

Da habe auch ich meine Fragezeichen.

Im Wesentlichen war es eine Online-Umfrage.
lucky_271065
schrieb am 14.12.2012, 00:21 Uhr
@getkiss

Lucky, Du kommst viel zu spät mit diesem Argument.
Als ich 86 nach Deutschland kam, war
1. Doppelte Staatsbürgerschaft hier nicht anerkannt;
2. Hatte ich noch vorder Abfahrt eine Erklärung unterschreiben müssen und in Lei Zahlen dafür,dass ichder rum. Staatsbürgerschaft absage;
3. Musste ichbei dem Antrag auf die Dt. Staatsbürgerschaft die Absageder rumänischen vorweisen. Dafür wurde ich wieder Abkassiert, diesmal in D-Mark.
4. Und letztens wurde mirschon damals vonder Behörde mitgeteilt welche rechtliche Folgen ein Besuch in Rumänien hätte, mit rum. Staatsbürgerschaft; Die Bundesrepublik hätte kaum was für mich tun können.

Dein Argument ist veraltet....


Für Dich mag es "veraltet" bzw überholt sein, Getkiss.

Aber nicht für die weit über Hunderttausend Siebenbürger Sachsen, die nach der Wende ausgesiedelt sind und von denen laut dieser Umfrage die Meisten nicht auf die rumÄnische Staatsangehörigkeit verzichtet haben.

Grundsätzlich wurden Aussiedler auch nicht gezwungen, auf die rumänische Staatsangehörigkeit zu verzichten.
getkiss
schrieb am 14.12.2012, 07:28 Uhr
Aber nicht für die weit über Hunderttausend Siebenbürger Sachsen

Ich kann denen nur ein rumänisches Sprichwort sagen:
"Atenţie! Cu p..a-n cur şi cu sufletu-n rai: nu se poate."

Es sind größtenteils Leute die sich damit materielle Vorteile erhofften. Das geht schief. Schon bei den letzten Wahlen wurde versucht ihre Rechte als Wähler zu beschneiden.
Die politische Kaste Rumäniens hat keine rechtliche Grundsätze, geschweige denn moralische, siehe den Begriff traseişti. Wer auf die setzt, wird das Nachsehen haben. Siehe das Memorandum der politischen Häftlinge. Und die sind inländische Rumänen, keine "Saşi fugiţi".
In fast allen Gesetzen für Restitution wurden wir ausdrücklich daneben gelassen. Die, die sich seit über 20 Jahren, auch mit unseren Gütern bereicherten, haben kein Interesse an unseren Rechten und werden den Teufel tun, diese zu bewahrheiten. Haben sie mit Zähnen und Krallen verhindert.

Eines der lyrischen Qualitäten der Rumänen ist das Märchenerzählen.
Herr Lucky beherrscht dies Meisterhaft....
gerri
schrieb am 14.12.2012, 08:07 Uhr (am 14.12.2012, 08:07 Uhr geändert).
Lucky...:

"Grundsätzlich wurden Aussiedler auch nicht gezwungen, auf die rumänische Staatsangehörigkeit zu verzichten."


--Wir haben erst auf Grund einer Quittung vom CEC,das wir die Staatsbürgerschaften abbezahlt haben, unsere Pässe von der Polizei erhalten.
lucky_271065
schrieb am 14.12.2012, 08:34 Uhr
@gerri

"Grundsätzlich wurden Aussiedler auch nicht gezwungen, auf die rumänische Staatsangehörigkeit zu verzichten."


--Wir haben erst auf Grund einer Quittung vom CEC,das wir die Staatsbürgerschaften abbezahlt haben, unsere Pässe von der Polizei erhalten


Gerri, da liegt ein MissverstÄndnis vor.

Im Kontext meiner Diskussion mit Getkiss ging es darum, dass die Aussiedler (bzw Spätaussiedler) seitens der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nicht gezwungen wurden, auf die rumänische Staatsangehörigkeit zu verzichten.

Und Friedrich K hat es ja schon erwähnt, dass er als "Republikflüchtiger" 6 Jahre land in Deutschland darum bemühen musste, die rumänische Staatsangehörigkeit abzulegen. Ohne dieses zu tun, konnte er nicht riskieren, Rumänien zu besuchen (vor der Wende, natürlich).

getkiss
schrieb am 14.12.2012, 08:38 Uhr (am 14.12.2012, 08:43 Uhr geändert).
@gerri
....wir auch.
Und einen Pass für Staatenlose bekommen.
Und als ob alles nichts Wert wäre, mussten noch eimal bezahlen, um die ofizielle Bestätigung zu erhalten.

Das ganze war nur als Abkassiergeschäft gedacht.
Das ist auch der Hintergedanke der jetzt auftauchenden Sirenengesänge á la "Das Vaterland wünscht Euch zurück". Vor allem Eure Investition.
Siehe auch den Artikel der Alina Mungie-Pippidi von Heute in "Ziare.com"., mit dem Inhalt in etwa: "Investitionen der EU dienen der Korruption".

Die Realität wird möglicherweise anders:
Die richtige "Mizerie" wird erst dann ausbrechen, wenn auf Grund des Arbeitsplatzverlustes im Westen, die dort arbeitenden Rumänen in das Land zurückkehren. Und nichts mehr nachhause schicken, als sich selbst.....
lucky_271065
schrieb am 14.12.2012, 08:41 Uhr
@Getkiss

In fast allen Gesetzen für Restitution wurden wir ausdrücklich daneben gelassen.

Was heisst hier: "Daneben gelassen"?

Du erwartest doch nicht etwa, dass die Gesetze immer ausdrücklich Bezug auf die Siebenbürger Sachsen bzw. Rumäniendeutschen nehmen.

Ich habe schon von vielen Fällen gehört, wo Sachsen - auch ausgewanderte - ehemals "nationalisierte" (vom Staat enteignete) Häuser zurückerhalten haben. Oder zumindest Entschädigungen.

Auch Gemeinschaftsbesizt - z.B. kirchlicher, aber nicht nur - wurde schon in vielen Fällen zurückerstattet.

Und das gilt nicht nur für die Sachsen bzw Evangelischen. Auch die Katholische Kirche z.B. hat viel BEsitz zurückerhalten.

Und sogar ungarische adlige familien, die im Ausland (sprich Exil) lebten, haben Schlösser zurückerhalten. (Spontan fällt mir da z.B. Kreisch/Cris bei Schässburg ein).

Ich glaube, eher bist Du der "Märchenerzähler".
getkiss
schrieb am 14.12.2012, 08:53 Uhr
Du erwartest doch nicht etwa, dass die Gesetze immer ausdrücklich Bezug auf die Siebenbürger Sachsen bzw. Rumäniendeutschen nehmen.

So ein Schmarrn. Typisch lucky-scher Sinn-Verdreher, als ob er nicht wüsste, was ich meinte.

Ich erwarte dass ein raubend-profitierender Staat das geraubte Eigentum seiner ehemaligen Bürger zurückgibt und diese nicht ausdrücklich vom Gesetz ausschließt!
Und das noch immer Zehntausende auf die Restitution wartende jetzt, im Laufe von weiteren Jahrzehnten, 10% ihres Eigentums zurück erhalten sollen, ist das beste Argument gegen die "Existenz Deiner Entschädigten".

Luckylein, du bedienst Windmühlen....kannst vielleicht den Anal phabeten aus Cucutenii din deal überzeugen....
lucky_271065
schrieb am 14.12.2012, 09:10 Uhr
@getkiss

Und Du schweifst vom Thema ab.

Mich persönlich betrifft das Problem der Restitution nicht. Und interessiert mich damit nur am Rande.

Meine(immer noch in Siebenbürgen lebenden) Eltern hätten nach der Wende beide Ansprüche auf Restitution von Boden (in Siebenbürgen und im Banat) gehabt. Die Formalitäten wären ziemlich einfach gewesen. Sie haben aber freiwillig darauf verzichtet. Weil sie als angehende Rentner nicht auch noch solche Sorgen brauchten, was sie dann mit dem Boden anfangen.

Ich selber wohne in einem von meinem (sächsischen) Grossvater in den 1950-er Jahren (also mitten im Kommunismus - und da war er sicher nicht der einzige Sachse) gebauten Haus.

Aber gerade für jene, die an Restitution interessiert sind, dürfte der Besitz bzw die "Aktivierung" der rumänischen Staatsangehörigketi ein Vorteil sein (oder auch die inzwischen recht einfache Wiedererlangung, die übrigens auch seitens der BRD seit 2007 als doppelte Staatsangehörigkeit innerhalb der EU akzeptiert wird).

Und nun bitte zurück zum Thema, wenn's beliebt!

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