soviel ich weiß, werden meistens schuldige angeklagt...
Komisches Rechtsverständnis. Sehr komisches. Die Schuld soll somit nicht erst bewiesen werden, nein, sie steht vor der Anklage schon fest... Soviel aber ich weiß, werden immer nur Beschuldigte und Verdächtige angeklagt, gerade um ihre Schuld oder Unschuld festzustellen. Die Schuld steht aber in einem Rechtsstaat nie vorher fest. Schuldige brauchen nicht mehr angeklagt zu werden. Denn sie sind ja schuldig. Aber bis zur Feststellung der Schuld gilt in einem zivilisierten Rechtsstaat die Unschuldsvermutung. Selbst in Zweifelsfällen, wo (es) ein Prinzip des Humanen und der Humanität gilt und gibt: in dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten...